The National Times - Lauterbach kündigt neue Impfkampagne und überarbeitetes Testkonzept an

Lauterbach kündigt neue Impfkampagne und überarbeitetes Testkonzept an


Lauterbach kündigt neue Impfkampagne und überarbeitetes Testkonzept an
Lauterbach kündigt neue Impfkampagne und überarbeitetes Testkonzept an / Foto: © AFP/Archiv

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat für den Herbst eine neue Impfkampagne zur Bekämpfung der Corona-Pandemie angekündigt. "Ziel ist ganz klar, dass wir besser in den Herbst hineingehen wollen, als wir das im letzten Jahr konnten und auch im Jahr davor", sage Lauterbach am Freitag in Berlin. Er erwarte, dass es ab September die von den Herstellern angepassten Corona-Impfstoffe geben werde.

Textgröße ändern:

Man werde dann in der Lage sein, jedem den für ihn besten Impfstoff anzubieten, sagte der Minister. Lauterbach stellte zugleich noch einmal klar, dass es keinen weiteren Versuch zur Einführung einer allgemeinen Impfpflicht geben werde. Es gehe vor allem darum, "die vorhandenen Impflücken zu schließen".

Lauterbach zufolge soll es zudem ein neues Testkonzept geben. die Verhandlungen für die weitere Finanzierung der Bürgertests liefen derzeit. Es müsse geklärt werden, wer die Bürgertests weiterhin bekommen solle, wie diese finanziert würden und wie verhindert werde, dass es zu Missbrauch komme. Das Konzept solle in den nächsten Tagen vorgestellt werden.

Der Gesundheitsminister sieht angesichts der aktuellen Sommer-Corona-Welle keinen Grund für Alarmismus. Die Corona-Welle sei zwar ernst zu nehmen, aber "es besteht keine Notwendigkeit, Panik zu geraten". Sehr viele Bürger seien bereits geimpft, zudem verlaufe eine Erkrankung bei der Omikron-Variante meistens harmloser. Auch sei ein großer Teil der Bevölkerung genesen und vor allem die zuvor an der Variante BA.2 Erkrankten seien gut gegen die aktuelle BA.5-Variante geschützt.

S.Mitchell--TNT

Empfohlen

Prozess um eigenmächtige Coronaimpfung: Freispruch für Unternehmer in Lübeck

Rund viereinhalb Jahre nach einer eigenmächtigen Coronaimpfaktion mit einem nicht zugelassenen Medikament am Lübecker Flughafen ist ein Unternehmer in einem Berufungsprozess freigesprochen worden. Das Landgericht Lübeck sah nach Angaben eines Sprechers am Dienstag vor dem Hintergrund einer komplizierten Rechtslage keine strafbaren Handlungen. Es hob daher ein erstinstanzliches Urteil des Lübecker Amtsgerichts auf, das den Angeklagten 2024 zu einer Geldstrafe von 250.000 Euro verurteilt hatte.

Hantavirus auf der "Hondius": WHO-Chef gibt nach Evakuierung noch keine Entwarnung

Nach der Evakuierung der letzten Passagiere vom Kreuzfahrtschiff "Hondius" kann von Entwarnung vorerst keine Rede sein. Während die in ihren Heimatregionen unter Quarantäne gestellten betroffenen vier Deutschen am Dienstag symptomfrei waren, litt ein nach seiner Heimkehr positiv auf das Hantavirus getesteter Spanier unter Fieber und Atemwegsproblemen. WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus sagte in Madrid, der Kampf gegen den Virus-Ausbruch sei "noch nicht vorbei". Er mahnte die mehr als 20 betroffenen Länder, die WHO-Empfehlungen zur Eindämmung des potenziell tödlichen Virus umzusetzen.

Warken hält an Verabschiedung von Krankenversicherungs-Reform bis zur Sommerpause fest

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hält an der Verabschiedung der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) noch vor der parlamentarischen Sommerpause fest. Der Handlungsdruck sei groß, sagte Warken am Dienstag beim Deutschen Ärztetag in Hannover. Denn die für 2027 erwartete Finanzlücke in der GKV von rund 15 Milliarden Euro müsse noch in diesem Jahr geschlossen werden. Deswegen "verfolgen wir auch weiter das Ziel, das Gesetz noch vor der Sommerpause im Deutschen Bundestag abzuschließen".

Maskenlieferungen in Pandemie: Bundesgerichtshof verhandelt im September

Die teuren Rechtsstreits mit Lieferanten rund um Maskenbestellungen in der Pandemie werden im Spätsommer vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt. Dieser kündigte am Dienstag Verhandlungen für den 16. September an. Es geht um insgesamt vier ausgewählte Fälle. Dreimal fordern Unternehmen Geld von der Bundesrepublik, einmal der Bund einen Teil des Kaufpreises zurück. (Az. VIII ZR 131/24 u.a.)

Textgröße ändern: