The National Times - Europaparlament stimmt für Pläne gegen Arzneimittelengpässe

Europaparlament stimmt für Pläne gegen Arzneimittelengpässe


Europaparlament stimmt für Pläne gegen Arzneimittelengpässe
Europaparlament stimmt für Pläne gegen Arzneimittelengpässe / Foto: © AFP/Archiv

Das Europaparlament hat Plänen der EU-Kommission gegen Versorgungsengpässe, zu teure Medikamente und Antibiotikaresistenzen zugestimmt. Die Abgeordneten votierten am Mittwoch in Brüssel mit großer Mehrheit für das Gesetzespaket, das den Arzneimittelmarkt in der EU reformieren soll. Die Reform sieht unter anderem Fördermaßnahmen für die Entwicklung neuer Antibiotika und einen leichteren Zugang zu preisgünstigen Medikamenten vor.

Textgröße ändern:

Um Engpässe zu verhindern, sollen Pharmaunternehmen den Gesetzentwürfen zufolge Pläne zur Vorbeugung aufstellen. Die EU-Kommission soll künftig eine Liste wesentlicher Medikamente führen. Auf dieser Grundlage könnte die Behörde etwa die Pflicht einführen, für bestimmte Arzneimittel einen Vorrat sicherzustellen.

Das Gesetz soll dafür sorgen, dass schneller sogenannte Generika, also günstigere Nachahmerprodukte, auf den Markt kommen. Die Frist, innerhalb derer keine Generika eines Medikaments zugelassen werden können, soll der Position des Parlaments zufolge von zehn Jahren auf sieben Jahre und sechs Monate verringert werden. Die EU-Kommission hatte eine Frist von acht Jahren vorgeschlagen, das Parlament sieht allerdings zahlreiche Ausnahmen vor.

So sollen die Hersteller die Frist um ein Jahr verlängern können, wenn das Arzneimittel "einen ungedeckten medizinischen Bedarf" deckt. Zudem ist eine Verlängerung um sechs Monate möglich, wenn ein Großteil der Entwicklung innerhalb der EU liegt. Die Verkaufsrechte an Medikamenten für besonders seltene Krankheiten sollen darüber hinaus für bis zu elf Jahre geschützt bleiben. Unternehmen sollen dadurch einen Anreiz haben, in der EU zu produzieren.

Auch das wachsende Problem resistenter Keime, durch die pro Jahr schätzungsweise 35.000 Menschen in der Europäischen Union sterben, soll die Reform angehen. Derzeit haben Pharmaunternehmen kein großes Interesse daran, neue Antibiotika zu entwickeln, weil diese wegen ihres eingeschränkten Gebrauchs nicht viel einbringen.

Die Abgeordneten sprachen sich deshalb für den Vorschlag der EU-Kommission aus, Firmen für die Entwicklung eines neuen Antibiotikums zu belohnen. Sie sollen ein anderes, gewinnbringenderes Medikament aus ihrem Sortiment ein Jahr länger exklusiv verkaufen oder dieses Recht an ein anderes Pharmaunternehmen verkaufen können. Bei mehreren Mitgliedstaaten und bei Verbraucherschützern stößt dieser Ansatz auf Kritik.

"Ich bin sehr froh, dass sich der Vorschlag trotz Gegenwind durchgesetzt hat", begrüßte der CDU-Europaabgeordnete Peter Liese den Beschluss. Die EU müsse "unbedingt handeln, damit weniger Menschen an antibiotikaresistenten Keimen sterben".

Für weitere Verbesserungen auf dem EU-Arzneimittelmarkt soll eine Beschleunigung und Vereinfachung der Zulassungsverfahren sorgen, wie es bei den Corona-Impfstoffen bereits praktiziert wurde. Die Prüfung durch die Europäische Arzneimittelbehörde EMA soll künftig statt bis zu 400 nur noch maximal 180 Tage dauern. Pharma-Hersteller sollen zudem offenlegen, welche öffentlichen Mittel sie für Forschung und Entwicklung erhalten.

"Als Lehre aus der Pandemie verkürzt das Pharmapaket die Dauer für die Marktzulassung und ermöglicht ein beschleunigtes Verfahren für die Zulassung von Arzneimitteln", erklärte einer der im Parlament zuständigen Verhandlungsführer, der SPD-Abgeordnete Tiemo Wölken. Die Modernisierung der Arzneimittelvorgaben der EU sei "dringend notwendig".

Hintergrund der Reformpläne sind die wiederkehrenden Arzneimittel-Engpässe in der Europäischen Union. Besonders schwierig war die Lage während der Corona-Pandemie, als insbesondere Antibiotika wie Amoxicillin, aber auch alltägliche Medikamente wie das Schmerzmittel Paracetamol oder Fieber- und Hustensäfte für Kinder knapp wurden.

Die gegenwärtigen Arzneimittel-Bestimmungen der EU sind bereits 20 Jahre alt. Die nun diskutierten Pläne hatte die EU-Kommission vor rund einem Jahr vorgelegt. Über das Gesetzespaket wird allerdings frühestens im Herbst weiter verhandelt, dann mit einem neu gewählten Europaparlament.

F.Hughes--TNT

Empfohlen

Auswertung von Krankenkasse: Immer weniger junge Frauen verhüten mit Antibabypille

Der Anteil der jungen Frauen, die mit der Antibabypille verhüten, geht einer Studie zufolge weiter zurück. Laut einer Erhebung der Techniker Krankenkasse (TK) nahmen im vergangenen Jahr 26 Prozent ihrer Versicherten im Alter zwischen 13 und 21 Jahren die Pille, wie die TK am Freitag in Hamburg mitteilte. 2023 waren es 28 Prozent, im Jahr 2020 lag der Wert noch bei 39 Prozent.

EuGH: Geschmackswerbung auf Zigarettenpackung schon bei Lieferung verboten

Unerlaubte Werbung mit Geschmack auf einer Zigarettenpackung muss auf jeder Stufe der Lieferkette überwacht werden - nicht erst im Kiosk oder Supermarkt, wie der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag entschied. Er antwortete damit auf Fragen aus Österreich, wo im Jahr 2022 gegen den Geschäftsführer eines Tabakgroßhandels eine Geldbuße von 1000 Euro verhängt wurde. (Az. C-717/23)

Gesundheitsausgaben in Pflegeeinrichtungen 2023 um sechs Prozent gestiegen

Die Pflegeeinrichtungen in Deutschland haben 2023 rund sechs Prozent mehr Geld ausgegeben als im Vorjahr. Die Kosten stiegen um 6,3 Prozent auf 82,4 Milliarden Euro, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Stationäre und teilstationäre Einrichtungen gaben demnach 48,2 Milliarden Euro aus, ein Plus von 6,7 Prozent. Die Kosten der ambulanten Einrichtungen erhöhten sich um 5,8 Prozent auf 34,2 Milliarden Euro.

EU-Gericht urteilt über Herausgabe von Textnachrichten von der Leyens an Pfizer-Chef

Ein EU-Gericht urteilt am Mittwoch in Luxemburg über die Herausgabe von Textnachrichten zwischen EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Pfizer-Chef Albert Bourla während der Corona-Pandemie. Geklagt hatte eine Journalistin der "New York Times", nachdem die Kommission ihr verweigert hatte, die Textnachrichten einzusehen. Das Gericht muss nun entscheiden, ob die Kommission rechtmäßig handelte.

Textgröße ändern: