The National Times - Kostenlose Abgabe von nicht verschreibungspflichtigem Gel an Apotheken zulässig

Kostenlose Abgabe von nicht verschreibungspflichtigem Gel an Apotheken zulässig


Kostenlose Abgabe von nicht verschreibungspflichtigem Gel an Apotheken zulässig
Kostenlose Abgabe von nicht verschreibungspflichtigem Gel an Apotheken zulässig

Geben Außendienstmitarbeiter eines Arzneimittelherstellers Apotheken Gratismuster eines nicht verschreibungspflichtigen Schmerzgels für Demonstrationszwecke, verstößt das weder gegen das Arzneimittelgesetz noch gegen das Heilmittelwerbegesetz. Es handle sich um eine Zugabe von geringem Wert, die Apotheker nicht unsachlich beeinflusse, erklärte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am Mittwoch. (Az. 6 U 161/15).

Textgröße ändern:

Beide Streitparteien vertreiben apothekenpflichtige Arzneimittel. Zum Sortiment der Beklagten gehört ein nicht verschreibungspflichtiges Schmerzgel. Je eine Packung davon gaben Außendiensmitarbeiter der Beklagten kostenlos an Apotheken weiter. Die Packungen waren mit dem der Aufschrift "Zu Demonstrationszwecken" gekennzeichnet.

Die Frankfurter Richter lehnten einen Anspruch auf Unterlassen ab. In diesem Fall sei von einem geringen Wert der Produkte auszugehen, weil jede Apotheke nur ein kostenloses Exemplar erhalten habe. Die überwiegend geöffnet übergebenen Packungen seien durch den Aufdruck "Zu Demonstrationszwecken" weniger als einen Euro wert gewesen.

Die Gratisprobe diente erkennbar der Erprobung durch den Apotheker beziehungsweise seiner Mitarbeiter. Das Interesse, nur einem einzigen Kunden ein Probeexemplar zu überlassen, sei gewöhnlich sehr gering. Der Europäische Gerichtshof hatte in diesem Fall im Juni 2020 entschieden, dass die Richtlinien der Abgabe von Gratismustern nicht entgegenstehen.

N.Roberts--TNT

Empfohlen

Scharfe Kritik im Bundestag an Plänen für Attestpflicht ab erstem Krankheitstag

Die Pläne der schwarz-roten Koalition für verschärfte Regeln für eine Krankschreibung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sind im Bundestag auf scharfe Kritik gestoßen. Dagegen wandten sich am Freitag in einer von den Grünen beantragten Aktuellen Stunde nicht nur Rednerinnen und Redner der Opposition, sondern auch der SPD. Lediglich die CDU/CSU verteidigte das Vorhaben, das unter anderem eine ärztliche Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag vorsieht.

Milliarden-Sparpläne der Koalition für Krankenkassen verabschiedet

Höhere Zuzahlungen für Medikamente, Einschränkung der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern und begrenzte Vergütungen für Ärzte und Krankenhäuser: Die schwarz-rote Regierung hat am letzten Tag vor der parlamentarischen Sommerpause ihr hoch umstrittenes Sparprogramm für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) über die Ziellinie gebracht: Bundestag und Bundesrat stimmten abschließend zu. Die Opposition warnte vor massiven Verschlechterungen für 75 Millionen Versicherte und einer Pleitewelle bei Krankenhäusern.

Bundestag stimmt über die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab

Der Bundestag stimmt am Freitag abschließend über die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab (ab 09.00 Uhr). Die Bundesregierung plant wegen massiver finanzieller Probleme Einschnitte bei den Leistungen und zusätzliche Kosten für Versicherte. Eilanträge von Grünen- und Linken-Politikern gegen die Abstimmung waren am Donnerstag vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Sollte das Gesetz im Bundestag erwartungsgemäß beschlossen werden, befasst sich anschließend der Bundesrat damit. Die Länderkammer könnte die Neuregelung durch einen Einspruch oder eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zumindest vorerst stoppen.

Kurz vor Bundestagsabstimmung: Hausärzte dringen auf Stopp von Gesundheitsreform

Kurz vor den entscheidenden Abstimmungen über die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung drängen die Hausärzte auf einen Stopp der Regierungspläne. "Wenn Bund und Länder auch weiterhin eine gute hausärztliche Versorgung für ihre Bürgerinnen und Bürger wollen, dann muss dieses Gesetz aufgehalten werden", sagte die Vorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth, der "Rheinischen Post". Bundestag und Bundesrat stimmen am Freitag über das Reformgesetz ab.

Textgröße ändern: