The National Times - Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen


Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen
Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Die Stiftung Haus der Geschichte muss der Presse die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels nennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Es gab damit der Klage eines Journalisten teilweise statt. (Az.: 6 K 3228/19)

Textgröße ändern:

Es geht dabei um den Zettel, von dem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz vom 9. November 1989 eine neue Regelung für die Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland ablas. Mit dem holprigen Satz "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich" schrieb er Geschichte. Diese Aussage führte wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer.

Das Haus der Geschichte in Bonn übernahm den "Schabowski-Zettel" im Jahr 2015 in seine Sammlung, nachdem es ihn von einem Verkäufer für eine Summe von 25.000 Euro erworben hatte. Dieser Zweitverkäufer hatte den Zettel zuvor wiederum von einem ebenfalls nicht namentlich bekannten Erstverkäufer erworben.

Der klagende Journalist verlangte vom Haus der Geschichte Auskunft über die Namen der beiden Verkäufer sowie über den Wortlaut der Vereinbarung mit dem Zweitverkäufer. Das Haus der Geschichte lehnte dies im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Auskünften das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zweitverkäufers entgegenstehe.

Dem Zweitverkäufer sei mündlich zugesagt worden, dass er anonym bleiben könne. Die Stiftung argumentierte, wenn sie potentiellen Verkäufern von Ausstellungsstücken keine Anonymität zusichern könne, sei sie zum Beispiel gegenüber Museen nicht konkurrenzfähig.

Das Gericht folgte dem im Wesentlichen nicht. Nach seinem Urteil überwiegt das Informationsinteresse der Presse die Interessen des Zweitverkäufers und der Beklagten. Da das Haus der Geschichte aus staatlichen Mitteln finanziert werde und Ausstellungsstücke wie der "Schabowski-Zettel" mit staatlichen Geldern erworben würden, bestehe ein generelles öffentliches Interesse an der Aufklärung der Erwerbshintergründe.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage allerdings insoweit ab, als der Journalist Auskunft über den Wortlaut der Vereinbarung zwischen dem Zweitverkäufer und dem Haus der Geschichte verlangte. Das sei vom presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht gedeckt. Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht in Münster stellen.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Nach fehlgeschlagener Hinrichtung von Christa Pike: Streit um Exekution in Texas

Rund eine Woche nach der fehlgeschlagenen Hinrichtung der US-Todeskandidatin Christa Pike soll im Bundesstaat Texas ein Mann mit demselben Gift exekutiert werden. Dem verurteilten Raubmörder Jamaal Howard sollte am Mittwoch (Ortszeit) im Staatsgefängnis von Huntsville das Mittel Pentobarbital verabreicht werden, das die Atmung lähmt. Howards Anwälte verlangten unter Verweis auf den Fall Pike einen Aufschub in letzter Minute.

Netanjahu am Jahrestag: "Wir werden alle Mörder zur Rechenschaft ziehen"

Am dritten Jahrestag des Hamas-Überfalls auf Israel hat Regierungschef Benjamin Netanjahu unterstrichen, dass die Verantwortlichen für ihre Taten bestraft werden. "Wir werden den Auftrag erfüllen: Wir sind hier, und wir werden alle Mörder zur Rechenschaft ziehen", verkündete der israelische Ministerpräsident laut einer Erklärung am Mittwoch. "An diesem Tag vereint sich das Volk in Gedenken an und in der Sehnsucht nach unseren Liebsten", betonte Netanjahu.

Russischer Hacker in Japan festgenommen: 28-Jähriger nach Deutschland ausgeliefert

Nordrhein-westfälischen Ermittlern ist in internationaler Zusammenarbeit die Festnahme eines 28-jährigen mutmaßlichen Führungsmitglieds der russischen Hackergruppe Qilin gelungen. Bei dem Verdächtigen handle sich mutmaßlich um einen der führenden Köpfe der Gruppierung, sagte Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) am Mittwoch in Düsseldorf. Der russische Staatsangehörige sei von der japanischen Polizei in Tokio nach internationalen Ermittlungen festgenommen worden und am Freitag nach Deutschland ausgeliefert worden.

Kabinett beschließt Gesetz zum besseren Schutz von Opfern häuslicher Gewalt

Opfer von häuslicher Gewalt sollen künftig besser geschützt werden. Das Bundeskabinett verabschiedete am Mittwoch einen Gesetzentwurf, der unter anderem vorsieht, dass Verfahren vor Familiengerichten nicht mehr am Wohnort der Betroffenen stattfinden müssen. Stattdessen sollen sie die Wahl zwischen mehreren Gerichtsstandorten haben, um ihren aktuellen Wohnort einfacher geheim halten zu können.

Textgröße ändern: