The National Times - Landessozialgericht: Kasse muss bei chronischem Fatiguesyndrom vorerst mehr zahlen

Landessozialgericht: Kasse muss bei chronischem Fatiguesyndrom vorerst mehr zahlen


Landessozialgericht: Kasse muss bei chronischem Fatiguesyndrom vorerst mehr zahlen
Landessozialgericht: Kasse muss bei chronischem Fatiguesyndrom vorerst mehr zahlen / Foto: © AFP/Archiv

Eine gesetzliche Krankenkasse müssen bei einem Patienten mit chronischem Fatiguesyndrom (CFS) vorläufig mehr zahlen als im Leistungskatalog vorgesehen. Zwar sei die Voraussetzung der evidenzbasierten Medizin nicht erfüllt, erklärte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen am Montag in Celle. Doch im Ausnahmefall einer schweren Erkrankung müsse die Kasse für die Medikamente aufkommen.

Textgröße ändern:

Ein 55-Jähriger aus der Region Hannover hatte beim Gericht Eilanträge gestellt. Bei ihm wurde unter anderem CFS diagnostiziert, vor allem deswegen ist er schwerbehindert und pflegebedürftig. Er beantragte bei der Kasse die Übernahme von zwei Präparaten, die nach seiner Aussage gegen die Symptome helfen.

Die Krankenkasse lehnte aber ab. Vor Gericht argumentierte der Mann, dass er mit seiner Grunderkrankung im System der gesetzlichen Krankenkassen nicht ausreichend versorgt werde. Das Gericht hörte eine Sachverständige an, die erläuterte, dass es für CFS im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen keine Standardtherapie gebe. In der Wissenschaft werde nur die Versorgung der Symptome diskutiert.

Zudem verwies das Gericht auf die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage zur aktuellen Situation in Versorgung und Forschung zum CFS. Darin zeige sich die aktuelle Hoffnungslosigkeit einer kausalen Therapie dieser Krankheit. Darum könne im Ausnahmefall auch auf abgesenkte Evidenzmaßstäbe zurückgegriffen werden, erklärte es.

CFS oder ME/CFS ist eine noch wenig erforschte Krankheit, deren Ursachen unklar sind. Betroffene leiden unter verschiedenen Symptomen wie Schmerzen, Schwäche, Konzentrationsschwierigkeiten und extremer Müdigkeit. Die Krankheit tritt oft nach einem Virusinfekt wie beispielsweise dem Pfeifferschen Drüsenfieber oder Covid-19 auf.

F.Lim--TNT

Empfohlen

Social-Media-Sucht: Tiktok in den USA ab Montag erstmals vor Gericht

Die Videoplattform Tiktok soll sich ab Montag erstmals vor einem US-Gericht verantworten. Bei dem Verfahren in Montgomery im Bundesstaat Alabama geht es um den Vorwurf, Tiktok schütze Kinder und Jugendliche nicht ausreichend vor Social-Media-Sucht. Ähnliche geplante Gerichtsprozesse - unter anderem in Los Angeles - hatte Tiktok mit außergerichtlichen Vergleichen abgewendet.

US-Justiz: Pentagon darf Sanktionen gegen Anthropic aufrecht erhalten

Im Konflikt mit dem US-Verteidigungsministerium um seine Einstufung als "Sicherheitsrisiko" hat das US-Unternehmen Anthropic eine juristische Niederlage erlitten. Ein US-Berufungsgericht in Washington bestätigte am Freitag die Maßnahmen gegen das Unternehmen durch das Pentagon. Zwar habe Anthropic nicht in böser Absicht gehandelt. In den USA obliege es aber dem "Präsidenten und dem Verteidigungsminister, zu entscheiden, wie die Risiken gegeneinander abgewogen werden", fügte Richter Gregory Katsas hinzu.

Papst Leo XIV. grüßt von Papamobil aus Menschenmengen in Paris

Papst Leo XIV. hat von seinem Papamobil aus jubelnde Menschenmengen in der französischen Hauptstadt Paris gegrüßt. Nach einer rund zweieinhalb Kilometer langen Fahrt zwischen dem Viertel Montparnasse und dem Place Saint-Michel kam der Pontifex am Freitagnachmittag an der Kathedrale Notre-Dame an, wie Journalisten der Nachrichtenagentur AFP beobachteten. Leo XIV. ist der erste Papst, der das Pariser Wahrzeichen seit seiner Wiedereröffnung im Dezember 2024 nach dem verheerenden Brand besucht.

Haus von Bruder angezündet: Lange Haftstrafe für Mann aus Niedersachsen bestätigt

Weil er das Haus seines Bruders anzündete, muss ein Mann aus Niedersachsen lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Verden, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den zu dem Zeitpunkt 52 Jahre alten Angeklagten im Februar wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen. (Az. 6 StR 330/26)

Textgröße ändern: