The National Times - OVG Berlin-Brandenburg hebt Urteile wegen Verkürzung von Genesenenstatus auf

OVG Berlin-Brandenburg hebt Urteile wegen Verkürzung von Genesenenstatus auf


OVG Berlin-Brandenburg hebt Urteile wegen Verkürzung von Genesenenstatus auf
OVG Berlin-Brandenburg hebt Urteile wegen Verkürzung von Genesenenstatus auf

In Eilverfahren eingereichte Klagen gegen die Verkürzung des Genesenenstatus müssen sich gegen eine konkrete Behörde wie ein Gesundheitsamt richten. Das stellte das Oberverwaltungsgericht (OVG) der Länder Berlin und Brandenburg am Dienstag klar. Entsprechende Eilanträge, die sich allgemein gegen die Bundesrepublik Deutschland richten, seien abzulehnen. Damit hob das OVG mehrere Beschlüsse des Berliner Verwaltungsgerichts auf, mit denen Kläger vor einigen Wochen erfolgreich gegen ihre Statusverkürzung vorgegangen waren.

Textgröße ändern:

Mitte Januar hatte das bundeseigene Robert-Koch-Institut (RKI) die Dauer des Genesenenstatus nach einer Coronainfektion ohne vorherige Ankündigung oder Übergangsfrist von sechs auf drei Monate verkürzt. Das sorgte für Wirbel. Der Genesenenstatus spielt unter anderem für die Einstufung bei 2G- oder 3G-Regelungen eine Rolle. Inzwischen wurde entschieden, dem RKI die Kompetenz wieder zu entziehen. Über den Genesenenstatus entscheidet künftig das Gesundheitsministerium.

Nach der überraschenden Verkürzung klagten Betroffene vor mehreren Verwaltungsgerichten, in etlichen Fällen erhielten sie Recht. Im Fall der Berliner Verfahren richteten sich die Eilverfahren dabei aber gegen die Bundesrepublik Deutschland - und nicht etwa gegen ein bestimmtes Gesundheitsamt. Deshalb kassierte das OVG diese Entscheidungen per unanfechtbarem Beschluss. Die Bundesregierung hatte gegen die erstinstanzlichen Urteile Beschwerde eingelegt.

Laut Urteil sind verwaltungsrechtliche Eilschutzklagen, die sich auf die Rechtmäßigkeit einer Bundesverordnung beziehen, nur in eng umrissenen Ausnahmefällen gegen die Bundesrepublik Deutschland als Ganzes erlaubt. Im Regelfall aber müsse diese Frage "mittelbar" in einem Verfahren geklärt werden, dass sich gegen die mit dem Vollzug der Verordnung betraute Behörde richte. Es gebe dazu bereits auch Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts. Demnach erfüllten die fraglichen Eilanträge die notwendigen Voraussetzungen nicht.

T.F.Russell--TNT

Empfohlen

Giftige Doppelgänger: Experten warnen vor Verwechslung von Bärlauch

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat vor Vergiftungen durch eine Verwechslung des im Frühjahr sprießenden Bärlauchs gewarnt. Trotz seines knoblauchartigen Geruchs werde Bärlauch von Sammlern "immer wieder mit giftigen Doppelgängern wie Maiglöckchen oder Herbstzeitlosen verwechselt", erklärte BfR-Experte Yuri Bruinen de Bruin am Dienstag in Berlin. Vergiftungsfälle könnten tödlich enden.

Techniker Krankenkasse dringt auf Einsparungen im Gesundheitswesen

Die Techniker Krankenkasse (TK) dringt auf Einsparungen im Gesundheitswesen, um dessen Finanzierung nachhaltig zu sichern. In einem am Dienstag in Berlin veröffentlichten Positionspapier fordert die TK unter anderem einen höheren Herstellerabschlag auf patentgeschützte Arzneimittel sowie die Streichung der zusätzlichen Zahlungen an Ärztinnen und Ärzte für Terminvermittlungen. Leistungskürzungen oder höhere Beiträge sollten hingegen vermieden werden.

Krankenversicherung: Warken stellt stabile Zusatzbeiträge in Aussicht

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat in Aussicht gestellt, dass die Zusatzbeiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung nicht weiter steigen werden. "Mein Ziel ist, den Zusatzbeitrag mindestens stabil zu halten. Diesen Spardruck brauchen wir", sagte sie dem Nachrichtenportal Politico laut Meldung vom Dienstag. Insgesamt führe "kein Weg daran vorbei, den Anstieg der Ausgaben zu begrenzen", sagte sie mit Blick auf die steigenden Kosten im Gesundheitssystem.

Klage gegen Astrazeneca: BGH stärkt Auskunftsrechte nach vermuteten Impfschäden

Der Fall eines vermuteten Impfschadens nach einer Coronaimpfung in Rheinland-Pfalz muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe stärkte am Montag in einem Urteil die Rechte von Patienten auf Auskunft von Pharmaunternehmen. Eine Frau klagte, die nach der Impfung einen Hörsturz erlitt. Ob das ein Impfschaden war und ob ihr womöglich Schadenersatz zusteht, ist noch unklar - sie kann nun aber voraussichtlich leichter an Informationen kommen. (Az. VI ZR 335/24)

Textgröße ändern: