The National Times - Gastronomieschließungen im Saarland 2020 für zwei Wochen formell rechtswidrig

Gastronomieschließungen im Saarland 2020 für zwei Wochen formell rechtswidrig


Gastronomieschließungen im Saarland 2020 für zwei Wochen formell rechtswidrig
Gastronomieschließungen im Saarland 2020 für zwei Wochen formell rechtswidrig / Foto: © AFP/Archiv

Die von der saarländischen Landesregierung angeordneten Gastronomieschließungen wegen der Coronapandemie sind einem Gerichtsurteil zufolge im November 2020 für etwa zwei Wochen formell rechtswidrig gewesen. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Saarlouis nach Angaben vom Dienstag in einem Normenkontrollverfahren, das von einem Restaurantbetreiber angestrengt worden war. Demnach fußte die in dieser Zeit geltende Landescoronaverordnung nicht auf einer ausreichenden sogenannten gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage.

Textgröße ändern:

Die Ursache lag laut Gericht in der Ausgestaltung des bundesgesetzlichen Regelungen, auf denen die Verordnungen des Landes fußten. Nach Auffassung des Gerichts war Ende Oktober 2020 ein Übergangszeitraum abgelaufen, in dem die Verwaltung aufgrund einer Krisensituation auch ohne entsprechend klare Formulierungen im Bundesinfektionsschutzgesetz entsprechend tätig werden konnte. Mit einer Neufassung des Bundesinfektionsschutzgesetzes Mitte November 2020 sei das Problem dann allerdings beseitigt worden.

Konkret bemängelten die Richter einen Verstoß gegen das grundgesetzlich fixierte sogenannte Bestimmtheitsgebot. Demnach müssen Gesetze, die die Verwaltung zum Erlass von Rechtsverordnungen ermächtigen, zugleich die Inhalte, Zwecke und Ausmaße dieser Ermächtigungen hinreichend eindeutig definieren. Für eine Übergangszeit sei "aus übergeordneten Gründen des Gemeinwohls" noch ein Rückgriff der Verwaltung auf "Generalklauseln" möglich. Diese gelte zu dem für das Verfahren maßgeblichen Zeitpunkt zwischen Ende Oktober und Anfang November 2020 allerdings nicht mehr.

Nach Überzeugung des Gerichts hätte der Gesetzgeber auf Bundesebene wegen der "Eingriffstiefe" der Eindämmungsmaßnahmen spätestens mit dem Ende der parlamentarischen Sommerpause in jenem Jahr eine entsprechende Neufassung des Infektionsschutzgesetzes auf den Weg bringen müssen. Eine Fassung mit den erforderlichen Klarstellungen hinsichtlich der Rechtsfolgen und einer speziellen "parlamentsgesetzlichen Grundlage" für Gastronomieschließungen sei dann allerdings erst Mitte November 2020 tatsächlich in Kraft getreten.

Eine mögliche Revision beim Bundesverwaltungsgericht ließen die Richter in Saarlouis zu. Sie begründeten dies mit der "grundsätzlichen Bedeutung".

C.Blake--TNT

Empfohlen

Pistorius und Warken stehen im Bundestag Rede und Antwort

Bundesverteidigungsminister Boris Pistorius (SPD) und Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) stehen am Mittwoch den Abgeordneten des Bundestags Rede und Antwort (ab 14.00 Uhr). In der 100-minütigen Regierungsbefragung dürfte es um die Großprojekte gehen, die beide Kabinettsmitglieder verantworten - bei Pistorius die Aufrüstung der Bundeswehr, bei Warken die geplanten Reformen bei Krankenversicherung und Pflege.

Rund jeder achte Mediziner in Deutschland ohne deutsche Staatsangehörigkeit

In Deutschland arbeiten immer mehr ausländische Ärztinnen und Ärzte. Wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Dienstag mitteilte, hatten im Jahr 2024 insgesamt 64.000 Mediziner keine deutsche Staatsangehörigkeit. Das waren 13 Prozent der Ärzteschaft oder jeder achte. Zehn Jahre zuvor waren es noch sieben Prozent beziehungsweise 30.000 ausländische Mediziner und damit etwa halb soviel.

Ministerpräsident Günther will Zuckersteuer über Bundesrat durchsetzen

Nach seinem Scheitern auf dem CDU-Parteitag mit einem Vorstoß für eine Zuckersteuer will Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther die Abgabe über den Bundesrat durchsetzen. "Das Thema Zuckersteuer hat sich natürlich nicht erledigt", sagte der CDU-Politiker den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Montagsausgaben). Schleswig-Holstein werde die Wege, "die uns jetzt offenbleiben im Bundesrat entsprechend nutzen, um erfolgreich zu sein."

Klinikversorgung: Chef von Expertengremium hält 700 Häuser für verzichtbar

In der Diskussion um Krankenhausschließungen hält der Chef des obersten Entscheidungsgremiums im Gesundheitswesen hunderte Kliniken für verzichtbar. Knapp zwei Drittel der bisherigen Hospitäler seien ausreichend für eine gute Versorgung, sagte Josef Hecken, der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Kassen, Ärzten und Krankenhäusern der "Wirtschaftswoche" (Freitagsausgabe). "Etwa 1000 Krankenhäuser sollten genug sein. Heute haben wir 1700 in Deutschland."

Textgröße ändern: