The National Times - Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht - Sorge um Personalmangel

Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht - Sorge um Personalmangel


Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht - Sorge um Personalmangel
Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht - Sorge um Personalmangel

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist in Kraft - und die Sorgen um mögliche Personalmängel insbesondere in der Pflege bestehen weiter. Die Vorgabe führe "in der Alten- und Krankenpflege, in Arztpraxen, bei der Feuerwehr sowie im Rettungsdienst dazu, den Personalmangel in den sensibelsten Bereichen zu verschärfen", sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP.

Textgröße ändern:

"Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht wird die Pandemie in der Alten- und Krankenpflege nicht beherrschbar", urteilte Brysch. "Denn die derzeitigen Vakzine können die Verbreitung der aktuellen Variante kaum stoppen."

Auch der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA), in dem Pflegeheimbetreiber organisiert sind, warnte vor einer Verschärfung des ohnehin bestehenden Personalmangels. "Wir sind sehr besorgt, weil Versorgungsengpässe drohen, wenn flächendeckend Betretungsverbote für ungeimpftes Personal ausgesprochen werden", sagte Verbandspräsident Bernd Meurer den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Dienstag. "Es wird Pflegeheime geben, die dann ihre Bewohnerinnen und Bewohner nicht mehr versorgen können."

Meurer kritisierte zudem, dass es noch viele offene Fragen gebe. "Ich muss als Arbeitgeber zum Beispiel verbindlich wissen, was die arbeitsrechtlichen Folgen sind: Darf man kündigen? Und welche Haftungsansprüche gibt es, bis das Gesundheitsamt entschieden hat?"

Heimen, die ungeimpftes Personal weiter beschäftigten, um die Versorgung zu gewährleisten, drohe ein Rechtsrisiko. "Was, wenn es dann zu einem Ausbruch kommt und ein Angehöriger den Betreiber deshalb verklagt?", fragt Meurer. Der Gesetzgeber müsse gewährleisten, dass von ihm angeordnete Maßnahmen auch umsetzbar seien - "das ist bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht derzeit nicht der Fall".

Seit diesem Dienstag müssen die Beschäftigten in Gesundheit und Pflege nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder genesen sind. Betroffen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter anderem in Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen für Behinderte, Krankenhäusern, Arztpraxen, Rettungsdiensten und Pflegediensten. Ausgenommen sind Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können - sie müssen dafür ein ärztliches Zeugnis vorlegen.

Legen die Beschäftigten keinen der geforderten Nachweise vor, muss der Arbeitgeber das jeweils zuständige Gesundheitsamt informieren. Die Behörde soll die Betroffenen dann zunächst erneut auffordern, den Nachweis in einer angemessenen Frist vorzulegen, die aber im Gesetz nicht näher definiert ist. Bleibt dies erneut aus, muss das Amt im Rahmen seines Ermessens über ein Tätigkeits- oder Betretungsverbot entscheiden.

A.Robinson--TNT

Empfohlen

Krankenkassenverbände: Angebot qualitätsgeprüfter Präventionskurse wächst

Das Angebot qualitätsgeprüfter Präventionskurse der Krankenkassen ist gewachsen. 2025 wurden von der Zentralen Prüfstelle Prävention rund 4500 mehr Kursangebote zertifiziert als im Vorjahr, wie die Verbände der Krankenkassen am Mittwoch mitteilten. Insgesamt wurden in dem Jahr 45.000 Präventionsangebote und rund 6000 neue Kursleitungen zertifiziert.

Krankenkasse: Ein Drittel von Beschäftigten kann nicht von Arbeit abschalten

Einer Umfrage der Techniker Krankenkasse (TK) zufolge kann ein Drittel der Beschäftigten nicht von der Arbeit abschalten. 42 Prozent fühlen sich oft abgearbeitet und verbraucht, wie die TK in ihrem am Mittwoch in Hamburg veröffentlichten sogenannten Stressreport mitteilte. Rund ein Viertel schafft es auch im Urlaub nicht, richtig abzuschalten. Bei 29 Prozent leide das Sozialleben - Familie und Freunde kämen zu kurz.

Hausärzteverband warnt Koalition vor Abschaffung der telefonischen Krankschreibung

In der Debatte um die Höhe des Krankenstandes in Deutschland haben die Hausärzte die Bundesregierung vor einer Abschaffung der telefonischen Krankschreibung gewarnt. "Alle bisherigen Auswertungen der Krankenkassen bestätigen, dass die telefonische Krankschreibung nicht zu einem höheren Missbrauch bei Krankschreibungen führt", sagte der Vorsitzende des Hausärzteverbandes, Markus Beier, dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND, Mittwoch). "Wer die telefonische Krankschreibung abschafft, der trägt die Verantwortung dafür, dass sich in Zukunft wieder unzählige Patientinnen und Patienten ohne Not in die Praxen schleppen müssen", mahnte der Mediziner.

"Hoch unanständig": DGB-Chefin kritisiert Debatte um Krankmeldungen

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) hat scharfe Kritik an der Debatte um den möglichen Missbrauch telefonischer Krankschreibungen geübt. Es sei "hoch unanständig, in welchem Ausmaß krank gemeldete Beschäftigte unter Generalverdacht gestellt werden, als wären sie Drückeberger und Faulenzer", sagte DGB-Chefin Yasmin Fahimi am Dienstag in Berlin.

Textgröße ändern: