The National Times - OVG Berlin-Brandenburg hebt Urteile wegen Verkürzung von Genesenenstatus auf

OVG Berlin-Brandenburg hebt Urteile wegen Verkürzung von Genesenenstatus auf


OVG Berlin-Brandenburg hebt Urteile wegen Verkürzung von Genesenenstatus auf
OVG Berlin-Brandenburg hebt Urteile wegen Verkürzung von Genesenenstatus auf

In Eilverfahren eingereichte Klagen gegen die Verkürzung des Genesenenstatus müssen sich gegen eine konkrete Behörde wie ein Gesundheitsamt richten. Das stellte das Oberverwaltungsgericht (OVG) der Länder Berlin und Brandenburg am Dienstag klar. Entsprechende Eilanträge, die sich allgemein gegen die Bundesrepublik Deutschland richten, seien abzulehnen. Damit hob das OVG mehrere Beschlüsse des Berliner Verwaltungsgerichts auf, mit denen Kläger vor einigen Wochen erfolgreich gegen ihre Statusverkürzung vorgegangen waren.

Textgröße ändern:

Mitte Januar hatte das bundeseigene Robert-Koch-Institut (RKI) die Dauer des Genesenenstatus nach einer Coronainfektion ohne vorherige Ankündigung oder Übergangsfrist von sechs auf drei Monate verkürzt. Das sorgte für Wirbel. Der Genesenenstatus spielt unter anderem für die Einstufung bei 2G- oder 3G-Regelungen eine Rolle. Inzwischen wurde entschieden, dem RKI die Kompetenz wieder zu entziehen. Über den Genesenenstatus entscheidet künftig das Gesundheitsministerium.

Nach der überraschenden Verkürzung klagten Betroffene vor mehreren Verwaltungsgerichten, in etlichen Fällen erhielten sie Recht. Im Fall der Berliner Verfahren richteten sich die Eilverfahren dabei aber gegen die Bundesrepublik Deutschland - und nicht etwa gegen ein bestimmtes Gesundheitsamt. Deshalb kassierte das OVG diese Entscheidungen per unanfechtbarem Beschluss. Die Bundesregierung hatte gegen die erstinstanzlichen Urteile Beschwerde eingelegt.

Laut Urteil sind verwaltungsrechtliche Eilschutzklagen, die sich auf die Rechtmäßigkeit einer Bundesverordnung beziehen, nur in eng umrissenen Ausnahmefällen gegen die Bundesrepublik Deutschland als Ganzes erlaubt. Im Regelfall aber müsse diese Frage "mittelbar" in einem Verfahren geklärt werden, dass sich gegen die mit dem Vollzug der Verordnung betraute Behörde richte. Es gebe dazu bereits auch Vorgaben des Bundesverwaltungsgerichts. Demnach erfüllten die fraglichen Eilanträge die notwendigen Voraussetzungen nicht.

T.F.Russell--TNT

Empfohlen

Zoll beschlagnahmt tonnenweise illegale Abnehmprodukte mit verbotenem Medikament

Zollfahnder haben bei Durchsuchungen in Hamburg und Niedersachsen mehrere Tonnen illegaler Abnehmprodukte beschlagnahmt, die mit einem verbotenen Appetitzügler versetzt waren. Es handelte sich um Tee- und Kaffeeprodukte sowie um Kapseln, wie das Hamburger Zollfahndungsamt am Donnerstag mitteilte. Bei den Durchsuchungen von Lagerräumen und Garagen wurden demnach außerdem tonnenweise illegal importierte Kosmetika gefunden.

Studie: Jojo-Effekt nach Absetzen von Abnehmspritzen besonders stark

Beim Abnehmen mit Abnehmspritzen wie Ozempic ist der gefürchtete Jojo-Effekt einer Studie zufolge besonders schlimm: Wer die Behandlung beendet, nimmt danach vier Mal schneller wieder zu als nach Diätprogrammen mit einer Ernährungsumstellung und mehr Bewegung. Der am Donnerstag im britischen Fachmagazin "British Medical Journal" veröffentlichten Studie zufolge liegt das vor allem daran, dass der Gewichtsverlust durch Abnehmspritzen besonders stark ist.

Krankenhäuser melden Anstieg der Patientenzahlen durch Winterwetter

Unfälle durch Eis und Schnee sorgen für eine wachsende Belastung der Krankenhäuser. "Die aktuelle Wetterlage führt zu einem deutlichen Anstieg der Patientenzahlen in den Notaufnahmen", sagte der Chef der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Gerald Gaß, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (Donnerstagsausgaben). Gleichzeitig komme es vermehrt zu Atemwegserkrankungen, sowohl bei Patienten als auch bei Mitarbeitenden, was einen höheren Krankenstand zur Folge habe.

Umfrage: Zwei Drittel der Ärzte machten Gewalterfahrungen im beruflichen Kontext

Zwei Drittel der Ärztinnen und Ärzte in Deutschland haben laut einem Bericht des "Deutschen Ärzteblatts" bereits Gewalterfahrungen im beruflichen Kontext gemacht. Bundesärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt sprach deswegen am Mittwoch von einer Gefährdung der Funktionsfähigkeit des Gesundheitswesens. "Angriffe auf Beschäftigte in Kliniken, Praxen, im Rettungsdienst und bei der Feuerwehr müssen daher konsequenter verfolgt und deutlich härter bestraft werden", forderte er im Rahmen der Neujahrspressekonferenz der Kammer in Berlin.

Textgröße ändern: