The National Times - Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen


Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen
Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Die Stiftung Haus der Geschichte muss der Presse die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels nennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Es gab damit der Klage eines Journalisten teilweise statt. (Az.: 6 K 3228/19)

Textgröße ändern:

Es geht dabei um den Zettel, von dem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz vom 9. November 1989 eine neue Regelung für die Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland ablas. Mit dem holprigen Satz "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich" schrieb er Geschichte. Diese Aussage führte wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer.

Das Haus der Geschichte in Bonn übernahm den "Schabowski-Zettel" im Jahr 2015 in seine Sammlung, nachdem es ihn von einem Verkäufer für eine Summe von 25.000 Euro erworben hatte. Dieser Zweitverkäufer hatte den Zettel zuvor wiederum von einem ebenfalls nicht namentlich bekannten Erstverkäufer erworben.

Der klagende Journalist verlangte vom Haus der Geschichte Auskunft über die Namen der beiden Verkäufer sowie über den Wortlaut der Vereinbarung mit dem Zweitverkäufer. Das Haus der Geschichte lehnte dies im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Auskünften das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zweitverkäufers entgegenstehe.

Dem Zweitverkäufer sei mündlich zugesagt worden, dass er anonym bleiben könne. Die Stiftung argumentierte, wenn sie potentiellen Verkäufern von Ausstellungsstücken keine Anonymität zusichern könne, sei sie zum Beispiel gegenüber Museen nicht konkurrenzfähig.

Das Gericht folgte dem im Wesentlichen nicht. Nach seinem Urteil überwiegt das Informationsinteresse der Presse die Interessen des Zweitverkäufers und der Beklagten. Da das Haus der Geschichte aus staatlichen Mitteln finanziert werde und Ausstellungsstücke wie der "Schabowski-Zettel" mit staatlichen Geldern erworben würden, bestehe ein generelles öffentliches Interesse an der Aufklärung der Erwerbshintergründe.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage allerdings insoweit ab, als der Journalist Auskunft über den Wortlaut der Vereinbarung zwischen dem Zweitverkäufer und dem Haus der Geschichte verlangte. Das sei vom presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht gedeckt. Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht in Münster stellen.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Landgericht Koblenz: Frühere Partner müssen Hund nach Trennung ersteigern

Im Streit um den gemeinsamen Hund hat das Landgericht Koblenz einem getrennten Paar auferlegt, das Tier zu ersteigern. Wie das rheinland-pfälzische Gericht am Montag mitteilte, verlangten beide früheren Partner, die Miteigentümerschaft des jeweils anderen an dem Tier aufzuheben. Da die beiden nicht verheiratet waren, sondern in einer Lebensgemeinschaft lebten, konnte dabei das Eherecht keine Anwendung finden.

Bundesgerichtshof bestätigt Haftstrafe für Karatetrainer wegen sexuellen Missbrauchs

Wegen schweren sexuellen Kindesmissbrauchs in mehr als hundert Fällen ist ein Karatetrainer aus Sachsen-Anhalt rechtskräftig verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte nach Angaben vom Montag eine 13-jährige Haftstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung gegen den Mann. Seine Revision gegen ein Urteil des Landgerichts Dessau-Roßlau wies der BGH zurück. (Az. 6 StR 230/26)

Bus mit zwei deutschen Schulklassen in den Niederlanden verunglückt - Mehrere Verletzte

Auf einer Autobahn in den Niederlanden ist ein Reisebus mit zwei Schulklassen aus Deutschland verunglückt. Mehrere Insassen seien bei dem schweren Unfall in der Nacht verletzt worden, teilte die Polizei der Provinz Gelderland am Montag mit. In dem Bus saßen nach Angaben der Schule 54 Schülerinnen und Schüler sowie vier Lehrkräfte aus Schönberg in Schleswig-Holstein.

Tödlicher Schusswaffenangriff in Verden: Spezialkräfte fassen zweiten Verdächtigen

Nach einem tödlichen Schusswaffenangriff auf einen Mann nahe einem Lokal im niedersächsischen Verden ist ein zweiter Verdächtiger gefasst worden. Der 36-Jährige sei am Montagmorgen von Spezialkräften festgenommen worden, teilte die örtliche Polizei mit. Die Tat hatte sich am Samstagabend nahe de, Bahnhof in Verden ereignet. Bereits am Wochenende wurde ein 25-jähriger Verdächtiger gefasst. Die Ermittlungen liefen.

Textgröße ändern: