The National Times - Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen


Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen
Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Die Stiftung Haus der Geschichte muss der Presse die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels nennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Es gab damit der Klage eines Journalisten teilweise statt. (Az.: 6 K 3228/19)

Textgröße ändern:

Es geht dabei um den Zettel, von dem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz vom 9. November 1989 eine neue Regelung für die Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland ablas. Mit dem holprigen Satz "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich" schrieb er Geschichte. Diese Aussage führte wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer.

Das Haus der Geschichte in Bonn übernahm den "Schabowski-Zettel" im Jahr 2015 in seine Sammlung, nachdem es ihn von einem Verkäufer für eine Summe von 25.000 Euro erworben hatte. Dieser Zweitverkäufer hatte den Zettel zuvor wiederum von einem ebenfalls nicht namentlich bekannten Erstverkäufer erworben.

Der klagende Journalist verlangte vom Haus der Geschichte Auskunft über die Namen der beiden Verkäufer sowie über den Wortlaut der Vereinbarung mit dem Zweitverkäufer. Das Haus der Geschichte lehnte dies im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Auskünften das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zweitverkäufers entgegenstehe.

Dem Zweitverkäufer sei mündlich zugesagt worden, dass er anonym bleiben könne. Die Stiftung argumentierte, wenn sie potentiellen Verkäufern von Ausstellungsstücken keine Anonymität zusichern könne, sei sie zum Beispiel gegenüber Museen nicht konkurrenzfähig.

Das Gericht folgte dem im Wesentlichen nicht. Nach seinem Urteil überwiegt das Informationsinteresse der Presse die Interessen des Zweitverkäufers und der Beklagten. Da das Haus der Geschichte aus staatlichen Mitteln finanziert werde und Ausstellungsstücke wie der "Schabowski-Zettel" mit staatlichen Geldern erworben würden, bestehe ein generelles öffentliches Interesse an der Aufklärung der Erwerbshintergründe.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage allerdings insoweit ab, als der Journalist Auskunft über den Wortlaut der Vereinbarung zwischen dem Zweitverkäufer und dem Haus der Geschichte verlangte. Das sei vom presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht gedeckt. Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht in Münster stellen.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Auto gerät in Gegenverkehr: Drei Tote in Niedersachsen

Bei einem schweren Verkehrsunfall sind in Niedersachsen drei Menschen ums Leben gekommen. Eine 44-jährige Frau geriet am Montag auf einer Landstraße in Celle mit ihrem Auto aus bislang ungeklärter Ursache in den Gegenverkehr und stieß dort mit einem Lastwagen zusammen, wie die Polizei in der niedersächsischen Stadt mitteilte. Die Fahrerin und ihre beiden 18 Jahre alten Mitfahrerinnen starben noch an der Unfallstelle.

Straftaten gehen etwas zurück - werden aber auch "digitaler und brutaler"

Die Zahl der polizeilich erfassten Straftaten ist im vergangenen Jahr spürbar gesunken - zugleich steigt laut der am Montag veröffentlichten Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) weiter die Bedeutung Internet-bezogener Delikte und auch Sexualstraftaten nahmen 2025 zu. Kritik gab es an Einschätzungen von Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) zur Rolle von Migrantinnen und Migranten.

Mann verbrennt in Karlsruhe auf offener Straße: Hintergrund unklar

Ein Mann ist in Karlsruhe auf offener Straße verbrannt. Ob es sich um einen Unglücksfall oder eine vorsätzliche Selbstverbrennung handelte, war noch nicht vollständig geklärt, wie Staatsanwaltschaft und Polizei am Montag in der baden-württembergischen Stadt mitteilten. Der Mann konnte noch nicht zweifelsfrei identifiziert werden. Hinweise auf ein Fremdverschulden lagen zunächst nicht vor.

Ehefrau erstochen: Mehr als neun Jahre Haft für 47-Jährigen in Freiburg

Wegen einer tödlichen Messerattacke auf seine Ehefrau ist ein 47-Jähriger in Baden-Württemberg zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Landgericht Freiburg sprach den Angeklagten des Totschlags schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte. Laut Anklage hatte der Mann am 22. Juni 2025 in der gemeinsamen Wohnung in Müllheim mehrfach mit einem Messer auf seine 43 Jahre alte Ehefrau eingestochen.

Textgröße ändern: