The National Times - Wirtschaftsministerium will wegen Missbrauchs Förderung von E-Autos anpassen

Wirtschaftsministerium will wegen Missbrauchs Förderung von E-Autos anpassen


Wirtschaftsministerium will wegen Missbrauchs Förderung von E-Autos anpassen
Wirtschaftsministerium will wegen Missbrauchs Förderung von E-Autos anpassen

Das Bundeswirtschaftsministerium will gegen Missbrauch der Elektroauto-Förderung vorgehen: Zahlreiche E-Autos, die in Deutschland mit einer Kaufprämie von bis zu 9000 Euro gefördert werden, werden nach Ablauf der vorgeschriebenen Haltedauer von sechs Monaten ins Ausland exportiert. Das Ministerium erklärte gegenüber der "Wirtschaftswoche", geprüft werde daher eine Verlängerung der Mindesthaltedauer ab 2023. Unter Berufung auf Kreise des Ministeriums berichtete das Blatt, die Frist solle auf zwölf Monate verlängert werden.

Textgröße ändern:

"Es ist nicht Sinn der Förderung, dass geförderte Autos nach Ablauf der Mindesthaltedauer regelmäßig ins europäische Ausland weiterverkauft werden und dies zu einem Geschäftsmodell für Händler und Käufer wird", erklärte das Ministerium gegenüber der "Wirtschaftswoche". Dieses Problem habe das Ministerium erkannt und arbeite aktuell an einer Anpassung der Förderung ab 2023.

Aus Kreisen des Ministeriums berichtete die "Wirtschaftswoche", die Mindesthaltedauer solle von sechs auf zwölf Monate verdoppelt werden. Wer sein gefördertes E-Auto bereits nach weniger als einem Jahr verkauft, müsste die Förderung dann zurückzahlen. Das Ministerium geht laut Bericht davon aus, dass der Wertverlust eines Gebrauchtwagens nach zwölf Monaten deutlich höher ist als nach sechs Monaten, der Weiterverkauf ins Ausland könnte daher unattraktiver werden.

Autoexperte Stefan Bratzel vom Center of Automotive Management (CAM) in Bergisch Gladbach schätzt, dass allein in den ersten neun Monaten 2021 rund 30.000 E-Autos als junge Gebrauchtwagen ins Ausland verkauft wurden, wie er der "Wirtschaftswoche" sagte. Eine Untersuchung des CAM kommt zu dem Schluss, dass der deutsche Staat die Elektromobilität im Ausland fördert. Konservativ geschätzt dürften "allein im Jahr 2021" bis zu 240 Millionen Euro staatliche Fördergelder für reine Elektrofahrzeuge nicht zweckgemäß verwendet worden sein, zitierte ihn die "Wirtschaftswoche".

S.Cooper--TNT

Empfohlen

Umweltkriminalität soll künftig härter bestraft werden können

Gravierende Fälle von Umweltkriminalität sollen künftig härter bestraft werden können. Das Bundeskabinett beschloss dazu am Mittwoch einen Gesetzentwurf zum besseren strafrechtlichen Schutz der Umwelt. Neben höheren Straßmaßen bei schweren Fällen von Umweltkriminalität sollen die Strafverfolgungsbehörden mehr Ermittlungsbefugnisse erhalten. Sie sollen erstmals auf verdeckte Ermittlungsmaßnahmen wie die Telekommunikationsüberwachung zurückgreifen können. Auch sollen die Vorschriften für Geldbußen gegen Unternehmen verschärft werden.

Supreme Court: Zuschnitt der Wahlkreise in US-Bundesstaat Louisiana verfassungswidrig

In einem wegweisenden Urteil hat das mehrheitlich konservativ besetzte Oberste Gericht der USA den Zuschnitt der Wahlkreise im südlichen US-Bundesstaat Louisiana für ungültig erklärt und der Berücksichtigung ethnischer Kriterien beim Zuschnitt von Wahlkreisen Grenzen gesetzt. Das Gericht entschied am Mittwoch, dass ein historisches Wahlrechtsgesetz, das die Gleichstellung von Minderheiten bei Wahlen sicherstellen sollte, Louisiana nicht dazu verpflichte, einen zweiten, mehrheitlich afroamerikanischen Wahlbezirk zu schaffen.

Schläge bei Festnahme: Hessischer Polizist verliert Beamtenstatus

Weil er einen mutmaßlichen Einbrecher bei der Festnahme schlug und anschließend fälschlicherweise anzeigte, hat ein hessischer Polizist seinen Beamtenstatus verloren. Das entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden, wie ein Sprecher am Mittwoch mitteilte.

Urteil: Erzwungene Umsiedlung bei Bodenreform gilt nicht als Zersetzungsmaßnahme

Die Vertreibung von Haus und Hof im Rahmen der sogenannten Bodenreform nach dem Krieg in der sowjetischen Besatzungszone gilt rechtlich nicht als Zersetzungsmaßnahme. Ein betroffener Kläger bekommt keine 1500 Euro als Rehabilitierung, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschied. Es gab damit dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt Recht. (Az. 8 C 7.25)

Textgröße ändern: