The National Times - Impfpflicht in Pflege und Medizin mit Grundgesetz vereinbar

Impfpflicht in Pflege und Medizin mit Grundgesetz vereinbar


Impfpflicht in Pflege und Medizin mit Grundgesetz vereinbar
Impfpflicht in Pflege und Medizin mit Grundgesetz vereinbar / Foto: © AFP/Archiv

Die Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege und in medizinischen Einrichtungen ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Zwar greife sie in die körperliche Unversehrtheit ein, erklärte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe. Doch sei dies verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Eine Verfassungsbeschwerde von mehr als 50 Menschen wurde zurückgewiesen. (Az. 1 BvR 2649/21)

Textgröße ändern:

Viele von ihnen sind selbst in Gesundheitsberufen beschäftigt. Sie sahen ihre körperliche Unversehrtheit und auch die Berufsfreiheit dadurch verletzt, dass sie die Impfung gegen Corona nachweisen müssen. Das Gericht erklärte jedoch, es sei "verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber dem Schutz vulnerabler Menschen den Vorrang vor einer in jeder Hinsicht freien Impfentscheidung gegeben hat".

Trotz der "hohen Eingriffsintensität" müssten die "grundrechtlich geschützten Interessen der im Gesundheits- und Pflegebereich tätigen Beschwerdeführenden letztlich zurücktreten". Die Richterinnen und Richter des Ersten Senats entschieden, dass der Gesetzgeber mit dem Ziel, vulnerable Menschen vor einer Infektion zu schützen, einen legitimen Zweck verfolge. Die Pflicht zum Nachweis einer Impfung für Beschäftigte in Gesundheitsberufen sei geeignet, dazu beizutragen.

Der Gesetzgeber habe hier einen weiten Beurteilungsspielraum, erklärte das Gericht. Er habe davon ausgehen dürfen, dass es keine weniger einschränkenden Maßnahmen zur Erreichung des Schutzziels gebe, die gleich wirksam seien. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sei verhältnismäßig.

Einen Eilantrag zur vorläufigen Aussetzung der Impfpflicht hatte das Gericht bereits im Februar abgelehnt. Damit konnte sie Mitte März in Kraft treten. Seitdem müssen die Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen und Pflegeheimen nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder davon genesen sind. Die Einrichtungen müssen das Gesundheitsamt informieren, wenn der Nachweis fehlt.

Im Februar beanstandete das Gericht noch, dass die Regelung teilweise lediglich auf die Internetseiten von Robert-Koch-Institut und Paul-Ehrlich-Institut verweise. Dabei besserte der Gesetzgeber allerdings inzwischen nach und fügte eine genaue Definition ins Gesetz selbst ein.

Einem ZDF-Bericht zufolge führte die einrichtungsbezogene Impfpflicht bislang zu keinen ernstzunehmenden Folgen für die Patientenversorgung. Es sei zu Personalausfällen gekommen, aber "nicht im befürchteten Ausmaß", berichtete die Leiterin der Geschäftsstelle des Deutschen Pflegerats, Ute Haas, dem Sender nach Angaben vom Donnerstag. Laut Bericht verzeichnen die Behörden bundesweit fast überall hohe Impfquoten unter den Beschäftigten.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts "ausdrücklich". Der Staat sei "verpflichtet, vulnerable Gruppen zu schützen", erklärte er.

S.M.Riley--TNT

Empfohlen

Essstörungen: Starke Zunahme bei zwölf bis 17 Jahre alten Mädchen

Magersucht und andere Essstörungen haben nach Daten der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) bei den Zwölf- bis 17-jährigen Mädchen besonders stark zugenommen. Zwischen dem Vor-Corona-Jahr 2019 und dem Jahr 2023 stieg die Zahl von 101 auf 150 Fälle pro 10.000 Versicherte, wie die Krankenkasse am Montag in Hannover berichtete. Das entspricht einem Plus von fast 50 Prozent.

Immer mehr Hochbetagte in Krankenhäusern: AOK fordert Strukturreformen

Immer mehr Hochbetagte werden einer Analyse zufolge im Krankenhaus behandelt. Binnen 20 Jahren stieg der Anteil der Menschen über 80 Jahren an allen Krankenhausfällen von 13 auf 22 Prozent, wie die Krankenkasse AOK am Mittwoch in ihrem sogenannten Krankenhausreport mitteilte. Angesichts einer steigenden Zahl von hochbetagten Patienten und einer sinkenden Zahl an Personal forderte die Krankenkasse Strukturreformen zur Entlastung von Kliniken.

Durch Zecken übertragene Krankheit FSME: Neun Tote in Deutschland im Jahr 2023

Neun Menschen sind im Jahr 2023 in Deutschland an der durch Zecken übertragene Krankheit FSME gestorben. Das berichtete das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden unter Verweis auf die jüngsten verfügbaren Zahlen. Im selben Jahr wurden bundesweit demnach gut 600 Menschen mit der Diagnose FSME in Krankenhäusern behandelt. Die Zahl stationärer Behandlungen stieg in den vergangenen 20 Jahren demnach tendenziell an, schwankt jedoch jährlich mitunter erheblich.

Elektronische Patientenakte geht bundesweit an den Start

Die elektronische Patientenakte (ePA) geht am Dienstag bundesweit an den Start. Sie war zuvor auf regionaler Ebene getestet worden - laut Bundesgesundheitsministerium mit Erfolg. Der noch amtierende Ressortchef Karl Lauterbach lobte das Projekt als "längst überfälligen Wendepunkt in der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung". Zuvor geäußerte Bedenken wegen der Datensicherheit sieht er als ausgeräumt.

Textgröße ändern: