The National Times - Urteil: Lohnfortzahlung in Corona-Quarantäne auch ohne Krankschreibung und Impfung

Urteil: Lohnfortzahlung in Corona-Quarantäne auch ohne Krankschreibung und Impfung


Urteil: Lohnfortzahlung in Corona-Quarantäne auch ohne Krankschreibung und Impfung
Urteil: Lohnfortzahlung in Corona-Quarantäne auch ohne Krankschreibung und Impfung / Foto: © AFP/Archiv

Während einer Corona-Quarantäne bestand auch ohne gleichzeitige Krankschreibung Anspruch auf Lohnfortzahlung - unabhängig vom Impfstatuts des Arbeitnehmers. Das entschied am Mittwoch das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt. Auf die Frage, ob "Impfverweigerer" eine gewisse Mitschuld an ihrer Erkrankung tragen, kommt es danach in der Regel nicht an. (Az.: 5 AZR 234/23)

Textgröße ändern:

Der Kläger ist Produktionsmitarbeiter bei einem kunststoffverarbeitenden Unternehmen in Westfalen. Er hatte sich keiner Corona-Schutzimpfung unterzogen und wurde am 26. Dezember 2021 positiv auf das Virus getestet. Für fünf Tage war er krankgeschrieben, danach musste er bis zum 12. Januar in Quarantäne bleiben, weshalb sein Arzt eine weitere Krankschreibung nicht für erforderlich hielt.

Der Arbeitgeber zahlte für die Krankschreibungszeit Lohnfortzahlung, für die anschließende Quarantäne aber nicht mehr. Es habe keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung mehr vorgelegen, argumentierte er. Wegen seiner Impfverweigerung treffe den Kläger zudem ein eigenes Verschulden.

Wie schon das Landesarbeitsgericht Hamm gab nun auch das BAG der Klage des Arbeitnehmers statt. Danach muss der Arbeitgeber den abgezogenen Lohn in Höhe von rund 1000 Euro nun nachzahlen.

Zur Begründung erklärten die Erfurter Richter, dass der Kläger durchgehend wegen seiner Corona-Infektion an der Arbeit gehindert war. "Die SARS-CoV-2-Infektion stellt einen regelwidrigen Körperzustand und damit eine Krankheit dar, die zur Arbeitsunfähigkeit geführt hat."

Dabei komme es nicht darauf an, ob der Arbeitnehmer noch während der gesamten Quarantänezeit an Krankheitssymptomen litt. Denn die Quarantäne sei wegen der Infektion angeordnet worden und der Kläger damit wegen einer Erkrankung an der Arbeitsleistung gehindert gewesen. Dies könne er nicht nur mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, sondern auch mit der Quarantäneverfügung des Gesundheitsamts nachweisen.

Dass der Kläger sich nicht hatte impfen lassen, führt laut BAG zu keinem anderen Ergebnis. Auch wenn man unterstelle, dass ein "verständiger Mensch" sich hätte impfen lassen, ließen die Zahlen des Robert Koch-Instituts nicht mit ausreichender Sicherheit den Schluss zu, dass sich dadurch die Infektion hätte verhindern lassen.

F.Lim--TNT

Empfohlen

Ministerpräsident Günther will Zuckersteuer über Bundesrat durchsetzen

Nach seinem Scheitern auf dem CDU-Parteitag mit einem Vorstoß für eine Zuckersteuer will Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Daniel Günther die Abgabe über den Bundesrat durchsetzen. "Das Thema Zuckersteuer hat sich natürlich nicht erledigt", sagte der CDU-Politiker den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland (RND, Montagsausgaben). Schleswig-Holstein werde die Wege, "die uns jetzt offenbleiben im Bundesrat entsprechend nutzen, um erfolgreich zu sein."

Klinikversorgung: Chef von Expertengremium hält 700 Häuser für verzichtbar

In der Diskussion um Krankenhausschließungen hält der Chef des obersten Entscheidungsgremiums im Gesundheitswesen hunderte Kliniken für verzichtbar. Knapp zwei Drittel der bisherigen Hospitäler seien ausreichend für eine gute Versorgung, sagte Josef Hecken, der Vorsitzende des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) von Kassen, Ärzten und Krankenhäusern der "Wirtschaftswoche" (Freitagsausgabe). "Etwa 1000 Krankenhäuser sollten genug sein. Heute haben wir 1700 in Deutschland."

RKI: Höhepunkt von Grippewelle scheint überschritten

Der Höhepunkt der Grippewelle scheint nach Einschätzung des Robert-Koch-Instituts (RKI) überschritten zu sein. Wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Wochenbericht des RKI zu den in Deutschland kursierenden Atemwegserkrankungen hervorgeht, wurden für die vergangene Woche bislang 21.485 im Labor bestätigte Influenzafälle gemeldet. Die Fallzahlen seien im Vergleich zur Vorwoche gesunken.

Kasse: 56 Prozent der Versicherten warten über einen Monat auf Facharzttermin

Mehr als die Hälfte der gesetzlich Versicherten wartet einer Umfrage zufolge länger als einen Monat auf einem Facharzttermin. Das geht aus einer am Donnerstag in Hamburg veröffentlichten Befragung des Instituts Forsa für die Techniker Krankenkasse hervor. Demnach warten 56 Prozent mehr als vier Wochen, 35 Prozent warten sogar mehrere Monate.

Textgröße ändern: