The National Times - Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen


Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen
Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Die Stiftung Haus der Geschichte muss der Presse die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels nennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Es gab damit der Klage eines Journalisten teilweise statt. (Az.: 6 K 3228/19)

Textgröße ändern:

Es geht dabei um den Zettel, von dem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz vom 9. November 1989 eine neue Regelung für die Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland ablas. Mit dem holprigen Satz "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich" schrieb er Geschichte. Diese Aussage führte wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer.

Das Haus der Geschichte in Bonn übernahm den "Schabowski-Zettel" im Jahr 2015 in seine Sammlung, nachdem es ihn von einem Verkäufer für eine Summe von 25.000 Euro erworben hatte. Dieser Zweitverkäufer hatte den Zettel zuvor wiederum von einem ebenfalls nicht namentlich bekannten Erstverkäufer erworben.

Der klagende Journalist verlangte vom Haus der Geschichte Auskunft über die Namen der beiden Verkäufer sowie über den Wortlaut der Vereinbarung mit dem Zweitverkäufer. Das Haus der Geschichte lehnte dies im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Auskünften das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zweitverkäufers entgegenstehe.

Dem Zweitverkäufer sei mündlich zugesagt worden, dass er anonym bleiben könne. Die Stiftung argumentierte, wenn sie potentiellen Verkäufern von Ausstellungsstücken keine Anonymität zusichern könne, sei sie zum Beispiel gegenüber Museen nicht konkurrenzfähig.

Das Gericht folgte dem im Wesentlichen nicht. Nach seinem Urteil überwiegt das Informationsinteresse der Presse die Interessen des Zweitverkäufers und der Beklagten. Da das Haus der Geschichte aus staatlichen Mitteln finanziert werde und Ausstellungsstücke wie der "Schabowski-Zettel" mit staatlichen Geldern erworben würden, bestehe ein generelles öffentliches Interesse an der Aufklärung der Erwerbshintergründe.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage allerdings insoweit ab, als der Journalist Auskunft über den Wortlaut der Vereinbarung zwischen dem Zweitverkäufer und dem Haus der Geschichte verlangte. Das sei vom presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht gedeckt. Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht in Münster stellen.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Geplanter Überfall in Bochum: Urteil gegen "Ausbrecherkönig" vor Brüsseler Gericht verschoben

Im Prozess gegen den als "Ausbrecherkönig" bekannten Kriminellen Antonio Ferrara wegen eines geplanten Raubüberfalls in Bochum ist die für Freitag geplante Urteilsverkündung kurzfristig verschoben worden. Das Brüsseler Gericht teilte ohne Angaben von Gründen mit, es werde seine Entscheidung erst am 5. November verkünden. Die Staatsanwaltschaft hat 18 Jahre Haft für Ferrara gefordert, der in Frankreich wegen mehrerer Raubüberfälle und versuchten Mordes sowie wegen zweier Gefängnisausbrüche bereits zu Gefängnisstrafen verurteilt worden war.

Nach Festnahme in Brandenburg: Mutmaßlicher Russland-Spion in Untersuchungshaft

Der am Donnerstag in Brandenburg gefasste mutmaßliche Russland-Spion sitzt nun in Untersuchungshaft. Ein Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs habe den Haftbefehl gegen den ukrainischen Staatsangehörigen Vadym Y. in Vollzug gesetzt, teilte die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am Freitag mit.

Sieben Festnahmen bei Razzia wegen gefälschter Sprachzertifikate

In einem großen Ermittlungskomplex zu gefälschten Sprachzertifikaten haben bayerische Ermittler sieben weitere Menschen festgenommen. Bei einer Razzia in über 30 Objekten in Nordrhein-Westfalen und München seien am Mittwoch sechs Haftbefehle vollstreckt worden, am Donnerstag dann ein siebter, teilten das Polizeipräsidium Unterfranken und die Staatsanwaltschaft Aschaffenburg am Freitag mit. Die Ermittlungen in der Sache laufen schon länger, es gibt um die 50 Tatverdächtige.

Mit 19 Messerstichen getötete Frau aus Hessen: Verdächtiger in Polen gefasst

Im Falle einer mit 19 Messerstichen getöteten 35-Jährigen aus Hessen haben Ermittler in Polen einen Verdächtigen festgenommen. Bei ihm handelt es sich um einen 42-Jährigen, wie die Polizei Gießen und die Staatsanwaltschaft Marburg am Freitag mitteilten. Er soll die 35-Jährige mit 19 Messerstichen getötet und sich anschließend nach Polen abgesetzt haben.

Textgröße ändern: