The National Times - Anspruch von "Keinohrhasen"-Autorin auf Auskunft über Einnahmen bleibt bestehen

Anspruch von "Keinohrhasen"-Autorin auf Auskunft über Einnahmen bleibt bestehen


Anspruch von "Keinohrhasen"-Autorin auf Auskunft über Einnahmen bleibt bestehen
Anspruch von "Keinohrhasen"-Autorin auf Auskunft über Einnahmen bleibt bestehen

Das Urteil, das der Drehbuchautorin der Erfolgsfilme "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" das Recht auf Auskunft über die Filmeinnahmen zusprach, ist rechtskräftig. Die Produktionsfirma und der Filmkonzern hätten ihre Berufungen zurückgenommen, teilte das Berliner Kammergericht am Mittwoch mit. Drehbuchautorin Anika Decker hatte zunächst auf die Auskunft geklagt, um in einem zweiten Schritt möglicherweise eine höhere Beteiligung an den Erträgen zu erstreiten.

Textgröße ändern:

Um Geld ging es am Mittwoch aber noch nicht. Eventuelle Zahlungsansprüche müssten in einem weiteren Verfahren vor dem Berliner Landgericht geklärt werden, hieß es. Das Kammergericht verhandelte zunächst über die Berufungen gegen das Urteil des Landgerichts, das Decker im Oktober 2020 ein Recht auf Auskunft zugesprochen hatte.

Die Autorin hatte die Drehbücher zusammen mit dem Schauspieler und Produzenten Til Schweiger geschrieben. Beide Filme waren sehr erfolgreich, "Keinohrhasen" war in Deutschland im Jahr 2008 sogar der erfolgreichste Kinofilm. Laut Urheberrecht soll bei besonders großen Erfolgen eine ursprünglich angemessene Vergütung angepasst werden.

Das Kammergericht habe am Mittwoch "die Sach- und Rechtslage mit den Parteien ausführlich erörtert", erklärte es weiter. Daraufhin seien die Berufungen zurückgezogen worden.

S.Cooper--TNT

Empfohlen

Ermittlungen gegen Soldaten im Zusammenhang mit Evakuierungsmission in Afghanistan

Die Staatsanwaltschaft Kempten ermittelt gegen fünf Bundeswehrsoldaten wegen des Verdachts des Diebstahls während der Evakuierungsmission in Afghanistan am Flughafen in Kabul. "Die Staatsanwaltschaft Kempten führt ein Ermittlungsverfahren wegen des Anfangsverdachtes des Diebstahls gegen insgesamt fünf Bundeswehrangehörige, welche dem Einsatzkontingent angehörten", sagte ein Sprecher der Behörde, die für Soldaten im Auslandseinsatz zuständig ist, "Bild am Sonntag. Die Beschuldigten sollen sich "während der Evakuierungen Waren aus Läden am Flughafen Kabul rechtswidrig angeeignet haben".

"Verdacht eines Anschlags" beim CSD Berlin: Ermittler fahnden nach 21-Jährigem

Wegen des "Verdachts eines Anschlags" beim Christopher Street Day (CSD) in Berlin mit mindestens einem Todesopfer haben die Ermittler einen 21-jährigen Tatverdächtigen öffentlich zur Fahndung ausgeschrieben. Die Polizei Berlin warnte am Sonntag davor, den mutmaßlich islamistischen Verdächtigen Abdul B. anzusprechen. Er sei "möglicherweise bewaffnet und gefährlich". 16 weitere Menschen waren am Samstagabend im Tiergarten verletzt worden, drei von ihnen lebensgefährlich.

Todesfahrt bei CSD in Berlin - Mutmaßlich islamistischer Tatverdächtiger

Beim Christopher Street Day (CSD) in Berlin ist ein Fahrzeug in eine Menschenmenge gerast und hat mindestens einen Menschen getötet. 16 weitere Menschen wurden nach Angaben von Polizei und Feuerwehr am Samstagabend im Tiergarten verletzt, drei von ihnen lebensgefährlich. Die Polizei fahndete unter "Hochdruck" mit einem Großaufgebot nach dem Täter oder den Tätern. Ein mutmaßlich islamistischer Tatverdächtiger sei identifiziert worden.

Mutmaßlich islamistischer Tatverdächtiger nach Angriff auf CSD identifiziert

Nach dem tödlichen Angriff beim Christopher Street Day (CSD) in Berlin ist ein mutmaßlich islamistischer Tatverdächtiger identifiziert worden. Ein Polizeisprecher sagte in der Nacht zum Sonntag, ein Tatverdächtiger sei "identifiziert", aber noch nicht festgenommen worden. Der Verdächtige ist demnach "polizeibekannt als Angehöriger des islamistischen Milieus hier in Berlin".

Textgröße ändern: