The National Times - OVG Berlin-Brandenburg hebt Urteile wegen Verkürzung von Genesenenstatus auf

OVG Berlin-Brandenburg hebt Urteile wegen Verkürzung von Genesenenstatus auf


OVG Berlin-Brandenburg hebt Urteile wegen Verkürzung von Genesenenstatus auf
OVG Berlin-Brandenburg hebt Urteile wegen Verkürzung von Genesenenstatus auf

In Eilverfahren eingereichte Klagen gegen die Verkürzung des Genesenenstatus müssen sich gegen eine konkrete Behörde wie ein Gesundheitsamt richten. Das stellte das Oberverwaltungsgericht (OVG) der Länder Berlin und Brandenburg am Dienstag klar. Entsprechende Eilanträge, die sich allgemein gegen die Bundesrepublik Deutschland richten, seien abzulehnen. Damit hob das OVG mehrere Beschlüsse des Berliner Verwaltungsgerichts auf, mit denen Kläger vor einigen Wochen erfolgreich gegen ihre Statusverkürzung vorgegangen waren.

Textgröße ändern:

Mitte Januar hatte das bundeseigene Robert-Koch-Institut (RKI) die Dauer des Genesenenstatus nach einer Coronainfektion ohne vorherige Ankündigung oder Übergangsfrist von sechs auf drei Monate verkürzt. Das sorgte für Wirbel. Der Genesenenstatus spielt unter anderem für die Einstufung bei 2G- oder 3G-Regelungen eine Rolle. Inzwischen wurde entschieden, dem RKI die Kompetenz wieder zu entziehen. Über den Genesenenstatus entscheidet künftig das Gesundheitsministerium.

Nach der überraschenden Verkürzung klagten Betroffene vor mehreren Verwaltungsgerichten, in etlichen Fällen erhielten sie Recht. Im Fall der Berliner Verfahren richteten sich die Eilverfahren dabei aber gegen die Bundesrepublik Deutschland - und nicht etwa gegen ein bestimmtes Gesundheitsamt. Deshalb kassierte das OVG diese Entscheidungen per unanfechtbarem Beschluss. Die Bundesregierung hatte gegen die erstinstanzlichen Urteile Beschwerde eingelegt.

Laut Urteil sind verwaltungsrechtliche Eilschutzklagen, die sich auf die Rechtmäßigkeit einer Bundesverordnung beziehen, nur in eng umrissenen Ausnahmefällen gegen die Bundesrepublik Deutschland als Ganzes erlaubt. Im Regelfall aber müsse diese Frage "mittelbar" in einem Verfahren geklärt werden, dass sich gegen die mit dem Vollzug der Verordnung betraute Behörde richte. Es gebe dazu bereits auch Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts. Demnach erfüllten die fraglichen Eilanträge die notwendigen Voraussetzungen nicht.

T.F.Russell--TNT

Empfohlen

Barmer: Mehr als eine Million Menschen wegen Alkohol in Behandlung

Mehr als eine Million Menschen sind 2023 wegen Alkoholmissbrauchs medizinisch behandelt worden. Das geht aus einer am Mittwoch veröffentlichten Analyse des Barmer-Instituts für Gesundheitssystemforschung (bifg) hervor. Insgesamt waren etwa 1.040.000 Menschen betroffen - davon 720.000 Männer und 320.000 Frauen. Sie mussten demnach wegen Alkoholsucht oder aufgrund einer Alkoholvergiftung in einer Praxis oder Klinik versorgt werden.

Gesundheit ohne Skalpell: Erik Mack über Alternativen zur OP und natürliche Gallensteinauflösung

Die Diagnose Gallensteine löst bei vielen Betroffenen eine unmittelbare Angst vor einer Operation aus. ...

Kassenärzte-Chef sorgt mit Forderung nach Patienten-Gebühr für Kritik

Mit der Forderung nach der Einführung einer Kontaktgebühr für Patienten bei Arztbesuchen haben die Kassenärzte in Deutschland für breite Kritik gesorgt. Ablehnung kam am Montag von mehreren politischen Parteien, Patientenschützern und Hausärzten. Der Vorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, schlug in der "Bild"-Zeitung vom Montag statt einer Praxisgebühr eine Kontaktgebühr als "Eigenleistung" vor, um die Einnahmen der Kassen zu erhöhen. Die Gebühr könne wie etwa in Japan "bei drei oder vier Euro liegen und sollte von den Krankenkassen eingezogen werden", forderte Gassen.

Krankenkassen-Spitzenverband fordert Reform: Einigen Pflegekassen drohe Zahlungsunfähigkeit

Der Spitzenverband der Krankenkassen drängt auf Reformen in der Pflege und warnt vor drohender Zahlungsunfähigkeit bei mehreren Pflegekassen im kommenden Jahr. "Die Pflegeversicherung lebt auf Pump mit Darlehen des Bundes in Höhe von mittlerweile 4,2 Milliarden Euro", sagte der Vorstandschef des Spitzenverbandes der Krankenkassen, Oliver Blatt, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) am Sonntag. "Das deckt 2026 zwar annähernd das Defizit, allerdings nur rein rechnerisch", fügte er hinzu.

Textgröße ändern: