The National Times - Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen


Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen
Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Die Stiftung Haus der Geschichte muss der Presse die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels nennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Es gab damit der Klage eines Journalisten teilweise statt. (Az.: 6 K 3228/19)

Textgröße ändern:

Es geht dabei um den Zettel, von dem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz vom 9. November 1989 eine neue Regelung für die Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland ablas. Mit dem holprigen Satz "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich" schrieb er Geschichte. Diese Aussage führte wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer.

Das Haus der Geschichte in Bonn übernahm den "Schabowski-Zettel" im Jahr 2015 in seine Sammlung, nachdem es ihn von einem Verkäufer für eine Summe von 25.000 Euro erworben hatte. Dieser Zweitverkäufer hatte den Zettel zuvor wiederum von einem ebenfalls nicht namentlich bekannten Erstverkäufer erworben.

Der klagende Journalist verlangte vom Haus der Geschichte Auskunft über die Namen der beiden Verkäufer sowie über den Wortlaut der Vereinbarung mit dem Zweitverkäufer. Das Haus der Geschichte lehnte dies im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Auskünften das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zweitverkäufers entgegenstehe.

Dem Zweitverkäufer sei mündlich zugesagt worden, dass er anonym bleiben könne. Die Stiftung argumentierte, wenn sie potentiellen Verkäufern von Ausstellungsstücken keine Anonymität zusichern könne, sei sie zum Beispiel gegenüber Museen nicht konkurrenzfähig.

Das Gericht folgte dem im Wesentlichen nicht. Nach seinem Urteil überwiegt das Informationsinteresse der Presse die Interessen des Zweitverkäufers und der Beklagten. Da das Haus der Geschichte aus staatlichen Mitteln finanziert werde und Ausstellungsstücke wie der "Schabowski-Zettel" mit staatlichen Geldern erworben würden, bestehe ein generelles öffentliches Interesse an der Aufklärung der Erwerbshintergründe.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage allerdings insoweit ab, als der Journalist Auskunft über den Wortlaut der Vereinbarung zwischen dem Zweitverkäufer und dem Haus der Geschichte verlangte. Das sei vom presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht gedeckt. Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht in Münster stellen.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Zehn Tage nach Sturzflut in Nepal weckt Bergung von zwei Überlebenden neue Hoffnung

Neue Hoffnung bei der unermüdlichen Suche nach Überlebenden in Nepal: Zehn Tage nach der verheerenden Sturzflut im Himalaya sind am Samstag zwei Menschen gerettet worden. Ein chinesischer Staatsbürger sei aus einem Tunnel gerettet worden, sagte ein Sprecher der nepalesischen Armee der Nachrichtenagentur AFP. Zudem bargen Einsatzkräfte im Bezirk Nuwakot eine Frau lebend aus dem Schlamm in ihrem verschütteten Haus. Ministerpräsident Balendra Shah sagte, die Rettung der Frau habe "der ganzen Nation Hoffnung gegeben".

Nach Hackerangriff auf Berliner Senatsverwaltung: Bundesregierung schaltet sich ein

Nach der Veröffentlichung der von Hackern gestohlenen Daten der Berliner Senatsverwaltung hat sich auch die Bundesregierung eingeschaltet. Sie verfolge die Informationen und Ermittlungen zu dem Datenabfluss genau, erklärte am Samstag ein Regierungssprecher. Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) sagte der "Bild"-Zeitung, nach der Veröffentlichung der sensiblen Daten sei jetzt das Ziel, mögliche Betroffene "schnellstmöglich zu erreichen".

Zwölf Sprengstoffvorrichtungen in Sachsen gefunden - Polizei prüft Verbindung

Nach den Anschlägen auf Umspannwerke in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen sind auch in Sachsen an zwei Umspannwerken insgesamt zwölf Sprengstoffvorrichtungen entdeckt worden. Generalstaatsanwaltschaft Dresden, Landeskriminalamt Sachsen und Polizeidirektion Görlitz teilten am Samstag mit, es werde eine Verbindung zu den Ermittlungsverfahren in Brandenburg und Nordrhein-Westfalen geprüft. Grund sei ein in einem Bekennerschreiben des Verdächtigen aus Gevelsberg erwähnter Tatort sowie die Art der Sprengvorrichtungen.

Nach Sturzflut in Nepal: Rettung von zwei weiteren Überlebenden weckt neue Hoffnung

Die Rettung von zwei Menschen in Nepal zehn Tage nach der verheerenden Sturzflut hat neue Hoffnung auf weitere Überlebende geweckt. Ein chinesischer Staatsbürger sei aus einem Tunnel gerettet worden, sagte ein Sprecher der nepalesischen Armee am Samstag der Nachrichtenagentur AFP. Zudem bargen Einsatzkräfte im Bezirk Nuwakot eine Frau lebend aus ihrem verschütteten Haus.

Textgröße ändern: