The National Times - Bei einer Triage sollen allein die Genesungschancen den Ausschlag geben

Bei einer Triage sollen allein die Genesungschancen den Ausschlag geben


Bei einer Triage sollen allein die Genesungschancen den Ausschlag geben
Bei einer Triage sollen allein die Genesungschancen den Ausschlag geben / Foto: © AFP

Stehen während einer Pandemie nicht genügend intensivmedizinische Kapazitäten zur Verfügung, sollen bei der Verteilung der Behandlungsplätze allein die Genesungschancen den Ausschlag geben. In dem AFP am Dienstag vorliegenden aktuellen Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zur so genannten Triage heißt es, niemand dürfe bei einem solchen Selektionsverfahren "wegen einer Behinderung, der Gebrechlichkeit, des Alters, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung benachteiligt werden".

Textgröße ändern:

Mit diesem Gesetzentwurf folge die Bundesregierung "der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts", sagte Lauterbach den Zeitungen der Funke Mediengruppe, die zunächst über den Gesetzentwurf berichtet hatten. "Auch in der Pandemie müssen bei knappen Kapazitäten Behandlungsentscheidungen ausschließlich nach Genesungschancen gefällt werden."

Unter Triage verstehen Mediziner ein System der Kategorisierung von Patienten, bei dem die hoffnungslosesten Fälle nicht mehr behandelt werden; das System kommt zum Tragen, wenn die Behandlungskapazitäten begrenzt sind und Ärzte eine Auswahl darüber treffen müssen, wen sie behandeln.

Der nun von Lauterbach vorgestellte Entwurf sieht vor, dass eine Behandlung, die einmal begonnen wurde, nicht wegen eines neuen Patienten abgebrochen werden darf.

Damit erteilt Lauterbach der so genannten "Ex-Post-Triage" eine Absage, wie sie Berichten zufolge sein ursprünglicher Gesetzentwurf zunächst vorgesehen hatte. Dies hätte bedeutet, dass eine Intensiv-Behandlung zugunsten eines anderen Patienten mit größeren Überlebenschancen abgebrochen werden kann, wenn dem drei Ärzte zustimmen.

Eine Zuteilungsentscheidung dürfe "nur aufgrund der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit der betroffenen Patientinnen und Patienten getroffen werden", heißt es in der jetzigen Vorlage weiter.

Welcher Patient im Zweifelsfall den Zuschlag erhält, müssten "zwei mehrjährig intensivmedizinisch erfahrenen praktizierenden Fachärztinnen oder Fachärzten mit der Zusatzweiterbildung Intensivmedizin einvernehmlich treffen". Sie müssen den Patienten unabhängig voneinander begutachtet haben. Bestehe kein Einvernehmen, sei "eine weitere, gleichwertig qualifizierte ärztliche Person hinzuzuziehen und sodann mehrheitlich zu entscheiden".

Das Bundesverfassungsgericht hatte der Regierung im Dezember vergangenen Jahres auferlegt, unverzüglich Vorkehrungen zum Schutz behinderter Menschen bei der pandemiebedingten Triage zu treffen. Andernfalls sei zu befürchten, dass diese bei der Zuteilung intensivmedizinischer Behandlungsressourcen benachteiligt würden, erklärten die Richter. Geklagt hatten mehrere Menschen mit Behinderungen und Vorerkrankungen.

T.Allen--TNT

Empfohlen

Pistorius und Warken stehen im Bundestag Rede und Antwort

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) stehen am Mittwoch den Abgeordneten des Bundestags Rede und Antwort (ab 14.00 Uhr). In der 100-minütigen Regierungsbefragung dürfte es um die Großprojekte gehen, die beide Kabinettsmitglieder verantworten - bei Pistorius die Aufrüstung der Bundeswehr, bei Warken die geplanten Reformen bei Krankenversicherung und Pflege.

Rund jeder achte Mediziner in Deutschland ohne deutsche Staatsangehörigkeit

In Deutschland arbeiten immer mehr ausländische Ärztinnen und Ärzte. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Dienstag mitteilte, hatten im Jahr 2024 insgesamt 64.000 Mediziner keine deutsche Staatsangehörigkeit. Das waren 13 Prozent der Ärzteschaft oder jeder achte. Zehn Jahre zuvor waren es noch sieben Prozent beziehungsweise 30.000 ausländische Mediziner und damit etwa halb soviel.

Ministerpräsident Günther will Zuckersteuer über Bundesrat durchsetzen

Nach seinem Scheitern auf dem CDU-Parteitag mit einem Vorstoß für eine Zuckersteuer will Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther die Abgabe über den Bundesrat durchsetzen. "Das Thema Zuckersteuer hat sich natürlich nicht erledigt", sagte der CDU-Politiker den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Montagsausgaben). Schleswig-Holstein werde die Wege, "die uns jetzt offenbleiben im Bundesrat entsprechend nutzen, um erfolgreich zu sein."

Klinikversorgung: Chef von Expertengremium hält 700 Häuser für verzichtbar

In der Diskussion um Krankenhausschließungen hält der Chef des obersten Entscheidungsgremiums im Gesundheitswesen hunderte Kliniken für verzichtbar. Knapp zwei Drittel der bisherigen Hospitäler seien ausreichend für eine gute Versorgung, sagte Josef Hecken, der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Kassen, Ärzten und Krankenhäusern der "Wirtschaftswoche" (Freitagsausgabe). "Etwa 1000 Krankenhäuser sollten genug sein. Heute haben wir 1700 in Deutschland."

Textgröße ändern: