The National Times - Lauterbach macht Ländern Zugeständnisse zur Billigung von Cannabisgesetz

Lauterbach macht Ländern Zugeständnisse zur Billigung von Cannabisgesetz


Lauterbach macht Ländern Zugeständnisse zur Billigung von Cannabisgesetz
Lauterbach macht Ländern Zugeständnisse zur Billigung von Cannabisgesetz / Foto: © AFP

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) ist zuversichtlich, dass der Bundesrat am Freitag doch noch dem umstrittenen Gesetz zur Legalisierung von Cannabis zustimmt. "Ich kämpfe dafür, dass das Gesetz tatsächlich beschlossen wird", sagte Lauterbach am Mittwoch in Berlin. Er habe jetzt eine Protokollerklärung vorbereitet, die viele Bedenken der Länder aufgreife. "Ich gehe davon aus, dass wir das am Freitag schaffen werden."

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Das Gesetz über die teilweise Legalisierung von Cannabis für den Eigenverbrauch wurde kürzlich vom Bundestag mit der Mehrheit der Ampelkoalition beschlossen. Dem Gesetz zufolge sollen Konsum und Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis künftig erlaubt werden, aber ausschließlich für Erwachsene. Im Eigenanbau zu Hause sind bis zu 50 Gramm sowie drei Pflanzen erlaubt.

Landespolitiker aus mehreren Bundesländern kündigten aber bereits Ende Februar an, das geplante Inkrafttreten der Legalisierung von Cannabis zum 1. April verhindern und nach hinten verschieben zu wollen. Es handelt sich um ein sogenanntes Einspruchsgesetz. Dabei muss die Länderkammer nicht zustimmen. Sie kann aber den Vermittlungsausschuss anrufen, was das Inkrafttreten verzögern würde.

Er bleibe zuversichtlich, "dass wir am Vermittlungsausschuss noch vorbeikommen", sagte Lauterbach bei einer Pressekonferenz zur Pflegereform. Es sei aber "tatsächlich ein schwieriges Gesetz". Es komme jetzt "auf jedes einzelne Bundesland an".

Mit seiner Protokollerklärung komme Lauterbach den Ländern weit entgegen, hieß es aus dem Gesundheitsministerium. Das vierseitige Dokument, das der Nachrichtenagentur AFP vorliegt, sieht mehrere Änderungen bei Anbauvereinigungen vor und verspricht mehr Unterstützung der Länder bei Kinder- und Jugendschutz sowie der Suchtprävention.

Konkret soll die Kontrolle von Cannabis-Anbauvereinen nicht mehr jährlich erfolgen müssen, sondern nur noch in "regelmäßigen" Abständen, heißt es in dem Papier. Dies eröffne den Ländern einen "ausreichend flexiblen und risikobasierten Handlungsspielraum" bei den Kontrollen.

Den Anbauvereinen soll es zudem untersagt werden, zusammen größere Anbauflächen zu bewirtschaften. Und außerdem wolle die Regierung gesetzlich klarstellen, welche Tätigkeiten die Anbauvereine nicht an gewerbliche Anbieter auslagern dürfen. Lauterbach verspricht, die Änderungen zu den Anbauvereinen "noch vor dem 1. Juli 2024 bundesrechtlich sicher zu verankern".

Darüber hinaus verspricht Lauterbach langfristig Geld für Prävention. Die dafür vorgesehene Anhebung der Mittel um sechs Millionen Euro im laufenden Jahr solle in den Folgejahren fortgeschrieben werden. Zudem würden in diesem Jahr weitere 1,5 Millionen Euro für die Suchtprävention zur Verfügung gestellt. Der Bund sichert zudem die Entwicklung eines Mustercurriculums zur Schulung von Präventionsbeauftragten der Anbauvereinigungen zu.

Festhalten will die Regierung aber an der von einigen Ländern kritisierten Amnestieregelung. Lauterbach sagte dazu am Mittwoch, es wäre nicht zumutbar, wenn wegen Cannabis-Vergehen inhaftierte Menschen im Gefängnis bleiben müssten, obwohl Cannabis legalisiert worden sei.

N.Johns--TNT

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