The National Times - Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen


Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen
Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Die Stiftung Haus der Geschichte muss der Presse die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels nennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Es gab damit der Klage eines Journalisten teilweise statt. (Az.: 6 K 3228/19)

Textgröße ändern:

Es geht dabei um den Zettel, von dem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz vom 9. November 1989 eine neue Regelung für die Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland ablas. Mit dem holprigen Satz "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich" schrieb er Geschichte. Diese Aussage führte wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer.

Das Haus der Geschichte in Bonn übernahm den "Schabowski-Zettel" im Jahr 2015 in seine Sammlung, nachdem es ihn von einem Verkäufer für eine Summe von 25.000 Euro erworben hatte. Dieser Zweitverkäufer hatte den Zettel zuvor wiederum von einem ebenfalls nicht namentlich bekannten Erstverkäufer erworben.

Der klagende Journalist verlangte vom Haus der Geschichte Auskunft über die Namen der beiden Verkäufer sowie über den Wortlaut der Vereinbarung mit dem Zweitverkäufer. Das Haus der Geschichte lehnte dies im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Auskünften das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zweitverkäufers entgegenstehe.

Dem Zweitverkäufer sei mündlich zugesagt worden, dass er anonym bleiben könne. Die Stiftung argumentierte, wenn sie potentiellen Verkäufern von Ausstellungsstücken keine Anonymität zusichern könne, sei sie zum Beispiel gegenüber Museen nicht konkurrenzfähig.

Das Gericht folgte dem im Wesentlichen nicht. Nach seinem Urteil überwiegt das Informationsinteresse der Presse die Interessen des Zweitverkäufers und der Beklagten. Da das Haus der Geschichte aus staatlichen Mitteln finanziert werde und Ausstellungsstücke wie der "Schabowski-Zettel" mit staatlichen Geldern erworben würden, bestehe ein generelles öffentliches Interesse an der Aufklärung der Erwerbshintergründe.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage allerdings insoweit ab, als der Journalist Auskunft über den Wortlaut der Vereinbarung zwischen dem Zweitverkäufer und dem Haus der Geschichte verlangte. Das sei vom presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht gedeckt. Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht in Münster stellen.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Vaterschaftsurlaub für Bundeswehrsoldat beschäftigt Bundesverwaltungsgericht

Um Vaterschaftsurlaub für Soldaten geht es am Mittwoch (10.00 Uhr) bei einer Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Ein Major der Bundeswehr beantragt nachträglich neun Tage Sonderurlaub. Nach der Geburt seiner Tochter 2024 wollte er zehn Tage Vaterschaftsurlaub, bekam aber zunächst gar keinen. Stattdessen musste er seinen normalen Erholungsurlaub einsetzen. Später wurde ihm nachträglich ein Tag Sonderurlaub gewährt. (Az. 1 WB 27.25)

Kolumbien: Polizei nimmt mutmaßlichen Drahtzieher von Bombenanschlag fest

Drei Tage nach einem Bombenanschlag mit 21 Toten in der Region Cauca im Westen Kolumbiens hat die Polizei des südamerikanischen Landes den mutmaßlichen Drahtzieher des Angriffs festgenommen. Die Polizei teilte am Dienstag mit, sie habe José Vitonco festgenommen, den mutmaßlichen Anführer einer Gruppe linksgerichteter Rebellen mit Verbindungen zu Iván Mordisco, dem meistgesuchten Verbrecher Kolumbiens. Vitonco sei der "Hauptverantwortliche" für den folgenschwersten Bombenanschlag auf Zivilisten in Kolumbien seit Jahrzehnten.

Elon Musk wirft OpenAI "Plündern" von gemeinnütziger Stiftung vor

Im Gerichtsprozess von US-Multimilliardär Elon Musk gegen den ChatGPT-Entwickler OpenAI hat der reichste Mensch der Welt dem Unternehmen für Künstliche Intelligenz (KI) und dessen Chef Sam Altman den Verrat ihrer altruistischen Ursprünge vorgeworfen. Er sorge sich, dass ein Urteil gefällt werden könne, "das es faktisch erlaubt, eine gemeinnützige Stiftung zu plündern", sagte Musk am Dienstag im Zeugenstand im kalifornischen Oakland.

Gnadengesuch für Netanjahu: Israels Präsident beruft Prozessparteien zu Gesprächen ein

Vor dem Hintergrund eines Gnadengesuchs in dem Korruptionsprozess gegen Israels Regierungschef Benjamin Netanjahu hat der israelische Präsident Isaac Herzog die Anwälte Netanjahus und die Staatsanwaltschaft zu Gesprächen einberufen. Bevor er seine Entscheidung zu dem Gnadengesuch treffe, sollten "alle Anstrengungen unternommen werden, um Gespräche zwischen den Parteien zu führen, um zu Verständigungen zu gelangen", hieß es in einem Schreiben der Rechtsberaterin Herzogs, Michal Tsuk-Shafir, das am Dienstag an die Prozessparteien übermittelt wurde.

Textgröße ändern: