The National Times - Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen


Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen
Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Die Stiftung Haus der Geschichte muss der Presse die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels nennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Es gab damit der Klage eines Journalisten teilweise statt. (Az.: 6 K 3228/19)

Textgröße ändern:

Es geht dabei um den Zettel, von dem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz vom 9. November 1989 eine neue Regelung für die Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland ablas. Mit dem holprigen Satz "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich" schrieb er Geschichte. Diese Aussage führte wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer.

Das Haus der Geschichte in Bonn übernahm den "Schabowski-Zettel" im Jahr 2015 in seine Sammlung, nachdem es ihn von einem Verkäufer für eine Summe von 25.000 Euro erworben hatte. Dieser Zweitverkäufer hatte den Zettel zuvor wiederum von einem ebenfalls nicht namentlich bekannten Erstverkäufer erworben.

Der klagende Journalist verlangte vom Haus der Geschichte Auskunft über die Namen der beiden Verkäufer sowie über den Wortlaut der Vereinbarung mit dem Zweitverkäufer. Das Haus der Geschichte lehnte dies im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Auskünften das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zweitverkäufers entgegenstehe.

Dem Zweitverkäufer sei mündlich zugesagt worden, dass er anonym bleiben könne. Die Stiftung argumentierte, wenn sie potentiellen Verkäufern von Ausstellungsstücken keine Anonymität zusichern könne, sei sie zum Beispiel gegenüber Museen nicht konkurrenzfähig.

Das Gericht folgte dem im Wesentlichen nicht. Nach seinem Urteil überwiegt das Informationsinteresse der Presse die Interessen des Zweitverkäufers und der Beklagten. Da das Haus der Geschichte aus staatlichen Mitteln finanziert werde und Ausstellungsstücke wie der "Schabowski-Zettel" mit staatlichen Geldern erworben würden, bestehe ein generelles öffentliches Interesse an der Aufklärung der Erwerbshintergründe.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage allerdings insoweit ab, als der Journalist Auskunft über den Wortlaut der Vereinbarung zwischen dem Zweitverkäufer und dem Haus der Geschichte verlangte. Das sei vom presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht gedeckt. Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht in Münster stellen.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Orban: Durchsuchung bei Ungarns Ex-Regierungspartei Fidesz "politisch motiviert"

Ungarns ehemaliger Ministerpräsident Viktor Orban hat die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen seine Partei Fidesz als politisch motiviert kritisiert. "Seit gestern ist mir klar geworden, worum es hier geht", sagte Orban am Mittwoch Journalisten vor der Fidesz-Parteizentrale. Es handle sich um ein "politisch motiviertes rechtliches Verfahren, das darauf abzielt, Fidesz rechtlich handlungsunfähig zu machen".

Böse Überraschung: Einbrecher steht neben Bett von schlafendem 59-Jährigen

Ein schlafender 59-Jähriger ist in Viersen in Nordrhein-Westfalen von einem neben seinem Bett stehenden Einbrecher überrascht worden. Der Mann habe den Eindringling nach den Wachwerden im ersten Moment für seine Ehefrau gehalten und entsprechend angesprochen, teilte die örtliche Polizei nach dem Vorfall in der Nacht zum Mittwoch mit. Der Täter sei daraufhin geflüchtet.

Zwei Straßenbahnen stoßen in Rotterdam zusammen: 15 Verletzte

In der niederländischen Hafenstadt Rotterdam sind am Mittwoch auf der Erasmus-Brücke zwei Straßenbahnen zusammengestoßen. Dabei wurden nach Angaben der Behörden mindestens 15 Menschen verletzt, einer von ihnen wurde mit schweren Verletzungen ins Krankenhaus eingeliefert.

Freispruch für Busfahrer nach Unfall mit tödlich verletztem Neunjährigen in Hamburg

Nach einem Unfall mit einem tödlich verletzten Neunjährigen hat das Amtsgericht Hamburg-Bergedorf einen Busfahrer vom Vorwurf der fahrlässigen Tötung freigesprochen. Selbst wenn er langsamer gefahren wäre, hätte das einen Unfall nicht verhindert, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Er hätte demnach mit dem Fahrzeug auch nicht ausweichen können.

Textgröße ändern: