The National Times - Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen


Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen
Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Die Stiftung Haus der Geschichte muss der Presse die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels nennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Es gab damit der Klage eines Journalisten teilweise statt. (Az.: 6 K 3228/19)

Textgröße ändern:

Es geht dabei um den Zettel, von dem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz vom 9. November 1989 eine neue Regelung für die Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland ablas. Mit dem holprigen Satz "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich" schrieb er Geschichte. Diese Aussage führte wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer.

Das Haus der Geschichte in Bonn übernahm den "Schabowski-Zettel" im Jahr 2015 in seine Sammlung, nachdem es ihn von einem Verkäufer für eine Summe von 25.000 Euro erworben hatte. Dieser Zweitverkäufer hatte den Zettel zuvor wiederum von einem ebenfalls nicht namentlich bekannten Erstverkäufer erworben.

Der klagende Journalist verlangte vom Haus der Geschichte Auskunft über die Namen der beiden Verkäufer sowie über den Wortlaut der Vereinbarung mit dem Zweitverkäufer. Das Haus der Geschichte lehnte dies im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Auskünften das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zweitverkäufers entgegenstehe.

Dem Zweitverkäufer sei mündlich zugesagt worden, dass er anonym bleiben könne. Die Stiftung argumentierte, wenn sie potentiellen Verkäufern von Ausstellungsstücken keine Anonymität zusichern könne, sei sie zum Beispiel gegenüber Museen nicht konkurrenzfähig.

Das Gericht folgte dem im Wesentlichen nicht. Nach seinem Urteil überwiegt das Informationsinteresse der Presse die Interessen des Zweitverkäufers und der Beklagten. Da das Haus der Geschichte aus staatlichen Mitteln finanziert werde und Ausstellungsstücke wie der "Schabowski-Zettel" mit staatlichen Geldern erworben würden, bestehe ein generelles öffentliches Interesse an der Aufklärung der Erwerbshintergründe.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage allerdings insoweit ab, als der Journalist Auskunft über den Wortlaut der Vereinbarung zwischen dem Zweitverkäufer und dem Haus der Geschichte verlangte. Das sei vom presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht gedeckt. Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht in Münster stellen.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Anhörungen am Obersten Gericht der USA zu Glyphosat-Klage gegen Monsanto begonnen

Am Obersten Gericht der USA haben am Montag Anhörungen zu einer Berufungsklage von Bayer gegen ein Urteil gegen das umstrittene Pflanzenschutzmittel Glyphosat der Bayer-Tochter Monsanto begonnen. Das Unternehmen begrüße, "dass der US Supreme Court die Frage der Einheitlichkeit der Regulierung und des Vorrangs von Bundesrecht sorgfältig prüft", teilte Bayers Sprecher Philipp Blank nach dem Gerichtstermin mit.

Fluggesellschaften: Zu wenig ordnungsgemäße Untersuchungen nach Unglücken

Zu wenige öffentliche Untersuchungen von Unfällen im Luftverkehr führen dem Airline-Verband Iata zufolge zu einem ordnungsgemäß veröffentlichten Bericht. "Zwischen 2019 und 2023 wurden nur 63 Prozent der Unfallberichte gemäß den Verpflichtungen der Staaten" im Rahmen des Abkommens von Chicago fertiggestellt, das die weltweite Zivilluftfahrt regelt, erklärte der Verband am Montag auf seiner Website. Es werde "intensiv" an der Lösung des Problems gearbeitet. In dem Verband sind mehr als 360 Fluggesellschaften aus über 120 Ländern zusammengeschlossen.

Gericht wirft Verdächtigem versuchten Mord an US-Präsident Trump vor

Nach den Schüssen am Rande einer Gala-Veranstaltung mit Donald Trump in Washington wird dem Verdächtigen versuchter Mord an dem US-Präsidenten vorgeworfen. Das erklärte das zuständige Gericht am Montag bei einer Anhörung. Am Rande des traditionellen Korrespondenten-Dinners in der US-Hauptstadt hatte ein bewaffneter Mann am Samstagabend versucht, eine Sicherheitskontrolle zu überwinden; bei seiner Festnahme fielen mehrere Schüsse.

75-Jähriger wird in Baden-Württemberg von Wohnmobil überrollt und stirbt

Ein 75-Jähriger ist in Baden-Württemberg von seinem Wohnmobil überrollt worden und gestorben. Der Mann erlag seinen Verletzungen noch am Unglücksort, wie die Polizei in Heilbronn am Montag mitteilte. Demnach hielt er sich in Wertheim für Reparaturarbeiten hinter dem Fahrzeug auf.

Textgröße ändern: