The National Times - Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen


Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen
Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Die Stiftung Haus der Geschichte muss der Presse die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels nennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Es gab damit der Klage eines Journalisten teilweise statt. (Az.: 6 K 3228/19)

Textgröße ändern:

Es geht dabei um den Zettel, von dem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz vom 9. November 1989 eine neue Regelung für die Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland ablas. Mit dem holprigen Satz "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich" schrieb er Geschichte. Diese Aussage führte wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer.

Das Haus der Geschichte in Bonn übernahm den "Schabowski-Zettel" im Jahr 2015 in seine Sammlung, nachdem es ihn von einem Verkäufer für eine Summe von 25.000 Euro erworben hatte. Dieser Zweitverkäufer hatte den Zettel zuvor wiederum von einem ebenfalls nicht namentlich bekannten Erstverkäufer erworben.

Der klagende Journalist verlangte vom Haus der Geschichte Auskunft über die Namen der beiden Verkäufer sowie über den Wortlaut der Vereinbarung mit dem Zweitverkäufer. Das Haus der Geschichte lehnte dies im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Auskünften das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zweitverkäufers entgegenstehe.

Dem Zweitverkäufer sei mündlich zugesagt worden, dass er anonym bleiben könne. Die Stiftung argumentierte, wenn sie potentiellen Verkäufern von Ausstellungsstücken keine Anonymität zusichern könne, sei sie zum Beispiel gegenüber Museen nicht konkurrenzfähig.

Das Gericht folgte dem im Wesentlichen nicht. Nach seinem Urteil überwiegt das Informationsinteresse der Presse die Interessen des Zweitverkäufers und der Beklagten. Da das Haus der Geschichte aus staatlichen Mitteln finanziert werde und Ausstellungsstücke wie der "Schabowski-Zettel" mit staatlichen Geldern erworben würden, bestehe ein generelles öffentliches Interesse an der Aufklärung der Erwerbshintergründe.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage allerdings insoweit ab, als der Journalist Auskunft über den Wortlaut der Vereinbarung zwischen dem Zweitverkäufer und dem Haus der Geschichte verlangte. Das sei vom presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht gedeckt. Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht in Münster stellen.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Nach Amokfahrt in Leipzig: Staatsanwaltschaft klärt weiteres Vorgehen

Nach der Amokfahrt eines 33-Jährigen mit zwei Toten in Leipzig will die Staatsanwaltschaft im Laufe des Dienstags über das weitere Vorgehen entscheiden. Das sagte ein Sprecher der Behörde in der sächsischen Stadt am Morgen. Er kündigte weitere Informationen zu einem späteren Zeitpunkt an, etwa mit Blick auf eine Vorführung des Verdächtigen vor einem Richter. Derzeit würden Ermittler alle Erkenntnisse zusammentragen, sagte er.

US-Schauspieler Lively und Baldoni einigen sich auf Beilegung ihres Rechtsstreits

Die US-Schauspielerin Blake Lively und ihr Kollege Justin Baldoni haben sich auf eine Beilegung ihres schlagzeilenträchtigen Rechtsstreits geeinigt. Die Anwälte der beiden Stars erzielten am Montag eine Einigung, wie aus einer gemeinsamen Stellungnahme hervorging, die der Nachrichtenagentur AFP vorlag. Eine Vergleichssumme wurde nicht genannt. Lively hatte Baldoni in einer Klage sexuelle Belästigung bei den Dreharbeiten zum Film "Nur noch ein einziges Mal" vorgeworfen.

New York: Hakenkreuz-Schmierereien an Synagoge und Häusern

Unbekannte haben im New Yorker Stadtteil Queens Hakenkreuze und andere antisemitische Graffiti an eine Synagoge und Häuser gesprüht. Die Polizei erklärte am Montag, nach den Tätern werde gesucht. Der New Yorker Bürgermeister Zohran Mamdani äußerte sich in Onlinenetzwerken "entsetzt und wütend" über den Vorfall.

Amokfahrer rast durch Leipziger Fußgängerzone: Zwei Tote und mehrere Verletzte

Er raste mit einem Auto durch eine Fußgängerzone in der Leipziger Innenstadt: Ein 33-jähriger Deutscher hat am Montagnachmittag bei einer Amokfahrt in der sächsischen Großstadt zwei Menschen getötet und mindestens zwei weitere schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft sprach zudem von einer "Vielzahl" weiterer Verletzter. Der mutmaßliche Amoktäter, der den Angaben zufolge in Leipzig lebt, wurde widerstandslos in seinem Wagen festgenommen. Die Motive der Tat waren zunächst unklar.

Textgröße ändern: