The National Times - Länder fordern Reihe von Corona-Schutzmöglichkeiten auch nach dem 20. März

Länder fordern Reihe von Corona-Schutzmöglichkeiten auch nach dem 20. März


Länder fordern Reihe von Corona-Schutzmöglichkeiten auch nach dem 20. März
Länder fordern Reihe von Corona-Schutzmöglichkeiten auch nach dem 20. März

Die Bundesländer fordern die Möglichkeit für eine Reihe von Corona-Schutzmaßnahmen auch nach dem 19. März. Nötig sei eine "sichere Rechtsgrundlage" für Basisschutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht, sagte Nordrhein-Westfalens Regierungschef Hendrik Wüst (CDU) am Mittwoch nach den Bund-Länder-Beratungen zur Corona-Pandemie. Berlins Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) sprach von einem "Sani-Kasten im Kofferraum", damit bei einem Wiederanstieg der Corona-Fallzahlen schnell gehandelt werden könne.

Textgröße ändern:

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sagte zu, dass es nach dem 19. März weitere einen "hocheffektiven Basisschutz" geben werde, der Ländern, Kreisen und Städten Handlungsmöglichkeiten geben werde. Hierüber bestehe auch Einigkeit in der Regierung. Er sei sicher, dass das dazu notwendige Gesetzgebungsverfahren rechtzeitig abgeschlossen werde.

Im Beschlusspapier zu den Beratungen vom Mittwoch fordern die Länder neben Maskenpflichten in geschlossenen Räumen von Publikumgseinrichtungen sowie in Bussen und Bahnen. Darüber hinaus müsse das Abstandsgebot weiter gelten und allgemeine Hygienevorgaben sowie "die Möglichkeit, in bestimmten Bereichen Testerfordernisse vorzusehen sowie die Pflicht zur Nachweisführung des Impf-, Genesenen- und Teststatus".

Dies sei auch für Schulen und Kindertageseinrichtungen notwendig, heißt es. Darüber hinaus müssten aus Sicht der Länder für Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen "auch weiterhin bereichsspezifische Schutzmaßnahmen möglich sein, um besonders gefährdete Personen auch wirksam zu schützen".

Nach dem Beschlusspapier soll die Regelung auch ergänzende Schutzmaßnahmen enthalten "für den Fall eines lokalen Ausbruchsgeschehens in einzelnen Landkreisen, Bezirken oder kreisfreien Städten", bei denen "eine Überlastung der lokalen Kapazitäten des Gesundheitssystems droht". Die Bundesregierung sichert zudem zu, dass sie bei einer deutlich verschlechterten Infektionslage nach dem 20. März "zügig" Gesetzgebungsverfahren für Rechtsgrundlagen für weitergehende Schutzmaßnahmen schafft.

Laut Infektionsschutzgesetz laufen alle Corona-Schutzmaßnahmen zum 20. März bundesweit aus. Der Bundestag müssten daher aktiv werden, um Anschlussregelungen zu schaffen, die das Beibehalten von Maßnahmen über diesen Zeitpunkt hinaus ermöglichen.

Es gebe "Grund zu der Hoffnung", dass die Omikronwelle langsam auslaufe, betonte Wüst. "Wir befinden wir uns jetzt in einer neuen Phase der Pandemie." Es gehe aber darum, verantwortbare Öffnungsschritte mit "Achtsamkeit" zu verbinden. Dafür sei eine entsprechende Rechtsgrundlage nötig, um auf ein etwaiges Wiederansteigen von Infektionszahlen reagieren zu können.

N.Taylor--TNT

Empfohlen

Milliarden-Sparpläne der Koalition für Krankenkassen verabschiedet

Höhere Zuzahlungen für Medikamente, Einschränkung der kostenlosen Mitversicherung von Ehepartnern und begrenzte Vergütungen für Ärzte und Krankenhäuser: Die schwarz-rote Regierung hat am letzten Tag vor der parlamentarischen Sommerpause ihr hoch umstrittenes Sparprogramm für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) über die Ziellinie gebracht: Bundestag und Bundesrat stimmten abschließend zu. Die Opposition warnte vor massiven Verschlechterungen für 75 Millionen Versicherte und einer Pleitewelle bei Krankenhäusern.

Bundestag stimmt über die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab

Der Bundestag stimmt am Freitag abschließend über die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung ab (ab 09.00 Uhr). Die Bundesregierung plant wegen massiver finanzieller Probleme Einschnitte bei den Leistungen und zusätzliche Kosten für Versicherte. Eilanträge von Grünen- und Linken-Politikern gegen die Abstimmung waren am Donnerstag vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Sollte das Gesetz im Bundestag erwartungsgemäß beschlossen werden, befasst sich anschließend der Bundesrat damit. Die Länderkammer könnte die Neuregelung durch einen Einspruch oder eine Anrufung des Vermittlungsausschusses zumindest vorerst stoppen.

Kurz vor Bundestagsabstimmung: Hausärzte dringen auf Stopp von Gesundheitsreform

Kurz vor den entscheidenden Abstimmungen über die Reform der gesetzlichen Krankenversicherung drängen die Hausärzte auf einen Stopp der Regierungspläne. "Wenn Bund und Länder auch weiterhin eine gute hausärztliche Versorgung für ihre Bürgerinnen und Bürger wollen, dann muss dieses Gesetz aufgehalten werden", sagte die Vorsitzende des Hausärztinnen- und Hausärzteverbandes, Nicola Buhlinger-Göpfarth, der "Rheinischen Post". Bundestag und Bundesrat stimmen am Freitag über das Reformgesetz ab.

Kürzung der Vergütung für Psychotherapeuten: Erfolg für Kassenärzte vor Gericht

Im Streit um die Kürzung der Vergütung für psychotherapeutische Leistungen hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) vor Gericht einen vorläufigen Erfolg erzielt. Per Eilbeschluss setzte das Landessozialgericht (LSG) Berlin-Brandenburg am Donnerstag die sofortige Vollziehung eines umstrittenen Beschlusses des sogenannten Erweiterten Bewertungsausschusses vom März aus. (L 7 KA 11/26 KL ER)

Textgröße ändern: