The National Times - Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen


Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen
Haus der Geschichte muss Verkäufer von "Schabowski-Zettel" nennen

Die Stiftung Haus der Geschichte muss der Presse die Namen der Verkäufer des sogenannten Schabowski-Zettels nennen. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln am Dienstag. Es gab damit der Klage eines Journalisten teilweise statt. (Az.: 6 K 3228/19)

Textgröße ändern:

Es geht dabei um den Zettel, von dem das SED-Politbüromitglied Günter Schabowski auf einer Pressekonferenz vom 9. November 1989 eine neue Regelung für die Reisen von DDR-Bürgern ins westliche Ausland ablas. Mit dem holprigen Satz "Das tritt nach meiner Kenntnis, ist das sofort, unverzüglich" schrieb er Geschichte. Diese Aussage führte wenige Stunden später zur ungeplanten Öffnung der Berliner Mauer.

Das Haus der Geschichte in Bonn übernahm den "Schabowski-Zettel" im Jahr 2015 in seine Sammlung, nachdem es ihn von einem Verkäufer für eine Summe von 25.000 Euro erworben hatte. Dieser Zweitverkäufer hatte den Zettel zuvor wiederum von einem ebenfalls nicht namentlich bekannten Erstverkäufer erworben.

Der klagende Journalist verlangte vom Haus der Geschichte Auskunft über die Namen der beiden Verkäufer sowie über den Wortlaut der Vereinbarung mit dem Zweitverkäufer. Das Haus der Geschichte lehnte dies im Wesentlichen mit der Begründung ab, dass Auskünften das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Zweitverkäufers entgegenstehe.

Dem Zweitverkäufer sei mündlich zugesagt worden, dass er anonym bleiben könne. Die Stiftung argumentierte, wenn sie potentiellen Verkäufern von Ausstellungsstücken keine Anonymität zusichern könne, sei sie zum Beispiel gegenüber Museen nicht konkurrenzfähig.

Das Gericht folgte dem im Wesentlichen nicht. Nach seinem Urteil überwiegt das Informationsinteresse der Presse die Interessen des Zweitverkäufers und der Beklagten. Da das Haus der Geschichte aus staatlichen Mitteln finanziert werde und Ausstellungsstücke wie der "Schabowski-Zettel" mit staatlichen Geldern erworben würden, bestehe ein generelles öffentliches Interesse an der Aufklärung der Erwerbshintergründe.

Das Verwaltungsgericht wies die Klage allerdings insoweit ab, als der Journalist Auskunft über den Wortlaut der Vereinbarung zwischen dem Zweitverkäufer und dem Haus der Geschichte verlangte. Das sei vom presserechtlichen Auskunftsanspruch nicht gedeckt. Gegen das Urteil können die Beteiligten einen Antrag auf Berufung am Oberverwaltungsgericht in Münster stellen.

B.Scott--TNT

Empfohlen

Frankreich: Prozess gegen Dschihadisten wegen Völkermords an Jesiden

In Paris beginnt am Montag ein Prozess wegen der mutmaßlichen Beteiligung am Völkermord gegen die Volksgruppe der Jesiden in Syrien. Angeklagt ist ein Franzose, der sich radikalisiert und in Syrien mehreren Dschihadistenmilizen angeschlossen hatte. Ihm wird der Prozess in Abwesenheit gemacht - es wird angenommen, dass er tot ist.

Berufungsprozess gegen Frankreichs Ex-Präsident Sarkozy beginnt

Der in zahlreiche Justizaffären verwickelte französische Ex-Präsident Nicolas Sarkozy steht von Montag an erneut vor Gericht. Dabei geht es in einem Berufungsverfahren um Wahlkampfgelder aus Libyen. In erster Instanz war Sarkozy wegen der Bildung einer kriminellen Vereinigung zu fünf Jahren Haft verurteilt worden.

Streit um angebrannte Pizza eskaliert: Polizeieinsatz an Imbiss in Malchin

In Mecklenburg-Vorpommern ist ein Streit um eine angebrannte Pizza zwischen Imbissmitarbeitern zu einem handfesten Konflikt mit anschließendem Polizeieinsatz eskaliert. Nach Angaben der Polizei schlug einer der beiden Männer im Alter von 24 und 28 Jahren dabei mit einem Standaschenbecher auf seinen Kontrahenten ein, der wiederum seine Fäuste einsetzte. Der Zwischenfall ereignete sich am Samstagabend in Malchin.

Nach zehn Monaten im Amt: Leo XIV. bezieht Papst-Gemächer im Vatikan

Zehn Monate nach seiner Wahl zum Oberhaupt der katholischen Kirche hat Leo XIV. am Samstag die Papst-Gemächer im Vatikan bezogen. Der 70-Jährige ziehe zusammen mit seinen engsten Mitarbeitern in die Räumlichkeiten im Apostolischen Palast, erklärte der Vatikan. Diese umfassen demnach unter anderem Schlafzimmer, eine Kapelle, eine Bibliothek, ein Büro, ein Esszimmer und einen Raum, von dem aus der Pontifex jeden Sonntag das Angelus-Gebet durch ein Fenster mit Blick auf den Petersplatz spricht.

Textgröße ändern: