The National Times - Lauterbach: Mit Cannabis-Anbauvereinigungen werden Dealer arbeitslos

Lauterbach: Mit Cannabis-Anbauvereinigungen werden Dealer arbeitslos


Lauterbach: Mit Cannabis-Anbauvereinigungen werden Dealer arbeitslos
Lauterbach: Mit Cannabis-Anbauvereinigungen werden Dealer arbeitslos / Foto: © AFP/Archiv

Die im Cannabisgesetz verankerte Möglichkeit des gemeinschaftlichen und nicht-gewerblichen Anbaus von Cannabis in Vereinen oder Genossenschaften wird nach den Worten von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) langfristig zu Vorteilen führen. "Mit den Anbauvereinigungen machen wir langfristig die Dealer arbeitslos, wir verhindern Verunreinigungen und hohe Konzentrationen von Cannabis und schützen somit die Cannabiskonsumenten", sagte Lauterbach der "Bild am Sonntag" (Bams) vor Inkrafttreten der Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen am 1. Juli.

Textgröße ändern:

Für Jugendliche werde der Konsum verboten bleibe und der Verkauf an Minderjährige werde strenger bestraft als bisher, betonte Lauterbach. In den USA habe sich gezeigt, dass der Konsum Jugendlicher nach der Legalisierung von Cannabis nicht ansteige. "Flankiert mit entsprechenden Aufklärungsmaßnahmen wird es gelingen, den Cannabiskonsum zurückzudrängen", erklärte Lauterbach. Gleichzeitig mahnte der Minister, die Legalisierung dürfe "nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Droge schädlich ist."

Das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis gilt seit dem 1. April. Besitz und kontrollierter Anbau zum privaten Gebrauch sind damit erlaubt, allerdings mit zahlreichen Einschränkungen. Der Konsum im öffentlichen Raum ist beschränkt erlaubt - in unmittelbarer Gegenwart von Minderjährigen und in der Nähe von Schulen, Kitas und Sportstätten etwa ist er verboten.

Im öffentlichen Raum bleibt der Besitz von 25 Gramm getrocknetem Cannabis straffrei. Im Eigenanbau zu Hause sind bis zu 50 Gramm sowie drei Pflanzen erlaubt. Anbau und Abgabe soll vorerst über Anbauvereine ermöglicht werden. Die Regelungen zum Eigenanbau in Anbauvereinigungen treten am Montag in Kraft.

kbh

Q.Marshall--TNT

Empfohlen

Auswertung von Krankenkasse: Immer weniger junge Frauen verhüten mit Antibabypille

Der Anteil der jungen Frauen, die mit der Antibabypille verhüten, geht einer Studie zufolge weiter zurück. Laut einer Erhebung der Techniker Krankenkasse (TK) nahmen im vergangenen Jahr 26 Prozent ihrer Versicherten im Alter zwischen 13 und 21 Jahren die Pille, wie die TK am Freitag in Hamburg mitteilte. 2023 waren es 28 Prozent, im Jahr 2020 lag der Wert noch bei 39 Prozent.

EuGH: Geschmackswerbung auf Zigarettenpackung schon bei Lieferung verboten

Unerlaubte Werbung mit Geschmack auf einer Zigarettenpackung muss auf jeder Stufe der Lieferkette überwacht werden - nicht erst im Kiosk oder Supermarkt, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschied. Er antwortete damit auf Fragen aus Österreich, wo im Jahr 2022 gegen den Geschäftsführer eines Tabakgroßhandels eine Geldbuße von 1000 Euro verhängt wurde. (Az. C-717/23)

Gesundheitsausgaben in Pflegeeinrichtungen 2023 um sechs Prozent gestiegen

Die Pflegeeinrichtungen in Deutschland haben 2023 rund sechs Prozent mehr Geld ausgegeben als im Vorjahr. Die Kosten stiegen um 6,3 Prozent auf 82,4 Milliarden Euro, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Stationäre und teilstationäre Einrichtungen gaben demnach 48,2 Milliarden Euro aus, ein Plus von 6,7 Prozent. Die Kosten der ambulanten Einrichtungen erhöhten sich um 5,8 Prozent auf 34,2 Milliarden Euro.

EU-Gericht urteilt über Herausgabe von Textnachrichten von der Leyens an Pfizer-Chef

Ein EU-Gericht urteilt am Mittwoch in Luxemburg über die Herausgabe von Textnachrichten zwischen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla während der Corona-Pandemie. Geklagt hatte eine Journalistin der "New York Times", nachdem die Kommission ihr verweigert hatte, die Textnachrichten einzusehen. Das Gericht muss nun entscheiden, ob die Kommission rechtmäßig handelte.

Textgröße ändern: