The National Times - Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen


Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen
Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Die Stiftung Haus der Geschichte muss der Presse die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels nennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Es gab damit der Klage eines Journalisten teilweise statt. (Az.: 6 K 3228/19)

Textgröße ändern:

Es geht dabei um den Zettel, von dem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz vom 9. November 1989 eine neue Regelung für die Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland ablas. Mit dem holprigen Satz "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich" schrieb er Geschichte. Diese Aussage führte wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer.

Das Haus der Geschichte in Bonn übernahm den "Schabowski-Zettel" im Jahr 2015 in seine Sammlung, nachdem es ihn von einem Verkäufer für eine Summe von 25.000 Euro erworben hatte. Dieser Zweitverkäufer hatte den Zettel zuvor wiederum von einem ebenfalls nicht namentlich bekannten Erstverkäufer erworben.

Der klagende Journalist verlangte vom Haus der Geschichte Auskunft über die Namen der beiden Verkäufer sowie über den Wortlaut der Vereinbarung mit dem Zweitverkäufer. Das Haus der Geschichte lehnte dies im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Auskünften das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zweitverkäufers entgegenstehe.

Dem Zweitverkäufer sei mündlich zugesagt worden, dass er anonym bleiben könne. Die Stiftung argumentierte, wenn sie potentiellen Verkäufern von Ausstellungsstücken keine Anonymität zusichern könne, sei sie zum Beispiel gegenüber Museen nicht konkurrenzfähig.

Das Gericht folgte dem im Wesentlichen nicht. Nach seinem Urteil überwiegt das Informationsinteresse der Presse die Interessen des Zweitverkäufers und der Beklagten. Da das Haus der Geschichte aus staatlichen Mitteln finanziert werde und Ausstellungsstücke wie der "Schabowski-Zettel" mit staatlichen Geldern erworben würden, bestehe ein generelles öffentliches Interesse an der Aufklärung der Erwerbshintergründe.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage allerdings insoweit ab, als der Journalist Auskunft über den Wortlaut der Vereinbarung zwischen dem Zweitverkäufer und dem Haus der Geschichte verlangte. Das sei vom presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht gedeckt. Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht in Münster stellen.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Bilder von Kindesmissbrauch: Meghan "zutiefst verstört" über Vorwürfe gegen ihren Vater

Meghan Markle, Ehefrau des britischen Prinzen Harry, hat sich erschüttert über Kinderpornografie-Vorwürfe gegen ihren Vater geäußert und zugleich eingeräumt, dass sie seit Jahren von dem Verdacht weiß. In einer am Freitag veröffentlichten Erklärung äußerte sich die 45-jährige frühere US-Schauspielerin "zutiefst verstört" über die Vorwürfe, die britische Medien zuvor öffentlich gemacht hatten. Nachdem sie 2018 von derartigen Anschuldigungen erfahren habe, habe sie einen Kontakt zwischen ihren Kindern und ihrem Vater verhindert.

Nach Suizid von Jugendlicher in USA: Mutmaßlicher Onlinesadist in Hamburg gefasst

Nach dem Suizid einer 14-Jährigen in den USA haben Ermittler in Hamburg einen mutmaßlichen jugendlichen Onlinesadisten festgenommen. Dem 18-Jährigen werde Mord und gefährliche Körperverletzung jeweils in sogenannter mittelbarer Täterschaft vorgeworfen, teilte die Staatsanwaltschaft in der Hansestadt am Freitag mit. Er wurde demnach am Donnerstag in Hamburg festgenommen und in Untersuchungshaft genommen. Auslöser der Ermittlungen waren unter anderem Hinweise der US-Bundespolizei FBI.

Mutmaßlich rechtsextreme Aktion: Reichskriegsflaggen und Banner in Dortmund

In Dortmund ermittelt der Staatsschutz wegen einer mutmaßlich von Rechtsextremisten initiierten Aktion mit Reichskriegsflaggen und einem politischen Banner in der Nähe des Hauptbahnhofs. Das an einem Parkhaus aufgehängte sieben Meter lange Transparent trug die Aufschrift "Europa brennt, verteidigt euer Erbe!", wie die Polizei in der nordrhein-westfälischen Stadt am Freitag mitteilte. Es wurde zusammen mit den Flaggen am Donnerstag nach einem Hinweis von Beamten am Geländer des Parkhauses entdeckt.

Ein Toter bei Schüssen nahe Paris - Anti-Terror-Staatsanwaltschaft übernimmt Ermittlungen

Nach einem Schusswaffenvorfall auf offener Straße in einer Stadt bei Paris mit einem Todesopfer hat die französische Anti-Terror-Staatsanwaltschaft die Ermittlungen übernommen. Sie habe ein Ermittlungsverfahren wegen "Mordes im Zusammenhang mit einer terroristischen Vereinigung" eingeleitet, teilte die Anti-Terror-Staatsanwaltschaft am Freitag mit. Die Tat sei zudem "aufgrund der tatsächlichen oder vermeintlichen Zugehörigkeit zu einer angeblichen Rasse, Ethnie, Nation oder bestimmten Religion begangen" worden, teilten die Staatsanwaltschaft weiter mit.

Textgröße ändern: