The National Times - Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen


Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen
Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Die Stiftung Haus der Geschichte muss der Presse die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels nennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Es gab damit der Klage eines Journalisten teilweise statt. (Az.: 6 K 3228/19)

Textgröße ändern:

Es geht dabei um den Zettel, von dem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz vom 9. November 1989 eine neue Regelung für die Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland ablas. Mit dem holprigen Satz "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich" schrieb er Geschichte. Diese Aussage führte wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer.

Das Haus der Geschichte in Bonn übernahm den "Schabowski-Zettel" im Jahr 2015 in seine Sammlung, nachdem es ihn von einem Verkäufer für eine Summe von 25.000 Euro erworben hatte. Dieser Zweitverkäufer hatte den Zettel zuvor wiederum von einem ebenfalls nicht namentlich bekannten Erstverkäufer erworben.

Der klagende Journalist verlangte vom Haus der Geschichte Auskunft über die Namen der beiden Verkäufer sowie über den Wortlaut der Vereinbarung mit dem Zweitverkäufer. Das Haus der Geschichte lehnte dies im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Auskünften das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zweitverkäufers entgegenstehe.

Dem Zweitverkäufer sei mündlich zugesagt worden, dass er anonym bleiben könne. Die Stiftung argumentierte, wenn sie potentiellen Verkäufern von Ausstellungsstücken keine Anonymität zusichern könne, sei sie zum Beispiel gegenüber Museen nicht konkurrenzfähig.

Das Gericht folgte dem im Wesentlichen nicht. Nach seinem Urteil überwiegt das Informationsinteresse der Presse die Interessen des Zweitverkäufers und der Beklagten. Da das Haus der Geschichte aus staatlichen Mitteln finanziert werde und Ausstellungsstücke wie der "Schabowski-Zettel" mit staatlichen Geldern erworben würden, bestehe ein generelles öffentliches Interesse an der Aufklärung der Erwerbshintergründe.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage allerdings insoweit ab, als der Journalist Auskunft über den Wortlaut der Vereinbarung zwischen dem Zweitverkäufer und dem Haus der Geschichte verlangte. Das sei vom presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht gedeckt. Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht in Münster stellen.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Iranische Nobelpreisträgerin Mohammadi für ärztliche Behandlung gegen Kaution freigelassen

Iranische Behörden haben die inhaftierte Friedensnobelpreisträgerin Narges Mohammadi nach Angaben ihrer Unterstützer wegen ihres schlechten Gesundheitszustandes gegen Kaution freigelassen. Mohammadi sei am Sonntag zur medizinischen Behandlung nach Teheran gebracht worden, teilte ihre Stiftung am Sonntag mit. Nach einem zehntägigen Krankenhausaufenthalt in Sandschan im Norden des Iran, wo sie ihre Haftstrafe verbüßt, sei Mohammadi "gegen eine hohe Kaution eine Aussetzung der Strafe gewährt" worden.

Baden-Württemberg: Kind auf Laufrad von Zug erfasst und gestorben

In Baden-Württemberg ist ein vierjähriges Mädchen auf einem Laufrad von einem Zug erfasst worden und ums Leben gekommen. Das Kind befuhr am Samstagabend in Sipplingen im Bodenseekreis trotz geschlossener Halbschranken einen Bahnübergang und kollidierte mit einem Regionalexpress, wie das Polizeipräsidium Ravensburg am Sonntag mitteilte.

Festnahme nach Tötung eines Mannes in Köln Ehrenfeld

Nach einem mutmaßlichen Tötungsdelikt in Köln hat die Polizei einen tatverdächtigen 31-Jährigen festgenommen. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft am Samstag mitteilten, wurden am Morgen Einsatzkräfte zu einem Mehrfamilienhaus im Stadtteil Ehrenfeld gerufen, nachdem ein Anwohner einen lauten Streit bemerkt und dann einen Schwerverletzten im Hausflur entdeckt hatte. Der zunächst nicht zu identifizierende Mann starb trotz Reanimationsmaßnahmen noch vor Ort.

Hantavirus: WHO macht Evakuierung von Kreuzfahrtschiff zur Chefsache

Nach dem Hantavirus-Ausbruch auf dem niederländischen Kreuzfahrtschiff "Hondius" macht die Weltgesundheitsorganisation (WHO) die Evakuierung der noch rund 150 Menschen an Bord zur Chefsache. WHO-Chef Tedros Adhanom Ghebreyesus traf am Samstag in Spanien ein, um eine sichere Evakuierung zu beaufsichtigen. Laut WHO wurde mittlerweile in sechs von acht Verdachtsfällen eine Infektion mit dem von Mensch zu Mensch übertragbaren Andes-Virusstamm bestätigt. Zu den drei Todesopfern zählt eine Deutsche.

Textgröße ändern: