The National Times - Verbände und Kassen fordern weitere Stärkung der Rechte gesetzlich Versicherter

Verbände und Kassen fordern weitere Stärkung der Rechte gesetzlich Versicherter


Verbände und Kassen fordern weitere Stärkung der Rechte gesetzlich Versicherter
Verbände und Kassen fordern weitere Stärkung der Rechte gesetzlich Versicherter / Foto: © dpa/AFP

Verbände und Krankenkassen haben zehn Jahre nach Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes die weitere Stärkung der Rechte gesetzlich Versicherter gefordert. Im Alltag gebe es "nach wie vor Probleme bei der Umsetzung der Rechte", hieß es in einer am Montag veröffentlichten Erklärung der Krankenkasse AOK, des Sozialverbands Deutschland (SoVD), der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe sowie von Medizinrechtsanwälten. "Viele Hürden hindern Patientinnen und Patienten daran, ihre Rechte wahrzunehmen." Das Gesetz müsse daher nachgebessert werden.

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In dem 2013 in Kraft getretenen Gesetz wurden erstmals die Rechte und Pflichten im Rahmen einer medizinischen Behandlung transparent dargestellt. So stärkt das Gesetz den Anspruch gesetzlich Versicherter auf Unterstützung durch die Kassen bei Behandlungsfehlern und räumt ihnen mehr Möglichkeiten zur Durchsetzung von Schadensersatzforderungen ein.

Die Verbände und die AOK verweisen auf den Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung, in dem die Stärkung der Patientenrechte in Aussicht gestellt wird. "Ziel muss es sein, ein Mehr an Rechtssicherheit, Orientierung und Gleichgewicht zu schaffen und so insgesamt das Arzt-Patienten-Verhältnis zu stärken", heißt es in der Erklärung.

Die an der Stellungnahme Beteiligten verweisen darauf, dass sie bereits eigene Vorschläge vorgelegt hätten, wie diese Ziele erreicht werden können. "Das Justiz- und das Gesundheitsressort sind nun aufgefordert, konkrete Verbesserungen für die Patientinnen und Patienten auf den Weg zu bringen."

"Wir brauchen bei der Stärkung der Patientenrechte einen Dreiklang, der den Nachweis, die Verfahrensdauer sowie die Schadensregulierung umfasst", erklärte die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbands, Carola Reimann. "Es kann nicht sein, dass es unter anderem an der Qualität von Gutachten liegt, dass sich Rechtsstreite über Jahre hinziehen." Diese Ungewissheit habe Auswirkungen auf die Gesundheit der Betroffenen.

Die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier erklärte: "Ein Konstruktionsfehler des Gesetzgebers bei Einführung des Patientenrechtegesetzes führt dazu, dass Patientinnen und Patienten seit zehn Jahren im Beweisrecht systematisch benachteiligt werden." Ihnen werde eine viel strengere Beweispflicht auferlegt, als es für Rechtsstreitigkeiten aus einem Vertragsverhältnis die Regel sei. Der Gesetzgeber stehe in der Pflicht, "diese Ungerechtigkeit zu korrigieren".

"Konkrete Regelungen zur Stärkung der Einsichtsrechte für die Patienten" forderte der Vorstand des Vereins Medizinrechtsanwälte, Thomas Motz. Diese Rechte hätten bislang nur unzureichend Eingang ins Gesetz gefunden. Die Einsichtsrechte müssten über die Patientenakte hinaus erweitert werden. "Das betrifft unter anderem Hygienepläne, Funktionsprüfungen medizinischer Geräte sowie Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Behandlung eines Patienten bedeutsam sein können."

Der Bundesgeschäftsführer der BAG Selbsthilfe, Martin Danner, nannte es "zwingend erforderlich, dass eine Verpflichtung im Gesetz verankert wird, wonach nachbehandelnde Ärzte die Patienten unaufgefordert über mögliche Behandlungsfehler des vorbehandelnden Arztes aufklären müssen". Die derzeitige ärztliche Verpflichtung, dies nur auf Nachfrage der Patientinnen und Patienten zu klären oder zur Abwehr gesundheitlicher Gefahren, "ist nicht hinzunehmen". So werde vielen Patientinnen und Patienten die Möglichkeit genommen, rechtliche Maßnahmen ergreifen zu können.

I.Paterson--TNT

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