The National Times - Klagen gegen Polizeieinsatz bei Coronakundgebung in Stuttgart teils erfolgreich

Klagen gegen Polizeieinsatz bei Coronakundgebung in Stuttgart teils erfolgreich


Klagen gegen Polizeieinsatz bei Coronakundgebung in Stuttgart teils erfolgreich
Klagen gegen Polizeieinsatz bei Coronakundgebung in Stuttgart teils erfolgreich / Foto: © AFP/Archiv

Die Klagen von zwei Gegnern der Coronamaßnahmen wegen eines Polizeieinsatzes bei einer Demonstration 2021 in Stuttgart sind teilweise erfolgreich gewesen. Das Einkesseln der Kläger und die Platzverweise seien rechtswidrig gewesen, entschied das Verwaltungsgericht in der baden-württembergischen Landeshauptstadt nach Angaben vom Donnerstag. Ihre Personalien durften demnach aber festgestellt werden.

Textgröße ändern:

Es ging um eine Demonstration am 17. April 2021. Alle vier für den Tag angemeldeten Versammlungen waren von den Behörden verboten worden. Gegen zwei der Verbote gerichtete Eilanträge wurden vom Verwaltungsgericht abgelehnt, Beschwerden dagegen vor dem baden-württembergischen Verwaltungsgerichtshof hatten keinen Erfolg. Die Veranstalter wandten sich sogar an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, das ihre Eilanträge aber ebenfalls ablehnte.

Die Gerichte begründeten ihre Entscheidungen im April 2021 vor allem mit der Einschätzung der Infektionsgefahr in der Coronapandemie und mit den Erfahrungen bei einer früheren Demonstration im März 2021 in Stuttgart. Damals hatte es zahlreiche Verstößen gegen die geltenden Abstandsregeln und die Maskenpflicht gegeben.

Am 17. April kamen dennoch hunderte Menschen in der Stuttgarter Innenstadt zusammen, um gegen die Coronapolitik zu demonstrieren. Etwa 550 von ihnen wurden von der Polizei angehalten und für mehrere Stunden eingekesselt, darunter auch die beiden Kläger. Ihre Personalien wurden festgestellt und Platzverweise ausgesprochen.

Das sei rechtswidrig gewesen, urteilte das Verwaltungsgericht nun. Die Versammlung sei zuvor nicht aufgelöst worden. Das Polizeirecht sei während einer Versammlung aber nicht anzuwenden. Die Feststellung der Personalien stütze sich dagegen auf Vorschriften des Strafprozess- und Ordnungswidrigkeitenrechts und sei daher zulässig.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht ließ eine Berufung zwar nicht zu. Dagegen kann aber innerhalb eines Monats ein Antrag auf Zulassung gestellt werden.

S.Arnold--TNT

Empfohlen

Ministerpräsident Günther will Zuckersteuer über Bundesrat durchsetzen

Nach seinem Scheitern auf dem CDU-Parteitag mit einem Vorstoß für eine Zuckersteuer will Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther die Abgabe über den Bundesrat durchsetzen. "Das Thema Zuckersteuer hat sich natürlich nicht erledigt", sagte der CDU-Politiker den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Montagsausgaben). Schleswig-Holstein werde die Wege, "die uns jetzt offenbleiben im Bundesrat entsprechend nutzen, um erfolgreich zu sein."

Klinikversorgung: Chef von Expertengremium hält 700 Häuser für verzichtbar

In der Diskussion um Krankenhausschließungen hält der Chef des obersten Entscheidungsgremiums im Gesundheitswesen hunderte Kliniken für verzichtbar. Knapp zwei Drittel der bisherigen Hospitäler seien ausreichend für eine gute Versorgung, sagte Josef Hecken, der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Kassen, Ärzten und Krankenhäusern der "Wirtschaftswoche" (Freitagsausgabe). "Etwa 1000 Krankenhäuser sollten genug sein. Heute haben wir 1700 in Deutschland."

RKI: Höhepunkt von Grippewelle scheint überschritten

Der Höhepunkt der Grippewelle scheint nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) überschritten zu sein. Wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Wochenbericht des RKI zu den in Deutschland kursierenden Atemwegserkrankungen hervorgeht, wurden für die vergangene Woche bislang 21.485 im Labor bestätigte Influenzafälle gemeldet. Die Fallzahlen seien im Vergleich zur Vorwoche gesunken.

Kasse: 56 Prozent der Versicherten warten über einen Monat auf Facharzttermin

Mehr als die Hälfte der gesetzlich Versicherten wartet einer Umfrage zufolge länger als einen Monat auf einem Facharzttermin. Das geht aus einer am Donnerstag in Hamburg veröffentlichten Befragung des Instituts Forsa für die Techniker Krankenkasse hervor. Demnach warten 56 Prozent mehr als vier Wochen, 35 Prozent warten sogar mehrere Monate.

Textgröße ändern: