The National Times - In Corona-Hotspots sollen auch künftig besondere Maßnahmen möglich sein

In Corona-Hotspots sollen auch künftig besondere Maßnahmen möglich sein


In Corona-Hotspots sollen auch künftig besondere Maßnahmen möglich sein
In Corona-Hotspots sollen auch künftig besondere Maßnahmen möglich sein

In Corona-Hotspots können auch künftig besondere Schutzmaßnahmen verhängt werden, wenn das jeweilige Landesparlament dies beschließt. Das sieht der Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz vor, der AFP am Mittwoch vorlag. Voraussetzung ist demnach, dass "die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht". Zu den dann möglichen Maßnahmen gehören eine Maskenpflicht, sowie ein Abstandsgebot von 1,5 Metern im öffentlichen Raum - insbesondere in Innenräumen.

Textgröße ändern:

Zudem sollen die Menschen in diesem Fall verpflichtet werden können, beim Betreten bestimmter Einrichtungen und Unternehmen eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorzulegen. Einrichtungen oder Angebote mit Publikumsverkehr sollen zudem zur Erarbeitung von Hygienekonzepten verpflichtet werden. Die Maßnahmen sollen dem Gesetzentwurf zufolge automatisch enden, wenn sie das jeweilige Landesparlament nicht spätestens nach drei Monaten verlängert.

Das neue Gesetz sieht zugleich vor, dass bestimmte Maßnahmen künftig generell weiter gelten können, und nicht nur in den Hotspots. Dazu gehören eine Maskenpflicht in Alten- und Pflegeheimen sowie Testpflichten in Schulen oder etwa in Justizvollzugsanstalten. Voraussetzung ist aber stets, dass die Länder entsprechende Verordnungen erlassen.

Über das Gesetz hatten bis zuletzt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) beraten. "Wir haben, glaube ich, einen sehr guten Kompromiss gefunden", sagte Buschmann im ZDF-"Morgenmagazin". Die bisherige gesetzliche Grundlage für die Corona-Maßnahmen läuft am 19. März aus.

Lauterbach betonte ebenfalls im "Morgenmagazin": "Wenn die Fallzahlen hoch sind oder gar steigen, und die Krankenhausversorgung sogar gefährdet ist, dann können auch weitergehende Maßnahmen sofort wieder ergriffen werden." Somit gebe es "das Instrumentarium, mit dem die Länder sofort auf hohe Zahlen reagieren können". Damit könne auch eine etwaige Sommerwelle bekämpft werden.

B.Cooper--TNT

Empfohlen

Posttraumatische Belastungsstörung von Leichenumbetter kann Berufskrankheit sein

Auch die Arbeit von Leichenumbettern kann eine Posttraumatische Belastungsstörung auslösen, die wie eine Berufskrankheit anerkannt werden muss. Das kann dann passieren, wenn sie wiederholten oder extremen Konfrontationen mit traumatischen Ereignissen ausgesetzt sind, wie das Bundessozialgericht in Kassel am Dienstag erklärte. Es verwies die Klage eines Betroffenen zurück an das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg in Potsdam. (Az. B 2 U 19/23 R).

Millionenbetrug mit Coronatests: Baden-Württemberger zu mehrjähriger Haft verurteilt

Wegen der Abrechnung fingierter Coronatests ist ein Mann aus Baden-Württemberg zu einer Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren verurteilt worden. Das Landgericht Heilbronn sprach den 45-Jährigen am Dienstag des Computerbetrugs in 15 Fällen schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Außerdem wurde die Einziehung von Taterträgen in Höhe von 1,7 Millionen Euro bei dem Angeklagten angeordnet.

DAK: KI-Chatbots erhöhen riskanten Medienkonsum bei Kindern und Jugendlichen

KI-Chatbots erhöhen einer Studie der Krankenkasse DAK zufolge den riskanten Medienkonsum bei Kindern und Jugendlichen. Bis zu etwa zehn Prozent nutzen KI-Anwendungen gegen Einsamkeit, wie die DAK in ihrer am Dienstag veröffentlichten Mediensuchtstudie mitteilte. Bei Jugendlichen mit depressiven Symptomen sind es sogar 33 Prozent. Ebenfalls 33 Prozent gaben an, dass ein Chatbot sie besser verstehe als ein echter Mensch.

Debatte über Abschaffung von kostenloser Krankenversicherung für Ehepartner

Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung könnte für viele Familien spürbar teurer werden. Wie das "Handelsblatt" am Montag unter Berufung auf Koalitionskreise berichtete, gibt es in der Bundesregierung Gespräche darüber, die kostenlose Mitversicherung für Ehepartner abzuschaffen. Wer bisher kostenlos mitversichert war, würde demnach künftig einen Mindestsatz von etwa 225 Euro im Monat zahlen. Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisierte die Pläne als "Frontalangriff auf Millionen Familien".

Textgröße ändern: