The National Times - Oberverwaltungsgericht Münster lehnt Anträge gegen Coronaregeln überwiegend ab

Oberverwaltungsgericht Münster lehnt Anträge gegen Coronaregeln überwiegend ab


Oberverwaltungsgericht Münster lehnt Anträge gegen Coronaregeln überwiegend ab
Oberverwaltungsgericht Münster lehnt Anträge gegen Coronaregeln überwiegend ab / Foto: © AFP/Archiv

Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat zwei Anträge gegen Regeln zur Eindämmung der Coronapandemie überwiegend abgelehnt. Nur in einem Aspekt war einer der beiden Anträge erfolgreich, wie ein Gerichtssprecher am Dienstag mitteilte. Im ersten Fall hatte sich eine Frau aus Gelsenkirchen gegen die Pflicht, in bestimmten Alltagssituation eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, an das Gericht gewandt. (Az.: 13 D 283/20.NE und Az.: 13 D 293/20.NE)

Textgröße ändern:

Dies wurde überwiegend abgelehnt, weil die Coronaschutzverordnung vom 30. November 2020 gerechtfertigt war. Lediglich mit Blick auf das Umfeld von Einzelhandelsgeschäften bekam sie Recht. Die Schutzverordnung sah vor, dass auch im unmittelbaren Umfeld von Geschäften eine Maske zu tragen war. Dieses Umfeld sei aber nicht konkret definiert worden, entschieden die Richter. Es sei unklar, wie weit der Bereich gefasst gewesen sei. Die Regel wurde später vom Land abgeschafft.

In einem zweiten Fall lehnte das Gericht den Antrag des Betreibers einer Yogaschule gegen die coronabedingte Schließung der Schule ab. Die Coronaschutzverordnung vom 30. November 2020 schrieb unter anderem vor, dass öffentliche Sportstätten wie Fitnessstudios geschlossen bleiben mussten. Vor Gericht wurde darüber gestritten, ob Yogastudios überhaupt unter diese Regel fallen. Der Antragsteller argumentierte gegen die Schließung, weil Yoga besonders gesundheitsfördernd sei. Dieser Argumentation folgte das Gericht nicht, weil der gesundheitsfördernde Aspekt für jeden Sport gelte.

ald7CFM

D.S.Robertson--TNT

Empfohlen

UNO warnt vor Verlangsamung menschlicher Entwicklung und sieht Chancen durch KI

Der weltweite Fortschritt in der menschlichen Entwicklung hat sich einem UN-Bericht zufolge 2024 in einem "alarmierenden Maße" verlangsamt. Anstelle eines nachhaltigen Aufschwungs nach den pandemiebedingten Krisenjahren 2020 und 2021 gebe es "unerwartet schwache Fortschritte", heißt es in dem am Dienstag vom UN-Entwicklungsprogramm (UNDP) veröffentlichten Bericht. UNDP-Chef Achim Steiner rief dazu auf, das Potenzial der Künstlichen Intelligenz (KI) zu nutzen, um auch die menschliche Entwicklung wieder anzukurbeln.

Essstörungen: Starke Zunahme bei zwölf bis 17 Jahre alten Mädchen

Magersucht und andere Essstörungen haben nach Daten der Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) bei den Zwölf- bis 17-jährigen Mädchen besonders stark zugenommen. Zwischen dem Vor-Corona-Jahr 2019 und dem Jahr 2023 stieg die Zahl von 101 auf 150 Fälle pro 10.000 Versicherte, wie die Krankenkasse am Montag in Hannover berichtete. Das entspricht einem Plus von fast 50 Prozent.

Immer mehr Hochbetagte in Krankenhäusern: AOK fordert Strukturreformen

Immer mehr Hochbetagte werden einer Analyse zufolge im Krankenhaus behandelt. Binnen 20 Jahren stieg der Anteil der Menschen über 80 Jahren an allen Krankenhausfällen von 13 auf 22 Prozent, wie die Krankenkasse AOK am Mittwoch in ihrem sogenannten Krankenhausreport mitteilte. Angesichts einer steigenden Zahl von hochbetagten Patienten und einer sinkenden Zahl an Personal forderte die Krankenkasse Strukturreformen zur Entlastung von Kliniken.

Durch Zecken übertragene Krankheit FSME: Neun Tote in Deutschland im Jahr 2023

Neun Menschen sind im Jahr 2023 in Deutschland an der durch Zecken übertragene Krankheit FSME gestorben. Das berichtete das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden unter Verweis auf die jüngsten verfügbaren Zahlen. Im selben Jahr wurden bundesweit demnach gut 600 Menschen mit der Diagnose FSME in Krankenhäusern behandelt. Die Zahl stationärer Behandlungen stieg in den vergangenen 20 Jahren demnach tendenziell an, schwankt jedoch jährlich mitunter erheblich.

Textgröße ändern: