The National Times - Bahnstrecke zwischen Berlin und Hannover bleibt bis mindestens 16. Dezember gesperrt

Bahnstrecke zwischen Berlin und Hannover bleibt bis mindestens 16. Dezember gesperrt


Bahnstrecke zwischen Berlin und Hannover bleibt bis mindestens 16. Dezember gesperrt
Bahnstrecke zwischen Berlin und Hannover bleibt bis mindestens 16. Dezember gesperrt / Foto: © AFP/Archiv

Nach einem schweren Güterzugunfall im niedersächsischen Landkreis Gifhorn hat die Bahn die Sperrung der Strecke zwischen Berlin und Hannover erneut verlängert. Bis voraussichtlich zum 16. Dezember sei mit Beeinträchtigungen zu rechnen, teilte die Bahn am Mittwoch mit. In den Zügen auf den Alternativrouten sei mit einem hohen Reiseaufkommen zu rechnen.

Textgröße ändern:

Der schwere Unfall hatte sich am Donnerstag vergangener Woche ereignet. Nach Angaben der Bundespolizei in Hannover fuhr gegen 03.30 Uhr morgens bei Leiferde im Landkreis Gifhorn ein mit Propangas beladener Güterzug auf einen stehenden Güterzug auf. Zwei von insgesamt 25 Wagen mit Propangas kippten um und zwei weitere entgleisten.

An zwei Kesselwagen entstanden Lecks, aus denen Gas austrat. Zusätzlich wurde den Angaben zufolge auf mehreren hundert Metern die Oberleitung abgerissen. Die Lok wurde stark beschädigt und aus den Gleisen gehoben, der Lokführer wurde verletzt. Einsatzkräfte mussten infolge des Unfalls das Gas teilweise abpumpen und abfackeln.

Die Unfallursache war ersten Ermittlungen zufolge ein menschliches Versagen. Der betroffene Abschnitt wurde laut Bundespolizei von einer Bahnmitarbeiterin fälschlicherweise freigegeben. Sie ließ demnach einen Güterzug mit 40 Stundenkilometern passieren, der dann auf den stehenden Zug fuhr. Ermittelt wird wegen gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr und fahrlässiger Körperverletzung.

Zunächst sprach die Bahn von einer Sperrung bis zum vergangenen Sonntag, dann nannte sie den 27. November. Betroffen sind fünf Fernverkehrslinien, die umgeleitet werden müssen. Teilweise fallen Halte dadurch aus, es kommt zudem zu Verspätungen. Reisende sollen sich vor Fahrtantritt über ihre Zugverbindungen informieren.

Das Unternahmen empfiehlt, auf nicht notwendige Reisen zu verzichten. Fahrgäste, die ihre bis zum 16. Dezember geplante Reise verschieben möchten, können ihr bereits gebuchtes Ticket nach Angaben der Bahn bis einschließlich sieben Tage nach Ende der Störung flexibel nutzen.

S.Cooper--TNT

Empfohlen

Social-Media-Sucht: Tiktok in den USA ab Montag erstmals vor Gericht

Die Videoplattform Tiktok soll sich ab Montag erstmals vor einem US-Gericht verantworten. Bei dem Verfahren in Montgomery im Bundesstaat Alabama geht es um den Vorwurf, Tiktok schütze Kinder und Jugendliche nicht ausreichend vor Social-Media-Sucht. Ähnliche geplante Gerichtsprozesse - unter anderem in Los Angeles - hatte Tiktok mit außergerichtlichen Vergleichen abgewendet.

US-Justiz: Pentagon darf Sanktionen gegen Anthropic aufrecht erhalten

Im Konflikt mit dem US-Verteidigungsministerium um seine Einstufung als "Sicherheitsrisiko" hat das US-Unternehmen Anthropic eine juristische Niederlage erlitten. Ein US-Berufungsgericht in Washington bestätigte am Freitag die Maßnahmen gegen das Unternehmen durch das Pentagon. Zwar habe Anthropic nicht in böser Absicht gehandelt. In den USA obliege es aber dem "Präsidenten und dem Verteidigungsminister, zu entscheiden, wie die Risiken gegeneinander abgewogen werden", fügte Richter Gregory Katsas hinzu.

Papst Leo XIV. grüßt von Papamobil aus Menschenmengen in Paris

Papst Leo XIV. hat von seinem Papamobil aus jubelnde Menschenmengen in der französischen Hauptstadt Paris gegrüßt. Nach einer rund zweieinhalb Kilometer langen Fahrt zwischen dem Viertel Montparnasse und dem Place Saint-Michel kam der Pontifex am Freitagnachmittag an der Kathedrale Notre-Dame an, wie Journalisten der Nachrichtenagentur AFP beobachteten. Leo XIV. ist der erste Papst, der das Pariser Wahrzeichen seit seiner Wiedereröffnung im Dezember 2024 nach dem verheerenden Brand besucht.

Haus von Bruder angezündet: Lange Haftstrafe für Mann aus Niedersachsen bestätigt

Weil er das Haus seines Bruders anzündete, muss ein Mann aus Niedersachsen lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Verden, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den zu dem Zeitpunkt 52 Jahre alten Angeklagten im Februar wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen. (Az. 6 StR 330/26)

Textgröße ändern: