The National Times - Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen


Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen
Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Die Stiftung Haus der Geschichte muss der Presse die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels nennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Es gab damit der Klage eines Journalisten teilweise statt. (Az.: 6 K 3228/19)

Textgröße ändern:

Es geht dabei um den Zettel, von dem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz vom 9. November 1989 eine neue Regelung für die Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland ablas. Mit dem holprigen Satz "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich" schrieb er Geschichte. Diese Aussage führte wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer.

Das Haus der Geschichte in Bonn übernahm den "Schabowski-Zettel" im Jahr 2015 in seine Sammlung, nachdem es ihn von einem Verkäufer für eine Summe von 25.000 Euro erworben hatte. Dieser Zweitverkäufer hatte den Zettel zuvor wiederum von einem ebenfalls nicht namentlich bekannten Erstverkäufer erworben.

Der klagende Journalist verlangte vom Haus der Geschichte Auskunft über die Namen der beiden Verkäufer sowie über den Wortlaut der Vereinbarung mit dem Zweitverkäufer. Das Haus der Geschichte lehnte dies im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Auskünften das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zweitverkäufers entgegenstehe.

Dem Zweitverkäufer sei mündlich zugesagt worden, dass er anonym bleiben könne. Die Stiftung argumentierte, wenn sie potentiellen Verkäufern von Ausstellungsstücken keine Anonymität zusichern könne, sei sie zum Beispiel gegenüber Museen nicht konkurrenzfähig.

Das Gericht folgte dem im Wesentlichen nicht. Nach seinem Urteil überwiegt das Informationsinteresse der Presse die Interessen des Zweitverkäufers und der Beklagten. Da das Haus der Geschichte aus staatlichen Mitteln finanziert werde und Ausstellungsstücke wie der "Schabowski-Zettel" mit staatlichen Geldern erworben würden, bestehe ein generelles öffentliches Interesse an der Aufklärung der Erwerbshintergründe.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage allerdings insoweit ab, als der Journalist Auskunft über den Wortlaut der Vereinbarung zwischen dem Zweitverkäufer und dem Haus der Geschichte verlangte. Das sei vom presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht gedeckt. Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht in Münster stellen.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Heiner Wilmer als neuer Bischof von Münster eingeführt

Mit einem feierlichen Gottesdienst im St.-Paulus-Dom und der Übergabe der päpstlichen Ernennungsurkunde ist der neue katholische Bischof von Münster, Heiner Wilmer, am Sonntag in sein Amt eingeführt worden. Wilmer war zuvor Bischof von Hildesheim und ist seit Februar auch Vorsitzender der katholischen Deutschen Bischofskonferenz. Er folgt in Münster auf Felix Genn.

77-Jähriger stirbt im Saarland nach Angriff von zwei Spendensammlerinnen

Zwei Spendensammlerinnen haben im saarländischen Illingen nach einem Streit einen Mann zu Boden gestoßen. Der 77-Jährige erlitt schwerste Kopfverletzungen, an denen er starb, wie die Polizei in Saarbrücken am Samstagabend mitteilte. Die beiden Frauen seien geflohen.

23-Jähriger in Göttingen lebensgefährlich verletzt - Täter auf der Flucht

In Göttingen ist ein 23-Jähriger bei einem Angriff mit einem unbekannten spitzen Gegenstand lebensgefährlich verletzt worden. Der oder die Täter konnten fliehen, wie die Polizei in der niedersächsischen Stadt am Sonntag mitteilte. Eine politische Motivation sei nicht ausgeschlossen. Darum sei der Staatsschutz eng in die Arbeit der neu eingerichteten Mordkommission eingebunden.

19-Jähriger stirbt bei Bergunfall nahe Garmisch-Partenkirchen

Ein 19 Jahre alter Bergsteiger ist bei einer Tour am Kleinen Waxenstein nahe Garmisch-Partenkirchen tödlich verunglückt. Der junge Mann stürzte etwa 100 Meter in die Tiefe, als am Berg ein Griff ausbrach, an dem er sich festhielt. Das teilte die Polizei in Rosenheim am Sonntag mit.

Textgröße ändern: