The National Times - Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen


Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen
Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Die Stiftung Haus der Geschichte muss der Presse die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels nennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Es gab damit der Klage eines Journalisten teilweise statt. (Az.: 6 K 3228/19)

Textgröße ändern:

Es geht dabei um den Zettel, von dem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz vom 9. November 1989 eine neue Regelung für die Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland ablas. Mit dem holprigen Satz "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich" schrieb er Geschichte. Diese Aussage führte wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer.

Das Haus der Geschichte in Bonn übernahm den "Schabowski-Zettel" im Jahr 2015 in seine Sammlung, nachdem es ihn von einem Verkäufer für eine Summe von 25.000 Euro erworben hatte. Dieser Zweitverkäufer hatte den Zettel zuvor wiederum von einem ebenfalls nicht namentlich bekannten Erstverkäufer erworben.

Der klagende Journalist verlangte vom Haus der Geschichte Auskunft über die Namen der beiden Verkäufer sowie über den Wortlaut der Vereinbarung mit dem Zweitverkäufer. Das Haus der Geschichte lehnte dies im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Auskünften das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zweitverkäufers entgegenstehe.

Dem Zweitverkäufer sei mündlich zugesagt worden, dass er anonym bleiben könne. Die Stiftung argumentierte, wenn sie potentiellen Verkäufern von Ausstellungsstücken keine Anonymität zusichern könne, sei sie zum Beispiel gegenüber Museen nicht konkurrenzfähig.

Das Gericht folgte dem im Wesentlichen nicht. Nach seinem Urteil überwiegt das Informationsinteresse der Presse die Interessen des Zweitverkäufers und der Beklagten. Da das Haus der Geschichte aus staatlichen Mitteln finanziert werde und Ausstellungsstücke wie der "Schabowski-Zettel" mit staatlichen Geldern erworben würden, bestehe ein generelles öffentliches Interesse an der Aufklärung der Erwerbshintergründe.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage allerdings insoweit ab, als der Journalist Auskunft über den Wortlaut der Vereinbarung zwischen dem Zweitverkäufer und dem Haus der Geschichte verlangte. Das sei vom presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht gedeckt. Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht in Münster stellen.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Zu betrunken für Alkoholtest: Mutter baut Unfall mit dreijährigem Kind in Auto

Mit ihrem dreijährigen Kind auf dem Beifahrersitz hat eine betrunkene Autofahrerin in Thüringen einen Unfall gebaut. Die 33-Jährige rammte in Siegmundsburg nacheinander zwei Mauern, wie die Polizei in Sonneberg am Sonntag mitteilte. Zu einem Atemalkoholtest war die Frau demnach nicht mehr in der Lage. Sie und ihr Kind blieben unverletzt.

Linienbus fährt gegen Baum: Elf teils schwer Verletzte in Berlin

Bei einem Unfall mit einem Linienbus in Berlin sind am Samstagabend nach Feuerwehrangaben elf Menschen teils erheblich verletzt worden. Ein Mensch kam mit lebensgefährlichen Verletzungen in ein Krankenhaus, drei weitere wurden als schwerverletzt eingestuft, wie die Feuerwehr in der Hauptstadt mitteilte. Der Bus fuhr demnach gegen einen Baum neben einer Straße.

Frau bei antisemitischer Attacke mit abgebrochener Glasflasche in Berlin verletzt

Nach einer mutmaßlich antisemitisch motivierten Attacke mit einer abgebrochenen Glasflasche auf eine Frau in Berlin ermittelt der Staatsschutz. Nach Polizeiangaben vom Wochenende ereignete sich der Angriff auf die 43-Jährige in der Nacht zu Freitag auf einer Straße im Bezirk Mitte. Sie erlitt demnach Schnittverletzungen an den Händen, als sie den Angriff abwehrte.

Richterbund fordert Streichung der Weisungsbefugnis gegenüber Staatsanwaltschaften

Nach dem Wahlsieg der AfD in Sachsen-Anhalt dringt der Deutsche Richterbund (DRB) auf eine Abschaffung der Weisungsbefugnis von Justizministerien gegenüber Staatsanwaltschaften. "Es muss per Gesetz ausgeschlossen werden, dass Extremisten in einer Regierung strafrechtliche Ermittlungen durch Weisungen in die eine oder andere Richtung lenken könnten", sagte DRB-Bundesgeschäftsführer Sven Rebehn dem "Kölner Stadt-Anzeiger" nach Angaben vom Sonntag. Er forderte eine Änderung noch in diesem Jahr.

Textgröße ändern: