The National Times - In Corona-Hotspots sollen auch künftig besondere Maßnahmen möglich sein

In Corona-Hotspots sollen auch künftig besondere Maßnahmen möglich sein


In Corona-Hotspots sollen auch künftig besondere Maßnahmen möglich sein
In Corona-Hotspots sollen auch künftig besondere Maßnahmen möglich sein

In Corona-Hotspots können auch künftig besondere Schutzmaßnahmen verhängt werden, wenn das jeweilige Landesparlament dies beschließt. Das sieht der Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz vor, der AFP am Mittwoch vorlag. Voraussetzung ist demnach, dass "die konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage besteht". Zu den dann möglichen Maßnahmen gehören eine Maskenpflicht, sowie ein Abstandsgebot von 1,5 Metern im öffentlichen Raum - insbesondere in Innenräumen.

Textgröße ändern:

Zudem sollen die Menschen in diesem Fall verpflichtet werden können, beim Betreten bestimmter Einrichtungen und Unternehmen eines Impf-, Genesenen- oder Testnachweis vorzulegen. Einrichtungen oder Angebote mit Publikumsverkehr sollen zudem zur Erarbeitung von Hygienekonzepten verpflichtet werden. Die Maßnahmen sollen dem Gesetzentwurf zufolge automatisch enden, wenn sie das jeweilige Landesparlament nicht spätestens nach drei Monaten verlängert.

Das neue Gesetz sieht zugleich vor, dass bestimmte Maßnahmen künftig generell weiter gelten können, und nicht nur in den Hotspots. Dazu gehören eine Maskenpflicht in Alten- und Pflegeheimen sowie Testpflichten in Schulen oder etwa in Justizvollzugsanstalten. Voraussetzung ist aber stets, dass die Länder entsprechende Verordnungen erlassen.

Über das Gesetz hatten bis zuletzt Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) und Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) beraten. "Wir haben, glaube ich, einen sehr guten Kompromiss gefunden", sagte Buschmann im ZDF-"Morgenmagazin". Die bisherige gesetzliche Grundlage für die Corona-Maßnahmen läuft am 19. März aus.

Lauterbach betonte ebenfalls im "Morgenmagazin": "Wenn die Fallzahlen hoch sind oder gar steigen, und die Krankenhausversorgung sogar gefährdet ist, dann können auch weitergehende Maßnahmen sofort wieder ergriffen werden." Somit gebe es "das Instrumentarium, mit dem die Länder sofort auf hohe Zahlen reagieren können". Damit könne auch eine etwaige Sommerwelle bekämpft werden.

B.Cooper--TNT

Empfohlen

GKV-Chef rechnet 2026 mit Zusatzbeiträgen von "spürbar über drei Prozent"

Wegen des nach wie vor ungelösten Streits um das Sparpaket der Regierung für die Krankenkassen rechnet deren Spitzenverband mit deutlich steigenden Zusatzbeiträgen im kommenden Jahr. Der Chef des Spitzenverbands der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), Oliver Blatt, sagte der "Wirtschaftswoche", realistisch müsse davon ausgegangen werden, "dass die Zusatzbeiträge nächstes Jahr im Durchschnitt auf spürbar über drei Prozent steigen werden".

Trotz Streits um Sparpaket: Barmer-Krankenkasse plant mit stabilem Zusatzbeitrag

Die Barmer-Krankenkasse plant unabhängig vom Ausgang des Streits zwischen Bund und Ländern um das Sparpaket für die Krankenkassen, den Beitragssatz im kommenden Jahr stabil zu halten. "Unsere Finanzlage lässt es zu, den Zusatzbeitrag auch 2026 bei 3,29 Prozent zu belassen", sagte Kassen-Chef Christoph Straub nach Angaben vom Mittwoch dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). "Mit diesem Satz sind wir weiterhin gut aufgestellt."

TK-Umfrage: Zwei Drittel der Menschen in Deutschland fühlen sich gestresst

Zwei Drittel der Menschen in Deutschland fühlen sich gestresst. In einer am Mittwoch in Berlin veröffentlichten Umfrage für die Techniker Krankenkasse (TK) gaben 66 Prozent an, in ihrem Alltag oder Berufsleben häufig oder manchmal gestresst zu sein. Damit nahm das Stressempfinden deutlich zu. Bei einer ähnlichen Umfrage im Jahr 2013 hatte der Anteil derer, die sich gestresst fühlten, noch bei 57 Prozent gelegen.

Hoher Krankenstand: Gewerkschaftsbund nimmt Arbeitgeber in die Pflicht

Ob Rückenprobleme oder psychische Erkrankungen: Bei der Senkung des Krankenstandes sieht der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) auch die Arbeitgeber in der Pflicht. "Anlass zur Sorge gibt die hohe Zahl an Krankschreibungen für psychische Erkrankungen und Erkrankungen des Muskel-Skelett-Systems wie Rückenbeschwerden", sagte DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel den Zeitungen der Funke Mediengruppe vom Mittwoch. "Dagegen können und müssen Arbeitgeber mehr tun", forderte sie.

Textgröße ändern: