The National Times - Kostenlose Abgabe von nicht verschreibungspflichtigem Gel an Apotheken zulässig

Kostenlose Abgabe von nicht verschreibungspflichtigem Gel an Apotheken zulässig


Kostenlose Abgabe von nicht verschreibungspflichtigem Gel an Apotheken zulässig
Kostenlose Abgabe von nicht verschreibungspflichtigem Gel an Apotheken zulässig

Geben Außendienstmitarbeiter eines Arzneimittelherstellers Apotheken Gratismuster eines nicht verschreibungspflichtigen Schmerzgels für Demonstrationszwecke, verstößt das weder gegen das Arzneimittelgesetz noch gegen das Heilmittelwerbegesetz. Es handle sich um eine Zugabe von geringem Wert, die Apotheker nicht unsachlich beeinflusse, erklärte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am Mittwoch. (Az. 6 U 161/15).

Textgröße ändern:

Beide Streitparteien vertreiben apothekenpflichtige Arzneimittel. Zum Sortiment der Beklagten gehört ein nicht verschreibungspflichtiges Schmerzgel. Je eine Packung davon gaben Außendiensmitarbeiter der Beklagten kostenlos an Apotheken weiter. Die Packungen waren mit dem der Aufschrift "Zu Demonstrationszwecken" gekennzeichnet.

Die Frankfurter Richter lehnten einen Anspruch auf Unterlassen ab. In diesem Fall sei von einem geringen Wert der Produkte auszugehen, weil jede Apotheke nur ein kostenloses Exemplar erhalten habe. Die überwiegend geöffnet übergebenen Packungen seien durch den Aufdruck "Zu Demonstrationszwecken" weniger als einen Euro wert gewesen.

Die Gratisprobe diente erkennbar der Erprobung durch den Apotheker beziehungsweise seiner Mitarbeiter. Das Interesse, nur einem einzigen Kunden ein Probeexemplar zu überlassen, sei gewöhnlich sehr gering. Der Europäische Gerichtshof hatte in diesem Fall im Juni 2020 entschieden, dass die Richtlinien der Abgabe von Gratismustern nicht entgegenstehen.

N.Roberts--TNT

Empfohlen

Erkrankter stirbt nach Malariainfektion nahe Frankfurter Flughafen

Nach zwei nahe des Frankfurter Flughafens aufgetauchten Malariafällen ist einer der Erkrankten gestorben. Der Betroffene wohnte in unmittelbarer Nähe zum Flughafen, wie die Stadt Frankfurt am Main am Donnerstag mitteilte. Die Zahl der Toten im Zusammenhang mit der im Juli bekannt gewordenen Flughafenmalaria stieg damit auf drei.

Todesfall nach Malariainfektion nahe Frankfurter Flughafen

Nach zwei Infektionen mit Malaria nahe dem Flughafen von Frankfurt am Main ist ein Mensch an den Folgen gestorben. Der betroffene Mensch wohnte in unmittelbarer Nähe zum Flughafen, wie die Stadt am Donnerstag mitteilte. Die Zahl der Toten im Zusammenhang mit der im Juli bekannt gewordenen Flughafenmalaria stieg damit auf drei.

Studie: Impfquoten bei Kindern gehen in Europa seit Corona-Krise zurück

Nachdem die Impfquoten bei Kindern in Europa seit den 1980er Jahren deutlich gestiegen waren, sind sie seit der Corona-Krise einer neuen Studie zufolge in vielen Ländern wieder im Rückgang. Dadurch bestehe das Risiko, dass Infektionskrankheiten wieder aufleben, warnten die Forscher in der am Donnerstag in der Fachzeitschrift "The Lancet" veröffentlichten Studie.

RKI: Zahl von Hitzetoten etwas niedriger als bislang angenommen

Die Zahl der Hitzetoten in diesem Sommer ist offenbar etwas niedriger als bislang angenommen. Bis zum 6. September 2026 berechnete das Robert-Koch-Institut (RKI) rückwirkend 16.000 hitzebedingte Todesfälle, wie aus dem am Donnerstag veröffentlichten wöchentlichen RKI-Bericht hervorgeht. Damit korrigierte das RKI die Zahl um 300 Fälle nach unten.

Textgröße ändern: