The National Times - Nach S-Bahnunfall bei München sollen Züge am Donnerstag geborgen werden

Nach S-Bahnunfall bei München sollen Züge am Donnerstag geborgen werden


Nach S-Bahnunfall bei München sollen Züge am Donnerstag geborgen werden
Nach S-Bahnunfall bei München sollen Züge am Donnerstag geborgen werden

Nach dem S-Bahnunfall bei München will die Bahn am Donnerstag mit der Bergung der beiden frontal zusammengestoßenen Züge beginnen. Zur Vorbereitung der Bergungsarbeiten sei in der Nacht zum Mittwoch der Fahrdraht der Oberleitung auf einer Länge von mehreren hundert Metern abgebaut worden, teilte die Deutsche Bahn mit. Bisher konnte die Bergung noch nicht angegangen werden, weil die Untersuchungen an der Unfallstelle noch nicht abgeschlossen waren.

Textgröße ändern:

Wie die Bahn mitteilte, kann erst nach der Freigabe der Unfallstelle vollumfänglich mit den Aufräum- und Reparaturarbeiten begonnen werden. Erst nach der Bergung ließen sich auch die Schäden an der Infrastruktur begutachten.

Eine Prognose, wann die Strecke wieder freigegeben werden kann, sei noch nicht möglich. Der Streckenabschnitt zwischen Höllriegelskreuth und Wolfratshausen blieb gesperrt, die Bahn setzte weiter Ersatzverkehre ein.

Bei dem Zusammenstoß war ein 24 Jahre alter Mann tödlich verletzt worden, 18 weitere Insassen kamen ins Krankenhaus. Hinsichtlich der Unfallursache deutet einiges auf menschliches Versagen hin.

S.Lee--TNT

Empfohlen

BGH verhandelt über Erstattung von Kosten für Schufa-Bonitätsauskunft

Um die Kosten für eine Schufa-Auskunft geht es am Donnerstag (09.00 Uhr) am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. In zwei Fällen aus Schleswig-Holstein beseitigten Abfallentsorger Müll und rechneten dafür ein Entgelt ab, das aber trotz Mahnung nicht gezahlt wurde. Die Abfallentsorger beauftragten schließlich Inkassodienstleister, die nach vergeblichen Zahlungsaufforderungen jeweils eine Schufa-Bonitätsauskunft einholten. Diese kostete weniger als zwei Euro. (Az. VII ZR 93/25 und VII ZR 96/25)

Pass vorübergehend weg: BGH prüft Haftung von Gemeinde für entgangenen Urlaub

Ein vorübergehend verschwundener Reisepass und eine verpasste Urlaubsreise beschäftigen am Donnerstag (10.00 Uhr) den Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe. Er verhandelt über die Frage, ob die Gemeinde für die Reisekosten aufkommen muss. Der Kläger meldete seinen Pass 2022 zunächst als verloren und beantragte einen neuen, fand ihn aber noch am selben Tag wieder. (Az. III ZR 179/25)

Französischer Sänger Patrick Bruel offiziell der Vergewaltigung beschuldigt

Der französische Sänger und Schauspieler Patrick Bruel ist von der Justiz offiziell der Vergewaltigung beschuldigt worden. Außerdem würden dem 67-Jährigen versuchte Vergewaltigung, sexuelle Übergriffe und sexuelle Belästigung vorgeworfen, erklärte am Mittwochabend der zuständige Richter in Nanterre bei Paris. Dem in Frankreich als Star geltenden Künstler wird von fast zwei dutzend Frauen sexuelle Gewalt vorgeworfen.

Papst Leo XIV. feiert Messe in Sagrada Família und weiht Jesus-Christus-Turm

Im Rahmen seines Besuchs in Spanien hat Papst Leo XIV. am Mittwoch eine Messe in der Basilika Sagrada Família in Barcelona gefeiert und den 172,5 Meter hohen Jesus-Christus-Turm geweiht. Dem rund 90 Minuten dauernden Gottesdienst in der weltberühmten Kirche wohnten am Abend unter anderem König Felipe VI., Königin Letizia und der spanische Regierungschef Pedro Sánchez bei. In seiner Messe betonte der Papst die Unvereinbarkeit von Krieg und christlichem Glauben.

Textgröße ändern: