The National Times - Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen


Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen
Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Die Stiftung Haus der Geschichte muss der Presse die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels nennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Es gab damit der Klage eines Journalisten teilweise statt. (Az.: 6 K 3228/19)

Textgröße ändern:

Es geht dabei um den Zettel, von dem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz vom 9. November 1989 eine neue Regelung für die Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland ablas. Mit dem holprigen Satz "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich" schrieb er Geschichte. Diese Aussage führte wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer.

Das Haus der Geschichte in Bonn übernahm den "Schabowski-Zettel" im Jahr 2015 in seine Sammlung, nachdem es ihn von einem Verkäufer für eine Summe von 25.000 Euro erworben hatte. Dieser Zweitverkäufer hatte den Zettel zuvor wiederum von einem ebenfalls nicht namentlich bekannten Erstverkäufer erworben.

Der klagende Journalist verlangte vom Haus der Geschichte Auskunft über die Namen der beiden Verkäufer sowie über den Wortlaut der Vereinbarung mit dem Zweitverkäufer. Das Haus der Geschichte lehnte dies im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Auskünften das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zweitverkäufers entgegenstehe.

Dem Zweitverkäufer sei mündlich zugesagt worden, dass er anonym bleiben könne. Die Stiftung argumentierte, wenn sie potentiellen Verkäufern von Ausstellungsstücken keine Anonymität zusichern könne, sei sie zum Beispiel gegenüber Museen nicht konkurrenzfähig.

Das Gericht folgte dem im Wesentlichen nicht. Nach seinem Urteil überwiegt das Informationsinteresse der Presse die Interessen des Zweitverkäufers und der Beklagten. Da das Haus der Geschichte aus staatlichen Mitteln finanziert werde und Ausstellungsstücke wie der "Schabowski-Zettel" mit staatlichen Geldern erworben würden, bestehe ein generelles öffentliches Interesse an der Aufklärung der Erwerbshintergründe.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage allerdings insoweit ab, als der Journalist Auskunft über den Wortlaut der Vereinbarung zwischen dem Zweitverkäufer und dem Haus der Geschichte verlangte. Das sei vom presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht gedeckt. Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht in Münster stellen.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Sexualverbrechen in Halle: Jugendliche zwischen 13 und 16 Jahren unter Verdacht

Nach mutmaßlichen Sexualstraftaten gegen Mädchen ermittelt die Polizei in Halle in Sachsen-Anhalt gegen vier Jugendliche im Alter von 13 bis 16 Jahren. Mutmaßlicher Tatort sei am Samstagabend eine Wohnung im südlichen Stadtgebiet gewesen, teilte die örtliche Polizei am Sonntag mit. Zwei der Opfer kamen demnach zur stationären Behandlung ins Krankenhaus.

Proteste in Genf gegen G7 vor dem Gipfel in Frankreich

Kurz vor Beginn des G7-Gipfels in Frankreich wollen am Sonntag in Genf zahlreiche Demonstranten auf die Straße gehen, um gegen die Politik der sieben mächtigen Industrienationen zu protestieren. Die Proteste finden in Genf statt, weil dort ab Montag die Staats- und Regierungschefs der G7-Mitgliedsländer und der fünf Gaststaaten eintreffen. Zur Koalition der G7-Gegner zählen unter anderem pro-palästinensische und anti-kapitalistische Aktivisten.

Dreiköpfige Familie stirbt bei Frontalzusammenstoß auf Bundesstraße in Bayern

Bei einem Frontalzusammenstoß auf einer Bundesstraße in Bayern ist eine dreiköpfige Familie ums Leben gekommen. Wie die Polizei in Rosenheim mitteilte, geriet der 46-jährige Familienvater am Samstag bei Marktl im Landkreis Altötting mit dem Auto auf die Gegenfahrbahn und fuhr in einen entgegenkommenden Lastwagen. Der 46-Jährige sowie die 44-jährige Mutter und ihr zweijähriges Kind wurden im Wrack eingeklemmt und starben.

Polizist bei Streit in Göttingen durch Schüsse verletzt

In Göttingen ist bei einem Streit ein Polizist angeschossen worden. Wie die Polizei mitteilte, war es am Samstagabend in der Innenstadt zu einer Auseinandersetzung zwischen zwei Personengruppen gekommen. Dabei seien gegen 22.15 Uhr Schüsse gefallen. Ein Polizeibeamter sei schwer verletzt und medizinisch versorgt worden, in akuter Lebensgefahr schwebe er nicht. Eine tatverdächtige Person sei vom Tatort geflüchtet.

Textgröße ändern: