The National Times - Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen


Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen
Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Die Stiftung Haus der Geschichte muss der Presse die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels nennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Es gab damit der Klage eines Journalisten teilweise statt. (Az.: 6 K 3228/19)

Textgröße ändern:

Es geht dabei um den Zettel, von dem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz vom 9. November 1989 eine neue Regelung für die Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland ablas. Mit dem holprigen Satz "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich" schrieb er Geschichte. Diese Aussage führte wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer.

Das Haus der Geschichte in Bonn übernahm den "Schabowski-Zettel" im Jahr 2015 in seine Sammlung, nachdem es ihn von einem Verkäufer für eine Summe von 25.000 Euro erworben hatte. Dieser Zweitverkäufer hatte den Zettel zuvor wiederum von einem ebenfalls nicht namentlich bekannten Erstverkäufer erworben.

Der klagende Journalist verlangte vom Haus der Geschichte Auskunft über die Namen der beiden Verkäufer sowie über den Wortlaut der Vereinbarung mit dem Zweitverkäufer. Das Haus der Geschichte lehnte dies im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Auskünften das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zweitverkäufers entgegenstehe.

Dem Zweitverkäufer sei mündlich zugesagt worden, dass er anonym bleiben könne. Die Stiftung argumentierte, wenn sie potentiellen Verkäufern von Ausstellungsstücken keine Anonymität zusichern könne, sei sie zum Beispiel gegenüber Museen nicht konkurrenzfähig.

Das Gericht folgte dem im Wesentlichen nicht. Nach seinem Urteil überwiegt das Informationsinteresse der Presse die Interessen des Zweitverkäufers und der Beklagten. Da das Haus der Geschichte aus staatlichen Mitteln finanziert werde und Ausstellungsstücke wie der "Schabowski-Zettel" mit staatlichen Geldern erworben würden, bestehe ein generelles öffentliches Interesse an der Aufklärung der Erwerbshintergründe.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage allerdings insoweit ab, als der Journalist Auskunft über den Wortlaut der Vereinbarung zwischen dem Zweitverkäufer und dem Haus der Geschichte verlangte. Das sei vom presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht gedeckt. Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht in Münster stellen.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Zu Haft verurteilter Fernsehkoch Schuhbeck bleibt weiter frei

Der rechtskräftig zu vier Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilte frühere Fernsehkoch Alfons Schuhbeck bleibt vorerst weiter in Freiheit. Schuhbecks "derzeit notwendige medizinische Behandlung" könne in einer Justizvollzugsanstalt nicht gewährleistet werden, erklärte eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft München I am Mittwoch. Deswegen werde die Haftunterbrechung für den 76-Jährigen mindestens bis zum 10. März 2026 fortgeführt.

USA wollen deutsche Reisende stärker durchleuchten

Deutsche sollen für Reisen in die USA künftig ihre Online-Aktivitäten über fünf Jahre offenlegen. Laut einer neuen Anordnung des US-Heimatschutzministeriums vom Dienstag (Ortszeit) werden zudem persönliche Daten der Reisenden sowie von Familienmitgliedern verlangt, wie Namen, Anschriften und Telefonnummern.

Weiterer Strafprozess gegen Benko begonnen - Urteil noch für Mittwoch erwartet

In Innsbruck hat der zweite Prozess gegen den insolventen österreichischen Unternehmer René Benko begonnen. Wie die österreichische Nachrichtenagentur APA berichtete, sollte es noch am Mittwoch ein Urteil geben. Gegen 15.45 Uhr habe sich der Schöffensenat zurückgezogen, um über das Urteil zu beraten. Bei den Vorwürfen geht es erneut um Konkursvergehen; Benko und seine Ehefrau sollen Bargeld und Wertgegenstände im Wert von 370.000 Euro bei Angehörigen vor seinen Gläubigern versteckt haben.

Auto prallt gegen Sattelzug: Zwei Tote bei Verkehrsunfall in Baden-Württemberg

Bei einem Unfall zwischen zwei Autos und einem Sattelzug in Baden-Württemberg sind zwei Menschen ums Leben gekommen. Der Unfall ereignete sich am Mittwochmittag auf einer Bundesstraße nahe Breisach, wie die Polizei in Freiburg mitteilte. Aus zunächst unklarer Ursache geriet ein Auto auf die Gegenspur und prallte frontal gegen den Lastwagen.

Textgröße ändern: