The National Times - Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen


Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen
Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Die Stiftung Haus der Geschichte muss der Presse die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels nennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Es gab damit der Klage eines Journalisten teilweise statt. (Az.: 6 K 3228/19)

Textgröße ändern:

Es geht dabei um den Zettel, von dem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz vom 9. November 1989 eine neue Regelung für die Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland ablas. Mit dem holprigen Satz "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich" schrieb er Geschichte. Diese Aussage führte wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer.

Das Haus der Geschichte in Bonn übernahm den "Schabowski-Zettel" im Jahr 2015 in seine Sammlung, nachdem es ihn von einem Verkäufer für eine Summe von 25.000 Euro erworben hatte. Dieser Zweitverkäufer hatte den Zettel zuvor wiederum von einem ebenfalls nicht namentlich bekannten Erstverkäufer erworben.

Der klagende Journalist verlangte vom Haus der Geschichte Auskunft über die Namen der beiden Verkäufer sowie über den Wortlaut der Vereinbarung mit dem Zweitverkäufer. Das Haus der Geschichte lehnte dies im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Auskünften das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zweitverkäufers entgegenstehe.

Dem Zweitverkäufer sei mündlich zugesagt worden, dass er anonym bleiben könne. Die Stiftung argumentierte, wenn sie potentiellen Verkäufern von Ausstellungsstücken keine Anonymität zusichern könne, sei sie zum Beispiel gegenüber Museen nicht konkurrenzfähig.

Das Gericht folgte dem im Wesentlichen nicht. Nach seinem Urteil überwiegt das Informationsinteresse der Presse die Interessen des Zweitverkäufers und der Beklagten. Da das Haus der Geschichte aus staatlichen Mitteln finanziert werde und Ausstellungsstücke wie der "Schabowski-Zettel" mit staatlichen Geldern erworben würden, bestehe ein generelles öffentliches Interesse an der Aufklärung der Erwerbshintergründe.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage allerdings insoweit ab, als der Journalist Auskunft über den Wortlaut der Vereinbarung zwischen dem Zweitverkäufer und dem Haus der Geschichte verlangte. Das sei vom presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht gedeckt. Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht in Münster stellen.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Schülerproteste in Frankreich: Mehrere Jugendliche schwer verletzt

Bei den anhaltenden Schülerprotesten in Frankreich sind inzwischen mehrere Jugendliche schwer verletzt worden: Einem 15 Jahre alten Schüler wurde am Montag im nordfranzösischen Lens durch die Explosion einer Polizeigranate die Hand abgerissen. In knapp 590 Schulen kam es erneut zu Unruhen. In Paris legten Randalierer Feuer am Eingang einer Schule, während sich Schüler im Inneren aufhielten.

Wegen Verfolgung von Frauen: Strafgericht erlässt Haftbefehle gegen Taliban-Minister

Wegen der Verfolgung von Frauen hat der Internationale Strafgerichtshof Haftbefehle gegen zwei afghanische Minister veröffentlicht, die für die Bildungspolitik in dem Land zuständig sind. Es gebe "hinreichende Anhaltspunkte", dass Bildungsminister Habibullah Agha und Hochschulminister Mohammad Nadim für Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit geschlechtsspezifischer Ausrichtung verantwortlich seien, erklärte die Vorverfahrenskammer am Montag. Diese richteten sich "gegen Mädchen, Frauen und andere Menschen, die sich nicht der Politik der Taliban in Bezug auf Geschlechteridentitäten unterwerfen".

Urteil: Preiserhöhung von Extraenergie trotz Preisgarantie unzulässig

Eine Preiserhöhung für Strom und Gas trotz Preisgarantie des Anbieters ist unzulässig. Das entschied am Montag das Oberlandesgericht Hamm. Demnach waren alle Preiserhöhungen des Unternehmens Extraenergie zum 1. September, 1. November und 1. Dezember 2022 unwirksam. Für die betroffenen Kundinnen und Kunden gelte der ursprünglich gezahlte Preis. (Az. 2 VKl 2/23)

Duisburg: 16-Jähriger zweimal in wenigen Stunden mit geklauten Fahrzeugen erwischt

Zweimal innerhalb weniger Stunden ist ein 16-Jähriger in Duisburg mit gestohlenen Fahrzeugen erwischt worden. Zunächst meldete ein 22-Jähriger am Samstagabend, dass sein Motorrad entwendet wurde, wie die Polizei am Montag in der nordrhein-westfälischen Stadt mitteilte. Über einen Ortungssensor und eine App auf dem Smartphone des Geschädigten entdeckten die Beamten den 16-jährigen Dieb und das Fahrzeug auf einer Straße.

Textgröße ändern: