The National Times - Urteil: Lohnfortzahlung in Corona-Quarantäne auch ohne Krankschreibung und Impfung

Urteil: Lohnfortzahlung in Corona-Quarantäne auch ohne Krankschreibung und Impfung


Urteil: Lohnfortzahlung in Corona-Quarantäne auch ohne Krankschreibung und Impfung
Urteil: Lohnfortzahlung in Corona-Quarantäne auch ohne Krankschreibung und Impfung / Foto: © AFP/Archiv

Während einer Corona-Quarantäne bestand auch ohne gleichzeitige Krankschreibung Anspruch auf Lohnfortzahlung - unabhängig vom Impfstatuts des Arbeitnehmers. Das entschied am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Auf die Frage, ob "Impfverweigerer" eine gewisse Mitschuld an ihrer Erkrankung tragen, kommt es danach in der Regel nicht an. (Az.: 5 AZR 234/23)

Textgröße ändern:

Der Kläger ist Produktionsmitarbeiter bei einem kunststoffverarbeitenden Unternehmen in Westfalen. Er hatte sich keiner Corona-Schutzimpfung unterzogen und wurde am 26. Dezember 2021 positiv auf das Virus getestet. Für fünf Tage war er krankgeschrieben, danach musste er bis zum 12. Januar in Quarantäne bleiben, weshalb sein Arzt eine weitere Krankschreibung nicht für erforderlich hielt.

Der Arbeitgeber zahlte für die Krankschreibungszeit Lohnfortzahlung, für die anschließende Quarantäne aber nicht mehr. Es habe keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr vorgelegen, argumentierte er. Wegen seiner Impfverweigerung treffe den Kläger zudem ein eigenes Verschulden.

Wie schon das Landesarbeitsgericht Hamm gab nun auch das BAG der Klage des Arbeitnehmers statt. Danach muss der Arbeitgeber den abgezogenen Lohn in Höhe von rund 1000 Euro nun nachzahlen.

Zur Begründung erklärten die Erfurter Richter, dass der Kläger durchgehend wegen seiner Corona-Infektion an der Arbeit gehindert war. "Die SARS-CoV-2-Infektion stellt einen regelwidrigen Körperzustand und damit eine Krankheit dar, die zur Arbeitsunfähigkeit geführt hat."

Dabei komme es nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer noch während der gesamten Quarantänezeit an Krankheitssymptomen litt. Denn die Quarantäne sei wegen der Infektion angeordnet worden und der Kläger damit wegen einer Erkrankung an der Arbeitsleistung gehindert gewesen. Dies könne er nicht nur mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, sondern auch mit der Quarantäneverfügung des Gesundheitsamts nachweisen.

Dass der Kläger sich nicht hatte impfen lassen, führt laut BAG zu keinem anderen Ergebnis. Auch wenn man unterstelle, dass ein "verständiger Mensch" sich hätte impfen lassen, ließen die Zahlen des Robert Koch-Instituts nicht mit ausreichender Sicherheit den Schluss zu, dass sich dadurch die Infektion hätte verhindern lassen.

F.Lim--TNT

Empfohlen

Hausärzte werfen Bundesregierung Versagen beim Hitzeschutz vor

Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hat der Bundesregierung Versagen beim Hitzeschutz vorgeworfen. "Die Bundesregierung lässt die Praxen beim Hitzeschutz im Stich", sagte die Verbandsvorsitzende Nicola Buhlinger-Göpfarth den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Samstag. "Den jahrelangen Ankündigungen, man werde das Thema Hitzeschutz endlich priorisieren, sind keine Taten gefolgt."

Warken will Suizidprävention stärken - Verbände fordern zentrale Hilfe-Rufnummer

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Suizidprävention bundesweit stärken. Die dafür zuständigen Länder und Kommunen sollten besser unterstützt werden, heißt es in einem Gesetzentwurf, dessen Inhalte AFP am Freitag in Berlin in Auszügen vorlagen. Darin ist unter anderem die Schaffung einer "Bundesfachstelle für Suizidprävention" geplant. Mehrere Verbände drängten auf eine bundesweit einheitliche Krisendienst-Rufnummer.

Marburger Bund fordert besseren Hitzeschutz für Krankenhäuser

Angesichts anhaltend hoher Temperaturen hat der Ärzteverband Marburger Bund einen besseren Hitzeschutz für Krankenhäuser gefordert. "Die allermeisten Bereiche vom Krankenhaus sind nicht klimatisiert", sagte die erste Vorsitzende Susanne Johna am Freitag im ZDF-"Morgenmagazin". Klare Vorgaben gebe es nur für den Operationsbereich und für die Radiologie. Nur ein Drittel der Häuser habe klimatisierte Patientenzimmer.

Fraktionsübergreifend Werben für Widerspruchslösung bei Organspende

Rednerinnen und Redner unterschiedlicher Fraktionen haben am Donnerstag im Bundestag für die Einführung der so genannten Widerspruchslösung bei der Organspende geworben. Viele Menschen sterben, "weil das rettende Organ fehlt", sagte die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann in der Orientierungsdebatte im Parlament. Sie betonte, auch bei der Widerspruchslösung bleibe "das Recht auf Selbstbestimmung unangetastet".

Textgröße ändern: