The National Times - OVG Berlin-Brandenburg hebt Urteile wegen Verkürzung von Genesenenstatus auf

OVG Berlin-Brandenburg hebt Urteile wegen Verkürzung von Genesenenstatus auf


OVG Berlin-Brandenburg hebt Urteile wegen Verkürzung von Genesenenstatus auf
OVG Berlin-Brandenburg hebt Urteile wegen Verkürzung von Genesenenstatus auf

In Eilverfahren eingereichte Klagen gegen die Verkürzung des Genesenenstatus müssen sich gegen eine konkrete Behörde wie ein Gesundheitsamt richten. Das stellte das Oberverwaltungsgericht (OVG) der Länder Berlin und Brandenburg am Dienstag klar. Entsprechende Eilanträge, die sich allgemein gegen die Bundesrepublik Deutschland richten, seien abzulehnen. Damit hob das OVG mehrere Beschlüsse des Berliner Verwaltungsgerichts auf, mit denen Kläger vor einigen Wochen erfolgreich gegen ihre Statusverkürzung vorgegangen waren.

Textgröße ändern:

Mitte Januar hatte das bundeseigene Robert-Koch-Institut (RKI) die Dauer des Genesenenstatus nach einer Coronainfektion ohne vorherige Ankündigung oder Übergangsfrist von sechs auf drei Monate verkürzt. Das sorgte für Wirbel. Der Genesenenstatus spielt unter anderem für die Einstufung bei 2G- oder 3G-Regelungen eine Rolle. Inzwischen wurde entschieden, dem RKI die Kompetenz wieder zu entziehen. Über den Genesenenstatus entscheidet künftig das Gesundheitsministerium.

Nach der überraschenden Verkürzung klagten Betroffene vor mehreren Verwaltungsgerichten, in etlichen Fällen erhielten sie Recht. Im Fall der Berliner Verfahren richteten sich die Eilverfahren dabei aber gegen die Bundesrepublik Deutschland - und nicht etwa gegen ein bestimmtes Gesundheitsamt. Deshalb kassierte das OVG diese Entscheidungen per unanfechtbarem Beschluss. Die Bundesregierung hatte gegen die erstinstanzlichen Urteile Beschwerde eingelegt.

Laut Urteil sind verwaltungsrechtliche Eilschutzklagen, die sich auf die Rechtmäßigkeit einer Bundesverordnung beziehen, nur in eng umrissenen Ausnahmefällen gegen die Bundesrepublik Deutschland als Ganzes erlaubt. Im Regelfall aber müsse diese Frage "mittelbar" in einem Verfahren geklärt werden, dass sich gegen die mit dem Vollzug der Verordnung betraute Behörde richte. Es gebe dazu bereits auch Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts. Demnach erfüllten die fraglichen Eilanträge die notwendigen Voraussetzungen nicht.

T.F.Russell--TNT

Empfohlen

Kommission zur Pflegereform setzt auf Prävention und weniger starre Vorgaben

Mit mehr Präventionsangeboten, einer Stärkung der häuslichen Pflege und Entlastungen bei Personalvorgaben soll die notleidende Pflegeversicherung auf solidere Füße gestellt werden. Die zuständige Bund-Länder-Gruppe stellte am Donnerstag ihre Empfehlungen für eine Pflegereform vor, die nun einen "Praxischeck" durchlaufen und kommendes Jahr in Gesetze münden sollen. Der Arbeitgeberverband Pflege sieht "Lichtblicke" in den Vorschlägen, Krankenkassen und Verbände kritisierten hingegen, es handle sich lediglich um eine Bestandsaufnahme ohne konkrete Finanzierungsoptionen.

Zukunftspakt Pflege: Kritik von Kassen und AWO - Arbeitgeber zuversichtlich

Der Arbeitgeberverband Pflege hat die Ergebnisse der Bund-Länder-Gruppe zur Reform der Pflegeversicherung als "Lichtblicke" begrüßt - Krankenkassen und Arbeiterwohlfahrt (AWO) hingegen beklagen fehlende konkrete Vorschläge. Der Arbeitgeberverband lobte am Donnerstag unter anderem den Vorschlag des "Zukunftspakts Pflege", beim Personaleinsatz mehr Flexibilität walten zu lassen und etwa starre Personalschlüssel abzuschaffen, um dem Fachkräftemangel zu begegnen. Außerdem sei es "überfällig" gewesen, die Altenpflege für mehr Innovationen zu öffnen.

Drei Wochen früher als in den Vorjahren: Grippewelle hat begonnen

In Deutschland hat die Grippewelle begonnen - und zwar zwei bis drei Wochen früher als in den Vorjahren. Das geht aus dem am Mittwoch veröffentlichten Wochenbericht der Arbeitsgemeinschaft Influenza (AGI) am Robert-Koch-Institut hervor. In Patientenproben seien in der letzten Novemberwoche so häufig Influenza-A- und -B-Viren nachgewiesen worden, dass die Definition für den Beginn der Grippewelle erfüllt war.

EU-Einigung: Arznei-Beipackzettel künftig auch per QR-Code

Beipackzettel für Medikamente sollen in der EU künftig auch digital verfügbar sein. Vertreter aus dem Europaparlament und dem Rat der 27 EU-Länder einigten sich am frühen Donnerstagmorgen darauf, dass Hersteller die Hinweise zur Anwendung und zu Nebenwirkungen in Zukunft etwa über einen QR-Code auf der Packung hinterlegen müssen. Den Beipackzettel auf Papier soll es erst einmal weiter geben.

Textgröße ändern: