The National Times - Bistum Aachen verzichtet auf Kündigungsdrohungen wegen "Lebensführung"

Bistum Aachen verzichtet auf Kündigungsdrohungen wegen "Lebensführung"


Bistum Aachen verzichtet auf Kündigungsdrohungen wegen "Lebensführung"
Bistum Aachen verzichtet auf Kündigungsdrohungen wegen "Lebensführung"

Im katholischen Bistum Aachen soll eine persönliche Lebensführung, die nicht den Vorgaben der katholischen Sexuallehre folgt, künftig kein Grund für Kündigungsdrohungen mehr sein. Das Bistum kündigte an, ab sofort auf arbeitsrechtliche Sanktionen gegen betroffene Mitarbeitende zu verzichten, wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" laut Vorabmeldung vom Dienstag berichtete. Demnach soll die sogenannte Grundordnung nicht mehr als verbindlicher Teil der Arbeitsverträge angewendet werden.

Textgröße ändern:

"Die sexuelle Orientierung und Identität, das Eingehen einer zivilen gleichgeschlechtlichen Ehe oder einer zivilen (Wieder-)Heirat bei bestehender kirchenrechtlich gültig geschlossener Erst-Ehe darf keine arbeitsrechtlichen Konsequenzen nach sich ziehen", sagte der stellvertretende Generalvikar Rolf-Peter Cremer der Zeitung. Zu diesem Vorgehen rate das Bistum auch ausdrücklich allen katholischen Trägern von Einrichtungen und Organisationen.

In einem am Montag veröffentlichten Brief hatten elf Generalvikare ein Ende möglicher arbeitsrechtlicher Konsequenzen für queere und wiederverheiratete Mitarbeitende gefordert. Der aktuelle Zustand sei für zahlreiche Beschäftigte sehr belastend und erniedrigend, hieß es darin.

Mit ihrem Vorstoß reagierten die Geistlichen unter anderem auf Diskussionen bei der jüngsten Versammlung des sogenannten synodalen Wegs und die Aktion #OutofChurch, bei der sich mehr als hundert Beschäftigte der katholischen Kirche kürzlich als queer outeten und Änderungen beim kirchlichen Arbeitsrecht forderten.

D.Kelly--TNT

Empfohlen

Redakteur von Radio Dreyeckland mit Beschwerde gegen Wohnungsdurchsuchung erfolgreich

Die Durchsuchung der Wohnung eines Redakteurs von Radio Dreyeckland hat gegen die Rundfunkfreiheit verstoßen. Sie störte die redaktionelle Arbeit und konnte einschüchternd wirken, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nach Angaben vom Mittwoch entschied. Die Wohnung des Journalisten war 2023 durchsucht worden. Grund war ein Artikel über die Plattform linksunten.indymedia. (Az. 1 BvR 259/24)

Halloween als Dauerzustand: Jugendliche terrorisieren Senioren mit Eierwürfen

Im nordrhein-westfälischen Emmerich am Rhein feiern noch nicht identifizierte Jugendliche offenbar seit fast drei Wochen ununterbrochen Halloween. Seit dem als Gruselfest für Kinder bekannten Halloweentag ziehen sie durch die Innenstadt umher und werfen regelmäßig, zum Teil beinahe täglich, Eier gegen Fenster und Türen, wie die Polizei am Mittwoch mitteilte. Betroffen seien zwei Häuser am Neumarkt und an der Rheinpromenade.

Partnerin im Auto getötet und mit Leiche durch Berlin gefahren: Lange Haftstrafe

Wegen der Tötung seiner Partnerin auf dem Beifahrersitz seines Autos ist ein 49-Jähriger in Berlin zu einer Freiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren verurteilt worden. Der Angeklagte habe sich des Totschlags schuldig gemacht, sagte der Vorsitzende Richter Bernd Miczajka in seiner Urteilsbegründung am Mittwoch.

Beteiligtes Auto verursachte Unfall mit vier Toten in Rheinland-Pfalz

Ein Verkehrsunfall mit vier Toten auf einer Bundesstraße in Rheinland-Pfalz ist von einem beteiligten Auto verursacht worden. Das Fahrzeug geriet den Ermittlungen zufolge aus unklarer Ursache auf die Gegenfahrbahn, wie die Polizei in Trier am Mittwoch mitteilte. Dabei prallte es gegen den entgegenkommenden Lastwagen. Die drei Insassen des Autos kamen dabei ums Leben.

Textgröße ändern: