The National Times - In Corona-Hotspots sollen auch künftig besondere Maßnahmen möglich sein

In Corona-Hotspots sollen auch künftig besondere Maßnahmen möglich sein


In Corona-Hotspots sollen auch künftig besondere Maßnahmen möglich sein
In Corona-Hotspots sollen auch künftig besondere Maßnahmen möglich sein

In Corona-Hotspots können auch künftig besondere Schutzmaßnahmen verhängt werden, wenn das jeweilige Landesparlament dies beschließt. Das sieht der Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz vor, der AFP am Mittwoch vorlag. Voraussetzung ist demnach, dass "die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht". Zu den dann möglichen Maßnahmen gehören eine Maskenpflicht, sowie ein Abstandsgebot von 1,5 Metern im öffentlichen Raum - insbesondere in Innenräumen.

Textgröße ändern:

Zudem sollen die Menschen in diesem Fall verpflichtet werden können, beim Betreten bestimmter Einrichtungen und Unternehmen eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorzulegen. Einrichtungen oder Angebote mit Publikumsverkehr sollen zudem zur Erarbeitung von Hygienekonzepten verpflichtet werden. Die Maßnahmen sollen dem Gesetzentwurf zufolge automatisch enden, wenn sie das jeweilige Landesparlament nicht spätestens nach drei Monaten verlängert.

Das neue Gesetz sieht zugleich vor, dass bestimmte Maßnahmen künftig generell weiter gelten können, und nicht nur in den Hotspots. Dazu gehören eine Maskenpflicht in Alten- und Pflegeheimen sowie Testpflichten in Schulen oder etwa in Justizvollzugsanstalten. Voraussetzung ist aber stets, dass die Länder entsprechende Verordnungen erlassen.

Über das Gesetz hatten bis zuletzt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) beraten. "Wir haben, glaube ich, einen sehr guten Kompromiss gefunden", sagte Buschmann im ZDF-"Morgenmagazin". Die bisherige gesetzliche Grundlage für die Corona-Maßnahmen läuft am 19. März aus.

Lauterbach betonte ebenfalls im "Morgenmagazin": "Wenn die Fallzahlen hoch sind oder gar steigen, und die Krankenhausversorgung sogar gefährdet ist, dann können auch weitergehende Maßnahmen sofort wieder ergriffen werden." Somit gebe es "das Instrumentarium, mit dem die Länder sofort auf hohe Zahlen reagieren können". Damit könne auch eine etwaige Sommerwelle bekämpft werden.

B.Cooper--TNT

Empfohlen

Zuckersteuer: Widerstand in der Union gegen Warken-Pläne

In der Union regt sich Widerstand gegen die von der Bundesregierung geplante Steuer auf zuckerhaltige Getränke. Er halte die Zuckersteuer für falsch und werde sie nicht unterstützen, sagte Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) dem "Spiegel". "Sie bringt keine spürbaren Veränderungen im Gesundheitsbewusstsein der Menschen und hilft damit auch nicht dem Gesundheitswesen." Er rechne auch nicht mit zusätzlichen Steuereinnahmen.

Einnahmen in Arztpraxen nach zwei Jahren wieder stärker gestiegen als Ausgaben

Die Einnahmen in den Arztpraxen sind nach zwei Jahren erstmals wieder stärker gestiegen als die Ausgaben. Im Jahr 2024 nahm jede Praxis im Schnitt 854.000 Euro ein, wie das Statistische Bundesamt am Donnerstag in Wiesbaden mitteilte. Damit waren 6,2 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Ausgaben erhöhten sich im gleichen Zeitraum um 4,7 Prozent auf 493.000 Euro.

Ihr Sehen verdient mehr als Standardlösungen.

Entdecken Sie Sehen, das zu Ihrem Leben passt.

AfD scheitert mit Organklage gegen frühere 2G+-Regelung in Bundestag

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Organklage von AfD-Vertretern gegen die während der Coronapandemie im Januar 2022 geltende sogenannte 2G+-Regelung im Bundestag verworfen. Die Maßnahme sei "zur Sicherung der Arbeits- und Funktionsfähigkeit" des Parlaments seinerzeit gerechtfertigt gewesen, entschied das Gericht in seinem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Zwei mit der Organklage verbundene Eilanträge hatte das Bundesverfassungsgericht bereits 2022 verworfen. (Az. 2 BvE 1/22)

Textgröße ändern: