The National Times - Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen


Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen
Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Die Stiftung Haus der Geschichte muss der Presse die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels nennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Es gab damit der Klage eines Journalisten teilweise statt. (Az.: 6 K 3228/19)

Textgröße ändern:

Es geht dabei um den Zettel, von dem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz vom 9. November 1989 eine neue Regelung für die Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland ablas. Mit dem holprigen Satz "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich" schrieb er Geschichte. Diese Aussage führte wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer.

Das Haus der Geschichte in Bonn übernahm den "Schabowski-Zettel" im Jahr 2015 in seine Sammlung, nachdem es ihn von einem Verkäufer für eine Summe von 25.000 Euro erworben hatte. Dieser Zweitverkäufer hatte den Zettel zuvor wiederum von einem ebenfalls nicht namentlich bekannten Erstverkäufer erworben.

Der klagende Journalist verlangte vom Haus der Geschichte Auskunft über die Namen der beiden Verkäufer sowie über den Wortlaut der Vereinbarung mit dem Zweitverkäufer. Das Haus der Geschichte lehnte dies im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Auskünften das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zweitverkäufers entgegenstehe.

Dem Zweitverkäufer sei mündlich zugesagt worden, dass er anonym bleiben könne. Die Stiftung argumentierte, wenn sie potentiellen Verkäufern von Ausstellungsstücken keine Anonymität zusichern könne, sei sie zum Beispiel gegenüber Museen nicht konkurrenzfähig.

Das Gericht folgte dem im Wesentlichen nicht. Nach seinem Urteil überwiegt das Informationsinteresse der Presse die Interessen des Zweitverkäufers und der Beklagten. Da das Haus der Geschichte aus staatlichen Mitteln finanziert werde und Ausstellungsstücke wie der "Schabowski-Zettel" mit staatlichen Geldern erworben würden, bestehe ein generelles öffentliches Interesse an der Aufklärung der Erwerbshintergründe.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage allerdings insoweit ab, als der Journalist Auskunft über den Wortlaut der Vereinbarung zwischen dem Zweitverkäufer und dem Haus der Geschichte verlangte. Das sei vom presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht gedeckt. Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht in Münster stellen.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Russisch-orthodoxes Kirchenoberhaupt will mit Leo XIV. Verhältnis beider Kirchen verbessern

Das Oberhaupt der russisch-orthodoxen Kirche hat Papst Leo XIV. zu seiner Ernennung gratuliert und den Wunsch nach verbesserten Beziehungen zwischen beiden Kirchen geäußert. "Ich hoffe aufrichtig, dass sich die Beziehungen zwischen unseren Kirchen unter Ihrer Beteiligung weiter entwickeln werden", erklärte Patriarch Kyrill am Freitag. Das Verhältnis zwischen orthodoxer Kirche und dem Vatikan ist seit langem angespannt - kein Papst hat bislang Russland besucht.

Erneut schwere Sicherheitspanne an US-Flughafen Newark nahe New York

Am internationalen US-Flughafen Newark westlich von New York ist es zum zweiten Mal binnen zwei Wochen zu einer schweren Sicherheitspanne gekommen. Nach Angaben der US-Luftfahrtbehörde FAA vom Freitag konnten die Fluglotsen anderthalb Minuten lang nicht mit den Piloten der landenden und startenden Maschinen kommunizieren. Betroffen waren demnach die Radarbildschirme und das Telekommunikationssystem am Boden.

Vorwurf der Bestechung aus China: Ermittlungen gegen AfD-Politiker Krah

Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hat ein Ermittlungsverfahren gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten und früheren Europaparlamentarier Maximilian Krah eingeleitet und die Aufhebung seiner Immunität beantragt. Die Justizbehörde bestätigte am Freitag einen entsprechenden Bericht der "Süddeutschen Zeitung". Es geht demnach um den Vorwurf der Geldwäsche und der Bestechlichkeit als Mandatsträger im Europäischen Parlament. Krah soll Geld aus China angenommen haben. Der 48-Jährige prangerte das Verfahren als "Politisierung der Justiz" an.

Ukraine und EU beschließen Einrichtung von Sondertribunal zu Moskaus Angriffskrieg

Die Ukraine und die EU haben bei einem Außenministertreffen im westukrainischen Lwiw die Einrichtung eines Sondertribunals zum russischen Angriffskrieg beschlossen. Vertreter der Ukraine und der EU gaben am Freitag grünes Licht für das Projekt, mit dem russische Verantwortliche zur Rechenschaft gezogen werden sollen. Die EU sagte Kiew zudem eine Milliarde Euro aus russischen Vermögenswerten zu. Während die EU-Außenminister in Lwiw ihre Unterstützung für Kiew betonten, wurde in Moskau mit einer Militärparade der Sieg über Nazi-Deutschland im Zweiten Weltkrieg gefeiert.

Textgröße ändern: