The National Times - Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen


Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen
Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Die Stiftung Haus der Geschichte muss der Presse die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels nennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Es gab damit der Klage eines Journalisten teilweise statt. (Az.: 6 K 3228/19)

Textgröße ändern:

Es geht dabei um den Zettel, von dem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz vom 9. November 1989 eine neue Regelung für die Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland ablas. Mit dem holprigen Satz "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich" schrieb er Geschichte. Diese Aussage führte wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer.

Das Haus der Geschichte in Bonn übernahm den "Schabowski-Zettel" im Jahr 2015 in seine Sammlung, nachdem es ihn von einem Verkäufer für eine Summe von 25.000 Euro erworben hatte. Dieser Zweitverkäufer hatte den Zettel zuvor wiederum von einem ebenfalls nicht namentlich bekannten Erstverkäufer erworben.

Der klagende Journalist verlangte vom Haus der Geschichte Auskunft über die Namen der beiden Verkäufer sowie über den Wortlaut der Vereinbarung mit dem Zweitverkäufer. Das Haus der Geschichte lehnte dies im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Auskünften das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zweitverkäufers entgegenstehe.

Dem Zweitverkäufer sei mündlich zugesagt worden, dass er anonym bleiben könne. Die Stiftung argumentierte, wenn sie potentiellen Verkäufern von Ausstellungsstücken keine Anonymität zusichern könne, sei sie zum Beispiel gegenüber Museen nicht konkurrenzfähig.

Das Gericht folgte dem im Wesentlichen nicht. Nach seinem Urteil überwiegt das Informationsinteresse der Presse die Interessen des Zweitverkäufers und der Beklagten. Da das Haus der Geschichte aus staatlichen Mitteln finanziert werde und Ausstellungsstücke wie der "Schabowski-Zettel" mit staatlichen Geldern erworben würden, bestehe ein generelles öffentliches Interesse an der Aufklärung der Erwerbshintergründe.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage allerdings insoweit ab, als der Journalist Auskunft über den Wortlaut der Vereinbarung zwischen dem Zweitverkäufer und dem Haus der Geschichte verlangte. Das sei vom presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht gedeckt. Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht in Münster stellen.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Neun Monate nach spektakulärem Louvre-Raub: Apollo-Galerie soll wieder öffnen

Neun Monate nach dem spektakulären Juwelen-Raub im Pariser Louvre soll der betroffene Museumsteil nun wieder zu besuchen sein. Die Apollo-Galerie werde am Mittwoch wieder eröffnet, erfuhr die Nachrichtenagentur AFP am Montagabend aus informierten Kreisen in der französischen Hauptstadt. Allerdings würden in der Galerie vorerst keine Juwelen mehr ausgestellt.

Trump weist Festnahme-Drohung gegen Netanjahu des New Yorker Bürgermeisters zurück

US-Präsident Donald Trump hat einen Vorstoß von New Yorks Bürgermeister Zohran Mamdani zurückgewiesen, den israelischen Regierungschef Benjamin Netanjahu in den USA festnehmen zu lassen. Netanjahu werde "während seines Aufenthalts in den Vereinigten Staaten von Amerika auf keinen Fall festgenommen" werden, erklärte Trump am Montag auf seiner Onlineplattform Truth Social. "Er kämpft gegen die Islamische Republik Iran", fügte Trump mit Blick auf den Iran-Krieg hinzu.

Drogenboss "El Mayo" in den USA zu lebenslanger Haft verurteilt

Der berüchtigte mexikanische Drogenboss Ismael "El Mayo" Zambada ist in den USA zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Ein Bundesgericht in New York verhängte am Montag die Strafe gegen den 76-jährigen Mitbegründer des Sinaloa-Kartells.

Brandsatz vor New Yorker Büro der US-Einwanderungsbehörde: Mann in Gewahrsam

Wegen des Zündens eines Brandsatzes vor einem Gebäude der US-Einwanderungsbehörde ICE ist ein Mann in New York in Polizeigewahrsam gekommen. Zwei Menschen seien leicht verletzt worden, teilte FBI-Direktor Kash Patel am Montag mit. Die FBI-Einheit für Terrorismusbekämpfung untersuche den Vorfall. Videoaufnahmen in Onlinediensten zeigen Feuer und Rauchwolken vor dem Gebäude in Manhattan, in dem sich das New Yorker Büro der umstrittenen Einwanderungsbehörde ICE befindet.

Textgröße ändern: