The National Times - Wüst dringt nach Bund-Länder-Runde auf Rechtsgrundlage für Basisschutzmaßnahmen

Wüst dringt nach Bund-Länder-Runde auf Rechtsgrundlage für Basisschutzmaßnahmen


Wüst dringt nach Bund-Länder-Runde auf Rechtsgrundlage für Basisschutzmaßnahmen
Wüst dringt nach Bund-Länder-Runde auf Rechtsgrundlage für Basisschutzmaßnahmen

Nordrhein-Westfalens Regierungschef Hendrik Wüst (CDU) hat nach der Bund-Länder-Runde über die weitere Coronastrategie vom Mittwoch eine "sichere Rechtsgrundlage" für Basisschutzmaßnahmen wie die Maskenpflicht von der Bundesebene gefordert. Die Länder seien sich darin einig, dass dies zur Absicherung der anstehenden Öffnungsschritte unbedingt erforderlich sei, sagte der Vorsitzende der Konferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten nach den Beratungen vor Journalisten in Berlin. "Wir müssen achtsam bleiben."

Textgröße ändern:

Laut Infektionsschutzgesetz müssen alle Coronaschutzmaßnahmen zum 20. März bundesweit auslaufen. Der Bundestag müssten daher aktiv werden, um Anschlussregelungen zu schaffen, die das Beibehalten von Maßnahmen über diesen Zeitpunkt hinaus ermöglichen. Die Länder bräuchten diese Rechtsgrundlage, betonte Wüst. Es gehe insbesondere um Masken- sowie Abstandspflichten, Bestimmungen für Hygienekonzepte und Vorgaben für Coronatestungen zumindest in Bereichen mit sehr vulnerablen Gruppen.

Die Beibehaltung solcher Basisschutzmaßnahmen sei nicht zuletzt für einen sicheren Schul- und Kitabetrieb erforderlich, sagte Wüst. Es gebe "Grund zu der Hoffnung", dass die Omikronwelle langsam auslaufe. "Wir befinden wir uns jetzt in einer neuen Phase der Pandemie." Es gehe aber darum, verantwortbare Öffnungsschritte mit "Achtsamkeit" zu verbinden. Dafür sei eine entsprechende Rechtsgrundlage nötig, um auf ein etwaiges Wiederansteigen von Infektionszahlen reagieren zu können.

Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) sagte nach den Beratungen mit dem Ländern vom Mittwoch zu, sich dafür einzusetzen. Ein entsprechender Gesetzgebungsprozess im Bundestag habe schon eingesetzt.

R.Campbell--TNT

Empfohlen

Prozess um eigenmächtige Coronaimpfung: Freispruch für Unternehmer in Lübeck

Rund viereinhalb Jahre nach einer eigenmächtigen Coronaimpfaktion mit einem nicht zugelassenen Medikament am Lübecker Flughafen ist ein Unternehmer in einem Berufungsprozess freigesprochen worden. Das Landgericht Lübeck sah nach Angaben eines Sprechers am Dienstag vor dem Hintergrund einer komplizierten Rechtslage keine strafbaren Handlungen. Es hob daher ein erstinstanzliches Urteil des Lübecker Amtsgerichts auf, das den Angeklagten 2024 zu einer Geldstrafe von 250.000 Euro verurteilt hatte.

Hantavirus auf der "Hondius": WHO-Chef gibt nach Evakuierung noch keine Entwarnung

Nach der Evakuierung der letzten Passagiere vom Kreuzfahrtschiff "Hondius" kann von Entwarnung vorerst keine Rede sein. Während die in ihren Heimatregionen unter Quarantäne gestellten betroffenen vier Deutschen am Dienstag symptomfrei waren, litt ein nach seiner Heimkehr positiv auf das Hantavirus getesteter Spanier unter Fieber und Atemwegsproblemen. WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus sagte in Madrid, der Kampf gegen den Virus-Ausbruch sei "noch nicht vorbei". Er mahnte die mehr als 20 betroffenen Länder, die WHO-Empfehlungen zur Eindämmung des potenziell tödlichen Virus umzusetzen.

Warken hält an Verabschiedung von Krankenversicherungs-Reform bis zur Sommerpause fest

Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hält an der Verabschiedung der Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) noch vor der parlamentarischen Sommerpause fest. Der Handlungsdruck sei groß, sagte Warken am Dienstag beim Deutschen Ärztetag in Hannover. Denn die für 2027 erwartete Finanzlücke in der GKV von rund 15 Milliarden Euro müsse noch in diesem Jahr geschlossen werden. Deswegen "verfolgen wir auch weiter das Ziel, das Gesetz noch vor der Sommerpause im Deutschen Bundestag abzuschließen".

Maskenlieferungen in Pandemie: Bundesgerichtshof verhandelt im September

Die teuren Rechtsstreits mit Lieferanten rund um Maskenbestellungen in der Pandemie werden im Spätsommer vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verhandelt. Dieser kündigte am Dienstag Verhandlungen für den 16. September an. Es geht um insgesamt vier ausgewählte Fälle. Dreimal fordern Unternehmen Geld von der Bundesrepublik, einmal der Bund einen Teil des Kaufpreises zurück. (Az. VIII ZR 131/24 u.a.)

Textgröße ändern: