The National Times - Österreich führt FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen wieder ein

Österreich führt FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen wieder ein


Österreich führt FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen wieder ein
Österreich führt FFP2-Maskenpflicht in Innenräumen wieder ein

Während in Deutschland weitgehende Lockerungen bei den Corona-Maßnahmen beschlossen worden sind, sollen diese in Österreich wieder verschärft werden. Ab Mitte kommender Woche werde im Nachbarland wieder eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken in Innenräumen gelten, kündigte Gesundheitsminister Johannes Rauch laut der Nachrichtenagentur APA am Freitagabend an. Eine entsprechende Verordnung soll demnach bis Mittwoch vorliegen.

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Österreich hatte am 6. März trotz weiterhin hoher Infektionszahlen seine Corona-Beschränkungen weitgehend aufgehoben. Die Pflicht, eine FFP2-Maske zu tragen, wurde unter anderem auf Krankenhäuser, öffentliche Verkehrsmittel und die Kundenbereiche lebensnotwendiger Geschäfte beschränkt.

Inzwischen habe sich jedoch gezeigt, dass die Lockerungen zu früh gekommen seien, sagte Rauch. Auch in den kommenden beiden Wochen würden Corona-Infektionszahlen von über 50.000 pro Tag erwartet. Die österreichische Corona-Kommission begrüßte die Wiedereinführung der Maskenpflicht. Die Maßnahme könne die Infektionszahlen "deutlich senken", erklärten die Experten laut APA.

Rauch kündigte zugleich aber auch eine Lockerung der Quarantäne-Regelung für infizierte Beschäftigte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen an. Grund sei eine Überlastung des Personals wegen der hohen Patientenzahlen in den Einrichtungen. "Der Betrieb ist nur noch mit Mühe aufrecht zu erhalten", sagte der Gesundheitsminister. Es gebe dringenden Handlungsbedarf. Die neuen Vorschriften würden jedoch noch diskutiert. Derzeit können sich Beschäftigte in österreichischen Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen nach fünf Tagen freitesten.

In Deutschland hatten Bundestag und Bundesrat am Freitag das neue Infektionsschutzgesetz gebilligt, das die meisten der bisherigen Corona-Maßnahmen nur noch übergangsweise bis Anfang April erlaubt. Es gilt nun ein sogenannter Basisschutz, der im Kern lediglich eine Maskenpflicht für öffentliche Verkehrsmittel und Einrichtungen mit besonders durch das Coronavirus gefährdeten Menschen vorsieht.

Schärfere Maßnahmen dürfen die Bundesländer künftig nur für sogenannte Hotspots anordnen, übergangsweise dürfen sie die bisherigen Regeln aber noch bis zum 2. April in Kraft lassen.

pe/dja

F.Lim--TNT

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