The National Times - Kostenlose Abgabe von nicht verschreibungspflichtigem Gel an Apotheken zulässig

Kostenlose Abgabe von nicht verschreibungspflichtigem Gel an Apotheken zulässig


Kostenlose Abgabe von nicht verschreibungspflichtigem Gel an Apotheken zulässig
Kostenlose Abgabe von nicht verschreibungspflichtigem Gel an Apotheken zulässig

Geben Außendienstmitarbeiter eines Arzneimittelherstellers Apotheken Gratismuster eines nicht verschreibungspflichtigen Schmerzgels für Demonstrationszwecke, verstößt das weder gegen das Arzneimittelgesetz noch gegen das Heilmittelwerbegesetz. Es handle sich um eine Zugabe von geringem Wert, die Apotheker nicht unsachlich beeinflusse, erklärte das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main am Mittwoch. (Az. 6 U 161/15).

Textgröße ändern:

Beide Streitparteien vertreiben apothekenpflichtige Arzneimittel. Zum Sortiment der Beklagten gehört ein nicht verschreibungspflichtiges Schmerzgel. Je eine Packung davon gaben Außendiensmitarbeiter der Beklagten kostenlos an Apotheken weiter. Die Packungen waren mit dem der Aufschrift "Zu Demonstrationszwecken" gekennzeichnet.

Die Frankfurter Richter lehnten einen Anspruch auf Unterlassen ab. In diesem Fall sei von einem geringen Wert der Produkte auszugehen, weil jede Apotheke nur ein kostenloses Exemplar erhalten habe. Die überwiegend geöffnet übergebenen Packungen seien durch den Aufdruck "Zu Demonstrationszwecken" weniger als einen Euro wert gewesen.

Die Gratisprobe diente erkennbar der Erprobung durch den Apotheker beziehungsweise seiner Mitarbeiter. Das Interesse, nur einem einzigen Kunden ein Probeexemplar zu überlassen, sei gewöhnlich sehr gering. Der Europäische Gerichtshof hatte in diesem Fall im Juni 2020 entschieden, dass die Richtlinien der Abgabe von Gratismustern nicht entgegenstehen.

N.Roberts--TNT

Empfohlen

Chef der Senioren-Union warnt Koalition vor Scheitern der Sozialreformen

Der Bundesvorsitzende der Senioren-Union der CDU, Hubert Hüppe, hat die schwarz-rote Koalition vor einem Scheitern der Sozialreformen gewarnt. "Wir sind in einer ganz ernsthaften Situation: Wenn die Sozialsicherung stottert, dann stottert auch die Demokratie", sagte Hüppe der Nachrichtenagentur AFP. Er rief deshalb auch seine eigene Partei zur Kompromissbereitschaft bei den Reformen zu Rente, Gesundheit und Pflege auf.

Rückruf von Lebensmitteln: Listerien sind häufigste Ursache

Im Jahr 2025 sind über das Portal lebensmittelwarnung.de insgesamt 323 Rückrufe veröffentlicht worden, 13 Fälle mehr als im Vorjahr. Wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) am Donnerstag mitteilte, waren bei knapp einem Drittel der Rückrufe Krankheitserreger der Grund. Listerien waren demnach mit 43 Meldungen die häufigste Ursache, gefolgt von Salmonellen (27). Beide Bakterien können schwere Erkrankungen auslösen.

93 Liter zuckerhaltige Getränke pro Kopf: Produktion bleibt nahezu konstant

Ungeachtet der Debatte über die gesundheitlichen Folgen nehmen die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland weiter erhebliche Mengen Zucker zu sich. Wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag mitteilte, blieb die Produktionsmenge von zuckerhaltigen Erfrischungsgetränken wie Cola oder Limonade im Jahr 2024 mit 7,7 Milliarden Litern nahezu auf demselben Niveau wie im Vorjahr (minus 0,2 Prozent). Pro Kopf entspricht dies 93 Litern.

Statistik: Zahl der Klinikaufenthalte wegen Alkoholmissbrauchs deutlich gesunken

Die Zahl der Krankenhausbehandlungen aufgrund von Alkoholmissbrauch ist in den vergangenen zehn Jahren deutlich zurückgegangen. 2024 wurden in Deutschland 283.500 Patientinnen und Patienten wegen einer alkoholbedingten Diagnose in einer Klinik behandelt, das waren 115.000 oder 28,9 Prozent weniger als 2014, wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch in Wiesbaden mitteilte. Auch der Anteil an Krankenhausbehandlungen insgesamt sank von 2,0 auf 1,6 Prozent.

Textgröße ändern: