The National Times - Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen


Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen
Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Die Stiftung Haus der Geschichte muss der Presse die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels nennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Es gab damit der Klage eines Journalisten teilweise statt. (Az.: 6 K 3228/19)

Textgröße ändern:

Es geht dabei um den Zettel, von dem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz vom 9. November 1989 eine neue Regelung für die Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland ablas. Mit dem holprigen Satz "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich" schrieb er Geschichte. Diese Aussage führte wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer.

Das Haus der Geschichte in Bonn übernahm den "Schabowski-Zettel" im Jahr 2015 in seine Sammlung, nachdem es ihn von einem Verkäufer für eine Summe von 25.000 Euro erworben hatte. Dieser Zweitverkäufer hatte den Zettel zuvor wiederum von einem ebenfalls nicht namentlich bekannten Erstverkäufer erworben.

Der klagende Journalist verlangte vom Haus der Geschichte Auskunft über die Namen der beiden Verkäufer sowie über den Wortlaut der Vereinbarung mit dem Zweitverkäufer. Das Haus der Geschichte lehnte dies im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Auskünften das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zweitverkäufers entgegenstehe.

Dem Zweitverkäufer sei mündlich zugesagt worden, dass er anonym bleiben könne. Die Stiftung argumentierte, wenn sie potentiellen Verkäufern von Ausstellungsstücken keine Anonymität zusichern könne, sei sie zum Beispiel gegenüber Museen nicht konkurrenzfähig.

Das Gericht folgte dem im Wesentlichen nicht. Nach seinem Urteil überwiegt das Informationsinteresse der Presse die Interessen des Zweitverkäufers und der Beklagten. Da das Haus der Geschichte aus staatlichen Mitteln finanziert werde und Ausstellungsstücke wie der "Schabowski-Zettel" mit staatlichen Geldern erworben würden, bestehe ein generelles öffentliches Interesse an der Aufklärung der Erwerbshintergründe.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage allerdings insoweit ab, als der Journalist Auskunft über den Wortlaut der Vereinbarung zwischen dem Zweitverkäufer und dem Haus der Geschichte verlangte. Das sei vom presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht gedeckt. Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht in Münster stellen.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Schülerproteste nehmen leicht ab - Schockgranaten vorerst tabu

Nach einem Protesttag mit Hunderttausenden auf der Straße haben sich die Schülerproteste in Frankreich am Mittwoch etwas beruhigt. In etwa 530 Oberstufen fiel nach Angaben der Regierung erneut der Unterricht aus, etwa 40 Prozent weniger als am Vortag. Vor der blockierten Pariser Hochschule SciencesPo kam es erneut zu Auseinandersetzungen zwischen Protestierenden und der Polizei, die Tränengas einsetzte. Am Abend wurde Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier zu einem Staatsbesuch in Paris erwartet.

Polizei entdeckt Plantage mit 290 Cannabispflanzen in Wohnhaus in Düsseldorf

In einem Mehrfamilienhaus in Düsseldorf haben Drogenfahnder eine Plantage mit hunderten Cannabispflanzen entdeckt. Die Ermittler beschlagnahmten insgesamt 290 mannshohe Pflanzen, wie die Polizei in der nordrhein-westfälischen Landeshauptstadt am Mittwoch mitteilte. Ein 26-jähriger Verdächtiger wurde festgenommen. Zuvor hatten die Beamten wegen eines "merkwürdigen Geruchs" Hinweise auf die illegale Cannabisplantage in dem Mehrfamilienhaus im Stadtteil Lörick erhalten.

Spionageverdacht: Früherer BND-Präsident Hanning in Untersuchungshaft

Einen Tag nach seiner Festnahme ist der frühere Chefspion August Hanning in Untersuchungshaft genommen worden. Der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof setzte am Mittwoch den Haftbefehl in Vollzug, wie eine Sprecherin der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe sagte. Der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendiensts (BND) steht unter Verdacht, von seinem früheren Büroleiter geheime BND-Erkenntnisse gekauft und teils weitergegeben zu haben.

Tonnenweise Gold zu Geldwäsche in Türkei gebracht: Kriminelles Netzwerk aufgeflogen

Mehrere Tonnen Gold soll ein kriminelles Netzwerk über Jahre zwecks Geldwäsche in die Türkei gebracht haben. Bei einer Großrazzia am Mittwoch wurden 40 Objekte durchsucht und drei Tatverdächtige festgenommen, wie deutsche und niederländische Ermittler mitteilten. Zuvor war mehrere Jahre lang ermittelt worden.

Textgröße ändern: