The National Times - Unwetterwarnungen wegen Orkantiefs in weiten Teilen Deutschlands

Unwetterwarnungen wegen Orkantiefs in weiten Teilen Deutschlands


Unwetterwarnungen wegen Orkantiefs in weiten Teilen Deutschlands
Unwetterwarnungen wegen Orkantiefs in weiten Teilen Deutschlands

Wegen zweier nahender Orkantiefs haben die Behörden für Deutschland großflächige Unwetterwarnungen herausgegeben. Wie der Deutsche Wetterdienst (DWD) am Mittwoch in Offenbach mitteilte, werden ab der Nacht zum Donnerstag insbesondere im Norden, in der Mitte und im Osten des Landes verbreitet schwere Sturmböen mit bis hundert Stundenkilometern erwartet. Teils ist auch mit Orkanböen mit bis zu 120 Stundenkilometern zu rechnen. Unwetterwarnungen galten auch für Gebirgslagen in Süddeutschland, etwa Schwarzwald und Alpenrand.

Textgröße ändern:

Der Wetterdienst und die Katastrophenschutzbehörden von Bund und Ländern warnten am Mittwoch vor Gefahren durch entwurzelte Bäume, herabfallende Dachziegel und umherfliegende Gegenstände. Schäden an Gebäuden seien ebenso möglich wie Störungen des Verkehrs. Menschen sollten den Aufenthalt im Freien möglichst vermeiden. Insbesondere wurde dabei vor dem Betreten von Wäldern und Parkanlagen gewarnt.

Auch der Schulbetrieb ist teils betroffen. Im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen ordnete das Schulministerium nach Angaben vom Mittwoch einen landesweiten Unterrichtsausfall am Donnerstag an. Vielerorts gingen außerdem bereits Feuerwehren in Alarmbereitschaft und stellten sich auf zahlreiche Einsätze ein.

Laut Wetterdienst soll nach dem Durchzug des ersten Orkantiefs "Ylenia" am Donnerstagnachmittag und in der Nacht zum Freitag eine vorübergehende Wetterberuhigung eintreten, bevor ab Freitag dann Orkantief "Zeynep" heranzieht. Damit einhergehen sollten erneut starke Winde bis hin zu Orkanböen sowie teilweise kräftiger Regen. Den Meteorologen zufolge waren die Vorhersagen für dieses Orkantief am Mittwoch aber noch vergleichsweise unsicher.

Q.Marshall--TNT

Empfohlen

BGH zu Netflix-Geschenkkarten: Kündigung muss auch mit Rest-Guthaben in Kraft treten

Streamingdienste dürfen nicht vorsehen, dass eine Kündigung erst bei komplett aufgebrauchtem Prepaid-Guthaben in Kraft tritt. Sonst werden die Kunden unangemessen benachteiligt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe entschied. Er gab dem Bundesverband der Verbraucherzentralen (vzbv) im Streit mit Netflix Recht. (Az. III ZR 152/25)

Tote Frau in Kühltruhe in Bielefeld: Todesursache nach Obduktion noch nicht geklärt

Die genaue Todesursache einer in einer Kühltruhe in einem Wohnhaus in Bielefeld entdeckten toten Frau ist nach wie vor unbekannt. Der am Donnerstag obduzierte Leichnam der getöteten 28-Jährigen weise verschiedene Verletzungen auf, teilten Polizei und Staatsanwaltschaft in der nordrhein-westfälischen Stadt mit. Zur sicheren Ermittlung der Todesursache seien aber weitere Untersuchungen nötig.

Streit um Erlös aus gemeinsamer Immobilie mit früherem Manager: Erfolg für Bushido

Im Rechtsstreit um den Versteigerungserlös aus einer einst gemeinsamen erworbenen Immobilie hat der Berliner Rapper Bushido einen Erfolg gegen seinen ehemaligen Manager Arafat A.-C. erreicht. Das Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel wies am Mittwoch eine Berufung A.-C.s zurück, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Demnach steht Bushido eine Summe von 3,8 Millionen Euro zu. Zuerst hatte die "Bild"-Zeitung berichtet.

Bandenbetrug mit Büchersammlungen: Mehr als fünf Jahre Haft in Hannover

In einem Prozess wegen bandenmäßigen Millionenbetrugs rund um den Verkauf vermeintlich wertvoller Büchersammlungen ist ein Mann in Hannover zu fünf Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht in der niedersächsischen Landeshauptstadt verhängte darüber hinaus eine zweijährige Bewährungsstrafe gegen eine Mitangeklagte wegen des gleichen Vorwurfs, wie ein Sprecher am Donnerstag mitteilte. Bei den Beschuldigten zog das Gericht Taterträge von rund 554.300 Euro beziehungsweise etwa 679.300 Euro ein.

Textgröße ändern: