The National Times - Kardinal in Hongkong wegen Hilfsfonds für Demokratie-Aktivisten verurteilt

Kardinal in Hongkong wegen Hilfsfonds für Demokratie-Aktivisten verurteilt


Kardinal in Hongkong wegen Hilfsfonds für Demokratie-Aktivisten verurteilt
Kardinal in Hongkong wegen Hilfsfonds für Demokratie-Aktivisten verurteilt / Foto: © AFP

Der Peking-kritische Kardinal Joseph Zen und fünf Demokratie-Aktivisten sind in Hongkong zu Geldstrafen verurteilt worden. Die Angeklagten hätten einen Fonds zur finanziellen Unterstützung von Demokratie-Aktivisten nicht ordnungsgemäß angemeldet, erklärte eine Richterin am Freitag. Fünf der Angeklagten, darunter Kardinal Zen, wurden zu einer Geldstrafe von 4000 Hongkong-Dollar (490 Euro) verurteilt, ein Mitangeklagter muss 2500 Hongkong-Dollar zahlen. Alle Angeklagten hatten zuvor auf nicht schuldig plädiert.

Textgröße ändern:

Kardinal Zen und die fünf Demokratie-Aktivisten waren unter dem Vorwurf festgenommen worden, "sich mit ausländischen Staaten und Mächten verschworen zu haben". Die Gruppe hatte Bewohner Hongkongs finanziell unterstützt, die während der Demokratie-Proteste vor drei Jahren festgenommen worden waren. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren in den Fonds gut 100.000 Einzelspenden im Gesamtwert von 270 Millionen Hongkong-Dollar eingezahlt worden.

Der 90-jährige Zen gehört zu den ranghöchsten Vertretern der katholischen Kirche in der Finanzmetropole Hongkong und gilt als Kritiker der Regierung in Peking. Neben ihm wurden unter anderem auch die Pop-Sängerin und Aktivistin Denise Ho sowie die langjährige Anwältin Margaret Ng nun verurteilt. Der Verurteilten droht zudem noch eine Anklage wegen einer "Verschwörung mit ausländischen Staaten". Das kann eine lebenslange Haftstrafe zur Folge haben.

2020 war in der ehemaligen britischen Kronkolonie das sogenannte Sicherheitsgesetz erlassen worden, um die pro-demokratischen Proteste zu unterbinden. Peking hatte 1997 bei der Rückgabe Hongkongs durch Großbritannien zugestimmt, die dort herrschenden demokratischen Freiheiten nach dem Grundsatz "Ein Land, zwei Systeme" noch 50 Jahre lang zu achten. Kritiker werfen Peking vor, diese Freiheiten mit dem Sicherheitsgesetz zu unterdrücken. Viele Demokratie-Aktivisten sitzen mittlerweile im Gefängnis oder sind ins Ausland geflohen.

T.Hancock--TNT

Empfohlen

Social-Media-Sucht: Tiktok in den USA ab Montag erstmals vor Gericht

Die Videoplattform Tiktok soll sich ab Montag erstmals vor einem US-Gericht verantworten. Bei dem Verfahren in Montgomery im Bundesstaat Alabama geht es um den Vorwurf, Tiktok schütze Kinder und Jugendliche nicht ausreichend vor Social-Media-Sucht. Ähnliche geplante Gerichtsprozesse - unter anderem in Los Angeles - hatte Tiktok mit außergerichtlichen Vergleichen abgewendet.

US-Justiz: Pentagon darf Sanktionen gegen Anthropic aufrecht erhalten

Im Konflikt mit dem US-Verteidigungsministerium um seine Einstufung als "Sicherheitsrisiko" hat das US-Unternehmen Anthropic eine juristische Niederlage erlitten. Ein US-Berufungsgericht in Washington bestätigte am Freitag die Maßnahmen gegen das Unternehmen durch das Pentagon. Zwar habe Anthropic nicht in böser Absicht gehandelt. In den USA obliege es aber dem "Präsidenten und dem Verteidigungsminister, zu entscheiden, wie die Risiken gegeneinander abgewogen werden", fügte Richter Gregory Katsas hinzu.

Papst Leo XIV. grüßt von Papamobil aus Menschenmengen in Paris

Papst Leo XIV. hat von seinem Papamobil aus jubelnde Menschenmengen in der französischen Hauptstadt Paris gegrüßt. Nach einer rund zweieinhalb Kilometer langen Fahrt zwischen dem Viertel Montparnasse und dem Place Saint-Michel kam der Pontifex am Freitagnachmittag an der Kathedrale Notre-Dame an, wie Journalisten der Nachrichtenagentur AFP beobachteten. Leo XIV. ist der erste Papst, der das Pariser Wahrzeichen seit seiner Wiedereröffnung im Dezember 2024 nach dem verheerenden Brand besucht.

Haus von Bruder angezündet: Lange Haftstrafe für Mann aus Niedersachsen bestätigt

Weil er das Haus seines Bruders anzündete, muss ein Mann aus Niedersachsen lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Verden, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den zu dem Zeitpunkt 52 Jahre alten Angeklagten im Februar wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen. (Az. 6 StR 330/26)

Textgröße ändern: