The National Times - Bei Impfpflicht kein Kompromiss in Sicht und nun auch noch Zwist über Abstimmung

Bei Impfpflicht kein Kompromiss in Sicht und nun auch noch Zwist über Abstimmung


Bei Impfpflicht kein Kompromiss in Sicht und nun auch noch Zwist über Abstimmung
Bei Impfpflicht kein Kompromiss in Sicht und nun auch noch Zwist über Abstimmung

Kurz vor der Abstimmung im Bundestag über mehrere Vorschläge zu einer Corona-Impfpflicht zeichnet sich weiter keine Mehrheit für eine der Optionen ab. Der am Montag vorgestellte neue Ansatz von Koalitionsabgeordneten für eine Impfpflicht ab 50 findet bisher wenig Unterstützung. Zugleich ist ein Streit über das Abstimmungsprozedere entbrannt.

Textgröße ändern:

Am Montag hatten Befürworter einer Impfpflicht ab 18 dieses Vorhaben auf Eis gelegt. Sie sprechen sich nun für eine Impfpflicht ab 50 aus sowie eine Beratungspflicht für alle ab 18 - und hoffen, damit breitere Unterstützung zu finden.

Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge, die eigentlich auch für die Impfpflicht ab 18 wäre, lobte den Vorschlag am Dienstag. Sie hoffe, dieser könne "eine Brücke" für viele Abgeordnete sein. Es sei richtig, nach Kompromissen zu suchen, sagte Dröge in Berlin.

Auch SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich warb für einen Kompromiss. Wichtig sei, dass es im Bundestag eine "breite Mehrheit für eine Impfpflicht" gebe, sagte er. Eine abgestufte Impfpflicht je nach Alter könnte ein Kompromiss sein.

Die Unionsfraktion aber ließ den jüngsten Vorschlag abblitzen. Die Vorlage sei ein "einseitiger Vorstoß der SPD" und nicht abgesprochen, sagte der CDU-Gesundheitspolitiker Tino Sorge im ZDF-"Morgenmagazin". "Deshalb werben wir nochmal für unseren Vorschlag."

Die Unionsfraktion will eine Stufenregelung - eine Impfpflicht könnte demnach für bestimmte Alters- oder Berufsgruppen vorgeschrieben werden, was allerdings einen weiteren Bundestagsbeschluss erfordern würde. Fraktionschef Friedrich Merz sagte in Berlin, er sei "mehr denn je überzeugt, dass dies der richtige Antrag ist". CSU-Landesgruppenchef Alexander Dobrindt nannte die Unionsvorlage den "ausgewogensten" Antrag. Er lade die Ampel-Fraktionen ein, sich diesem anzuschließen.

Neben dem neuen Vorschlag einer Impfpflicht ab 50 gibt es noch einen Gesetzentwurf, der ebenfalls von Koalitionsabgeordneten getragen wird. Er sieht zunächst eine Beratungspflicht und später die Möglichkeit einer Impfpflicht ab 50 vor - die am Montag neu vorgelegte, ähnliche Variante wurde von dieser Gruppe aber zunächst abgelehnt. Ein fraktionsübergreifender Antrag sowie ein Antrag der AfD-Fraktion lehnen die Impfpflicht ab.

Am Mittwochvormittag soll sich der Gesundheitsausschuss noch einmal mit den Vorschlägen befassen; am Donnerstag wird dann im Plenum abgestimmt. Die genaue Reihenfolge, in der die Anträge dabei aufgerufen werden, war am Dienstag noch offen. Sehr wahrscheinlich wird darüber erst am Donnerstag abgestimmt.

Mützenich und FDP-Fraktionschef Christian Dürr sprachen sich dafür aus, zuerst die Anträge und dann die Gesetzentwürfe abzustimmen. Unter den Vorlagen finden sich nur zwei Gesetzentwürfe, nämlich die beiden Varianten zu Beratungspflicht und Impfpflicht ab 50.

Merz sagte dazu, er wolle die Koalition davor "warnen", mit der Abstimmungsreihenfolge "eine Manipulation vorzunehmen". Die weitergehenden Anträge zu Impfpflicht ab 50 und Beratungspflicht "gehören zuerst abgestimmt". Die umgekehrte Reihenfolge verstoße "gegen alle Gepflogenheiten". Dobrindt sprach von "Verfahrenstricks" der Koalition. Hintergrund ist die Hoffnung der Union, eine Mehrheit für ihren Antrag zu erreichen, wenn zuvor die weitergehenden Gesetzentwürfe scheitern.

Dürr äußerte die Einschätzung, dass es schwer werden dürfte, für einen der Anträge, die eine Impfpflicht befürworten oder offenhalten, eine Mehrheit zu finden. Tatsächlich gilt es als durchaus denkbar, das gar keine der fünf Vorlagen eine Mehrheit bekommt.

R.T.Gilbert--TNT

Empfohlen

Bundestag macht Weg frei für leichtere "Überkreuz"-Nierenspenden

Nierenspenden durch lebende Personen sollen künftig leichter möglich sein. Der Bundestag beschloss am Donnerstag eine Gesetzesänderung, wonach Lebendspenden von Nieren hierzulande künftig auch zwischen zwei unterschiedlichen Paaren "überkreuz" im Regelfall zugelassen werden. Dies soll den Kreis möglicher Organspenderinnen und -spender erheblich vergrößern.

GKV-Finanzen: Kassen fordern "entschlossenes politisches Handeln"

Vor dem Hintergrund von Milliardendefiziten in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben die Kassen "entschlossenes politisches Handeln" gefordert. "Bringen Sie noch vor dem Sommer ein Gesetz auf den Weg, damit die Maßnahmen spätestens im Jahr 2027 greifen", appellierte der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbands am Donnerstag an die Politik. "Weitere Beitragssatzerhöhungen sind für die Beitragszahlenden nicht mehr tragbar und wären zudem Gift für die Wirtschaft!"

Klingbeil-Rede bringt Bewegung in Reformdebatten von Union und SPD

In die Reformdebatten von Union und SPD kommt zunehmend Bewegung. Nach der Grundsatzrede von SPD-Chef Lars Klingbeil ist die Debatte darüber voll entbrannt, wie Belastungen durch Entlastungen an anderer Stelle ausgeglichen werden könnten und umgekehrt. Kritik kommt parteiübergreifend an Überlegungen für eine Anhebung der Mehrwertsteuer.

Bundesgerichtshof verbietet Werbung für Behandlung mit medizinischem Cannabis

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat Werbung für Behandlungen mit medizinischem Cannabis verboten. Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Heilmittelwerberecht, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Demnach besteht die Gefahr, dass Patienten bei Arztbesuchen auf ein Cannabis-Rezept drängen. (Az. I ZR 74/25)

Textgröße ändern: