The National Times - Klage in Koblenz erfolglos: Kein Schadenersatz für angeblichen Impfschaden

Klage in Koblenz erfolglos: Kein Schadenersatz für angeblichen Impfschaden


Klage in Koblenz erfolglos: Kein Schadenersatz für angeblichen Impfschaden
Klage in Koblenz erfolglos: Kein Schadenersatz für angeblichen Impfschaden / Foto: © AFP/Archiv

Das Oberlandesgericht Koblenz hat die Schadenersatzklage einer Frau wegen eines angeblichen Impfschadens abgewiesen. Das Nutzen-Risiko-Verhältnis beim Corona-Impfstoff von Biontech sei positiv, erklärte das Gericht am Donnerstag. Die Klägerin habe auch nicht nachgewiesen, dass ihre behaupteten Gesundheitsprobleme mit den Impfungen zusammenhingen.

Textgröße ändern:

Die Frau war Ende August 2021 zum ersten und Ende September 2021 zum zweiten Mal geimpft worden. Sie gab an, dass sie wenige Tage nach der ersten Impfung unter starken Kopfschmerzen und Schwindel gelitten habe und sich die Symptome nach der zweiten Impfung noch verstärkt hätten. Sie sei inzwischen weniger belastbar, laufe unsicher und falle leicht.

Von Biontech forderte sie Schadenersatz in Höhe von 100.000 Euro. Das Landgericht Mainz wies ihre Klage im November vergangenen Jahres ab, woraufhin die Frau sich an das Oberlandesgericht wandte. Auch dort hatte sie aber nun keinen Erfolg.

Das Koblenzer Gericht zeigte sich aufgrund der Unterlagen der Europäischen Arzneimittelagentur und des Paul-Ehrlich-Instituts von dem positiven Nutzen-Risiko-Verhältnis des Impfstoffs überzeugt. Es gebe keinen hundertprozentigen Schutz, dieser werde aber auch nicht versprochen, erklärte es. Der Nutzen überwiege die Risiken bei Weitem.

Der Impfstoff sei auch korrekt gekennzeichnet gewesen. Die gesetzlich relevanten Produktinformationen seien nach dem jeweiligen Stand der medizinischen Erkenntnisse richtig gewesen und fortlaufend aktualisiert worden. Außerdem seien sie frei zugänglich. Die Frau habe keine Indizien dafür geliefert, dass die Impfung Beschwerden verursacht habe, erklärte das Gericht laut dem bereits am Mittwoch gefallenen Urteil weiter.

Das Oberlandesgericht ließ die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Die Klägerin könnte sich also noch dorthin wenden, um das Koblenzer Urteil höchstrichterlich überprüfen zu lassen.

T.Cunningham--TNT

Empfohlen

Marburger Bund fordert besseren Hitzeschutz für Krankenhäuser

Angesichts anhaltend hoher Temperaturen hat der Ärzteverband Marburger Bund einen besseren Hitzeschutz für Krankenhäuser gefordert. "Die allermeisten Bereiche vom Krankenhaus sind nicht klimatisiert", sagte die erste Vorsitzende Susanne Johna am Freitag im ZDF-"Morgenmagazin". Klare Vorgaben gebe es nur für den Operationsbereich und für die Radiologie. Nur ein Drittel der Häuser habe klimatisierte Patientenzimmer.

Fraktionsübergreifend Werben für Widerspruchslösung bei Organspende

Rednerinnen und Redner unterschiedlicher Fraktionen haben am Donnerstag im Bundestag für die Einführung der so genannten Widerspruchslösung bei der Organspende geworben. Viele Menschen sterben, "weil das rettende Organ fehlt", sagte die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann in der Orientierungsdebatte im Parlament. Sie betonte, auch bei der Widerspruchslösung bleibe "das Recht auf Selbstbestimmung unangetastet".

Grüne forden Fünf-Milliarden-Euro-Programm für besseren Hitzeschutz

Die Grünen fordern ein Fünf-Milliarden-Euro-Programm für einen besseren Hitzeschutz in Deutschland. "Unser Land ist noch immer nicht ausreichend auf ständig neue und länger andauernde Hitzerekorde vorbereitet", sagte Grünen-Fraktionsvize Julia Verlinden am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP. Fünf Milliarden Euro aus dem Sondervermögen könnten "viele grüne Oasen deutschlandweit entstehen lassen und wirksame Abkühlung für Menschen und Tiere ermöglichen". Dies entspreche 60 Euro pro Bürgerin und Bürger.

Weiterer Toter durch Bornavirus in Bayern

In Bayern ist erneut ein Mensch an dem durch Feldspitzmäuse übertragenen Bornavirus gestorben. Die Erkrankung wurde bei einer Obduktion festgestellt, wie das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen in Neuburg an der Donau am Mittwoch mitteilte. Weitere Infos zu dem oder der Toten teilte der Landkreis nicht mit. Für die Bevölkerung bestehe keine erhöhte Gefahr. Es handele sich um einen äußerst seltenen Einzelfall.

Textgröße ändern: