The National Times - Bundestag beendet Blutspende-Verbot für homosexuelle Männer

Bundestag beendet Blutspende-Verbot für homosexuelle Männer


Bundestag beendet Blutspende-Verbot für homosexuelle Männer
Bundestag beendet Blutspende-Verbot für homosexuelle Männer / Foto: © AFP/Archiv

Der Bundestag hat der Diskriminierung von homosexuellen Männern bei der Blutspende ein Ende bereitet. Mit der am Donnerstag von den Abgeordneten angenommenen Vorlage endet die jahrzehntelange Praxis, homosexuelle Männer von vornherein als Blutspender weitgehend auszuschließen. Die Neuregelung solle "Diskriminierungen bei der Spenderauswahl vermeiden", heißt es in dem Gesetz. Damit setzen die Regierungsfraktionen eine Vereinbarung aus ihrem Koalitionsvertrag um.

Textgröße ändern:

Die Blutspende-Einschränkungen für Homosexuelle stammen noch aus der Zeit der Aids-Krise. Dahinter stand die Sorge, dass bei schwulen Männern das Risiko einer Weitergabe des Virus durch eine Blutspende besonders hoch sei.

Die Maßnahme wurde seit langem kritisiert; Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hatte sie kürzlich als Diskriminierung bezeichnet. "Ob jemand Blutspender werden kann, ist eine Frage von Risikoverhalten, nicht von sexueller Orientierung", sagte er.

Der Neuregelung zufolge darf der Ausschluss als Blutspender künftig "nur auf Grundlage des jeweiligen individuellen Sexualverhaltens der spendewilligen Person" erfolgen, nicht aber allein wegen einer Gruppenzugehörigkeit oder wegen des Geschlechts der Sexualparterinnen oder -partner.

Es werde klargestellt, "dass die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität spendewilliger Personen als solche keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien sein dürfen", heißt es in dem Gesetz. Dies gelte neben "Männern, die Sex mit Männern haben (MSM)", auch für "Trans-Personen".

Nach der bislang maßgeblichen Richtlinie der Bundesärztekammer dürfen Männer, die Sex mit Männern haben, nur dann Blut spenden, wenn sie in den zurückliegenden vier Monaten keinen Sexualverkehr mit "einem neuen oder mehr als einem Sexualpartner" hatten. Bei allen anderen Menschen bestand diese Sperre bislang dagegen nur bei "häufig wechselnden Partnerinnen und Partnern". Der Bundestag verpflichtet die Bundesärztekammer nun mit seinem Votum, diese Richtlinie zu ändern.

Die Neuregelung wurde nicht als eigenes Gesetz vom Bundestag verabschiedet - sie wurde als Zusatz zum neuen Gesetz für die Unabhängige Partientenberatung (UPD) angenommen. Dieses nun verabschiedete Gesetz sieht im Kern vor, dass die Patientenberatung künftig in einer Stiftung bürgerlichen Rechts verstetigt werden soll.

Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) soll der Stiftung laut Gesetz mit Jahresbeginn 2024 einen Gesamtbetrag von jährlich 15 Millionen Euro zuweisen. Die privaten Krankenversicherungsunternehmen (PKV) können davon auf freiwilliger Basis sieben Prozent übernehmen.

Die UPD gibt es bereits seit 2011 als Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Die Einrichtung berät kostenfrei zu gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Fragen - unter anderem in Beratungsstellen, per Telefon und Internet, aber auch per Post.

S.M.Riley--TNT

Empfohlen

Weniger Schnupfen, mehr psychische Belastungen: Krankenstand leicht entspannt

Weniger Schnupfen, mehr psychische Belastungen: Im ersten Quartal dieses Jahres hat sich der Krankenstand nach einer Auswertung der Betriebskrankenkassen im Vergleich zu den Vorjahren leicht entspannt. Eine Kehrtwende sei aber nicht in Sicht, erklärte der BKK-Dachverband am Donnerstag in Berlin.

Europäischer Gerichtshof: EU-Genehmigung für Lufthansa-Milliardenhilfen nichtig

Die Genehmigung der EU-Kommission für Milliardenhilfen des Bundes für die Lufthansa in der Corona-Pandemie ist nichtig. Das entschied am Donnerstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) und wies damit die Lufthansa ab, die gegen ein entsprechendes Urteil des erstinstanzlichen EU-Gerichts vorgegangen war. Die EU-Kommission beging demnach Fehler bei der Prüfung der staatlichen Hilfen. (Az. C-457/23 P)

Weniger Schadstoffe im Urin: Verzicht auf Kosmetik wirkt schon nach wenigen Tagen

Wer weniger Pflege- und Kosmetikprodukte nutzt, hat schon nach wenigen Tagen weniger Schadstoffe im Urin. Das geht aus einer Studie hervor, die das französischen Gesundheitsforschungsinstitut Inserm am Mittwoch veröffentlichte. Für die Studie, die zuerst in der Fachzeitschrift "Environment International" veröffentlicht wurde und an der auch die Universität Grenoble und das französische Forschungszentrum CNRS beteiligt waren, wurden rund hundert Studentinnen aus Grenoble gebeten, fünf Tage lang weniger Kosmetik- und Pflegeprodukte wie Shampoo oder Make-up zu nutzen.

Bericht: Warken plant Einschnitte bei Pflege - Ministerin sieht System in Schieflage

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erwägt im Rahmen der angekündigten Pflegereform deutlich höhere Belastungen für die Bewohner von Pflegeheimen. Das sehen nach Informationen der RND-Zeitungen aus Koalitionskreisen erste Entwürfe für die Reform vor, mit der die Milliarden-Löcher in der Pflegeversicherung gestopft werden sollen. Danach ist vorgesehen, dass die gestaffelten Zuschüsse, die die Pflegeheimbewohner je nach Aufenthaltsdauer zur Senkung der Eigenanteile erhalten, langsamer anwachsen als bisher.

Textgröße ändern: