The National Times - Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen


Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen
Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Die Stiftung Haus der Geschichte muss der Presse die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels nennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Es gab damit der Klage eines Journalisten teilweise statt. (Az.: 6 K 3228/19)

Textgröße ändern:

Es geht dabei um den Zettel, von dem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz vom 9. November 1989 eine neue Regelung für die Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland ablas. Mit dem holprigen Satz "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich" schrieb er Geschichte. Diese Aussage führte wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer.

Das Haus der Geschichte in Bonn übernahm den "Schabowski-Zettel" im Jahr 2015 in seine Sammlung, nachdem es ihn von einem Verkäufer für eine Summe von 25.000 Euro erworben hatte. Dieser Zweitverkäufer hatte den Zettel zuvor wiederum von einem ebenfalls nicht namentlich bekannten Erstverkäufer erworben.

Der klagende Journalist verlangte vom Haus der Geschichte Auskunft über die Namen der beiden Verkäufer sowie über den Wortlaut der Vereinbarung mit dem Zweitverkäufer. Das Haus der Geschichte lehnte dies im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Auskünften das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zweitverkäufers entgegenstehe.

Dem Zweitverkäufer sei mündlich zugesagt worden, dass er anonym bleiben könne. Die Stiftung argumentierte, wenn sie potentiellen Verkäufern von Ausstellungsstücken keine Anonymität zusichern könne, sei sie zum Beispiel gegenüber Museen nicht konkurrenzfähig.

Das Gericht folgte dem im Wesentlichen nicht. Nach seinem Urteil überwiegt das Informationsinteresse der Presse die Interessen des Zweitverkäufers und der Beklagten. Da das Haus der Geschichte aus staatlichen Mitteln finanziert werde und Ausstellungsstücke wie der "Schabowski-Zettel" mit staatlichen Geldern erworben würden, bestehe ein generelles öffentliches Interesse an der Aufklärung der Erwerbshintergründe.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage allerdings insoweit ab, als der Journalist Auskunft über den Wortlaut der Vereinbarung zwischen dem Zweitverkäufer und dem Haus der Geschichte verlangte. Das sei vom presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht gedeckt. Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht in Münster stellen.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Mehr als 600.000 Menschen wegen Wintersturms in den USA ohne Strom

Durch einen heftigen Wintersturm sind in den USA mehr als 600.000 Menschen ohne Strom. Besonders betroffen waren am Sonntagmorgen (Ortszeit) die Bundesstaaten Tennessee, Texas, Mississippi und Louisiana, wie aus der Internetseite PowerOutage.com hervorging. Der Sturm zieht seit Samstag über weite Teile der USA, Heimatschutzministerin Kristi Noem hatte im Vorfeld vor einem "historischen Wintersturm" gewarnt.

"Brutale Gewalt": 64 Polizisten bei Zweitligaspiel in Magdeburg verletzt

Bei Ausschreitungen von Fußballfans des 1. FC Magdeburg sind am Samstagabend 64 Polizisten verletzt worden. In der Halbzeitpause des Zweitligaspiels der Magdeburger gegen Dynamo Dresden seien diese im Außenbereich des Stadions mit Pyrotechnik beschossen und mit Absperrgittern und Steinen beworfen worden, teilte das Innenministerium von Sachsen-Anhalt am Sonntag mit. Es seien auch Beamte mit einem Gullydeckel und mit Gehwegplatten angegriffen worden.

Beifahrer in Lebensgefahr: Unfallfahrer flüchtet in Berlin

In Berlin hat ein Unfallfahrer seinen lebensgefährlich verletzten Beifahrer im Stich gelassen und ist geflüchtet. Wie die Polizei am Sonntag mitteilte, starb der 16 Jahre alte Beifahrer am Samstag an den Folgen der schweren Verletzungen durch den Unfall. Der Autofahrer sei weiterhin flüchtig.

Bekennerschreiben zu Farbanschlag auf Wohnhaus des Bremer Verfassungsschutzchefs

Nach einem Farbanschlag auf das Wohnhaus des Leiters des Bremer Verfassungsschutzes, Thorge Koehler, prüft die Polizei ein auf einer linksextremistischen Publikationsplattform veröffentlichtes Bekennerschreiben. In dem Schreiben werde als Motiv für die Tat die grundsätzliche Ablehnung des Verfassungsschutzes und die Forderung nach dessen Abschaffung genannt, teilte die Polizei in der Hansestadt am Sonntag mit. Der Staatsschutz prüfe die Echtheit des Schreibens.

Textgröße ändern: