The National Times - Anspruch von "Keinohrhasen"-Autorin auf Auskunft über Einnahmen bleibt bestehen

Anspruch von "Keinohrhasen"-Autorin auf Auskunft über Einnahmen bleibt bestehen


Anspruch von "Keinohrhasen"-Autorin auf Auskunft über Einnahmen bleibt bestehen
Anspruch von "Keinohrhasen"-Autorin auf Auskunft über Einnahmen bleibt bestehen

Das Urteil, das der Drehbuchautorin der Erfolgsfilme "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" das Recht auf Auskunft über die Filmeinnahmen zusprach, ist rechtskräftig. Die Produktionsfirma und der Filmkonzern hätten ihre Berufungen zurückgenommen, teilte das Berliner Kammergericht am Mittwoch mit. Drehbuchautorin Anika Decker hatte zunächst auf die Auskunft geklagt, um in einem zweiten Schritt möglicherweise eine höhere Beteiligung an den Erträgen zu erstreiten.

Textgröße ändern:

Um Geld ging es am Mittwoch aber noch nicht. Eventuelle Zahlungsansprüche müssten in einem weiteren Verfahren vor dem Berliner Landgericht geklärt werden, hieß es. Das Kammergericht verhandelte zunächst über die Berufungen gegen das Urteil des Landgerichts, das Decker im Oktober 2020 ein Recht auf Auskunft zugesprochen hatte.

Die Autorin hatte die Drehbücher zusammen mit dem Schauspieler und Produzenten Til Schweiger geschrieben. Beide Filme waren sehr erfolgreich, "Keinohrhasen" war in Deutschland im Jahr 2008 sogar der erfolgreichste Kinofilm. Laut Urheberrecht soll bei besonders großen Erfolgen eine ursprünglich angemessene Vergütung angepasst werden.

Das Kammergericht habe am Mittwoch "die Sach- und Rechtslage mit den Parteien ausführlich erörtert", erklärte es weiter. Daraufhin seien die Berufungen zurückgezogen worden.

S.Cooper--TNT

Empfohlen

"Spiegel": Ex-BND-Chef Hanning soll Analyse für Aserbaidschan erstellt haben

Der unter Spionageverdacht festgenommene frühere BND-Präsident August Hanning soll einem Medienbericht zufolge eine Analyse für den Geheimdienst von Aserbaidschan erstellt haben. Wie der "Spiegel" am Dienstagabend berichtete, gehen Ermittler dem Verdacht nach, dass Hanning mit einem Agenten der Kaukasusrepublik Aserbaidschan in Verbindung stand. Der ehemalige Geheimdienstchef und sein früherer Büroleiter beim Bundesnachrichtendienst (BND), Manfred D., waren am Dienstag festgenommen worden.

Shakira und Ex-Partner Piqué streiten vor Gericht über Besuchsregelungen für Kinder

Popstar Shakira und ihr Ex-Partner, der ehemalige spanische Fußballer Gerard Piqué, sind am Dienstag erstmals in einem Prozess um die Besuchsregelungen für ihre beiden Kinder vor Gericht erschienen. Die Sängerin will die Zahl der Transatlantik-Flüge ihrer zwei Söhne zwischen Miami in den USA, wo sie mit den Kindern lebt, und Barcelona in Spanien, wo Piqué wohnt, reduzieren, wie ihr Anwaltsteam mitteilte.

Urteil: Arbeitgeber müssen kurzfristigen Verzicht auf Elternzeit nicht akzeptieren

Arbeitgeber müssen dem Wunsch eines kurzfristigen Verzichts auf eine genehmigte Elternzeit nicht ohne Weiteres nachkommen. Wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) am Dienstag in Erfurt mitteilte, hatte ein Mann kurz vor Beginn seiner Elternzeit gefordert, doch beschäftigt zu werden, da er sich von der Mutter seines Kindes getrennt hatte und aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen war. Das Kind blieb bei der Mutter. Dennoch sei der Mann an seine Elternzeit gebunden, urteilte das BAG.

Brutaler Angriff auf Wanderin auf Saar-Hunsrück-Steig: Täter muss lange ins Haft

Nach dem brutalen Angriff auf eine Wanderin auf dem Saar-Hunsrück-Steig muss der Täter lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Saarbrücken wegen versuchten Mordes, wie er am Dienstag in Karlsruhe mitteilte. Der Mann wollte die Frau zum Oralverkehr zwingen, fuhr ihr mit einem Quad hinterher und attackierte sie. (Az. 6 StR 296/26)

Textgröße ändern: