The National Times - Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen


Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen
Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Die Stiftung Haus der Geschichte muss der Presse die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels nennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Es gab damit der Klage eines Journalisten teilweise statt. (Az.: 6 K 3228/19)

Textgröße ändern:

Es geht dabei um den Zettel, von dem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz vom 9. November 1989 eine neue Regelung für die Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland ablas. Mit dem holprigen Satz "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich" schrieb er Geschichte. Diese Aussage führte wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer.

Das Haus der Geschichte in Bonn übernahm den "Schabowski-Zettel" im Jahr 2015 in seine Sammlung, nachdem es ihn von einem Verkäufer für eine Summe von 25.000 Euro erworben hatte. Dieser Zweitverkäufer hatte den Zettel zuvor wiederum von einem ebenfalls nicht namentlich bekannten Erstverkäufer erworben.

Der klagende Journalist verlangte vom Haus der Geschichte Auskunft über die Namen der beiden Verkäufer sowie über den Wortlaut der Vereinbarung mit dem Zweitverkäufer. Das Haus der Geschichte lehnte dies im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Auskünften das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zweitverkäufers entgegenstehe.

Dem Zweitverkäufer sei mündlich zugesagt worden, dass er anonym bleiben könne. Die Stiftung argumentierte, wenn sie potentiellen Verkäufern von Ausstellungsstücken keine Anonymität zusichern könne, sei sie zum Beispiel gegenüber Museen nicht konkurrenzfähig.

Das Gericht folgte dem im Wesentlichen nicht. Nach seinem Urteil überwiegt das Informationsinteresse der Presse die Interessen des Zweitverkäufers und der Beklagten. Da das Haus der Geschichte aus staatlichen Mitteln finanziert werde und Ausstellungsstücke wie der "Schabowski-Zettel" mit staatlichen Geldern erworben würden, bestehe ein generelles öffentliches Interesse an der Aufklärung der Erwerbshintergründe.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage allerdings insoweit ab, als der Journalist Auskunft über den Wortlaut der Vereinbarung zwischen dem Zweitverkäufer und dem Haus der Geschichte verlangte. Das sei vom presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht gedeckt. Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht in Münster stellen.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Zwei Stürme im Anmarsch: Mehr als hundert Flüge in Japan gestrichen

Weil gleich zwei tropische Stürme auf Japan zuziehen, sind mehr als hundert Flüge gestrichen worden. Zudem empfahlen die Behörden am Freitag in einigen Regionen des Landes Evakuierungen, unter anderem in der bei Touristen beliebten Region Kyoto. Es drohe die Gefahr von Überschwemmungen und Erdrutschen.

Steigende Opferzahl und verzweifelte Suche nach Überlebenden nach Beben in Venezuela

Mehr als 24 Stunden nach dem schweren Doppel-Beben in Venezuela suchen Rettungskräfte und Angehörige fieberhaft nach Vermissten. Die Arbeiten werden zunehmend zu einem Wettlauf mit der Zeit: Bis Donnerstagabend (Ortszeit) stieg die Zahl der Todesopfer auf mindestens 235, rund 1500 Menschen wurden verletzt. Es wird befürchtet, dass viele weitere Opfer unter Trümmern liegen. Während vor Ort teilweise mit bloßen Händen nach Überlebenden gesucht wurde, kam langsam auch die internationale Hilfe in Gang.

BGH urteilt über Archiv von in Nationalsozialismus verfolgten Zeugen Jehovas

Am Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird für Freitag (09.00 Uhr) das Urteil über ein Familienarchiv der Zeugen Jehovas erwartet. Das Archiv dokumentiert die Verfolgung der Familie Kusserow aus Nordrhein-Westfalen im Nationalsozialismus. Derzeit ist es im Militärhistorischen Museum in Dresden ausgestellt. (Az. V ZR 92/25)

Urteil in Prozess um Anschlag auf Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten fällt

Anderthalb Jahre nach dem Anschlag auf den Magdeburger Weihnachtsmarkt mit sechs Toten wird am Freitag (09.30 Uhr) das Urteil gegen den Angeklagten Taleb A. verkündet. Die Generalstaatsanwaltschaft forderte vor dem Landgericht Magdeburg für den 51-Jährigen die Verurteilung zu lebenslanger Haft mit Feststellung der besonderen Schwere der Schuld und anschließender Sicherungsverwahrung. Das ist die Höchststrafe. Laut Anklage raste Taleb A. am 20. Dezember 2024 mit einem 340 PS starken Mietwagen über den Magdeburger Weihnachtsmarkt und erfasste zahlreiche Besucher.

Textgröße ändern: