The National Times - Lauterbach will nach Wirbel um RKI selbst über Genesenenstatus entscheiden

Lauterbach will nach Wirbel um RKI selbst über Genesenenstatus entscheiden


Lauterbach will nach Wirbel um RKI selbst über Genesenenstatus entscheiden
Lauterbach will nach Wirbel um RKI selbst über Genesenenstatus entscheiden

Nach der Kontroverse um die plötzliche Verkürzung des Corona-Genesenenstatus will Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) dem Robert-Koch-Institut (RKI) Befugnisse entziehen. "Über tiefgreifende Entscheidungen wie etwa den Genesenenstatus möchte ich selbst und direkt entscheiden, sonst trage ich die politische Verantwortung für das Handeln anderer", sagte Lauterbach der "Bild" vom Mittwoch. Für dieses Vorhaben bekam Lauterbach die Unterstützung von Bund und Ländern.

Textgröße ändern:

Am Nachmittag fassten die Spitzen von Bund und Ländern den Beschluss, die Entscheidung über die Dauer des Genesenenstatus wieder dem Bundesgesundheitsministerium zu überlassen. Bei der Entscheidung sollen auch die Länder mitreden dürfen, heißt es in dem Beschlusspapier.

Mit seinem Schritt zieht Lauterbach Konsequenzen aus dem Wirbel über eine Entscheidung des RKI aus dem vergangenen Monat: Das Institut hatte ohne vorherige Ankündigung oder Übergangsfrist die Dauer des Genesenenstatus von sechs auf drei Monate verkürzt. Viele Betroffene fühlten sich überrumpelt, die Entscheidung des RKI hatte für sie direkte Auswirkungen etwa beim Zugang zu Gastronomie und Veranstaltungen. Das RKI erntete breite Kritik.

Das Institut war erst mit einer Mitte Januar in Kraft getretenen Verordnung ermächtigt worden, darüber zu entscheiden, wer in der Corona-Pandemie unter welchen Umständen und wie lange als genesen beziehungsweise geimpft gilt. Dies wird nun rückgängig gemacht.

NRW-Ministerpräsident Hendrik Wüst (CDU) hatte vor der Bund-Länder-Spitzenrunde auf ein Mitbestimmungsrecht der Länder gepocht. Er sei "nicht dafür, dass Herr Lauterbach das mit sich alleine ausmacht", sagte Wüst bei RTL und ntv. In dem Beschlusspapier der Ministerpräsidentenkonferenz heißt es nun: "Die Rechte der Länder werden gewahrt."

Die Kritik am RKI traf in den vergangenen Wochen insbesondere auch Institutsleiter Lothar Wieler. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sprach Wieler nach der Bund-Länder-Runde seine Anerkennung aus. Der Institutschef habe "wirklich eine ganz verdienstvolle Arbeit geleistet und leistet sie unverändert", sagte Scholz. "Ich habe großes Vertrauen in das Robert-Koch-Institut".

N.Taylor--TNT

Empfohlen

Warken erwartet Zustimmung zu Kassen-Sparpaket - Kompromiss mit Ländern

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sieht keine Hindernisse mehr für das Krankenkassen-Sparpaket, das die Beiträge im kommenden Jahr stabilisieren soll. In den Gesprächen zwischen Bund und Ländern über die letzten Streitfragen seien "gute Lösungen" gefunden worden, sagte Warken am Mittwoch im ARD-"Morgenmagazin". Sie haben dem Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat für die Sitzung am Mittwochabend einen entsprechenden Vorschlag zugeleitet und sei nun "sehr zuversichtlich, dass wir das Sparpaket schnüren können".

RKI: Etwa 517.800 Menschen erhielten 2023 Krebsdiagnose - Sterblichkeit rückläufig

Im Jahr 2023 ist in Deutschland bei etwa 517.800 Menschen Krebs diagnostiziert worden. Das geht aus Schätzungen des Zentrums für Krebsregisterdaten hervor, die das Robert-Koch-Institut (RKI) am Dienstag in Berlin veröffentlichte. Die Krebsneuerkrankungen betrafen rund 241.400 Frauen und 276.400 Männer. Insgesamt 228.960 Menschen starben 2023 an Krebs. Die Krebssterblichkeit ist in Deutschland damit weiter rückläufig.

80 Prozent erachten gesetzliche Krankenversicherung als wichtigen Teil von Sozialstaat

Die gesetzliche Krankenversicherung genießt einer Umfrage zufolge großen Rückhalt in der Bevölkerung: Mit 80 Prozent erachtet sie eine große Mehrheit als wichtigen Bestandteil des Sozialstaats. Dies geht aus einer repräsentativen Befragung im Auftrag des Spitzenverbands der gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hervor, die der Nachrichtenagentur AFP am Dienstag vorlag. Demnach werden auch die zentralen Elemente des Systems mehrheitlich unterstützt.

BGH-Verhandlung über behaupteten Impfschaden macht Klägerin etwas Hoffnung

Ein heiß diskutiertes Thema aus der Pandemiezeit hat am Montag den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe beschäftigt. Eine Zahnärztin verklagte Astrazeneca, weil sie drei Tage nach einer Coronaimpfung im März 2021 auf einem Ohr taub wurde, was sie auf die Impfung zurückführt. Vor dem Oberlandesgericht Koblenz hatte die Klage keinen Erfolg - nach der Verhandlung am BGH hat die Klägerin aber gewissen Grund zur Hoffnung. (Az. VI ZR 335/24)

Textgröße ändern: