The National Times - Anspruch von "Keinohrhasen"-Autorin auf Auskunft über Einnahmen bleibt bestehen

Anspruch von "Keinohrhasen"-Autorin auf Auskunft über Einnahmen bleibt bestehen


Anspruch von "Keinohrhasen"-Autorin auf Auskunft über Einnahmen bleibt bestehen
Anspruch von "Keinohrhasen"-Autorin auf Auskunft über Einnahmen bleibt bestehen

Das Urteil, das der Drehbuchautorin der Erfolgsfilme "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" das Recht auf Auskunft über die Filmeinnahmen zusprach, ist rechtskräftig. Die Produktionsfirma und der Filmkonzern hätten ihre Berufungen zurückgenommen, teilte das Berliner Kammergericht am Mittwoch mit. Drehbuchautorin Anika Decker hatte zunächst auf die Auskunft geklagt, um in einem zweiten Schritt möglicherweise eine höhere Beteiligung an den Erträgen zu erstreiten.

Textgröße ändern:

Um Geld ging es am Mittwoch aber noch nicht. Eventuelle Zahlungsansprüche müssten in einem weiteren Verfahren vor dem Berliner Landgericht geklärt werden, hieß es. Das Kammergericht verhandelte zunächst über die Berufungen gegen das Urteil des Landgerichts, das Decker im Oktober 2020 ein Recht auf Auskunft zugesprochen hatte.

Die Autorin hatte die Drehbücher zusammen mit dem Schauspieler und Produzenten Til Schweiger geschrieben. Beide Filme waren sehr erfolgreich, "Keinohrhasen" war in Deutschland im Jahr 2008 sogar der erfolgreichste Kinofilm. Laut Urheberrecht soll bei besonders großen Erfolgen eine ursprünglich angemessene Vergütung angepasst werden.

Das Kammergericht habe am Mittwoch "die Sach- und Rechtslage mit den Parteien ausführlich erörtert", erklärte es weiter. Daraufhin seien die Berufungen zurückgezogen worden.

S.Cooper--TNT

Empfohlen

Mädchen im Baggersee ertrunken: Eltern wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Nach dem Tod zweier Schwestern in einem Baggersee in Schweinfurt sind die Eltern wegen fahrlässiger Tötung verurteilt worden. Von der Verhängung einer Strafe sah das Amtsgericht Schweinfurt bei seinem Urteil am Freitag ab, wie eine Gerichtssprecherin in der bayerischen Stadt mitteilte.

Hamburg setzt sich für längere Verjährungsfrist bei bestimmten Sexualstraftaten ein

Hamburgs Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) will sich dafür einsetzen, dass bestimmte Sexualstraftaten nicht mehr nach fünf Jahren verjähren können. "Aus Angst, Scham oder Traumatisierung zeigt nicht jedes Opfer eine solche Tat zeitnah an", erklärte Justizsenatorin Anna Gallina (Grüne) am Freitag. Viele Taten würden auch erst nach längerer Zeit bekannt. Zuerst hatte der "Spiegel" berichtet.

IS-Anhängerin in Düsseldorf zu Freiheitsstrafe verurteilt

Eine IS-Anhängerin ist vom Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt worden. Das Gericht sprach die 32-Jährige am Freitag der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.

Messerattacke von Solingen mit drei Toten: BGH bestätigt Höchststrafe für Täter

Knapp zwei Jahre nach dem islamistisch motivierten Anschlag von Solingen mit drei Toten hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe nach Angaben vom Freitag das Urteil gegen den Täter bestätigt. Issa H. ist damit rechtskräftig zur einer lebenslangen Haftstrafe wegen der Morde verurteilt. Der Syrer hatte 2024 auf dem Stadtfest der nordrhein-westfälischen Gemeinde drei Menschen erstochen und acht weitere teils schwer verletzt. (Az. 3 StR 55/26)

Textgröße ändern: