The National Times - Anspruch von "Keinohrhasen"-Autorin auf Auskunft über Einnahmen bleibt bestehen

Anspruch von "Keinohrhasen"-Autorin auf Auskunft über Einnahmen bleibt bestehen


Anspruch von "Keinohrhasen"-Autorin auf Auskunft über Einnahmen bleibt bestehen
Anspruch von "Keinohrhasen"-Autorin auf Auskunft über Einnahmen bleibt bestehen

Das Urteil, das der Drehbuchautorin der Erfolgsfilme "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" das Recht auf Auskunft über die Filmeinnahmen zusprach, ist rechtskräftig. Die Produktionsfirma und der Filmkonzern hätten ihre Berufungen zurückgenommen, teilte das Berliner Kammergericht am Mittwoch mit. Drehbuchautorin Anika Decker hatte zunächst auf die Auskunft geklagt, um in einem zweiten Schritt möglicherweise eine höhere Beteiligung an den Erträgen zu erstreiten.

Textgröße ändern:

Um Geld ging es am Mittwoch aber noch nicht. Eventuelle Zahlungsansprüche müssten in einem weiteren Verfahren vor dem Berliner Landgericht geklärt werden, hieß es. Das Kammergericht verhandelte zunächst über die Berufungen gegen das Urteil des Landgerichts, das Decker im Oktober 2020 ein Recht auf Auskunft zugesprochen hatte.

Die Autorin hatte die Drehbücher zusammen mit dem Schauspieler und Produzenten Til Schweiger geschrieben. Beide Filme waren sehr erfolgreich, "Keinohrhasen" war in Deutschland im Jahr 2008 sogar der erfolgreichste Kinofilm. Laut Urheberrecht soll bei besonders großen Erfolgen eine ursprünglich angemessene Vergütung angepasst werden.

Das Kammergericht habe am Mittwoch "die Sach- und Rechtslage mit den Parteien ausführlich erörtert", erklärte es weiter. Daraufhin seien die Berufungen zurückgezogen worden.

S.Cooper--TNT

Empfohlen

Zwei lange im Iran inhaftierte Franzosen sind auf dem Weg nach Paris

Inmitten des Krieges ist ein französisches Paar nach drei Jahren Haft im Iran freigekommen und zur Rückkehr nach Frankreich aufgebrochen. "Es ist eine große Erleichterung für uns alle und natürlich auch für ihre Familien", schrieb Frankreichs Präsident Emmanuel Macron am Dienstag im Onlinedienst X. Er dankte dem Sultanat Oman für seine Vermittlung im Fall von Cécile Kohler und Jacques Paris.

Landgericht lehnt Anklage von Klimaaktivistin wegen krimineller Vereinigung ab

Das Landgericht Flensburg hat die Eröffnung eines Prozesses gegen eine mutmaßliche Klimaaktivistin der Gruppierung Letzte Generation wegen des Vorwurfs der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung und der Störung öffentlicher Betriebe abgelehnt. Es ließ die von der Staatsanwaltschaft Flensburg gegen die 33-Jährige erhobene Anklage nach Angaben vom Dienstag nur "deutlich eingeschränkt" zu. Sie soll sich nun vor einem Amtsgericht wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs verantworten.

Macron: Zwei im Iran inhaftierte Franzosen sind auf dem Weg nach Paris

Zwei lange im Iran inhaftierte Franzosen sind frei und haben das Land verlassen. "Cécile Kohler und Jacques Paris sind nach dreieinhalb Jahren Haft im Iran auf dem Weg nach Frankreich", schrieb Frankreichs Präsident Emmanuel Macron am Dienstag im Onlinedienst X. Er dankte dem Oman für seine Vermittlung.

Mordurteile in Stuttgarter Raserprozess: Lebenslang und 13 Jahre Haft

In einem als Mordfall eingestuften Raserprozess mit zwei Toten sind am Dienstag in Stuttgart drei Männer verurteilt worden. Das Landgericht Stuttgart verurteilte den Hauptangeklagten G. wegen Mordes zu lebenslanger Haft und seinen Bruder I. wegen versuchten Mordes zu 13 Jahren Gefängnis, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Ein dritter Angeklagter erhielt eine Strafe von einem Jahr auf Bewährung.

Textgröße ändern: