The National Times - Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen


Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen
Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Die Stiftung Haus der Geschichte muss der Presse die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels nennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Es gab damit der Klage eines Journalisten teilweise statt. (Az.: 6 K 3228/19)

Textgröße ändern:

Es geht dabei um den Zettel, von dem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz vom 9. November 1989 eine neue Regelung für die Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland ablas. Mit dem holprigen Satz "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich" schrieb er Geschichte. Diese Aussage führte wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer.

Das Haus der Geschichte in Bonn übernahm den "Schabowski-Zettel" im Jahr 2015 in seine Sammlung, nachdem es ihn von einem Verkäufer für eine Summe von 25.000 Euro erworben hatte. Dieser Zweitverkäufer hatte den Zettel zuvor wiederum von einem ebenfalls nicht namentlich bekannten Erstverkäufer erworben.

Der klagende Journalist verlangte vom Haus der Geschichte Auskunft über die Namen der beiden Verkäufer sowie über den Wortlaut der Vereinbarung mit dem Zweitverkäufer. Das Haus der Geschichte lehnte dies im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Auskünften das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zweitverkäufers entgegenstehe.

Dem Zweitverkäufer sei mündlich zugesagt worden, dass er anonym bleiben könne. Die Stiftung argumentierte, wenn sie potentiellen Verkäufern von Ausstellungsstücken keine Anonymität zusichern könne, sei sie zum Beispiel gegenüber Museen nicht konkurrenzfähig.

Das Gericht folgte dem im Wesentlichen nicht. Nach seinem Urteil überwiegt das Informationsinteresse der Presse die Interessen des Zweitverkäufers und der Beklagten. Da das Haus der Geschichte aus staatlichen Mitteln finanziert werde und Ausstellungsstücke wie der "Schabowski-Zettel" mit staatlichen Geldern erworben würden, bestehe ein generelles öffentliches Interesse an der Aufklärung der Erwerbshintergründe.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage allerdings insoweit ab, als der Journalist Auskunft über den Wortlaut der Vereinbarung zwischen dem Zweitverkäufer und dem Haus der Geschichte verlangte. Das sei vom presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht gedeckt. Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht in Münster stellen.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Festnahme von 39-Jähriger in Hessen nach Fund von Leiche

Nach dem Fund einer Leiche im hessischen Heusenstamm haben die Ermittler eine 39-jährige Tatverdächtige festgenommen. Bundespolizisten trafen die Frau am frühen Freitagmorgen an, als sie den Grenzübergang in Schwedt/Oder Richtung Polen überqueren wollte, wie die Polizei in Offenbach und die Staatsanwaltschaft Darmstadt mitteilten. Die Beamten nahmen die 39-Jährige vorläufig fest. Sie soll nun einer Haftrichterin vorgeführt werden.

Ex-US-Präsident Bill Clinton sagt über Beziehung zu Epstein aus

Der frühere US-Präsident Bill Clinton ist erstmals von Kongressabgeordneten zu seiner Verbindung zu dem verstorbenen Sexualstraftäter Jeffrey Epstein angehört worden. Es gebe "viele Fragen" an den ehemaligen Präsidenten, sagte am Freitag der Vorsitzende des Aufsichtsausschusses, der Republikaner James Comer. Die Demokraten im Ausschuss kritisierten, es werde der "falsche Präsident" befragt.

Lange Haftstrafen für Mord in Hamburger Park: 100 Mal auf Opfer eingestochen

Wegen der Tötung eines 18-Jährigen im Hamburger Stadtpark sind zwei Beschuldigte zu langjährigen Haftstrafen verurteilt worden. Das Landgericht der Hansestadt verhängte gegen die beiden Angeklagten am Freitag wegen gemeinschaftlichen Mordes Jugendstrafen von neuneinhalb beziehungsweise zwölf Jahren. Das Urteil wurde nach Angaben eines Gerichtssprechers unter Ausschluss der Öffentlichkeit verkündet. Es ist noch nicht rechtskräftig.

Entlassung von früherer JA-Funktionärin aus Rechtspflegeausbildung rechtens

Die Entlassung einer Funktionärin der früheren Jugendorganisation der AfD in Baden-Württemberg aus der Rechtspflegeausbildung ist einer Gerichtsentscheidung zufolge vorerst rechtens. Das Verwaltungsgericht Karlsruhe wies ihren Eilantrag gegen die Rücknahme ihrer Ernennung zur Rechtspflegeranwärterin zurück, wie das Gericht am Freitag mitteilte. Die Frau habe ihre Ernennung "durch eine arglistige Täuschung" über ihre zeitweilige Führungsposition in der Jungen Alternative (JA) Hessen erlangt, hieß es.

Textgröße ändern: