The National Times - Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht - Sorge um Personalmangel

Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht - Sorge um Personalmangel


Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht - Sorge um Personalmangel
Start der einrichtungsbezogenen Impfpflicht - Sorge um Personalmangel

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht ist in Kraft - und die Sorgen um mögliche Personalmängel insbesondere in der Pflege bestehen weiter. Die Vorgabe führe "in der Alten- und Krankenpflege, in Arztpraxen, bei der Feuerwehr sowie im Rettungsdienst dazu, den Personalmangel in den sensibelsten Bereichen zu verschärfen", sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, am Dienstag der Nachrichtenagentur AFP.

Textgröße ändern:

"Mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht wird die Pandemie in der Alten- und Krankenpflege nicht beherrschbar", urteilte Brysch. "Denn die derzeitigen Vakzine können die Verbreitung der aktuellen Variante kaum stoppen."

Auch der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste (BPA), in dem Pflegeheimbetreiber organisiert sind, warnte vor einer Verschärfung des ohnehin bestehenden Personalmangels. "Wir sind sehr besorgt, weil Versorgungsengpässe drohen, wenn flächendeckend Betretungsverbote für ungeimpftes Personal ausgesprochen werden", sagte Verbandspräsident Bernd Meurer den Zeitungen des Redaktionsnetzwerks Deutschland vom Dienstag. "Es wird Pflegeheime geben, die dann ihre Bewohnerinnen und Bewohner nicht mehr versorgen können."

Meurer kritisierte zudem, dass es noch viele offene Fragen gebe. "Ich muss als Arbeitgeber zum Beispiel verbindlich wissen, was die arbeitsrechtlichen Folgen sind: Darf man kündigen? Und welche Haftungsansprüche gibt es, bis das Gesundheitsamt entschieden hat?"

Heimen, die ungeimpftes Personal weiter beschäftigten, um die Versorgung zu gewährleisten, drohe ein Rechtsrisiko. "Was, wenn es dann zu einem Ausbruch kommt und ein Angehöriger den Betreiber deshalb verklagt?", fragt Meurer. Der Gesetzgeber müsse gewährleisten, dass von ihm angeordnete Maßnahmen auch umsetzbar seien - "das ist bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht derzeit nicht der Fall".

Seit diesem Dienstag müssen die Beschäftigten in Gesundheit und Pflege nachweisen, dass sie gegen Corona geimpft oder genesen sind. Betroffen sind Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter anderem in Alten- und Pflegeheimen, Einrichtungen für Behinderte, Krankenhäusern, Arztpraxen, Rettungsdiensten und Pflegediensten. Ausgenommen sind Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können - sie müssen dafür ein ärztliches Zeugnis vorlegen.

Legen die Beschäftigten keinen der geforderten Nachweise vor, muss der Arbeitgeber das jeweils zuständige Gesundheitsamt informieren. Die Behörde soll die Betroffenen dann zunächst erneut auffordern, den Nachweis in einer angemessenen Frist vorzulegen, die aber im Gesetz nicht näher definiert ist. Bleibt dies erneut aus, muss das Amt im Rahmen seines Ermessens über ein Tätigkeits- oder Betretungsverbot entscheiden.

A.Robinson--TNT

Empfohlen

Krankenkassenbeiträge: Union hofft am Freitag auf Zustimmung der Länder zu Reform

Die Union im Bundestag hat an die Länder appelliert, am Freitag der Reform zur Stabilisierung der Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung zuzustimmen. Der Bund sei den Ländern bei der Krankenhausfinanzierung bereits entgegengekommen, sagte Unions-Parlamentsgeschäftsführer Steffen Bilger am Dienstag in Berlin. Es bräuchten nun alle Beteiligten schnell Klarheit, weil die Umsetzung der Reform im Gesundheitswesen bis Anfang 2027 noch Zeit in Anspruch nehmen werde.

Koalition einigt sich auf zahlreiche Änderungen bei Gesundheitsreform

Union und SPD haben sich auf zahlreiche Änderungen an dem Gesetzentwurf für die Reform der Finanzierung der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) verständigt. Die Koalition legte im Bundestag einen Katalog von mehr als 60 Änderungsanträgen vor. Wie in Berlin bekannt wurde, sehen diese unter anderem eine geringere Absenkung des Bundeszuschusses und Änderungen beim Herstellerabschlag für Pharmakonzerne vor. Grünen-Parlamentsgeschäftsführerin Irene Mihalic kritisierte das Vorgehen scharf.

"Vieles für Arbeitnehmer drin": Klingbeil verteidigt Reformpaket

Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) hat das Reformpaket der schwarz-roten Koalition gegen Kritik verteidigt. In den Beschlüssen sei "auch vieles für Arbeitnehmer drin", sagte Klingbeil am Sonntag im ARD-"Sommerinterview". So würden Familien steuerlich entlastet und Sonn- und Feiertagszuschläge stärker steuerlich begünstigt. Zudem wolle die Koalition den Kurs gegenüber China "robuster gestalten". Dies sei "mittel- und langfristig ganz wichtig" für die "Industriearbeitsplätze in diesem Land".

Patientenbeauftragter kritisiert Pflicht zum Arztbesuch am ersten Krankheitstag

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Stefan Schwartze (SPD), hat die von der Koalition geplante Pflicht zum Arztbesuch gleich am ersten Krankheitstag kritisiert. "Das Aufsuchen einer Arztpraxis ist bei vielen Krankheitsbildern eine unnötige Belastung für alle und erhöht die Ansteckungsgefahr", sagte er den Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Samstagsausgaben). Zudem zeigte er sich auch skeptisch bei der geplanten Abschaffung der telefonischen Krankschreibung.

Textgröße ändern: