The National Times - Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen


Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen
Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Die Stiftung Haus der Geschichte muss der Presse die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels nennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Es gab damit der Klage eines Journalisten teilweise statt. (Az.: 6 K 3228/19)

Textgröße ändern:

Es geht dabei um den Zettel, von dem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz vom 9. November 1989 eine neue Regelung für die Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland ablas. Mit dem holprigen Satz "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich" schrieb er Geschichte. Diese Aussage führte wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer.

Das Haus der Geschichte in Bonn übernahm den "Schabowski-Zettel" im Jahr 2015 in seine Sammlung, nachdem es ihn von einem Verkäufer für eine Summe von 25.000 Euro erworben hatte. Dieser Zweitverkäufer hatte den Zettel zuvor wiederum von einem ebenfalls nicht namentlich bekannten Erstverkäufer erworben.

Der klagende Journalist verlangte vom Haus der Geschichte Auskunft über die Namen der beiden Verkäufer sowie über den Wortlaut der Vereinbarung mit dem Zweitverkäufer. Das Haus der Geschichte lehnte dies im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Auskünften das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zweitverkäufers entgegenstehe.

Dem Zweitverkäufer sei mündlich zugesagt worden, dass er anonym bleiben könne. Die Stiftung argumentierte, wenn sie potentiellen Verkäufern von Ausstellungsstücken keine Anonymität zusichern könne, sei sie zum Beispiel gegenüber Museen nicht konkurrenzfähig.

Das Gericht folgte dem im Wesentlichen nicht. Nach seinem Urteil überwiegt das Informationsinteresse der Presse die Interessen des Zweitverkäufers und der Beklagten. Da das Haus der Geschichte aus staatlichen Mitteln finanziert werde und Ausstellungsstücke wie der "Schabowski-Zettel" mit staatlichen Geldern erworben würden, bestehe ein generelles öffentliches Interesse an der Aufklärung der Erwerbshintergründe.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage allerdings insoweit ab, als der Journalist Auskunft über den Wortlaut der Vereinbarung zwischen dem Zweitverkäufer und dem Haus der Geschichte verlangte. Das sei vom presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht gedeckt. Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht in Münster stellen.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Deutsche wegen Hantavirus-Verdacht nach Düsseldorf gebracht - zwei Erkrankte sitzen vorerst fest

Im Drama um den tödlichen Hantavirus-Ausbruch auf dem niederländischen Kreuzfahrtschiff "Hondius" ist eine möglicherweise infizierte Deutsche zur Untersuchung nach Deutschland gebracht worden. Ein Sprecher der Düsseldorfer Feuerwehr sagte am Mittwochabend, ein Konvoi sei mit der Frau vom Flughafen Amsterdam Richtung Düsseldorf zur Universitätsklinik unterwegs. Zwei vom Schiff geholte Erkrankte mussten wegen eines technischen Problems ihres Flugzeugs auf den Kanaren auf eine weitere Maschine warten.

Feuerwehr bringt deutsche Hantavirus-Verdachtsperson von Amsterdam nach Düsseldorf

Die Düsseldorfer Feuerwehr hat eine deutsche Frau, die sich möglicherweise auf dem Kreuzfahrtschiff "Hondius" mit dem Hantavirus infiziert haben könnte, nach deren Evakuierung vom Flughafen Schiphol bei Amsterdam in den Niederlanden abgeholt. Ein Sprecher der Feuerwehr sagte der Nachrichtenagentur AFP am Mittwochabend, ein Konvoi von sechs Fahrzeugen sei mit der Frau in Richtung Düsseldorf unterwegs. Die Einsatzkräfte trügen Spezialanzüge, um sich vor einer Ansteckung zu schützen.

Frankreich rechnet mit Papst-Besuch Ende September

Frankreich rechnet mit dem Besuch von Papst Leo XIV. in Paris und im Pilgerort Lourdes Ende September. Es gebe bereits ein vorläufiges Programm, teilte der Vorsitzende der französischen Bischofskonferenz, Jean-Marc Aveline, am Mittwoch mit.

Ungarn: Verfassungsgericht hebt Orban-Dekret zur Besteuerung Budapests in Teilen auf

In Ungarn hat das Verfassungsgericht ein Dekret des abgewählten Regierungschefs Viktor Orban für ungültig erklärt, mit dem Widerspruch gegen ein Steuergesetz unterbunden worden war. Das Gericht erklärte am Mittwoch, es hebe "bestimmte Vorschriften des Regierungsdekrets" auf, "rückwirkend ab dem Zeitpunkt ihres Inkrafttretens". Zur Begründung führte es Verfahrensfehler an. Das 2022 erlassene Steuergesetz hatte die von der Opposition regierte Hauptstadt Budapest an den Rand des Bankrotts gebracht.

Textgröße ändern: