The National Times - Impfpflicht in Pflege und Medizin mit Grundgesetz vereinbar

Impfpflicht in Pflege und Medizin mit Grundgesetz vereinbar


Impfpflicht in Pflege und Medizin mit Grundgesetz vereinbar
Impfpflicht in Pflege und Medizin mit Grundgesetz vereinbar / Foto: © AFP/Archiv

Die Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege und in medizinischen Einrichtungen ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Zwar greife sie in die körperliche Unversehrtheit ein, erklärte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe. Doch sei dies verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Eine Verfassungsbeschwerde von mehr als 50 Menschen wurde zurückgewiesen. (Az. 1 BvR 2649/21)

Textgröße ändern:

Viele von ihnen sind selbst in Gesundheitsberufen beschäftigt. Sie sahen ihre körperliche Unversehrtheit und auch die Berufsfreiheit dadurch verletzt, dass sie die Impfung gegen Corona nachweisen müssen. Das Gericht erklärte jedoch, es sei "verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber dem Schutz vulnerabler Menschen den Vorrang vor einer in jeder Hinsicht freien Impfentscheidung gegeben hat".

Trotz der "hohen Eingriffsintensität" müssten die "grundrechtlich geschützten Interessen der im Gesundheits- und Pflegebereich tätigen Beschwerdeführenden letztlich zurücktreten". Die Richterinnen und Richter des Ersten Senats entschieden, dass der Gesetzgeber mit dem Ziel, vulnerable Menschen vor einer Infektion zu schützen, einen legitimen Zweck verfolge. Die Pflicht zum Nachweis einer Impfung für Beschäftigte in Gesundheitsberufen sei geeignet, dazu beizutragen.

Der Gesetzgeber habe hier einen weiten Beurteilungsspielraum, erklärte das Gericht. Er habe davon ausgehen dürfen, dass es keine weniger einschränkenden Maßnahmen zur Erreichung des Schutzziels gebe, die gleich wirksam seien. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sei verhältnismäßig.

Einen Eilantrag zur vorläufigen Aussetzung der Impfpflicht hatte das Gericht bereits im Februar abgelehnt. Damit konnte sie Mitte März in Kraft treten. Seitdem müssen die Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen und Pflegeheimen nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder davon genesen sind. Die Einrichtungen müssen das Gesundheitsamt informieren, wenn der Nachweis fehlt.

Im Februar beanstandete das Gericht noch, dass die Regelung teilweise lediglich auf die Internetseiten von Robert-Koch-Institut und Paul-Ehrlich-Institut verweise. Dabei besserte der Gesetzgeber allerdings inzwischen nach und fügte eine genaue Definition ins Gesetz selbst ein.

Einem ZDF-Bericht zufolge führte die einrichtungsbezogene Impfpflicht bislang zu keinen ernstzunehmenden Folgen für die Patientenversorgung. Es sei zu Personalausfällen gekommen, aber "nicht im befürchteten Ausmaß", berichtete die Leiterin der Geschäftsstelle des Deutschen Pflegerats, Ute Haas, dem Sender nach Angaben vom Donnerstag. Laut Bericht verzeichnen die Behörden bundesweit fast überall hohe Impfquoten unter den Beschäftigten.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts "ausdrücklich". Der Staat sei "verpflichtet, vulnerable Gruppen zu schützen", erklärte er.

S.M.Riley--TNT

Empfohlen

Tennis-Legende Björn Borg schildert Kokain-Abhängigkeit und Krebserkrankung

"Ich habe mich geschämt wie ein Hund." Björn Borg, schwedische Tennis-Legende aus den 1970er Jahren, schildert in einem Interview und in seiner am Donnerstag veröffentlichten Autobiographie seine Kokain-Sucht und seine Erkrankung an Prostatakrebs. Unter dem Titel "Heartbeats" beschreibt der 69-Jährige seine jahrelange Drogenabhängigkeit und den Kampf gegen seine "Dämonen".

Verbraucherzentralen: Fischalternativen mit Algen können zur Jodversorgung beitragen

Pflanzliche Fischalternativen mit Algen können nach Angaben von Verbraucherschützern einen Beitrag zur Jodversorgung leisten. Eine Laboruntersuchung von sechs algenhaltigen veganen Ersatzprodukten für Fisch und Meeresfrüchte habe ergeben, dass fünf der getesteten Produkte "relevante Jodmengen" enthielten, erklärten die Verbraucherzentralen am Donnerstag. Erkennen könnten dies Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch nicht.

Bundesinstitut für Risikobewertung: Lupinensamen können zu Vergiftungen führen

Lupinensamen können laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu Vergiftungen und allergischen Reaktionen führen. Das geht aus einer aktuellen Stellungsnahme des Instituts hervor, die am Mittwoch in Berlin veröffentlicht wurde. Zu Vergiftungen kann es laut BfR bei einer Aufnahme höherer Mengen an Chinolizidin-Alkaloiden kommen, die vorrangig in Bitterlupinen vorkommen. Die Wahrscheinlichkeit hierfür stuft das Institut als "mittel" ein.

Robert-Koch-Institut prognostiziert Anstieg von Diabeteserkrankungen

Das Robert-Koch-Institut (RKI) geht von einem Anstieg der Diabeteserkrankungen in den kommenden Jahren aus. Dies gehe aus allen Szenarien hervor, die Forschende des RKI für das Jahr 2050 mathematisch modelliert hätten, teilte das RKI am Dienstag in Berlin mit.

Textgröße ändern: