The National Times - Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen


Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen
Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Die Stiftung Haus der Geschichte muss der Presse die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels nennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Es gab damit der Klage eines Journalisten teilweise statt. (Az.: 6 K 3228/19)

Textgröße ändern:

Es geht dabei um den Zettel, von dem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz vom 9. November 1989 eine neue Regelung für die Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland ablas. Mit dem holprigen Satz "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich" schrieb er Geschichte. Diese Aussage führte wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer.

Das Haus der Geschichte in Bonn übernahm den "Schabowski-Zettel" im Jahr 2015 in seine Sammlung, nachdem es ihn von einem Verkäufer für eine Summe von 25.000 Euro erworben hatte. Dieser Zweitverkäufer hatte den Zettel zuvor wiederum von einem ebenfalls nicht namentlich bekannten Erstverkäufer erworben.

Der klagende Journalist verlangte vom Haus der Geschichte Auskunft über die Namen der beiden Verkäufer sowie über den Wortlaut der Vereinbarung mit dem Zweitverkäufer. Das Haus der Geschichte lehnte dies im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Auskünften das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zweitverkäufers entgegenstehe.

Dem Zweitverkäufer sei mündlich zugesagt worden, dass er anonym bleiben könne. Die Stiftung argumentierte, wenn sie potentiellen Verkäufern von Ausstellungsstücken keine Anonymität zusichern könne, sei sie zum Beispiel gegenüber Museen nicht konkurrenzfähig.

Das Gericht folgte dem im Wesentlichen nicht. Nach seinem Urteil überwiegt das Informationsinteresse der Presse die Interessen des Zweitverkäufers und der Beklagten. Da das Haus der Geschichte aus staatlichen Mitteln finanziert werde und Ausstellungsstücke wie der "Schabowski-Zettel" mit staatlichen Geldern erworben würden, bestehe ein generelles öffentliches Interesse an der Aufklärung der Erwerbshintergründe.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage allerdings insoweit ab, als der Journalist Auskunft über den Wortlaut der Vereinbarung zwischen dem Zweitverkäufer und dem Haus der Geschichte verlangte. Das sei vom presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht gedeckt. Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht in Münster stellen.

B.Scott--TNT

Empfohlen

300 Millionen Euro Betrug mit gebrauchten Handys: Internationale Razzia

In einer vom Zoll in Essen koordinierten internationalen Aktion in 19 Ländern sind 1700 Einsatzkräfte gegen mutmaßliche Millionenbetrüger vorgegangen. Sie sollen mehr als eine Million gebrauchter Handys namhafter Hersteller als Neuware verkauft und so einen Betrugsschaden von mindestens 300 Millionen Euro verursacht haben, wie das Zollfahndungsamt in Essen am Dienstag mitteilte. Allein den deutschen Finanzämtern soll Mehrwertsteuer in Höhe von 25 Millionen Euro entgangen sein.

Gedenkort nach CSD-Anschlag: Regenbogenbank in Berlin schon wieder beschädigt

Eine Bank in Regenbogenfarben, die im Berliner Tiergarten an den Anschlag auf den Berliner Christopher Street Day (CSD) erinnert, ist innerhalb weniger Wochen zum dritten Mal beschädigt worden. Unbekannte demolierten mehrere Holzlatten der Sitzfläche und brachen mindestens ein Teilstück einer Latte vollständig ab, wie die Polizei in der Bundeshauptstadt am Dienstag mitteilte. Die Ermittlungen des polizeilichen Staatsschutzes des Berliner Landeskriminalamts liefen.

Bundesweite Kontrolle gegen Schwarzarbeit in Friseur- und Kosmetikbranche

Mit einer groß angelegten Kontrolle sind Ermittler bundesweit gegen Schwarzarbeit in der Friseur- und Kosmetikbranche vorgegangen. Bislang wurden rund 340 Strafverfahren eingeleitet, wie die Generalzolldirektion am Dienstag in Bonn mitteilte. Demnach befragten am Samstag bundesweit rund 2200 Einsatzkräfte etwa 3300 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen. Zudem wurden die Unterlagen von gut 700 Geschäften überprüft.

17-Jährige in NRW nach Sturz mit Fahrrad von Auto überrollt und gestorben

Eine 17-Jährige ist in Nordrhein-Westfalen nach einem Sturz mit ihrem Fahrrad von einem Auto überrollt worden und gestorben. Sie erlag ihren schweren Verletzungen noch vor Ort, wie die Polizei Recklinghausen am Dienstag mitteilte. Demnach ereignete sich der Unfall am Montagabend in Herten.

Textgröße ändern: