The National Times - Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen


Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen
Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Die Stiftung Haus der Geschichte muss der Presse die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels nennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Es gab damit der Klage eines Journalisten teilweise statt. (Az.: 6 K 3228/19)

Textgröße ändern:

Es geht dabei um den Zettel, von dem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz vom 9. November 1989 eine neue Regelung für die Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland ablas. Mit dem holprigen Satz "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich" schrieb er Geschichte. Diese Aussage führte wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer.

Das Haus der Geschichte in Bonn übernahm den "Schabowski-Zettel" im Jahr 2015 in seine Sammlung, nachdem es ihn von einem Verkäufer für eine Summe von 25.000 Euro erworben hatte. Dieser Zweitverkäufer hatte den Zettel zuvor wiederum von einem ebenfalls nicht namentlich bekannten Erstverkäufer erworben.

Der klagende Journalist verlangte vom Haus der Geschichte Auskunft über die Namen der beiden Verkäufer sowie über den Wortlaut der Vereinbarung mit dem Zweitverkäufer. Das Haus der Geschichte lehnte dies im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Auskünften das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zweitverkäufers entgegenstehe.

Dem Zweitverkäufer sei mündlich zugesagt worden, dass er anonym bleiben könne. Die Stiftung argumentierte, wenn sie potentiellen Verkäufern von Ausstellungsstücken keine Anonymität zusichern könne, sei sie zum Beispiel gegenüber Museen nicht konkurrenzfähig.

Das Gericht folgte dem im Wesentlichen nicht. Nach seinem Urteil überwiegt das Informationsinteresse der Presse die Interessen des Zweitverkäufers und der Beklagten. Da das Haus der Geschichte aus staatlichen Mitteln finanziert werde und Ausstellungsstücke wie der "Schabowski-Zettel" mit staatlichen Geldern erworben würden, bestehe ein generelles öffentliches Interesse an der Aufklärung der Erwerbshintergründe.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage allerdings insoweit ab, als der Journalist Auskunft über den Wortlaut der Vereinbarung zwischen dem Zweitverkäufer und dem Haus der Geschichte verlangte. Das sei vom presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht gedeckt. Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht in Münster stellen.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Freispruch für deutschen Maddie-Verdächtigen in anderen Fällen wird von BGH überprüft

Der Freispruch für den deutschen Maddie-Verdächtigen in einem Vergewaltigungsprozess wird vom Bundesgerichtshof (BGH) überprüft. Er verhandelt am 11. Januar in Leipzig über die Revisionen von Staatsanwaltschaft und zwei Nebenklägerinnen, wie er am Freitag in Karlsruhe ankündigte. Christian B. ist Tatverdächtiger im Fall des 2007 in Portugal verschwundenen britischen Mädchens Madeleine "Maddie" McCann - hier geht es aber um andere Vorwürfe. (Az. 6 StR 173/25)

16-Jähriger erschießt drei Kinder und einen Lehrer an Grundschule in den USA

Ein 16-Jähriger hat in einer Grundschule im Nordwesten der USA drei Kinder und einen Lehrer erschossen. Ein weiteres Kind und ein Lehrer wurden nach Polizeiangaben bei dem Angriff am Donnerstag (Ortszeit) in Bend im Bundesstaat Oregon lebensgefährlich verletzt. Der Angreifer wurde von einem Augenzeugen noch am Tatort erschossen.

Drei Kinder und ein Lehrer in Grundschule in den USA erschossen - Angreifer getötet

Ein 16-Jähriger hat in einer Grundschule im Westen der USA drei Kinder und einen Lehrer erschossen. Die Kinder waren fünf, acht und elf Jahre alt, wie die Polizei in der Stadt Bend im Bundesstaat Oregon am Donnerstag mitteilte. Ein weiteres Kind und ein Lehrer wurden demnach lebensgefährlich verletzt. Der 16 Jahre alte Angreifer wurde am Tatort erschossen.

16-Jähriger erschießt in Grundschule in den USA drei Kinder und einen Lehrer

Ein 16-Jähriger hat bei einem Schusswaffenangriff in einer Grundschule in den USA vier Menschen getötet. Bei den Opfern handele es sich um drei Kinder im Alter von fünf, acht und elf Jahren sowie einen Lehrer, teilte die Polizei in der Stadt Bend im Bundesstaat Oregon am Donnerstag mit. Der Täter wurde am Tatort erschossen.

Textgröße ändern: