The National Times - Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld

Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld


Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld
Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld

Die Berechnung von Schmerzensgeld auf der Grundlage von Tagessätzen und dem Durchschnittseinkommen ist nicht genau genug. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf am Dienstag ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, das dem Opfer eines Verkehrsunfalls mit dieser "taggenauen Berechnung" 200.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen hatte. Der Mann ist seit dem Unfall zu 60 Prozent erwerbsgemindert, er musste mehr als 500 Tage im Krankenhaus verbringen. (Az. VI ZR 937/20)

Textgröße ändern:

Das Oberlandesgericht berechnete die Höhe des Schmerzensgelds in einem ersten Schritt unabhängig von der Art der Verletzung aus den Tagessätzen, dabei unterschied es zwischen verschiedenen Arten der notwendigen Behandlung und setzte bestimmte Summen auf Grundlage eines Durchschnittseinkommens fest. Danach konnten individuelle Zu- oder Abschläge hinzukommen, in dem Fall war es ein Abschlag wegen Vorerkrankung.

Fahrer, Halter und Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Autos legten gegen das Urteil Revision beim BGH ein. Dieser hob das Urteil nun auf, das Frankfurter Gericht muss erneut über die Höhe des Schmerzensgelds verhandeln.

Die "schematische Konzentration" auf die Anzahl der Tage, die der Kläger in der Klinik war und die er nach seiner Lebenserwartung voraussichtlich noch mit Einschränkungen lebt, lasse "wesentliche Umstände des konkreten Falls außer Acht", erklärte der BGH.

Die Art der Verletzungen, die Behandlung, das individuelle Leid und die Einschränkungen in der Lebensführung blieben unbeachtet. Auch sei es zu ungenau, das Durchschnittseinkommen zur Berechnung heranzuziehen.

F.Morgan--TNT

Empfohlen

Rattengift in Hipp-Babykost: Vernehmung von 39-jährigem Tatverdächtigem

Im Fall der mutmaßlichen versuchten Erpressung mit Rattengift in Babynahrung des deutschen Herstellers Hipp ist ein Verdächtiger festgenommen worden. Der am Samstag im Bundesland Salzburg gefasste 39-Jährige wurde am Sonntag weiter vernommen, wie eine Sprecherin der Landespolizeidirektion Burgenland der Nachrichtenagentur AFP sagte. Die Staatsanwaltschaft habe bereits Untersuchungshaft beantragt. Nähere Angaben zur Identität des Mannes machte die Polizeisprecherin nicht.

Kopf steckt in Toilettensitz fest - Feuerwehr befreit Dreijährige

Die Freiwillige Feuerwehr im nordrhein-westfälischen Rheurdt hat einem dreijährigen Mädchen in einer misslichen Lage helfen können. Das Kind hatte sich am Samstag einen Toilettensitz aus Kunststoff über den Kopf gestülpt, wie die Polizei am Sonntag mitteilte. Unglücklicherweise ließ sich der Sitz - auch mit Unterstützung der Angehörigen - nicht mehr entfernen, so dass die Feuerwehr verständigt wurde.

Verhängnisvolle Fahrt in Gelsenkirchen: Zwei Unfälle in zehn Minuten

Zwei Verkehrsunfälle innerhalb von zehn Minuten - dies ist die Bilanz eines 44-jährigen Autofahrers in Gelsenkirchen. Der Mann fuhr nach Polizeiangaben am Samstagnachmittag zunächst einen 58-Jährigen an, der die Straße überqueren wollte. Der Fußgänger wurde leicht verletzt und nahm das Angebot des Fahrers an, ihn auf dem Beifahrersitz zum nächsten Krankenhaus zu fahren.

Rattengift in Hipp-Babykost: APA meldet Festnahme eines Verdächtigen

Im Fall der mutmaßlichen versuchten Erpressung des Babynahrungsherstellers Hipp mit Rattengift in Babynahrung ist ein Verdächtiger festgenommen worden. Wie die österreichische Nachrichtenagentur APA am Samstag unter Berufung auf die Landespolizeidirektion Burgenland berichtete, wurde ein 39-Jähriger gefasst. Nähere Angaben machte die Polizei demnach aus ermittlungstaktischen Gründen zunächst nicht.

Textgröße ändern: