The National Times - Landgericht Frankfurt weist Klage wegen behaupteten Impfschadens ab

Landgericht Frankfurt weist Klage wegen behaupteten Impfschadens ab


Landgericht Frankfurt weist Klage wegen behaupteten Impfschadens ab
Landgericht Frankfurt weist Klage wegen behaupteten Impfschadens ab / Foto: © AFP/Archiv

Das Landgericht Frankfurt am Main hat eine Klage wegen eines behaupteten Schadens nach einer Coronaimpfung abgewiesen. Ein Anspruch der Klägerin auf Schmerzensgeld scheitere schon daran, dass der Impfstoff kein unvertretbares Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweise, erklärten die Richterinnen und Richter am Mittwoch. Die Klägerin hatte sich im Jahr 2021 dreimal impfen lassen.

Textgröße ändern:

Sie gab an, dass sie nach der ersten Impfung Migräneattacken gehabt habe. Bis heute leide sie an einer Herzkrankheit, Konzentrationsstörungen und Leistungseinbußen. Vom Impfstoffhersteller Biontech verlangte sie mindestens 150.000 Euro Schmerzensgeld. Damit hatte sie aber nun keinen Erfolg.

Bei der ersten Zulassung des Impfstoffs sei die Abwägung von Nutzen und Risiko positiv ausgefallen, führte das Gericht aus. Eine Haftung könne sich darum nur auf schädliche Wirkungen beziehen, die nach der Zulassung entdeckt worden seien. Solche negativen Risiken seien nachträglich aber nicht bekannt geworden.

Die Sicherheit des Impfstoffs sei zuletzt Ende August vergangenen Jahres im Rahmen einer Anpassung an eine neue Virusvariante durch die Europäische Arzneimittelagentur bestätigt worden. Der angepasste Impfstoff sei dann von der Europäischen Kommission wiederum zugelassen worden. Damit sei bindend festgestellt, "dass das Vakzin kein ungünstiges Nutzen-Risiko-Verhältnis aufweist", teilte das Gericht mit.

Die Klägerin habe nicht ausreichend erklärt, dass es einen zeitlichen Zusammenhang zwischen der Impfung und dem angeblichen Schaden gebe. Vor allem habe sie nicht belegt, dass sie vor der ersten Impfung noch nicht an den behaupteten Beschwerden gelitten habe.

Es gebe keine aussagekräftigen Krankenunterlagen und auch keine Untersuchungsberichte zum Gesundheitszustand der Frau vor der Impfung, stellte das Gericht fest. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die Klägerin kann noch Berufung beim Oberlandesgericht einlegen.

G.Morris--TNT

Empfohlen

Warken will Suizidprävention stärken - Verbände fordern zentrale Hilfe-Rufnummer

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) will die Suizidprävention bundesweit stärken. Die dafür zuständigen Länder und Kommunen sollten besser unterstützt werden, heißt es in einem Gesetzentwurf, dessen Inhalte AFP am Freitag in Berlin in Auszügen vorlagen. Darin ist unter anderem die Schaffung einer "Bundesfachstelle für Suizidprävention" geplant. Mehrere Verbände drängten auf eine bundesweit einheitliche Krisendienst-Rufnummer.

Marburger Bund fordert besseren Hitzeschutz für Krankenhäuser

Angesichts anhaltend hoher Temperaturen hat der Ärzteverband Marburger Bund einen besseren Hitzeschutz für Krankenhäuser gefordert. "Die allermeisten Bereiche vom Krankenhaus sind nicht klimatisiert", sagte die erste Vorsitzende Susanne Johna am Freitag im ZDF-"Morgenmagazin". Klare Vorgaben gebe es nur für den Operationsbereich und für die Radiologie. Nur ein Drittel der Häuser habe klimatisierte Patientenzimmer.

Fraktionsübergreifend Werben für Widerspruchslösung bei Organspende

Rednerinnen und Redner unterschiedlicher Fraktionen haben am Donnerstag im Bundestag für die Einführung der so genannten Widerspruchslösung bei der Organspende geworben. Viele Menschen sterben, "weil das rettende Organ fehlt", sagte die CDU-Abgeordnete Gitta Connemann in der Orientierungsdebatte im Parlament. Sie betonte, auch bei der Widerspruchslösung bleibe "das Recht auf Selbstbestimmung unangetastet".

Grüne forden Fünf-Milliarden-Euro-Programm für besseren Hitzeschutz

Die Grünen fordern ein Fünf-Milliarden-Euro-Programm für einen besseren Hitzeschutz in Deutschland. "Unser Land ist noch immer nicht ausreichend auf ständig neue und länger andauernde Hitzerekorde vorbereitet", sagte Grünen-Fraktionsvize Julia Verlinden am Donnerstag der Nachrichtenagentur AFP. Fünf Milliarden Euro aus dem Sondervermögen könnten "viele grüne Oasen deutschlandweit entstehen lassen und wirksame Abkühlung für Menschen und Tiere ermöglichen". Dies entspreche 60 Euro pro Bürgerin und Bürger.

Textgröße ändern: