The National Times - Impfpflicht in Pflege und Medizin mit Grundgesetz vereinbar

Impfpflicht in Pflege und Medizin mit Grundgesetz vereinbar


Impfpflicht in Pflege und Medizin mit Grundgesetz vereinbar
Impfpflicht in Pflege und Medizin mit Grundgesetz vereinbar / Foto: © AFP/Archiv

Die Impfpflicht für Beschäftigte in der Pflege und in medizinischen Einrichtungen ist mit dem Grundgesetz vereinbar. Zwar greife sie in die körperliche Unversehrtheit ein, erklärte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe. Doch sei dies verfassungsrechtlich gerechtfertigt. Eine Verfassungsbeschwerde von mehr als 50 Menschen wurde zurückgewiesen. (Az. 1 BvR 2649/21)

Textgröße ändern:

Viele von ihnen sind selbst in Gesundheitsberufen beschäftigt. Sie sahen ihre körperliche Unversehrtheit und auch die Berufsfreiheit dadurch verletzt, dass sie die Impfung gegen Corona nachweisen müssen. Das Gericht erklärte jedoch, es sei "verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass der Gesetzgeber dem Schutz vulnerabler Menschen den Vorrang vor einer in jeder Hinsicht freien Impfentscheidung gegeben hat".

Trotz der "hohen Eingriffsintensität" müssten die "grundrechtlich geschützten Interessen der im Gesundheits- und Pflegebereich tätigen Beschwerdeführenden letztlich zurücktreten". Die Richterinnen und Richter des Ersten Senats entschieden, dass der Gesetzgeber mit dem Ziel, vulnerable Menschen vor einer Infektion zu schützen, einen legitimen Zweck verfolge. Die Pflicht zum Nachweis einer Impfung für Beschäftigte in Gesundheitsberufen sei geeignet, dazu beizutragen.

Der Gesetzgeber habe hier einen weiten Beurteilungsspielraum, erklärte das Gericht. Er habe davon ausgehen dürfen, dass es keine weniger einschränkenden Maßnahmen zur Erreichung des Schutzziels gebe, die gleich wirksam seien. Die einrichtungsbezogene Impfpflicht sei verhältnismäßig.

Einen Eilantrag zur vorläufigen Aussetzung der Impfpflicht hatte das Gericht bereits im Februar abgelehnt. Damit konnte sie Mitte März in Kraft treten. Seitdem müssen die Beschäftigten in medizinischen Einrichtungen und Pflegeheimen nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder davon genesen sind. Die Einrichtungen müssen das Gesundheitsamt informieren, wenn der Nachweis fehlt.

Im Februar beanstandete das Gericht noch, dass die Regelung teilweise lediglich auf die Internetseiten von Robert-Koch-Institut und Paul-Ehrlich-Institut verweise. Dabei besserte der Gesetzgeber allerdings inzwischen nach und fügte eine genaue Definition ins Gesetz selbst ein.

Einem ZDF-Bericht zufolge führte die einrichtungsbezogene Impfpflicht bislang zu keinen ernstzunehmenden Folgen für die Patientenversorgung. Es sei zu Personalausfällen gekommen, aber "nicht im befürchteten Ausmaß", berichtete die Leiterin der Geschäftsstelle des Deutschen Pflegerats, Ute Haas, dem Sender nach Angaben vom Donnerstag. Laut Bericht verzeichnen die Behörden bundesweit fast überall hohe Impfquoten unter den Beschäftigten.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) begrüßte die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts "ausdrücklich". Der Staat sei "verpflichtet, vulnerable Gruppen zu schützen", erklärte er.

S.M.Riley--TNT

Empfohlen

Bericht: Warken plant Einschnitte bei Pflege - Ministerin sieht System in Schieflage

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erwägt im Rahmen der angekündigten Pflegereform deutlich höhere Belastungen für die Bewohner von Pflegeheimen. Das sehen nach Informationen der RND-Zeitungen aus Koalitionskreisen erste Entwürfe für die Reform vor, mit der die Milliarden-Löcher in der Pflegeversicherung gestopft werden sollen. Danach ist vorgesehen, dass die gestaffelten Zuschüsse, die die Pflegeheimbewohner je nach Aufenthaltsdauer zur Senkung der Eigenanteile erhalten, langsamer anwachsen als bisher.

Bericht: Warken plant bei Pflegereform deutliche Mehrbelastung für Heimbewohner

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) plant im Rahmen der angekündigten Pflegereform deutlich höhere Belastungen für die Bewohner von Pflegeheimen. Das sehen nach Informationen der Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Dienstagsausgaben) aus Koalitionskreisen erste Entwürfe für die Reform vor, mit der die Milliarden-Löcher in der Pflegeversicherung gestopft werden sollen. Danach ist vorgesehen, dass die gestaffelten Zuschüsse, die die Pflegeheimbewohner je nach Aufenthaltsdauer zur Senkung der Eigenanteile erhalten, langsamer anwachsen als bisher.

Rauchen schädigt nicht nur Herz und Lunge - sondern auch die Augen

Rauchen schädigt nicht nur Herz und Lunge, sondern auch die Augen. Bis zu 20 Prozent aller neuen Erblindungen ab dem 50. Lebensjahr seien auf das Rauchen zurückzuführen, erklärte die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) am Montag in München. Studien zufolge erhöhe Rauchen das Risiko für schwere Augenerkrankungen wie altersabhängige Makuladegeneration, Grünen Star und Gefäßverschlüsse zudem teilweise um das Zwei- bis Vierfache.

Polizei sucht noch ein Glas mit vergifteter Hipp-Babykost

Im Fall der mutmaßlichen versuchten Erpressung des Babynahrungsherstellers Hipp durch Rattengift in Babynahrung sucht die Polizei noch nach einem mutmaßlich manipulierten Glas. Es seien in Österreich, Tschechien und der Slowakei insgesamt fünf manipulierte Babynahrungsgläser festgestellt worden, teilte das Polizeipräsidium Oberbayern Nord am Montag in Ingolstadt mit. Ein Glas könne "in Österreich mutmaßlich noch im Umlauf sein".

Textgröße ändern: