The National Times - RKI: Hälfte der Bundesbürger geboostert

RKI: Hälfte der Bundesbürger geboostert


RKI: Hälfte der Bundesbürger geboostert
RKI: Hälfte der Bundesbürger geboostert

Die Hälfte der Bundesbürger ist nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) mittlerweile geboostert. Mindestens 61 Millionen Menschen in Deutschland seien vollständig geimpft, mindestens 41,7 Millionen Menschen hätten zusätzlich eine Auffrischungsimpfung erhalten, teilte das RKI am Samstag mit. Das entspreche einem Anteil von 50,1 Prozent an der Gesamtbevölkerung.

Textgröße ändern:

Am Freitag wurden demnach eine halbe Million (505.000) Impfdosen verabreicht. Der Anteil der zweimal Geimpften an der Gesamtbevölkerung entspricht laut RKI aktuell 73,3 Prozent.

Der Inzidenzwert bei den Corona-Neuinfektionen hat gleichzeitig einen neuen Höchstwert erreicht. Das RKI gab die Sieben-Tage-Inzidenz am Morgen mit 772,7 an. 179 neue Todesfälle im Zusammenhang mit dem Coronavirus wurden gezählt.

S.Arnold--TNT

Empfohlen

Zuckersteuer: Widerstand in der Union gegen Warken-Pläne

In der Union regt sich Widerstand gegen die von der Bundesregierung geplante Steuer auf zuckerhaltige Getränke. Er halte die Zuckersteuer für falsch und werde sie nicht unterstützen, sagte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) dem "Spiegel". "Sie bringt keine spürbaren Veränderungen im Gesundheitsbewusstsein der Menschen und hilft damit auch nicht dem Gesundheitswesen." Er rechne auch nicht mit zusätzlichen Steuereinnahmen.

Einnahmen in Arztpraxen nach zwei Jahren wieder stärker gestiegen als Ausgaben

Die Einnahmen in den Arztpraxen sind nach zwei Jahren erstmals wieder stärker gestiegen als die Ausgaben. Im Jahr 2024 nahm jede Praxis im Schnitt 854.000 Euro ein, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Damit waren 6,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Ausgaben erhöhten sich im gleichen Zeitraum um 4,7 Prozent auf 493.000 Euro.

Ihr Sehen verdient mehr als Standardlösungen.

Entdecken Sie Sehen, das zu Ihrem Leben passt.

AfD scheitert mit Organklage gegen frühere 2G+-Regelung in Bundestag

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Organklage von AfD-Vertretern gegen die während der Coronapandemie im Januar 2022 geltende sogenannte 2G+-Regelung im Bundestag verworfen. Die Maßnahme sei "zur Sicherung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit" des Parlaments seinerzeit gerechtfertigt gewesen, entschied das Gericht in seinem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Zwei mit der Organklage verbundene Eilanträge hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 2022 verworfen. (Az. 2 BvE 1/22)

Textgröße ändern: