The National Times - Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen


Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen
Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Die Stiftung Haus der Geschichte muss der Presse die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels nennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Es gab damit der Klage eines Journalisten teilweise statt. (Az.: 6 K 3228/19)

Textgröße ändern:

Es geht dabei um den Zettel, von dem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz vom 9. November 1989 eine neue Regelung für die Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland ablas. Mit dem holprigen Satz "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich" schrieb er Geschichte. Diese Aussage führte wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer.

Das Haus der Geschichte in Bonn übernahm den "Schabowski-Zettel" im Jahr 2015 in seine Sammlung, nachdem es ihn von einem Verkäufer für eine Summe von 25.000 Euro erworben hatte. Dieser Zweitverkäufer hatte den Zettel zuvor wiederum von einem ebenfalls nicht namentlich bekannten Erstverkäufer erworben.

Der klagende Journalist verlangte vom Haus der Geschichte Auskunft über die Namen der beiden Verkäufer sowie über den Wortlaut der Vereinbarung mit dem Zweitverkäufer. Das Haus der Geschichte lehnte dies im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Auskünften das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zweitverkäufers entgegenstehe.

Dem Zweitverkäufer sei mündlich zugesagt worden, dass er anonym bleiben könne. Die Stiftung argumentierte, wenn sie potentiellen Verkäufern von Ausstellungsstücken keine Anonymität zusichern könne, sei sie zum Beispiel gegenüber Museen nicht konkurrenzfähig.

Das Gericht folgte dem im Wesentlichen nicht. Nach seinem Urteil überwiegt das Informationsinteresse der Presse die Interessen des Zweitverkäufers und der Beklagten. Da das Haus der Geschichte aus staatlichen Mitteln finanziert werde und Ausstellungsstücke wie der "Schabowski-Zettel" mit staatlichen Geldern erworben würden, bestehe ein generelles öffentliches Interesse an der Aufklärung der Erwerbshintergründe.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage allerdings insoweit ab, als der Journalist Auskunft über den Wortlaut der Vereinbarung zwischen dem Zweitverkäufer und dem Haus der Geschichte verlangte. Das sei vom presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht gedeckt. Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht in Münster stellen.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Elf Tote bei Flugzeugabsturz in Frankreich - Opfer wollten Fallschirmsprung absolvieren

Beim Absturz eines Kleinflugzeuges mit Teilnehmern eines Fallschirmspringkurses an Bord sind im Osten Frankreichs alle elf Insassen ums Leben gekommen. Das Unglück ereignete sich nach Angaben des örtlichen Präfekten am Sonntag in der Nähe von Nancy - zehn Passagiere und der Pilot starben dabei. Es handelt sich um eines der folgenschwersten Unglücke mit einem Kleinflugzeug in Frankreich.

THW-Teams nehmen in Venezuela Suche nach Verschütteten auf

Kurz nach seiner Ankunft im Erdbebengebiet in Venezuela hat ein Team des Technischen Hilfswerks (THW) mit Rettungsarbeiten begonnen. Die THW-Einsatzkräfte arbeiteten an einer Einsatzstelle in Caraballeda, an der ein Überlebender vermutet werde, teilte das THW am Sonntag mit. Parallel laufe die Suche nach weiteren Verschütteten. Das 48-köpfige Team einer auf Erdbeben-Einsätze spezialisierten Bergungseinheit war in der Nacht zum Samstag (Ortszeit) in der venezolanischen Hauptstadt Caracas eingetroffen.

Baby aus Krankenhaus mitgenommen: Polizei fahndet nach Frau

Nach der Entführung eines Neugeborenen aus einem Krankenhaus in Lüdenscheid hat die Polizei noch keine Spur der Tatverdächtigen. Die Ermittlungen in der Sache laufen weiter, sagte ein Polizeisprecher am Sonntag. Zeugen hatten Samstagnachmittag in einem Parkhaus das sieben Tage alte Baby entdeckt, kurze Zeit später meldete das Klinikum das Neugeborene als vermisst.

14 Tote bei Absturz eines Hubschraubers von Aramco in Saudi-Arabien

Beim Absturz eines Hubschraubers des Ölkonzerns Aramco sind in Saudi-Arabien 14 Menschen getötet worden. Der Unfall ereignete sich am Sonntag in Ras Tanura im Osten des Landes, wie die amtliche Nachrichtenagentur SPA unter Berufung auf das Energieministerium meldete. Bei den Toten handelt es sich demnach um saudiarabische Staatsbürger. Eine Untersuchung zur Klärung der Absturzursache sei im Gange, berichtete SPA weiter.

Textgröße ändern: