The National Times - Kostenlose Abgabe von nicht verschreibungspflichtigem Gel an Apotheken zulässig

Kostenlose Abgabe von nicht verschreibungspflichtigem Gel an Apotheken zulässig


Kostenlose Abgabe von nicht verschreibungspflichtigem Gel an Apotheken zulässig
Kostenlose Abgabe von nicht verschreibungspflichtigem Gel an Apotheken zulässig

Geben Außendienstmitarbeiter eines Arzneimittelherstellers Apotheken Gratismuster eines nicht verschreibungspflichtigen Schmerzgels für Demonstrationszwecke, verstößt das weder gegen das Arzneimittelgesetz noch gegen das Heilmittelwerbegesetz. Es handle sich um eine Zugabe von geringem Wert, die Apotheker nicht unsachlich beeinflusse, erklärte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am Mittwoch. (Az. 6 U 161/15).

Textgröße ändern:

Beide Streitparteien vertreiben apothekenpflichtige Arzneimittel. Zum Sortiment der Beklagten gehört ein nicht verschreibungspflichtiges Schmerzgel. Je eine Packung davon gaben Außendiensmitarbeiter der Beklagten kostenlos an Apotheken weiter. Die Packungen waren mit dem der Aufschrift "Zu Demonstrationszwecken" gekennzeichnet.

Die Frankfurter Richter lehnten einen Anspruch auf Unterlassen ab. In diesem Fall sei von einem geringen Wert der Produkte auszugehen, weil jede Apotheke nur ein kostenloses Exemplar erhalten habe. Die überwiegend geöffnet übergebenen Packungen seien durch den Aufdruck "Zu Demonstrationszwecken" weniger als einen Euro wert gewesen.

Die Gratisprobe diente erkennbar der Erprobung durch den Apotheker beziehungsweise seiner Mitarbeiter. Das Interesse, nur einem einzigen Kunden ein Probeexemplar zu überlassen, sei gewöhnlich sehr gering. Der Europäische Gerichtshof hatte in diesem Fall im Juni 2020 entschieden, dass die Richtlinien der Abgabe von Gratismustern nicht entgegenstehen.

N.Roberts--TNT

Empfohlen

Ebola-Ausbruch in DR Kongo und Uganda: WHO ruft internationale Gesundheitsnotlage aus

Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat angesichts des Ausbruchs einer seltenen Ebola-Variante in der Demokratischen Republik Kongo und in Uganda mit über 80 Toten ihre zweithöchste Alarmstufe ausgerufen. Bei dem jüngsten Ausbruch der "Bundibugyo-Variante des Ebola-Virus" handele es sich um eine "gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite", erklärte die WHO am Sonntag. Die Kriterien für die höchste Alarmstufe, eine Pandemie, erfülle der Ausbruch bislang nicht.

Ebola-Ausbruch in DR Kongo und Uganda: WHO ruft internationale Notlage aus

Wegen des Ausbruchs einer seltenen Ebola-Variante in der Demokratischen Republik Kongo und Uganda mit Dutzenden Toten hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) eine ihrer höchsten Alarmstufen ausgerufen. Bei dem jüngsten Ausbruch der "Bundibugyo-Variante des Ebola-Virus" handele es sich um eine "gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite", erklärte die WHO am Samstag. Die Kriterien für einen Pandemie-Alarm erfülle der Ausbruch jedoch nicht.

Tödlicher Ebola-Ausbruch in der Demokratischen Republik Kongo - Todesfall in Uganda

In der Demokratischen Republik Kongo ist ein tödlicher Ebola-Ausbruch gemeldet worden. In der von bewaffneten Konflikten betroffenen Provinz Ituri seien vier mit dem Virus in Verbindung stehende Todesfälle durch Labortests bestätigt worden, erklärte die Gesundheitsbehörde der Afrikanischen Union (CDC) am Freitag. Zudem gelten demnach 246 Patienten, von denen 65 verstarben, als Verdachtsfälle. Im benachbarten Uganda starb ebenfalls ein mit dem Virus infizierter Mann.

Dänemarks Königin Margrethe II. unterzieht sich Eingriff wegen verengter Herzkranzgefäße

Dänemarks Königin Margrethe II. hat sich nach ihrer Einlieferung ins Krankenhaus wegen Brustschmerzen einem medizinischen Eingriff unterzogen. Die Königin habe im Rigshospitalet, dem größten Krankenhaus Kopenhagens, eine "Ballondilatation einer Koronararterie" erhalten, teilte der dänische Königspalast am Freitag mit. Die Königin, die lange Zeit starke Raucherin war, befinde sich in "gutem Zustand", werde jedoch noch "einige weitere Tage" im Krankenhaus bleiben.

Textgröße ändern: