The National Times - Anspruch von "Keinohrhasen"-Autorin auf Auskunft über Einnahmen bleibt bestehen

Anspruch von "Keinohrhasen"-Autorin auf Auskunft über Einnahmen bleibt bestehen


Anspruch von "Keinohrhasen"-Autorin auf Auskunft über Einnahmen bleibt bestehen
Anspruch von "Keinohrhasen"-Autorin auf Auskunft über Einnahmen bleibt bestehen

Das Urteil, das der Drehbuchautorin der Erfolgsfilme "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" das Recht auf Auskunft über die Filmeinnahmen zusprach, ist rechtskräftig. Die Produktionsfirma und der Filmkonzern hätten ihre Berufungen zurückgenommen, teilte das Berliner Kammergericht am Mittwoch mit. Drehbuchautorin Anika Decker hatte zunächst auf die Auskunft geklagt, um in einem zweiten Schritt möglicherweise eine höhere Beteiligung an den Erträgen zu erstreiten.

Textgröße ändern:

Um Geld ging es am Mittwoch aber noch nicht. Eventuelle Zahlungsansprüche müssten in einem weiteren Verfahren vor dem Berliner Landgericht geklärt werden, hieß es. Das Kammergericht verhandelte zunächst über die Berufungen gegen das Urteil des Landgerichts, das Decker im Oktober 2020 ein Recht auf Auskunft zugesprochen hatte.

Die Autorin hatte die Drehbücher zusammen mit dem Schauspieler und Produzenten Til Schweiger geschrieben. Beide Filme waren sehr erfolgreich, "Keinohrhasen" war in Deutschland im Jahr 2008 sogar der erfolgreichste Kinofilm. Laut Urheberrecht soll bei besonders großen Erfolgen eine ursprünglich angemessene Vergütung angepasst werden.

Das Kammergericht habe am Mittwoch "die Sach- und Rechtslage mit den Parteien ausführlich erörtert", erklärte es weiter. Daraufhin seien die Berufungen zurückgezogen worden.

S.Cooper--TNT

Empfohlen

Sarkozy-Prozess: Verurteilung wegen krimineller Vereinigung gefordert

Im Berufungsverfahren gegen Frankreichs Ex-Präsident Nicolas Sarkozy wegen mutmaßlich illegaler Wahlkampfgelder aus Libyen hat die Staatsanwaltschaft am Montag dessen Verurteilung wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung gefordert. Er sei der "Initiator von Treffen mit hochrangigen Vertretern der libyschen Führung" gewesen, bei denen es um die Finanzierung seines Wahlkampfs für die Präsidentschaftswahl 2007 gegangen sei, betonte der Staatsanwalt Damien Brunet in seinem Plädoyer am Montag in Paris. Die Forderung des Strafmaßes wird erst am Mittwoch erwartet.

Sprengung von Kühltürmen von Atomkraftwerk Grafenrheinfeld gestört: Strafe abgemildert

In einem Berufungsprozess wegen einer Störaktion bei der Sprengung der Kühltürme des abgeschalteten Atomkraftwerks Grafenrheinfeld ist die Strafe deutlich reduziert worden. Das Landgericht im bayerischen Schweinfurt änderte die erstinstanzliche Entscheidung ab und verurteilte den Angeklagten am Montag zu einer Geldstrafe von 1800 Euro, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Das Amtsgericht Schweinfurt hatte den Mann im September zu einer Geldstrafe von 4000 verurteilt.

Liebesakt an Brunnen auf Einkaufsmeile löst Polizeieinsatz in Frankfurt am Main aus

Ein öffentlicher Liebesakt eines Pärchens auf der Einkaufsstraße Zeil in Frankfurt am Main hat einen Polizeieinsatz ausgelöst. Wie die Ordnungshüter in der hessischen Stadt am Montag mitteilten, läuft gegen den Mann und die Frau nun außerdem ein Strafverfahren wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Ort des Geschehens war am Sonntag der Brockhausbrunnen.

Tödlicher Unfall durch betrunkenen Autofahrer: Geldstrafe für Polizisten in Lübeck

Fast sechs Jahre nach einem von einen betrunkenen Autofahrer verursachten tödlichen Unfall sind zwei Polizisten in Schleswig-Holstein zu Geldstrafen verurteilt worden. Das Amtsgericht in Lübeck ging nach Angaben eines Sprechers vom Montag von einer Sorgfaltspflichtverletzung aus, weil sie den späteren Unfallverursacher nach einer Kontrolle nicht an der Weiterfahrt gehindert hatten. Unter anderem wegen fahrlässiger Tötung sollen sie deshalb 10.800 Euro beziehungsweise 14.400 Euro bezahlen.

Textgröße ändern: