The National Times - Bundestag beendet Blutspende-Verbot für homosexuelle Männer

Bundestag beendet Blutspende-Verbot für homosexuelle Männer


Bundestag beendet Blutspende-Verbot für homosexuelle Männer
Bundestag beendet Blutspende-Verbot für homosexuelle Männer / Foto: © AFP/Archiv

Der Bundestag hat der Diskriminierung von homosexuellen Männern bei der Blutspende ein Ende bereitet. Mit der am Donnerstag von den Abgeordneten angenommenen Vorlage endet die jahrzehntelange Praxis, homosexuelle Männer von vornherein als Blutspender weitgehend auszuschließen. Die Neuregelung solle "Diskriminierungen bei der Spenderauswahl vermeiden", heißt es in dem Gesetz. Damit setzen die Regierungsfraktionen eine Vereinbarung aus ihrem Koalitionsvertrag um.

Textgröße ändern:

Die Blutspende-Einschränkungen für Homosexuelle stammen noch aus der Zeit der Aids-Krise. Dahinter stand die Sorge, dass bei schwulen Männern das Risiko einer Weitergabe des Virus durch eine Blutspende besonders hoch sei.

Die Maßnahme wurde seit langem kritisiert; Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte sie kürzlich als Diskriminierung bezeichnet. "Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung", sagte er.

Der Neuregelung zufolge darf der Ausschluss als Blutspender künftig "nur auf Grundlage des jeweiligen individuellen Sexualverhaltens der spendewilligen Person" erfolgen, nicht aber allein wegen einer Gruppenzugehörigkeit oder wegen des Geschlechts der Sexualparterinnen oder -partner.

Es werde klargestellt, "dass die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität spendewilliger Personen als solche keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien sein dürfen", heißt es in dem Gesetz. Dies gelte neben "Männern, die Sex mit Männern haben (MSM)", auch für "Trans-Personen".

Nach der bislang maßgeblichen Richtlinie der Bundesärztekammer dürfen Männer, die Sex mit Männern haben, nur dann Blut spenden, wenn sie in den zurückliegenden vier Monaten keinen Sexualverkehr mit "einem neuen oder mehr als einem Sexualpartner" hatten. Bei allen anderen Menschen bestand diese Sperre bislang dagegen nur bei "häufig wechselnden Partnerinnen und Partnern". Der Bundestag verpflichtet die Bundesärztekammer nun mit seinem Votum, diese Richtlinie zu ändern.

Die Neuregelung wurde nicht als eigenes Gesetz vom Bundestag verabschiedet - sie wurde als Zusatz zum neuen Gesetz für die Unabhängige Partientenberatung (UPD) angenommen. Dieses nun verabschiedete Gesetz sieht im Kern vor, dass die Patientenberatung künftig in einer Stiftung bürgerlichen Rechts verstetigt werden soll.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll der Stiftung laut Gesetz mit Jahresbeginn 2024 einen Gesamtbetrag von jährlich 15 Millionen Euro zuweisen. Die privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) können davon auf freiwilliger Basis sieben Prozent übernehmen.

Die UPD gibt es bereits seit 2011 als Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Einrichtung berät kostenfrei zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen - unter anderem in Beratungsstellen, per Telefon und Internet, aber auch per Post.

S.M.Riley--TNT

Empfohlen

Weltalzheimertag: Experten fordern mehr Prävention von Demenzerkrankungen

Zum Weltalzeimertag haben Experten auf die Bedeutung der Prävention aufmerksam gemacht. Es sei "wichtig, ein Bewusstsein für die Notwendigkeit und Wirksamkeit von Demenzprävention in der Bevölkerung zu schaffen - und zwar nicht erst im höheren Alter", erklärte der Vorsitzende der Deutschen Alzheimergesellschaft, Swen Staack, am Freitag in Berlin. Die meisten Risikofaktoren seien bereits im mittleren Erwachsenenalter relevant.

Tennis-Legende Björn Borg schildert Kokain-Abhängigkeit und Krebserkrankung

"Ich habe mich geschämt wie ein Hund." Björn Borg, schwedische Tennis-Legende aus den 1970er Jahren, schildert in einem Interview und in seiner am Donnerstag veröffentlichten Autobiographie seine Kokain-Sucht und seine Erkrankung an Prostatakrebs. Unter dem Titel "Heartbeats" beschreibt der 69-Jährige seine jahrelange Drogenabhängigkeit und den Kampf gegen seine "Dämonen".

Verbraucherzentralen: Fischalternativen mit Algen können zur Jodversorgung beitragen

Pflanzliche Fischalternativen mit Algen können nach Angaben von Verbraucherschützern einen Beitrag zur Jodversorgung leisten. Eine Laboruntersuchung von sechs algenhaltigen veganen Ersatzprodukten für Fisch und Meeresfrüchte habe ergeben, dass fünf der getesteten Produkte "relevante Jodmengen" enthielten, erklärten die Verbraucherzentralen am Donnerstag. Erkennen könnten dies Verbraucherinnen und Verbraucher jedoch nicht.

Bundesinstitut für Risikobewertung: Lupinensamen können zu Vergiftungen führen

Lupinensamen können laut Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) zu Vergiftungen und allergischen Reaktionen führen. Das geht aus einer aktuellen Stellungsnahme des Instituts hervor, die am Mittwoch in Berlin veröffentlicht wurde. Zu Vergiftungen kann es laut BfR bei einer Aufnahme höherer Mengen an Chinolizidin-Alkaloiden kommen, die vorrangig in Bitterlupinen vorkommen. Die Wahrscheinlichkeit hierfür stuft das Institut als "mittel" ein.

Textgröße ändern: