The National Times - Wirtschaftsministerium will wegen Missbrauchs Förderung von E-Autos ändern

Wirtschaftsministerium will wegen Missbrauchs Förderung von E-Autos ändern


Wirtschaftsministerium will wegen Missbrauchs Förderung von E-Autos ändern
Wirtschaftsministerium will wegen Missbrauchs Förderung von E-Autos ändern

Das Bundeswirtschaftsministerium will gegen Missbrauch der Elektroauto-Förderung vorgehen: Zahlreiche E-Autos, die mit einer Kaufprämie von bis zu 9000 Euro gefördert werden, werden nach Ablauf der vorgeschriebenen Haltedauer von sechs Monaten ins Ausland exportiert. Die Mindesthaltedauer solle daher auf zwölf Monate verlängert werden, sagte am Mittwoch eine Ministeriumssprecherin.

Textgröße ändern:

"Es ist nicht Sinn der Förderung, dass geförderte Autos nach Ablauf der Mindesthaltedauer regelmäßig ins europäische Ausland weiterverkauft werden und dies zu einem Geschäftsmodell für Händler und Käufer wird", erklärte das Ministerium. Dieses Problem habe das Ministerium erkannt und arbeite aktuell an einer Anpassung der Förderung ab 2023.

"Wer sein gefördertes E-Auto bereits nach weniger als einem Jahr verkaufen wollte, müsste dann die Förderung zurückzahlen", hieß es weiter. Das Ministerium geht davon aus, dass der Wertverlust eines Gebrauchtwagens nach zwölf Monaten deutlich höher ist als nach sechs Monaten, so dass der Weiterverkauf ins Ausland "deutlich" unattraktiver werden würde.

Autoexperte Stefan Bratzel vom Center of Automotive Management (CAM) in Bergisch Gladbach schätzt, dass allein in den ersten neun Monaten 2021 rund 30.000 E-Autos als junge Gebrauchtwagen ins Ausland verkauft wurden, wie er der "Wirtschaftswoche" sagte. Eine Untersuchung des CAM kommt zu dem Schluss, dass der deutsche Staat die Elektromobilität im Ausland fördert. Konservativ geschätzt dürften "allein im Jahr 2021" bis zu 240 Millionen Euro staatliche Fördergelder für reine Elektrofahrzeuge nicht zweckgemäß verwendet worden sein, zitierte ihn das Magazin.

Käufer von rein elektrisch betriebenen Elektrofahrzeugen können aktuell bis zu 9000 Euro Förderung vom Staat bekommen; Plugin-Hybride werden mit maximal 6750 Euro gefördert.

S.Clarke--TNT

Empfohlen

Nach fehlgeschlagener Hinrichtung von Christa Pike: Streit um Exekution in Texas

Rund eine Woche nach der fehlgeschlagenen Hinrichtung der US-Todeskandidatin Christa Pike soll im Bundesstaat Texas ein Mann mit demselben Gift exekutiert werden. Dem verurteilten Raubmörder Jamaal Howard sollte am Mittwoch (Ortszeit) im Staatsgefängnis von Huntsville das Mittel Pentobarbital verabreicht werden, das die Atmung lähmt. Howards Anwälte verlangten unter Verweis auf den Fall Pike einen Aufschub in letzter Minute.

Netanjahu am Jahrestag: "Wir werden alle Mörder zur Rechenschaft ziehen"

Am dritten Jahrestag des Hamas-Überfalls auf Israel hat Regierungschef Benjamin Netanjahu unterstrichen, dass die Verantwortlichen für ihre Taten bestraft werden. "Wir werden den Auftrag erfüllen: Wir sind hier, und wir werden alle Mörder zur Rechenschaft ziehen", verkündete der israelische Ministerpräsident laut einer Erklärung am Mittwoch. "An diesem Tag vereint sich das Volk in Gedenken an und in der Sehnsucht nach unseren Liebsten", betonte Netanjahu.

Russischer Hacker in Japan festgenommen: 28-Jähriger nach Deutschland ausgeliefert

Nordrhein-westfälischen Ermittlern ist in internationaler Zusammenarbeit die Festnahme eines 28-jährigen mutmaßlichen Führungsmitglieds der russischen Hackergruppe Qilin gelungen. Bei dem Verdächtigen handle sich mutmaßlich um einen der führenden Köpfe der Gruppierung, sagte Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) am Mittwoch in Düsseldorf. Der russische Staatsangehörige sei von der japanischen Polizei in Tokio nach internationalen Ermittlungen festgenommen worden und am Freitag nach Deutschland ausgeliefert worden.

Kabinett beschließt Gesetz zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt

Opfer von häuslicher Gewalt sollen künftig besser geschützt werden. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der unter anderem vorsieht, dass Verfahren vor Familiengerichten nicht mehr am Wohnort der Betroffenen stattfinden müssen. Stattdessen sollen sie die Wahl zwischen mehreren Gerichtsstandorten haben, um ihren aktuellen Wohnort einfacher geheim halten zu können.

Textgröße ändern: