The National Times - Kabinettsbeschluss: Pflegekräfte sollen mehr Befugnisse bekommen

Kabinettsbeschluss: Pflegekräfte sollen mehr Befugnisse bekommen


Kabinettsbeschluss: Pflegekräfte sollen mehr Befugnisse bekommen
Kabinettsbeschluss: Pflegekräfte sollen mehr Befugnisse bekommen / Foto: © AFP/Archiv

Pflegerinnen und Pfleger sollen mehr Befugnisse bekommen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf beschloss das Kabinett am Mittwoch. Pflegekräfte mit der dafür notwendigen Qualifikation sollen demnach künftig auch Leistungen erbringen dürfen, die bislang Ärztinnen und Ärzten vorbehalten sind. Welche genau dies sein werden, soll in Zusammenarbeit mit den Pflegeverbänden noch konkretisiert werden. "Wir wollen Pflegekräfte halten, indem wir ihre Kompetenzen besser nutzen", erklärte dazu Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU).

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Der Entwurf Warkens sieht zudem eine Reihe von Maßnahmen zum Bürokratieabbau in der Pflege vor. So soll unter anderem die Pflegedokumentation laut Ministerium "auf das notwendige Maß" begrenzt werden. Anträge und Formulare für Pflegeleistungen sollen ebenfalls vereinfacht werden. Die Gesundheitsministerin betonte: "Jede Minute, die sich eine Pflegekraft nicht mit Formularen beschäftigt, ist eine gewonnene Minute für ihre Pflegebedürftigen."

Das Kabinett brachte am Mittwoch noch einen zweiten Gesetzentwurf zur Pflege auf den Weg. Mit diesem soll eine bundeseinheitliche Ausbildung zur Pflegefachassistenz geschaffen werden - als Ersatz für 27 unterschiedliche Ausbildungen der Bundesländer.

Die neue Ausbildung soll in Vollzeit 18 Monate dauern. Teilzeit und Verkürzungen bei entsprechender Vorerfahrung sollen ebenfalls möglich sein. Geplanter Start ist der 1. Januar 2027.

Mit der einheitlichen Pflegeassistenz-Ausbildung würden "neue Karrierewege" eröffnet, betonte Ministerin Warken. Familienministerin Karin Prien (CDU) sprach von einem "Gewinn für alle, die in der Pflege arbeiten möchten, aber keine klassische Ausbildung zur Pflegefachkraft absolvieren können oder wollen". Es sei zudem "ein längst überfälliger Schritt".

Beide Gesetze kamen in einem ersten Anlauf aufgrund des Bruchs der Ampel-Koalition nicht mehr zustande, weshalb sie jetzt in aktualisierter Form erneut auf den Weg gebracht werden. Mit beiden muss sich nun der Bundestag befassen.

N.Johns--TNT

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