The National Times - Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen


Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen
Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Die Stiftung Haus der Geschichte muss der Presse die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels nennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Es gab damit der Klage eines Journalisten teilweise statt. (Az.: 6 K 3228/19)

Textgröße ändern:

Es geht dabei um den Zettel, von dem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz vom 9. November 1989 eine neue Regelung für die Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland ablas. Mit dem holprigen Satz "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich" schrieb er Geschichte. Diese Aussage führte wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer.

Das Haus der Geschichte in Bonn übernahm den "Schabowski-Zettel" im Jahr 2015 in seine Sammlung, nachdem es ihn von einem Verkäufer für eine Summe von 25.000 Euro erworben hatte. Dieser Zweitverkäufer hatte den Zettel zuvor wiederum von einem ebenfalls nicht namentlich bekannten Erstverkäufer erworben.

Der klagende Journalist verlangte vom Haus der Geschichte Auskunft über die Namen der beiden Verkäufer sowie über den Wortlaut der Vereinbarung mit dem Zweitverkäufer. Das Haus der Geschichte lehnte dies im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Auskünften das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zweitverkäufers entgegenstehe.

Dem Zweitverkäufer sei mündlich zugesagt worden, dass er anonym bleiben könne. Die Stiftung argumentierte, wenn sie potentiellen Verkäufern von Ausstellungsstücken keine Anonymität zusichern könne, sei sie zum Beispiel gegenüber Museen nicht konkurrenzfähig.

Das Gericht folgte dem im Wesentlichen nicht. Nach seinem Urteil überwiegt das Informationsinteresse der Presse die Interessen des Zweitverkäufers und der Beklagten. Da das Haus der Geschichte aus staatlichen Mitteln finanziert werde und Ausstellungsstücke wie der "Schabowski-Zettel" mit staatlichen Geldern erworben würden, bestehe ein generelles öffentliches Interesse an der Aufklärung der Erwerbshintergründe.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage allerdings insoweit ab, als der Journalist Auskunft über den Wortlaut der Vereinbarung zwischen dem Zweitverkäufer und dem Haus der Geschichte verlangte. Das sei vom presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht gedeckt. Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht in Münster stellen.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Zwei Tote bei Verkehrsunfall mit Quad in Rheinland-Pfalz

Bei einem Verkehrsunfall mit einem Quad sind in Rheinland-Pfalz zwei Männer ums Leben gekommen. Ein Jogger entdeckte die äußerlich schwerst verletzten Männer auf einem Feldweg nahe Laubach im Rhein-Hunsrück-Kreis, wie die Polizei in Koblenz am späten Sonntag mitteilte. Alarmierte Rettungskräfte konnten am Sonntagnachmittag nur noch den Tod der beiden feststellen. Angaben zur Identität der Opfer machte die Polizei zunächst nicht.

Tödlicher Ausbruch akuter Atemwegserkrankungen auf Atlantik-Kreuzfahrt

Auf einem Kreuzfahrtschiff im Atlantischen Ozean ist es zu einem tödlichen Ausbruch akuter Atemwegserkrankungen gekommen. Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) vom Sonntag starben mindestens drei Menschen, ein weiterer befinde sich auf der Intensivstation eines Krankenhauses in Südafrika. Insgesamt seien nach derzeitigem Kenntnisstand sechs Menschen erkrankt. Einer der drei Verstorbenen wurde laut WHO positiv auf das Hantavirus getestet, bei fünf anderen handele es sich um Verdachtsfälle.

Rattengift in Hipp-Babykost: Vernehmung von 39-jährigem Tatverdächtigem

Im Fall der mutmaßlichen versuchten Erpressung mit Rattengift in Babynahrung des deutschen Herstellers Hipp ist ein Verdächtiger festgenommen worden. Der am Samstag im Bundesland Salzburg gefasste 39-Jährige wurde am Sonntag weiter vernommen, wie eine Sprecherin der Landespolizeidirektion Burgenland der Nachrichtenagentur AFP sagte. Die Staatsanwaltschaft habe bereits Untersuchungshaft beantragt. Nähere Angaben zur Identität des Mannes machte die Polizeisprecherin nicht.

Kopf steckt in Toilettensitz fest - Feuerwehr befreit Dreijährige

Die Freiwillige Feuerwehr im nordrhein-westfälischen Rheurdt hat einem dreijährigen Mädchen in einer misslichen Lage helfen können. Das Kind hatte sich am Samstag einen Toilettensitz aus Kunststoff über den Kopf gestülpt, wie die Polizei am Sonntag mitteilte. Unglücklicherweise ließ sich der Sitz - auch mit Unterstützung der Angehörigen - nicht mehr entfernen, so dass die Feuerwehr verständigt wurde.

Textgröße ändern: