The National Times - Wechsel der Krankenkasse trotz Beitragserhöhungen eher die Ausnahme

Wechsel der Krankenkasse trotz Beitragserhöhungen eher die Ausnahme


Wechsel der Krankenkasse trotz Beitragserhöhungen eher die Ausnahme
Wechsel der Krankenkasse trotz Beitragserhöhungen eher die Ausnahme / Foto: © POOL/AFP

Die meisten gesetzlichen Krankenkassen haben zum Jahresbeginn ihre Beiträge erhöht - dennoch ist die Wechselbereitschaft der Versicherten eher gering. In einer Umfrage des Vergleichsportals Check24 gaben nur zwölf Prozent der Befragten an, ihre Krankenkasse kürzlich gewechselt zu haben oder dies in absehbarer Zeit beabsichtigen zu tun. Besonders ältere Menschen sind demnach wechselunwillig.

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Am ehesten wechseln der Umfrage zufolge Menschen zwischen 35 und 44 Jahren die Kasse: 22 Prozent von ihnen gaben dies an. Bei den 25- bis 34-Jährigen sind es noch 20 Prozent. Mit dem Alter nimmt die Wechselwilligkeit ab: In der Altersgruppe 45 bis 54 Jahre sind es noch 13 Prozent, bei über 55-Jährigen nur vier Prozent.

Ein Grund könnte sein, dass die gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr schriftlich über Beitragserhöhungen informieren müssen, wie Daniel Güssow von Check24 vermutet. "Diese Informationspflicht ist bis Ende Juni 2023 ausgesetzt." Gleichwohl bleibt das Sonderkündigungsrecht im Fall von Erhöhungen bestehen. Dem Vergleichsportal zufolge sind 46,8 Millionen der insgesamt rund 73 Millionen gesetzlich Versicherten in Deutschland von Beitragserhöhungen betroffen.

"Gesetzlich Versicherte sollten unbedingt den individuellen Zusatzbeitrag Ihrer Krankenkasse vergleichen, denn ein Wechsel lohnt sich", erklärte Check24. Ein Wechsel von der teuersten zur günstigsten Kasse bringe je nach Einkommen Einsparungen bis zu 344 Euro pro Jahr. "Selbständige tragen sowohl den Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberanteil und können somit bis zu 688 Euro jährlich sparen."

Auch die Stiftung Warentest rät dazu, die Leistungen und Beitragsniveau der Krankenkassen im Blick zu haben. Der Wechsel zu einer günstigeren Krankenkasse ist in der Regel einfach: Nach einem Antrag bei der neuen Kasse übernimmt diese die Kündigung bei der alten. Anschließend muss nur noch der eigene Arbeitgeber informiert werden. Allerdings sollten Versicherte nicht nur auf den Beitragssatz achten, sondern auch auf das jeweilige Leistungsangebot, betont Stiftung Warentest.

T.Ward--TNT

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