The National Times - Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen


Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen
Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Die Stiftung Haus der Geschichte muss der Presse die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels nennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Es gab damit der Klage eines Journalisten teilweise statt. (Az.: 6 K 3228/19)

Textgröße ändern:

Es geht dabei um den Zettel, von dem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz vom 9. November 1989 eine neue Regelung für die Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland ablas. Mit dem holprigen Satz "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich" schrieb er Geschichte. Diese Aussage führte wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer.

Das Haus der Geschichte in Bonn übernahm den "Schabowski-Zettel" im Jahr 2015 in seine Sammlung, nachdem es ihn von einem Verkäufer für eine Summe von 25.000 Euro erworben hatte. Dieser Zweitverkäufer hatte den Zettel zuvor wiederum von einem ebenfalls nicht namentlich bekannten Erstverkäufer erworben.

Der klagende Journalist verlangte vom Haus der Geschichte Auskunft über die Namen der beiden Verkäufer sowie über den Wortlaut der Vereinbarung mit dem Zweitverkäufer. Das Haus der Geschichte lehnte dies im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Auskünften das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zweitverkäufers entgegenstehe.

Dem Zweitverkäufer sei mündlich zugesagt worden, dass er anonym bleiben könne. Die Stiftung argumentierte, wenn sie potentiellen Verkäufern von Ausstellungsstücken keine Anonymität zusichern könne, sei sie zum Beispiel gegenüber Museen nicht konkurrenzfähig.

Das Gericht folgte dem im Wesentlichen nicht. Nach seinem Urteil überwiegt das Informationsinteresse der Presse die Interessen des Zweitverkäufers und der Beklagten. Da das Haus der Geschichte aus staatlichen Mitteln finanziert werde und Ausstellungsstücke wie der "Schabowski-Zettel" mit staatlichen Geldern erworben würden, bestehe ein generelles öffentliches Interesse an der Aufklärung der Erwerbshintergründe.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage allerdings insoweit ab, als der Journalist Auskunft über den Wortlaut der Vereinbarung zwischen dem Zweitverkäufer und dem Haus der Geschichte verlangte. Das sei vom presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht gedeckt. Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht in Münster stellen.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Millionengewinne mit Fakeshops in Internet: Durchsuchungen in Nordrhein-Westfalen

Wegen mutmaßlicher Millionengewinne über sogenannte Fakeshops im Internet haben Polizei und Steuerfahnder in Nordrhein-Westfalen ein Wohnhaus und einen Friseurbetrieb durchsucht. Die Ermittlungen richten sich gegen einen 37-Jährigen, wie Polizei und Staatsanwaltschaft Köln am Mittwoch mitteilten. Ihm werden Warenbetrug, Steuerhinterziehung und Geldwäsche vorgeworfen. Bei den Durchsuchungen in Köln und Rösrath wurden Beweismittel sowie Geld und weitere Wertsachen beschlagnahmt.

Dritter Verdächtiger nach tödlichem Raubüberfall auf 93-Jährigen in Köln gefasst

Nach einem tödlichen Raubüberfall auf einen 93-Jährigen in Köln haben Ermittler einen dritten Tatverdächtigen festgenommen. Der 36-Jährige wurde in Salzburg in Österreich gefasst, wie die Polizei Köln am Mittwoch mitteilte. Die Staatsanwaltschaft beantragte seine Auslieferung.

Gericht: Verfassungsschutz darf Verein Jüdische Stimme vorläufig als extremistisch einstufen

Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf den Verein Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost vorläufig als "gesichert extremistisch" einstufen. Das Verwaltungsgericht Köln lehnte einen dagegen gerichteten Eilantrag des Vereins ab, wie es am Mittwoch mitteilte. Das Gericht sieht demnach hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass der Verein gegen den Staat Israel hetzt und "völkerverständigungswidrige Bestrebungen" verfolgt.

Unbekannte greifen 19-Jährigen in Hamburg an - vermutlich homophobes Motiv

Eine Gruppe Unbekannter hat in Hamburg einen 19-Jährigen vermutlich aus homophoben Gründen angegriffen und verletzt. Der Heranwachsende hatte sich in der Nacht zu Samstag über eine App mit einem vermeintlichen Dating-Partner verabredet, wie die Polizei der Hansestadt am Mittwoch mitteilte. Als er am vereinbarten Treffpunkt ankam, führte ihn der Unbekannte zu einem Feldweg.

Textgröße ändern: