The National Times - OVG Berlin-Brandenburg hebt Urteile wegen Verkürzung von Genesenenstatus auf

OVG Berlin-Brandenburg hebt Urteile wegen Verkürzung von Genesenenstatus auf


OVG Berlin-Brandenburg hebt Urteile wegen Verkürzung von Genesenenstatus auf
OVG Berlin-Brandenburg hebt Urteile wegen Verkürzung von Genesenenstatus auf

In Eilverfahren eingereichte Klagen gegen die Verkürzung des Genesenenstatus müssen sich gegen eine konkrete Behörde wie ein Gesundheitsamt richten. Das stellte das Oberverwaltungsgericht (OVG) der Länder Berlin und Brandenburg am Dienstag klar. Entsprechende Eilanträge, die sich allgemein gegen die Bundesrepublik Deutschland richten, seien abzulehnen. Damit hob das OVG mehrere Beschlüsse des Berliner Verwaltungsgerichts auf, mit denen Kläger vor einigen Wochen erfolgreich gegen ihre Statusverkürzung vorgegangen waren.

Textgröße ändern:

Mitte Januar hatte das bundeseigene Robert-Koch-Institut (RKI) die Dauer des Genesenenstatus nach einer Coronainfektion ohne vorherige Ankündigung oder Übergangsfrist von sechs auf drei Monate verkürzt. Das sorgte für Wirbel. Der Genesenenstatus spielt unter anderem für die Einstufung bei 2G- oder 3G-Regelungen eine Rolle. Inzwischen wurde entschieden, dem RKI die Kompetenz wieder zu entziehen. Über den Genesenenstatus entscheidet künftig das Gesundheitsministerium.

Nach der überraschenden Verkürzung klagten Betroffene vor mehreren Verwaltungsgerichten, in etlichen Fällen erhielten sie Recht. Im Fall der Berliner Verfahren richteten sich die Eilverfahren dabei aber gegen die Bundesrepublik Deutschland - und nicht etwa gegen ein bestimmtes Gesundheitsamt. Deshalb kassierte das OVG diese Entscheidungen per unanfechtbarem Beschluss. Die Bundesregierung hatte gegen die erstinstanzlichen Urteile Beschwerde eingelegt.

Laut Urteil sind verwaltungsrechtliche Eilschutzklagen, die sich auf die Rechtmäßigkeit einer Bundesverordnung beziehen, nur in eng umrissenen Ausnahmefällen gegen die Bundesrepublik Deutschland als Ganzes erlaubt. Im Regelfall aber müsse diese Frage "mittelbar" in einem Verfahren geklärt werden, dass sich gegen die mit dem Vollzug der Verordnung betraute Behörde richte. Es gebe dazu bereits auch Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts. Demnach erfüllten die fraglichen Eilanträge die notwendigen Voraussetzungen nicht.

T.F.Russell--TNT

Empfohlen

Meningitiswelle in England: Premier ruft Club-Besucher zu Antibiotika-Behandlung auf

Angesichts einer steigenden Zahl von Meningitis-Fällen und zwei Todesopfern in England hat Premierminister Keir Starmer Besucher einer im Fokus stehenden Diskothek am Mittwoch aufgerufen, sich für eine Behandlung mit Antibiotika zu melden. Alle Infektionsfälle sind laut Gesundheitsminister Wes Streeting auf den Club Chemistry in Canterbury zurückzuführen.

Krankenkasse muss Schwerkrankem nicht zugelassenes Mittel nicht zahlen

Ein junger Mann mit einer unheilbaren Krankheit ist mit dem Versuch gescheitert, seine Krankenkasse gerichtlich zur Übernahme der Kosten für ein bestimmtes Medikament zu verpflichten. Das Mittel ist in der EU nicht mehr zugelassen, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Mittwoch mitteilte. Der Patient beschrieb in seiner Beschwerde nicht genau genug, wie seine Rechte verletzt sein könnten. (Az. 1 BvR 1863/23)

NGO: "Hunderte" Tote und Verletzte bei Angriff auf Entzugsklinik in Kabul

Eine westliche Nichtregierungsorganisation hat bestätigt, dass bei dem pakistanischen Angriff auf das afghanische Kabul "hunderte" Menschen in einer Drogenentzugsklinik getötet und verletzt worden seien. Der Norwegische Flüchtlingsrat (NRC) schickte nach dem Angriff von Montagabend Mitarbeiter vor Ort, um zu überprüfen, "wie die Realität vor Ort" aussehe, wie NRC-Landesdirektor Jacopo Caridi der Nachrichtenagentur AFP mitteilte. Es war die erste Bestätigung von unabhängiger Seite, nachdem die Taliban-Regierung von etwa 400 Toten gesprochen hatte.

Krankenkasse: Alleinerziehende psychisch besonders stark belastet

Alleinerziehende stehen einer Umfrage der Krankenkasse KKH zufolge psychisch besonders unter Druck. 61 Prozent fühlen sich stark belastet, wie die KKH am Mittwoch in Hannover mitteilte. Bei zusammenlebenden Eltern sind es hingegen nur 31 Prozent. Alleinerziehende haben zudem mehr Sorgen um das Einkommen oder Angst vor einem sozialen Abstieg.

Textgröße ändern: