The National Times - Wirtschaftsministerium will wegen Missbrauchs Förderung von E-Autos ändern

Wirtschaftsministerium will wegen Missbrauchs Förderung von E-Autos ändern


Wirtschaftsministerium will wegen Missbrauchs Förderung von E-Autos ändern
Wirtschaftsministerium will wegen Missbrauchs Förderung von E-Autos ändern

Das Bundeswirtschaftsministerium will gegen Missbrauch der Elektroauto-Förderung vorgehen: Zahlreiche E-Autos, die mit einer Kaufprämie von bis zu 9000 Euro gefördert werden, werden nach Ablauf der vorgeschriebenen Haltedauer von sechs Monaten ins Ausland exportiert. Die Mindesthaltedauer solle daher auf zwölf Monate verlängert werden, sagte am Mittwoch eine Ministeriumssprecherin.

Textgröße ändern:

"Es ist nicht Sinn der Förderung, dass geförderte Autos nach Ablauf der Mindesthaltedauer regelmäßig ins europäische Ausland weiterverkauft werden und dies zu einem Geschäftsmodell für Händler und Käufer wird", erklärte das Ministerium. Dieses Problem habe das Ministerium erkannt und arbeite aktuell an einer Anpassung der Förderung ab 2023.

"Wer sein gefördertes E-Auto bereits nach weniger als einem Jahr verkaufen wollte, müsste dann die Förderung zurückzahlen", hieß es weiter. Das Ministerium geht davon aus, dass der Wertverlust eines Gebrauchtwagens nach zwölf Monaten deutlich höher ist als nach sechs Monaten, so dass der Weiterverkauf ins Ausland "deutlich" unattraktiver werden würde.

Autoexperte Stefan Bratzel vom Center of Automotive Management (CAM) in Bergisch Gladbach schätzt, dass allein in den ersten neun Monaten 2021 rund 30.000 E-Autos als junge Gebrauchtwagen ins Ausland verkauft wurden, wie er der "Wirtschaftswoche" sagte. Eine Untersuchung des CAM kommt zu dem Schluss, dass der deutsche Staat die Elektromobilität im Ausland fördert. Konservativ geschätzt dürften "allein im Jahr 2021" bis zu 240 Millionen Euro staatliche Fördergelder für reine Elektrofahrzeuge nicht zweckgemäß verwendet worden sein, zitierte ihn das Magazin.

Käufer von rein elektrisch betriebenen Elektrofahrzeugen können aktuell bis zu 9000 Euro Förderung vom Staat bekommen; Plugin-Hybride werden mit maximal 6750 Euro gefördert.

S.Clarke--TNT

Empfohlen

FDP hat keinen Anspruch auf Teilnahme an TV-Triell vor Wahl in Baden-Württemberg

Die FDP in Baden-Württemberg ist auch wegen ihrer schlechten Wahl- und Umfrageergebnisse der jüngeren Zeit mit dem Versuch gescheitert, sich in das Fernseh-Triell des Südwestrundfunks (SWR) vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg einzuklagen. Das Verwaltungsgericht in Stuttgart lehnte am Donnerstag alle Anträge des FDP-Landesverbands dazu ab. Damit bleibt es bei einem Triell der Spitzenkandidaten von CDU, Grünen und AfD.

Klage gegen Rüstungsexporte nach Israel scheitert vor Bundesverfassungsgericht

Die Verfassungsbeschwerde eines Palästinensers gegen die Genehmigung von Rüstungslieferungen nach Israel ist vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Karlsruhe erklärte sie nach Angaben vom Donnerstag für unzulässig. Zu einer inhaltlichen Entscheidung über mögliche Schutzpflichten Deutschlands für Menschen im Gazastreifen kam es darum nicht. (Az. 2 BvR 1626/25)

EuGH befasst sich mit Klagen zu Ungarn-Geldern und umstrittenem Gesetz

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg befasst sich am Donnerstag (09.30 Uhr) mit Klagen mit Bezug zu Ungarn. Dabei geht es einmal um das sogenannte Souveränitätsgesetz, ein anderes Mal um die Freigabe von zehn Milliarden Euro an EU-Geldern für Budapest. In beiden Fällen werden die Schlussanträge, juristische Gutachten, vorgelegt. (Az. C-829/24 u.a.)

BGH verhandelt über Werbung für medizinisches Cannabis auf Rezept

Um das heiß diskutierte Thema medizinisches Cannabis und Werbung dafür geht es am Donnerstag (10.00 Uhr) vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Die Wettbewerbszentrale klagte gegen ein Vermittlungsportal für Arzttermine, um ein solches Rezept zu bekommen. Die Ärzte zahlen für die Vermittlung, ein pharmazeutischer Großhändler und ein Marktplatz für Versandapotheken sind mit dem Portal als Konzern verbunden. (Az. I ZR 74/25)

Textgröße ändern: