The National Times - Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen


Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen
Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Die Stiftung Haus der Geschichte muss der Presse die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels nennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Es gab damit der Klage eines Journalisten teilweise statt. (Az.: 6 K 3228/19)

Textgröße ändern:

Es geht dabei um den Zettel, von dem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz vom 9. November 1989 eine neue Regelung für die Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland ablas. Mit dem holprigen Satz "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich" schrieb er Geschichte. Diese Aussage führte wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer.

Das Haus der Geschichte in Bonn übernahm den "Schabowski-Zettel" im Jahr 2015 in seine Sammlung, nachdem es ihn von einem Verkäufer für eine Summe von 25.000 Euro erworben hatte. Dieser Zweitverkäufer hatte den Zettel zuvor wiederum von einem ebenfalls nicht namentlich bekannten Erstverkäufer erworben.

Der klagende Journalist verlangte vom Haus der Geschichte Auskunft über die Namen der beiden Verkäufer sowie über den Wortlaut der Vereinbarung mit dem Zweitverkäufer. Das Haus der Geschichte lehnte dies im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Auskünften das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zweitverkäufers entgegenstehe.

Dem Zweitverkäufer sei mündlich zugesagt worden, dass er anonym bleiben könne. Die Stiftung argumentierte, wenn sie potentiellen Verkäufern von Ausstellungsstücken keine Anonymität zusichern könne, sei sie zum Beispiel gegenüber Museen nicht konkurrenzfähig.

Das Gericht folgte dem im Wesentlichen nicht. Nach seinem Urteil überwiegt das Informationsinteresse der Presse die Interessen des Zweitverkäufers und der Beklagten. Da das Haus der Geschichte aus staatlichen Mitteln finanziert werde und Ausstellungsstücke wie der "Schabowski-Zettel" mit staatlichen Geldern erworben würden, bestehe ein generelles öffentliches Interesse an der Aufklärung der Erwerbshintergründe.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage allerdings insoweit ab, als der Journalist Auskunft über den Wortlaut der Vereinbarung zwischen dem Zweitverkäufer und dem Haus der Geschichte verlangte. Das sei vom presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht gedeckt. Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht in Münster stellen.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Hinweis auf geplanten Gefangenenaufstand: Durchsuchung in JVA Siegburg

Nach einem Hinweis auf einen möglichen gewaltsamen Aufstand von Gefangenen ist die Justizvollzugsanstalt in Siegburg in Nordrhein-Westfalen durchsucht worden. Rund 100 Polizeikräfte unterstützten die Maßnahmen am Dienstag, wie ein Sprecher des Justizministeriums in Düsseldorf am Mittwoch mitteilte. Auslöser für den Großeinsatz war demnach die Aussage eines Gefangenen, wonach Inhaftierte einen Aufstand geplant hätten und dabei auch Waffen einsetzen wollten.

Nach Geisterfahrer-Unfall in Hessen: Zwölfjährige stirbt an Verletzungen

Nach einem Geisterfahrer-Unfall auf der Autobahn 45 in Hessen ist eines der drei lebensgefährlich verletzten Kinder gestorben. Die Zwölfjährige starb am Dienstag an ihren Verletzungen, wie ein Polizeisprecher in Gießen am Mittwoch sagte. Bei dem Unfall in der Nacht zum Sonntag nahe Florstadt waren die Autos einer 34-jährigen Falschfahrerin und eines 70-Jährigen frontal zusammengestoßen. Beide kamen durch den Unfall ums Leben.

Verheerender Waldbrand im Süden Frankreichs unter Kontrolle

Die französische Feuerwehr hat am Mittwoch einen verheerenden Waldbrand im Süden des Landes unter Kontrolle gebracht. "Momentan ist das Feuer auf seinen bisherigen Bereich begrenzt, das heißt, es breitet sich kaum noch aus", erklärte der örtliche Feuerwehrchef Eric Grohin zu dem Brand, der am Dienstag in der Nähe von Cotignac nordöstlich von Marseille ausgebrochen war und hunderte Menschen zur Flucht aus ihren Häusern gezwungen hatte.

78-Jähriger tot in Dortmunder Wohnhaus entdeckt - Verdächtiger festgenommen

Ein 78 Jahre alter Mann ist in Dortmund tot in seinem Wohnhaus entdeckt worden. Der Leichnam wies eindeutige Anzeichen eines Gewaltverbrechens auf, wie Polizei und Staatsanwaltschaft in der nordrhein-westfälischen Stadt am späten Dienstag mitteilten. Ein 41-Jähriger stellte sich noch am selben Tag bei der Polizei und gestand die Tat.

Textgröße ändern: