The National Times - Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen


Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen
Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Die Stiftung Haus der Geschichte muss der Presse die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels nennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Es gab damit der Klage eines Journalisten teilweise statt. (Az.: 6 K 3228/19)

Textgröße ändern:

Es geht dabei um den Zettel, von dem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz vom 9. November 1989 eine neue Regelung für die Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland ablas. Mit dem holprigen Satz "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich" schrieb er Geschichte. Diese Aussage führte wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer.

Das Haus der Geschichte in Bonn übernahm den "Schabowski-Zettel" im Jahr 2015 in seine Sammlung, nachdem es ihn von einem Verkäufer für eine Summe von 25.000 Euro erworben hatte. Dieser Zweitverkäufer hatte den Zettel zuvor wiederum von einem ebenfalls nicht namentlich bekannten Erstverkäufer erworben.

Der klagende Journalist verlangte vom Haus der Geschichte Auskunft über die Namen der beiden Verkäufer sowie über den Wortlaut der Vereinbarung mit dem Zweitverkäufer. Das Haus der Geschichte lehnte dies im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Auskünften das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zweitverkäufers entgegenstehe.

Dem Zweitverkäufer sei mündlich zugesagt worden, dass er anonym bleiben könne. Die Stiftung argumentierte, wenn sie potentiellen Verkäufern von Ausstellungsstücken keine Anonymität zusichern könne, sei sie zum Beispiel gegenüber Museen nicht konkurrenzfähig.

Das Gericht folgte dem im Wesentlichen nicht. Nach seinem Urteil überwiegt das Informationsinteresse der Presse die Interessen des Zweitverkäufers und der Beklagten. Da das Haus der Geschichte aus staatlichen Mitteln finanziert werde und Ausstellungsstücke wie der "Schabowski-Zettel" mit staatlichen Geldern erworben würden, bestehe ein generelles öffentliches Interesse an der Aufklärung der Erwerbshintergründe.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage allerdings insoweit ab, als der Journalist Auskunft über den Wortlaut der Vereinbarung zwischen dem Zweitverkäufer und dem Haus der Geschichte verlangte. Das sei vom presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht gedeckt. Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht in Münster stellen.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Niedrigwasser im Rhein: Unternehmen weichen auf Schiene und Lkw aus

Angesichts des Niedrigwassers im Rhein weichen betroffene Unternehmen zunehmend auf Transporte über die Schiene oder per Lkw aus. "Die Lieferungen per Schiff sind stark eingeschränkt und die Schiffe mit deutlich weniger Ladung als üblich unterwegs", erklärte der in Köln ansässige Spezialchemiekonzern Lanxess. "Da einzelne Lade- und Entladestellen nicht mehr erreichbar sind, stellen wir möglichst auf Bahn- und Straßentransporte um."

Zwei Mitglieder von internationaler Schleuserbande im Saarland festgenommen

Im Saarland sind zwei mutmaßliche Mitglieder einer international agierenden Schleuserbande festgenommen worden. Ein 26-jährige Syrer und ein weiterer Verdächtiger wurden am Mittwoch im Raum Saarbrücken gefasst, wie die Bundespolizei in München mitteilte. Zeitgleich wurden zwei weitere mutmaßliche Schleuser im Alter von 31 und 32 Jahren in Serbien festgenommen. Die Verdächtigen sollen zumindest teilweise dem international agierenden Schleusernetzwerk Al-Sarawi angehören.

Betrug: 89-Jähriger aus Nordrhein-Westfalen verliert Gold in mittlerem sechsstelligen Wert

Mit einem Schockanruf haben Trickbetrüger in Nordrhein-Westfalen einen 89-jährigen Mann um Gold im Wert von mehreren hunderttausend Euro gebracht. Der Schaden liege mutmaßlich im mittleren sechsstelligen Eurobereich, teilte die Polizei in Siegburg am Mittwoch mit. Ein unbekannter Täter hatte sich demnach am Dienstag am Telefon als Arzt einer Bonner Klinik ausgegeben und den Senior mit einer erfundenen Notlage unter Druck gesetzt.

Zwei Männer in Augsburg getötet: 29-Jähriger in Untersuchungshaft

Nach dem gewaltsamen Tod zweier Männer im bayerischen Augsburg ist ein 29-jähriger Tatverdächtiger in Untersuchungshaft genommen worden. Ein Ermittlungsrichter erließ am Dienstag Haftbefehl wegen des Verdachts des zweifachen Totschlags, wie die örtliche Polizei am Mittwoch mitteilte. Bei den Getöteten handelte es sich um einen 39- und einen 54-Jährigen. Die Hintergründe der Tat waren unklar.

Textgröße ändern: