The National Times - Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen


Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen
Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Die Stiftung Haus der Geschichte muss der Presse die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels nennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Es gab damit der Klage eines Journalisten teilweise statt. (Az.: 6 K 3228/19)

Textgröße ändern:

Es geht dabei um den Zettel, von dem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz vom 9. November 1989 eine neue Regelung für die Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland ablas. Mit dem holprigen Satz "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich" schrieb er Geschichte. Diese Aussage führte wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer.

Das Haus der Geschichte in Bonn übernahm den "Schabowski-Zettel" im Jahr 2015 in seine Sammlung, nachdem es ihn von einem Verkäufer für eine Summe von 25.000 Euro erworben hatte. Dieser Zweitverkäufer hatte den Zettel zuvor wiederum von einem ebenfalls nicht namentlich bekannten Erstverkäufer erworben.

Der klagende Journalist verlangte vom Haus der Geschichte Auskunft über die Namen der beiden Verkäufer sowie über den Wortlaut der Vereinbarung mit dem Zweitverkäufer. Das Haus der Geschichte lehnte dies im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Auskünften das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zweitverkäufers entgegenstehe.

Dem Zweitverkäufer sei mündlich zugesagt worden, dass er anonym bleiben könne. Die Stiftung argumentierte, wenn sie potentiellen Verkäufern von Ausstellungsstücken keine Anonymität zusichern könne, sei sie zum Beispiel gegenüber Museen nicht konkurrenzfähig.

Das Gericht folgte dem im Wesentlichen nicht. Nach seinem Urteil überwiegt das Informationsinteresse der Presse die Interessen des Zweitverkäufers und der Beklagten. Da das Haus der Geschichte aus staatlichen Mitteln finanziert werde und Ausstellungsstücke wie der "Schabowski-Zettel" mit staatlichen Geldern erworben würden, bestehe ein generelles öffentliches Interesse an der Aufklärung der Erwerbshintergründe.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage allerdings insoweit ab, als der Journalist Auskunft über den Wortlaut der Vereinbarung zwischen dem Zweitverkäufer und dem Haus der Geschichte verlangte. Das sei vom presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht gedeckt. Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht in Münster stellen.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Verdacht auf Tötungsdelikt: Zwei Menschen von U-Bahn in Hamburg erfasst

In der Hamburger U-Bahn ist es am Donnerstagabend nach Angaben der Polizei zu einem möglichen Tötungsdelikt gekommen: Zwei Menschen wurden an der Haltestelle Wandsbek-Markt von einer einfahrenden U-Bahn erfasst und getötet. Nach ersten Erkenntnissen hätten beide Personen unabhängig voneinander am Bordstein gestanden, erklärte die Hamburger Polizei am Freitag. Beim Einfahren der U-Bahn habe eine Person die andere gepackt und beide gemeinsam auf die Gleise gestürzt.

Prozess gegen italienische Staatsdiener wegen Schiffbruchs mit dutzenden toten Migranten

Knapp drei Jahre nach einem Bootsunglück mit dutzenden toten Migranten beginnt am Freitag im süditalienischen Crotone der Strafprozess gegen vier Mitglieder der auch für den Grenzschutz zuständigen italienischen Finanzpolizei und zwei Angehörige der Küstenwache. Den Angeklagten wird unter anderem fahrlässige Tötung vorgeworfen, weil sie nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht rechtzeitig auf die Notlage des Bootes reagiert haben.

EU-Länder stufen Revolutionsgarde als Terrororganisation ein und erhöhen Druck auf Teheran

Angesichts der brutalen Niederschlagung der Proteste im Iran haben die EU-Länder die Iranischen Revolutionsgarden als Terrororganisation eingestuft. Bundesaußenminister Johann Wadephul (CDU) sprach am Rande eines Treffens mit seinen EU-Kollegen in Brüssel von einem "starken politischen Signal", das "überfällig" gewesen sei. Israel begrüßte die "wichtige und historische Entscheidung". Die EU-Außenminister verabschiedeten zudem neue Sanktionen gegen hochrangige iranische Funktionäre.

EU-Staaten stufen Irans Revolutionsgarden als Terrororganisation ein

Die EU-Staaten haben sich darauf geeinigt, die Iranischen Revolutionsgarden auf die Terrorliste der Europäischen Union zu setzen. Die EU-Außenminister hätten bei ihrem Treffen in Brüssel "den entscheidenden Schritt unternommen, die iranischen Revolutionsgarden als terroristische Organisation einzustufen", erklärte die EU-Außenbeauftragte Kaja Kallas am Donnerstag im Onlinedienst X. Als Grund nannte Kallas die brutale Niederschlagung der Proteste im Iran, bei der nach Angaben von Menschenrechtsorganisationen tausende Menschen getötet wurden.

Textgröße ändern: