The National Times - Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen


Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen
Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Die Stiftung Haus der Geschichte muss der Presse die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels nennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Es gab damit der Klage eines Journalisten teilweise statt. (Az.: 6 K 3228/19)

Textgröße ändern:

Es geht dabei um den Zettel, von dem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz vom 9. November 1989 eine neue Regelung für die Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland ablas. Mit dem holprigen Satz "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich" schrieb er Geschichte. Diese Aussage führte wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer.

Das Haus der Geschichte in Bonn übernahm den "Schabowski-Zettel" im Jahr 2015 in seine Sammlung, nachdem es ihn von einem Verkäufer für eine Summe von 25.000 Euro erworben hatte. Dieser Zweitverkäufer hatte den Zettel zuvor wiederum von einem ebenfalls nicht namentlich bekannten Erstverkäufer erworben.

Der klagende Journalist verlangte vom Haus der Geschichte Auskunft über die Namen der beiden Verkäufer sowie über den Wortlaut der Vereinbarung mit dem Zweitverkäufer. Das Haus der Geschichte lehnte dies im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Auskünften das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zweitverkäufers entgegenstehe.

Dem Zweitverkäufer sei mündlich zugesagt worden, dass er anonym bleiben könne. Die Stiftung argumentierte, wenn sie potentiellen Verkäufern von Ausstellungsstücken keine Anonymität zusichern könne, sei sie zum Beispiel gegenüber Museen nicht konkurrenzfähig.

Das Gericht folgte dem im Wesentlichen nicht. Nach seinem Urteil überwiegt das Informationsinteresse der Presse die Interessen des Zweitverkäufers und der Beklagten. Da das Haus der Geschichte aus staatlichen Mitteln finanziert werde und Ausstellungsstücke wie der "Schabowski-Zettel" mit staatlichen Geldern erworben würden, bestehe ein generelles öffentliches Interesse an der Aufklärung der Erwerbshintergründe.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage allerdings insoweit ab, als der Journalist Auskunft über den Wortlaut der Vereinbarung zwischen dem Zweitverkäufer und dem Haus der Geschichte verlangte. Das sei vom presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht gedeckt. Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht in Münster stellen.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Mindestens sechs Tote und fünf Verletzte bei Busbrand in der Schweiz

Beim Brand eines Busses in der Schweiz sind mindestens sechs Menschen ums Leben gekommen. Fünf weitere seien verletzt worden, sagte die Polizei am Dienstagabend der Nachrichtenagentur AFP. Drei von ihnen seien schwer verletzt worden.

Schüsse auf US-Konsulat im kanadischen Toronto - Keine Verletzten

Auf das US-Konsulat im kanadischen Toronto sind Schüsse abgegeben worden. Zwei Männer hätten sich am Dienstagmorgen dem stark gesicherten Gebäude in einem Fahrzeug genähert, seien ausgestiegen und hätten auf das Gebäude geschossen, sagte Torontos stellvertretender Polizeichef Frank Barredo. Zu dem Zeitpunkt hätten sich Menschen in dem Gebäude befunden. Niemand sei verletzt worden.

Drei Festnahmen bei Durchsuchungen wegen illegaler Prostitution

Bei Durchsuchungen wegen illegaler Prostitution in Hessen, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen haben Ermittler drei Menschen festgenommen. Sie kamen in Untersuchungshaft, wie die Bundespolizei am Flughafen Frankfurt am Main und die Staatsanwaltschaft Aachen am Dienstag mitteilten. Insgesamt wird in dem Komplex gegen zwei Männer und zwei Frauen ermittelt.

Betrüger erbeuten mehr als hunderttausend Euro von Mann aus Wiesbaden

Telefonbetrüger haben von einem Mann aus Wiesbaden mehr als hunderttausend Euro erbeutet. Der Mann fiel auf die Masche des falschen Bankmitarbeiters herein, wie die Polizei in der hessischen Landeshauptstadt am Dienstag mitteilte. Demnach rief der falsche Mitarbeiter am Donnerstag bei ihm an und gab vor, dass das Konto des Manns gehackt worden sei.

Textgröße ändern: