The National Times - Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen


Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen
Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Die Stiftung Haus der Geschichte muss der Presse die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels nennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Es gab damit der Klage eines Journalisten teilweise statt. (Az.: 6 K 3228/19)

Textgröße ändern:

Es geht dabei um den Zettel, von dem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz vom 9. November 1989 eine neue Regelung für die Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland ablas. Mit dem holprigen Satz "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich" schrieb er Geschichte. Diese Aussage führte wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer.

Das Haus der Geschichte in Bonn übernahm den "Schabowski-Zettel" im Jahr 2015 in seine Sammlung, nachdem es ihn von einem Verkäufer für eine Summe von 25.000 Euro erworben hatte. Dieser Zweitverkäufer hatte den Zettel zuvor wiederum von einem ebenfalls nicht namentlich bekannten Erstverkäufer erworben.

Der klagende Journalist verlangte vom Haus der Geschichte Auskunft über die Namen der beiden Verkäufer sowie über den Wortlaut der Vereinbarung mit dem Zweitverkäufer. Das Haus der Geschichte lehnte dies im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Auskünften das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zweitverkäufers entgegenstehe.

Dem Zweitverkäufer sei mündlich zugesagt worden, dass er anonym bleiben könne. Die Stiftung argumentierte, wenn sie potentiellen Verkäufern von Ausstellungsstücken keine Anonymität zusichern könne, sei sie zum Beispiel gegenüber Museen nicht konkurrenzfähig.

Das Gericht folgte dem im Wesentlichen nicht. Nach seinem Urteil überwiegt das Informationsinteresse der Presse die Interessen des Zweitverkäufers und der Beklagten. Da das Haus der Geschichte aus staatlichen Mitteln finanziert werde und Ausstellungsstücke wie der "Schabowski-Zettel" mit staatlichen Geldern erworben würden, bestehe ein generelles öffentliches Interesse an der Aufklärung der Erwerbshintergründe.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage allerdings insoweit ab, als der Journalist Auskunft über den Wortlaut der Vereinbarung zwischen dem Zweitverkäufer und dem Haus der Geschichte verlangte. Das sei vom presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht gedeckt. Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht in Münster stellen.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Britischer Regierungschef "entsetzt" nach Serie "antisemitischer" Brandanschläge in London

Im Großraum London hat es erneut einen versuchten Brandanschlag auf eine jüdische Einrichtung gegeben. In einem Raum der Kenton Synagoge in Harrow nordwestlich des Zentrums von London verursachte ein Feuer Samstagnacht geringe Schäden, wie die für die Sicherheit jüdischer Einrichtungen zuständige CST am Sonntag mitteilte. Verletzte gab es nicht. Laut Polizei war offenbar eine Flasche mit Brandbeschleuniger durch ein Fenster der Synagoge geworfen worden. Der britische Premierminister Keir Starmer zeigte sich am Sonntag "entsetzt" angesichts der Serie "antisemitischer" Anschläge.

Papst Leo XIV. zelebriert Messe vor 100.000 Menschen in Angola

Papst Leo XIV. hat in Angola eine Messe vor rund 100.000 Menschen zelebriert. In seiner Predigt in dem südwestafrikanischen Staat rief Leo am Sonntag die Angolanerinnen und Angolaner auf, ein Land aufzubauen, "in dem der Hass und die Gewalt verschwinden" und die "Geißel der Korruption" beseitigt werde. Gebraucht werde eine "neue Kultur der Gerechtigkeit und des Teilens".

Möglicher Erpressungsversuch: Rattengift in Hipp-Babynahrung in Österreich gefunden

In einem Gläschen mit Babynahrung in Österreich ist Rattengift entdeckt worden. Die österreichische Gesundheitsagentur Ages äußerte am Wochenende die Vermutung, dass es sich um einen Erpressungsversuch gegen den deutschen Hersteller Hipp handeln könnte. Das Unternehmen hatte am Freitagabend in Österreich sein gesamtes Sortiment an Babygläschen bei der Supermarktkette Spar wegen Gesundheitsrisiken zurückgerufen. Für Deutschland gab Hipp hingegen Entwarnung.

Angreifer erschießt sechs Menschen in Kiew - Ermittler prüfen terroristisches Motiv

Er feuerte auf der Straße auf Passanten und nahm dann in einem Supermarkt Geiseln: In einem Wohnviertel der ukrainischen Hauptstadt Kiew hat ein Angreifer sechs Menschen getötet. Weitere 14 Menschen wurden bei der Gewalttat am Samstag verletzt, wie Präsident Wolodymyr Selenskyj mitteilte. Der Täter wurde schließlich von Sondereinsatzkräften der Polizei erschossen. Die Hintergründe des Verbrechens waren zunächst unklar.

Textgröße ändern: