The National Times - Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld

Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld


Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld
Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld

Die Berechnung von Schmerzensgeld auf der Grundlage von Tagessätzen und dem Durchschnittseinkommen ist nicht genau genug. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf am Dienstag ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, das dem Opfer eines Verkehrsunfalls mit dieser "taggenauen Berechnung" 200.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen hatte. Der Mann ist seit dem Unfall zu 60 Prozent erwerbsgemindert, er musste mehr als 500 Tage im Krankenhaus verbringen. (Az. VI ZR 937/20)

Textgröße ändern:

Das Oberlandesgericht berechnete die Höhe des Schmerzensgelds in einem ersten Schritt unabhängig von der Art der Verletzung aus den Tagessätzen, dabei unterschied es zwischen verschiedenen Arten der notwendigen Behandlung und setzte bestimmte Summen auf Grundlage eines Durchschnittseinkommens fest. Danach konnten individuelle Zu- oder Abschläge hinzukommen, in dem Fall war es ein Abschlag wegen Vorerkrankung.

Fahrer, Halter und Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Autos legten gegen das Urteil Revision beim BGH ein. Dieser hob das Urteil nun auf, das Frankfurter Gericht muss erneut über die Höhe des Schmerzensgelds verhandeln.

Die "schematische Konzentration" auf die Anzahl der Tage, die der Kläger in der Klinik war und die er nach seiner Lebenserwartung voraussichtlich noch mit Einschränkungen lebt, lasse "wesentliche Umstände des konkreten Falls außer Acht", erklärte der BGH.

Die Art der Verletzungen, die Behandlung, das individuelle Leid und die Einschränkungen in der Lebensführung blieben unbeachtet. Auch sei es zu ungenau, das Durchschnittseinkommen zur Berechnung heranzuziehen.

F.Morgan--TNT

Empfohlen

Kurzarbeitergeld in die eigene Tasche gesteckt: Mann in Niedersachsen verurteilt

Weil er Kurzarbeitergelder für seine Arbeitnehmer unrechtmäßig beantragte und für sich selbst verwendete, ist der Geschäftsführer einer Firma in Niedersachsen zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Landgericht Hildesheim sprach den 48-Jährigen des Betruges in 14 Fällen schuldig, wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte. Außerdem wurde die Einziehung von 845.000 Euro bei dem Mann angeordnet.

Epstein-Affäre: Razzien bei Frankreichs Ex-Kulturminister Lang

Bei den Ermittlungen gegen den früheren französischen Kulturminister Jack Lang wegen seiner Verbindungen zum US-Sexualstraftäter Jeffrey Epstein haben am Montag Razzien in mehreren Objekten stattgefunden. Unter anderem sei das Pariser Institut der arabischen Welt (IMA) durchsucht worden, als dessen Direktor Lang nach den Enthüllungen hatte zurücktreten müssen, wie der Leiter der französischen Finanzstaatsanwaltschaft, Pascal Prache, mitteilte.

Bärlauchdiebe in Sachsen unterwegs: 80 Kilogramm Knollen ausgegraben

Polizeibeamte haben in Sachsen auf frischer Tat Bärlauchdiebe mit insgesamt mehr als 80 Kilogramm Knollen ertappt. Am Sonntag erwischten Beamte in einem Waldstück bei Böhlen zwei 29 und 42 Jahre alte Männer, die bereits 40 Kilogramm Bärlauchknollen zum Abtransport bereitgestellt hatten, wie die Polizei in Leipzig am Montag mitteilte. Zwei weitere Verdächtige konnten unerkannt fliehen.

Gericht kippt Rückkehr zu Tempo 50 auf Hauptverkehrsachse in München

Münchens Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD) hat kurz vor der Kommunalwahl in Bayern eine juristische Niederlage im Streit um ein Tempolimit auf dem Mittleren Ring erlitten. Die durch Anordnung Reiters im Januar aufgehobene Tempo-30-Regelung müsse vorläufig bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache wieder eingeführt werden, entschied das Verwaltungsgericht München nach einem am Montag veröffentlichten Beschluss. Das Gericht gab damit Anwohnern Recht.

Textgröße ändern: