The National Times - Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen


Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen
Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Die Stiftung Haus der Geschichte muss der Presse die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels nennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Es gab damit der Klage eines Journalisten teilweise statt. (Az.: 6 K 3228/19)

Textgröße ändern:

Es geht dabei um den Zettel, von dem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz vom 9. November 1989 eine neue Regelung für die Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland ablas. Mit dem holprigen Satz "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich" schrieb er Geschichte. Diese Aussage führte wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer.

Das Haus der Geschichte in Bonn übernahm den "Schabowski-Zettel" im Jahr 2015 in seine Sammlung, nachdem es ihn von einem Verkäufer für eine Summe von 25.000 Euro erworben hatte. Dieser Zweitverkäufer hatte den Zettel zuvor wiederum von einem ebenfalls nicht namentlich bekannten Erstverkäufer erworben.

Der klagende Journalist verlangte vom Haus der Geschichte Auskunft über die Namen der beiden Verkäufer sowie über den Wortlaut der Vereinbarung mit dem Zweitverkäufer. Das Haus der Geschichte lehnte dies im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Auskünften das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zweitverkäufers entgegenstehe.

Dem Zweitverkäufer sei mündlich zugesagt worden, dass er anonym bleiben könne. Die Stiftung argumentierte, wenn sie potentiellen Verkäufern von Ausstellungsstücken keine Anonymität zusichern könne, sei sie zum Beispiel gegenüber Museen nicht konkurrenzfähig.

Das Gericht folgte dem im Wesentlichen nicht. Nach seinem Urteil überwiegt das Informationsinteresse der Presse die Interessen des Zweitverkäufers und der Beklagten. Da das Haus der Geschichte aus staatlichen Mitteln finanziert werde und Ausstellungsstücke wie der "Schabowski-Zettel" mit staatlichen Geldern erworben würden, bestehe ein generelles öffentliches Interesse an der Aufklärung der Erwerbshintergründe.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage allerdings insoweit ab, als der Journalist Auskunft über den Wortlaut der Vereinbarung zwischen dem Zweitverkäufer und dem Haus der Geschichte verlangte. Das sei vom presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht gedeckt. Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht in Münster stellen.

B.Scott--TNT

Empfohlen

US-Senat stimmt für Gesetzesentwurf zur Beschränkung von Trumps Vorgehen in Venezuela

Im US-Senat haben fünf republikanische Senatoren einen von den Demokraten eingebrachten Gesetzesentwurf zur Begrenzung der militärischen Befugnisse von US-Präsident Donald Trump unterstützt und damit dessen Zorn auf sich gezogen. Am Donnerstag stimmte eine Mehrheit der Senatoren in Washington für den Entwurf, der künftige US-Militäreinsätze in Venezuela ohne die ausdrückliche Zustimmung des Kongresses verbieten würde. Der Republikaner Trump beschimpfte anschließend die fünf mit den Demokraten stimmenden Parteikollegen und bezichtigte sie der "Dummheit".

Aufenthaltstitel für türkische Staatsbürger erschlichen: Haftstrafe in Berlin

Wegen des Erschleichens von Aufenthaltstiteln für türkische Staatsbürger in zehn Fällen ist ein 26-Jähriger in Berlin zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten verurteilt worden. Ein mitangeklagter 31-Jähriger bekam eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Auch er wurde des Erschleichens von Aufenthaltstiteln in zehn Fällen schuldig gesprochen.

Drei Tote bei Explosion von Wohnhaus in Albstadt - Gasaustritt mögliche Ursache

Bei der Explosion eines Wohnhauses sind in Albstadt in Baden-Württemberg am Donnerstag drei Menschen ums Leben gekommen, darunter ein Kind. Es handle sich bei ihnen "mit hoher Wahrscheinlichkeit" um die in dem eingestürzten Gebäude wohnende dreiköpfige Familie, teilten die Polizei in Reutlingen und die Staatsanwaltschaft Hechingen mit. Sie prüften demnach, ob ein Gasaustritt zu der Explosion führte. Deren Ursache sei derzeit aber noch unklar, hieß es.

Deutschland rüstet sich für Schneefront - Schulausfälle und tödliche Unfälle

Deutschland rüstet sich für eine Schneefront mit Sturm und gefrierendem Regen. Ab Donnerstagabend drohen dem Deutsche Wetterdienst zufolge in weiten Teilen des Landes gefährliche Niederschläge, vor allem im Norden und Nordosten werden am Freitag demnach teils unwetterartige Schneemengen von bis zu 20 Zentimetern und Schneeverwehungen erwartet. Schon am Donnerstag hatte der Wintereinbruch das Land im Griff. Es gab Zugausfälle im Fernverkehr der Deutschen Bahn, auch im Nahverkehr sowie auf Straßen gab es Behinderungen und zahlreiche Glätteunfälle.

Textgröße ändern: