The National Times - Bundesverwaltungsgericht berät über Rechtmäßigkeit von Corona-Impfpflicht bei Bundeswehr

Bundesverwaltungsgericht berät über Rechtmäßigkeit von Corona-Impfpflicht bei Bundeswehr


Bundesverwaltungsgericht berät über Rechtmäßigkeit von Corona-Impfpflicht bei Bundeswehr
Bundesverwaltungsgericht berät über Rechtmäßigkeit von Corona-Impfpflicht bei Bundeswehr / Foto: © POOL/AFP/Archiv

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich mit der Rechtmäßigkeit einer verpflichtenden Corona-Impfung von Bundeswehrsoldaten befasst. In der Verhandlung am Montag in Leipzig ging es um die Beschwerde zweier Offiziere gegen die Aufnahme der Covid-19-Impfung in die Liste der Pflichtimpfungen für Soldaten. Sie sehen darin einen Verstoß gegen Grundrechte und fordern, die Impfung von der Liste zu streichen. (Az. BVerwG 1 WB 2.22 und 1 WB 5.22)

Textgröße ändern:

Auf der Gegenseite wiesen die Vertreter des Bundesverteidigungsministeriums den Antrag zurück. Sie halten die gesetzlichen Regelungen für die verpflichtende Corona-Impfung für Berufssoldaten für rechtmäßig.

Zum Verhandlungsauftakt vor dem ersten Wehrdienstsenat machte der Vorsitzende Richter Richard Häußler deutlich, dass eine Entscheidung in dem vorliegenden Fall nur die beiden klagenden Offiziere betrifft, die beide Angehörige der Luftwaffe sind und beim Luftfahrtamt tätig sind. "Jeder Soldat kann nur für sein Recht streiten", sagte Häußler. Demnach sind derzeit vor dem Bundesverwaltungsgericht insgesamt etwa zehn Verfahren "unterschiedlichster Soldaten unterschiedlichster Einheiten" anhängig.

Seit Ende November besteht für aktive Soldatinnen und Soldaten sowie Reservisten die Pflicht, die Corona-Schutzimpfung zu dulden, sofern dem keine medizinischen Gründe entgegen stehen. Grundlage ist das Soldatengesetz, das auch eine Impfpflicht für Tetanus, Hepatitis und andere Krankheiten vorsieht. Das Bundesverwaltungsgericht ist hier in erster und letzter Instanz zuständig.

J.Sharp--TNT

Empfohlen

Immer mehr Hochbetagte in Krankenhäusern: AOK fordert Strukturreformen

Immer mehr Hochbetagte werden einer Analyse zufolge im Krankenhaus behandelt. Binnen 20 Jahren stieg der Anteil der Menschen über 80 Jahren an allen Krankenhausfällen von 13 auf 22 Prozent, wie die Krankenkasse AOK am Mittwoch in ihrem sogenannten Krankenhausreport mitteilte. Angesichts einer steigenden Zahl von hochbetagten Patienten und einer sinkenden Zahl an Personal forderte die Krankenkasse Strukturreformen zur Entlastung von Kliniken.

Durch Zecken übertragene Krankheit FSME: Neun Tote in Deutschland im Jahr 2023

Neun Menschen sind im Jahr 2023 in Deutschland an der durch Zecken übertragene Krankheit FSME gestorben. Das berichtete das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden unter Verweis auf die jüngsten verfügbaren Zahlen. Im selben Jahr wurden bundesweit demnach gut 600 Menschen mit der Diagnose FSME in Krankenhäusern behandelt. Die Zahl stationärer Behandlungen stieg in den vergangenen 20 Jahren demnach tendenziell an, schwankt jedoch jährlich mitunter erheblich.

Elektronische Patientenakte geht bundesweit an den Start

Die elektronische Patientenakte (ePA) geht am Dienstag bundesweit an den Start. Sie war zuvor auf regionaler Ebene getestet worden - laut Bundesgesundheitsministerium mit Erfolg. Der noch amtierende Ressortchef Karl Lauterbach lobte das Projekt als "längst überfälligen Wendepunkt in der Digitalisierung der Gesundheitsversorgung". Zuvor geäußerte Bedenken wegen der Datensicherheit sieht er als ausgeräumt.

AOK fordert von designierter Gesundheitsministerin Warken rasche Maßnahmen

Von der CDU-Politikerin Nina Warken als mutmaßlich künftiger Bundesgesundheitsministerin erwartet der AOK-Bundesverband rasches Handeln. "Erste wirksame Maßnahmen zur Beitragssatzstabilisierung in der gesetzlichen Krankenversicherung und der Sozialen Pflegeversicherung müssen sofort eingeleitet werden", erklärte AOK-Chefin Carola Reimann am Montag. Danach könne die "umfassendere" Arbeit zur Stärkung der Finanzen der Kranken- und Pflegeversicherung beginnen.

Textgröße ändern: