The National Times - KKH-Daten: Männer gehen so häufig zum Arzt wie seit Jahren nicht

KKH-Daten: Männer gehen so häufig zum Arzt wie seit Jahren nicht


KKH-Daten: Männer gehen so häufig zum Arzt wie seit Jahren nicht
KKH-Daten: Männer gehen so häufig zum Arzt wie seit Jahren nicht / Foto: © AFP/Archiv

Männer gehen laut einer Analyse der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) so häufig zum Arzt wie seit Jahren nicht. Im vergangenen Jahr nahmen bundesweit 87,2 Prozent der KKH-versicherten Männer einen Termin beim Allgemein- oder Fachmediziner in Anspruch - 2020 waren es hingegen knapp 85 Prozent und 2017 nur 83,8 Prozent, wie die KKH am Montag in Hannover berichtete.

Textgröße ändern:

Generell gehen Männer weniger zum Arzt als Frauen, lange Zeit galten Männer auch als Vorsorgemuffel. Gründe für den jüngsten Anstieg der ambulanten Behandlungszahlen nannte die Kasse nicht. Auch haben Männer die Frauen noch längst nicht eingeholt. So kontaktieren im vergangen Jahr 94,4 Prozent der KKH-versicherten Frauen einen Arzt. Frauen haben im vergangenen Jahr auch häufiger eine ambulante ärztliche Versorgung in Anspruch genommen - laut KKH-Daten im Schnitt zehnmal, Männer hingegen sechsmal.

Als einen Grund für diese Geschlechter-Schere sieht die Kasse Besuche vorwiegend jüngerer Frauen in gynäkologischen Praxen, etwa zur Früherkennung von Gebärmutterhalskrebs oder zur Verhütungsberatung. Ab dem Rentenalter gleicht sich die Zahl der Praxisbesuche dann wieder an. Die KKH ist eine der größten bundesweiten gesetzlichen Krankenkassen mit rund 1,6 Millionen Versicherten.

F.Lim--TNT

Empfohlen

Herztod: Mehr als 200.000 Menschen starben 2024 an Herzkrankheiten

Fast 205.000 Menschen sind im Jahr 2024 an den Folgen von Herzinfarkten oder anderen Herzleiden gestorben. Damit sank die Zahl der Todesfälle durch Herzkrankheiten erneut, wie aus dem am Mittwoch in Berlin vorgelegten Deutschen Herzbericht hervorgeht. Im Jahr 2023 wurden mehr als 211.000 herzbedingte Sterbefälle registriert.

Insolvenzverwalter gewinnt in Streit um vorläufigen Rechtsschutz vor Verfassungsgericht

Sächsische Verwaltungsgerichte haben dem Insolvenzverwalter eines Pflegediensts in einem Verfahren um eine vorläufige Fortsetzung von Verträgen mit Krankenkassen nicht den erforderlichen Rechtsschutz gewährt. Das entschied das Bundesverfassungsgericht nach Angaben vom Mittwoch und verwies den Fall zur erneuten Entscheidung an das sächsische Landessozialgericht zurück. Es ging um die Frage, ob die Gerichte einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz mit dem Verweis auf ein noch laufendes außergerichtliches Schiedsverfahren ablehnen durften. (Az. 1 BvR 2696/25)

WHO: Ebola breitet sich in kongolesischer Unruhe-Provinz Nord-Kivu "exponentiell" aus

Die Ebola-Epidemie in der Demokratischen Republik Kongo breitet sich laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) in der Unruhe-Provinz Nord-Kivu "exponentiell" aus. Die kongolesische Regierung hatte am Wochenende erklärt, der Höhepunkt der Epidemie sei Mitte August erreicht worden, landesweit nehme die Fallzahl offenbar ab - dem hielt die WHO am Dienstag entgegen, die Entwicklung auf nationaler Ebene spiegele "nicht die Tendenzen auf Ebene der Provinzen oder der lokalen Ebene wider".

KI und neue Standards: Wege zur Senkung der Sepsissterblichkeit in Deutschland

Die Sepsis ist eine der häufigsten Todesursachen in Deutschland, wird jedoch oft zu spät erkannt. Fachgesellschaften fordern den Einsatz künstlicher Intelligenz zur Früherkennung sowie verbindliche Qualitätsstandards und verbesserte Nachsorge, um die hohe Sterblichkeit im internationalen Vergleich zu senken.

Textgröße ändern: