The National Times - Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen


Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen
Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Die Stiftung Haus der Geschichte muss der Presse die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels nennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Es gab damit der Klage eines Journalisten teilweise statt. (Az.: 6 K 3228/19)

Textgröße ändern:

Es geht dabei um den Zettel, von dem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz vom 9. November 1989 eine neue Regelung für die Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland ablas. Mit dem holprigen Satz "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich" schrieb er Geschichte. Diese Aussage führte wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer.

Das Haus der Geschichte in Bonn übernahm den "Schabowski-Zettel" im Jahr 2015 in seine Sammlung, nachdem es ihn von einem Verkäufer für eine Summe von 25.000 Euro erworben hatte. Dieser Zweitverkäufer hatte den Zettel zuvor wiederum von einem ebenfalls nicht namentlich bekannten Erstverkäufer erworben.

Der klagende Journalist verlangte vom Haus der Geschichte Auskunft über die Namen der beiden Verkäufer sowie über den Wortlaut der Vereinbarung mit dem Zweitverkäufer. Das Haus der Geschichte lehnte dies im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Auskünften das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zweitverkäufers entgegenstehe.

Dem Zweitverkäufer sei mündlich zugesagt worden, dass er anonym bleiben könne. Die Stiftung argumentierte, wenn sie potentiellen Verkäufern von Ausstellungsstücken keine Anonymität zusichern könne, sei sie zum Beispiel gegenüber Museen nicht konkurrenzfähig.

Das Gericht folgte dem im Wesentlichen nicht. Nach seinem Urteil überwiegt das Informationsinteresse der Presse die Interessen des Zweitverkäufers und der Beklagten. Da das Haus der Geschichte aus staatlichen Mitteln finanziert werde und Ausstellungsstücke wie der "Schabowski-Zettel" mit staatlichen Geldern erworben würden, bestehe ein generelles öffentliches Interesse an der Aufklärung der Erwerbshintergründe.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage allerdings insoweit ab, als der Journalist Auskunft über den Wortlaut der Vereinbarung zwischen dem Zweitverkäufer und dem Haus der Geschichte verlangte. Das sei vom presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht gedeckt. Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht in Münster stellen.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Verdacht auf Spionage für Russland: Kasache in Berlin festgenommen

Interessiert an Drohnen und Robotern: In Berlin ist ein Kasache festgenommen worden, der ein Jahr lang von Deutschland aus für Russland spioniert haben soll. Sergej K. soll einem russischen Geheimdienst unter anderem Informationen über die deutsche Rüstungsindustrie übermittelt haben, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am Mittwoch mitteilte. Auch Angaben über Deutschlands militärische Unterstützung für die Ukraine habe er weitergegeben.

Illegale Cannabisplantage mit hunderten Pflanzen in Niedersachsen entdeckt

Ermittler haben in einer Lagerhalle in Niedersachsen eine illegale Cannabisplantage mit hunderten Pflanzen entdeckt. Als tatverdächtig gilt ein 51-Jähriger, wie die Polizei in Hannover am Mittwoch mitteilte. Demnach waren die Ermittler durch einen ungewöhnlich hohen Stromverbrauch und eine starke Wärmeabstrahlung auf die Lagerhalle in Garbsen aufmerksam geworden. Schon seit Anfang des Jahres wurde wegen des Verdachts ermittelt.

Hessen: Verdächtige nach Durchsuchungen bei mutmaßlichen Schleusern in Untersuchungshaft

Nach Durchsuchungen bei mutmaßlichen Schleusern in Hessen sitzen vier festgenommene Hauptverdächtige in Untersuchungshaft. Zudem wurden 35 Menschen vorläufig festgenommen, weil sie sich illegal in Deutschland aufhalten sollen, wie die Bundespolizeiinspektion Kriminalitätsbekämpfung Frankfurt am Main am Dienstagabend mitteilte. Die Hauptverdächtigen sollen illegale Prostitution ermöglicht oder Menschen von Brasilien nach Deutschland geschleust haben.

Pilot stirbt in Niedersachsen bei Absturz von Ultraleichtflugzeug

Beim Absturz eines Ultraleichtflugzeugs in Niedersachsen ist der Pilot ums Leben gekommen. Das Flugzeug stürzte am Dienstag kurz nach dem Start vom Flugplatz Hatten ab, wie die Polizei Delmenhorst und die Feuerwehr in Oldenburg am Mittwoch mitteilten. Wie es dazu kommen konnte blieb unklar. Es kam zu einem kleineren Brand, den die Feuerwehr löschen konnte.

Textgröße ändern: