The National Times - Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen


Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen
Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Die Stiftung Haus der Geschichte muss der Presse die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels nennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Es gab damit der Klage eines Journalisten teilweise statt. (Az.: 6 K 3228/19)

Textgröße ändern:

Es geht dabei um den Zettel, von dem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz vom 9. November 1989 eine neue Regelung für die Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland ablas. Mit dem holprigen Satz "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich" schrieb er Geschichte. Diese Aussage führte wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer.

Das Haus der Geschichte in Bonn übernahm den "Schabowski-Zettel" im Jahr 2015 in seine Sammlung, nachdem es ihn von einem Verkäufer für eine Summe von 25.000 Euro erworben hatte. Dieser Zweitverkäufer hatte den Zettel zuvor wiederum von einem ebenfalls nicht namentlich bekannten Erstverkäufer erworben.

Der klagende Journalist verlangte vom Haus der Geschichte Auskunft über die Namen der beiden Verkäufer sowie über den Wortlaut der Vereinbarung mit dem Zweitverkäufer. Das Haus der Geschichte lehnte dies im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Auskünften das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zweitverkäufers entgegenstehe.

Dem Zweitverkäufer sei mündlich zugesagt worden, dass er anonym bleiben könne. Die Stiftung argumentierte, wenn sie potentiellen Verkäufern von Ausstellungsstücken keine Anonymität zusichern könne, sei sie zum Beispiel gegenüber Museen nicht konkurrenzfähig.

Das Gericht folgte dem im Wesentlichen nicht. Nach seinem Urteil überwiegt das Informationsinteresse der Presse die Interessen des Zweitverkäufers und der Beklagten. Da das Haus der Geschichte aus staatlichen Mitteln finanziert werde und Ausstellungsstücke wie der "Schabowski-Zettel" mit staatlichen Geldern erworben würden, bestehe ein generelles öffentliches Interesse an der Aufklärung der Erwerbshintergründe.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage allerdings insoweit ab, als der Journalist Auskunft über den Wortlaut der Vereinbarung zwischen dem Zweitverkäufer und dem Haus der Geschichte verlangte. Das sei vom presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht gedeckt. Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht in Münster stellen.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Urteilsverkündung gegen Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit

Nach wochenlangem Prozess soll in Oslo am Montag das Urteil im Vergewaltigungsprozess gegen den Sohn von Norwegens Kronprinzessin Mette-Marit verkündet werden (10.00 Uhr MESZ). Marius Borg Hoiby ist in 40 Punkten angeklagt, unter anderem soll er vier Frauen vergewaltigt haben, während diese schliefen oder bewusstlos waren. Zudem soll der 29-Jährige mehrere Ex-Freundinnen körperlich und psychisch misshandelt haben.

Weißes Haus: Käfigkampf-Veranstaltung zu Trumps 80. Geburtstag hat begonnen

In Washington hat die Käfigkampf-Veranstaltung zum 80. Geburtstag von US-Präsident Donald Trump begonnen. Nach Angaben von AFP-Reportern trafen Trump und der befreundete Präsident des Kampfsportverbands Ultimate Fighting Championship (UFC), Dana White, am Sonntagabend (Ortszeit) an der eigens errichteten Freiluftarena am Weißen Haus ein. Kurz zuvor hatte Trump die Einigung auf ein Rahmenabkommen mit dem Iran verkündet.

Proteste und Ausschreitungen in Genf vor G7-Gipfel in Evian

Kurz vor dem G7-Gipfel im französischen Evian ist es am Sonntag in Genf zu Ausschreitungen am Rande einer Demonstration von Gipfelgegnern gekommen. Demonstranten bewarfen Sicherheitskräfte mit Flaschen, Steinen und Feuerwerkskörpern, wie AFP-Reporter am Sonntag beobachteten. Die Polizei setzte Tränengas ein. Mehrere Gebäude wurden nach Polizeiangaben beschädigt, darunter der Sitz der Internationalen Fernmeldeunion und Banken. Mindestens ein Auto brannte ab.

Sexualverbrechen in Halle: Jugendliche zwischen 13 und 16 Jahren unter Verdacht

Nach mutmaßlichen Sexualstraftaten gegen Mädchen ermittelt die Polizei in Halle in Sachsen-Anhalt gegen vier Jugendliche im Alter von 13 bis 16 Jahren. Mutmaßlicher Tatort sei am Samstagabend eine Wohnung im südlichen Stadtgebiet gewesen, teilte die örtliche Polizei am Sonntag mit. Zwei der Opfer kamen demnach zur stationären Behandlung ins Krankenhaus.

Textgröße ändern: