The National Times - Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld

Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld


Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld
Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld

Die Berechnung von Schmerzensgeld auf der Grundlage von Tagessätzen und dem Durchschnittseinkommen ist nicht genau genug. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf am Dienstag ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, das dem Opfer eines Verkehrsunfalls mit dieser "taggenauen Berechnung" 200.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen hatte. Der Mann ist seit dem Unfall zu 60 Prozent erwerbsgemindert, er musste mehr als 500 Tage im Krankenhaus verbringen. (Az. VI ZR 937/20)

Textgröße ändern:

Das Oberlandesgericht berechnete die Höhe des Schmerzensgelds in einem ersten Schritt unabhängig von der Art der Verletzung aus den Tagessätzen, dabei unterschied es zwischen verschiedenen Arten der notwendigen Behandlung und setzte bestimmte Summen auf Grundlage eines Durchschnittseinkommens fest. Danach konnten individuelle Zu- oder Abschläge hinzukommen, in dem Fall war es ein Abschlag wegen Vorerkrankung.

Fahrer, Halter und Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Autos legten gegen das Urteil Revision beim BGH ein. Dieser hob das Urteil nun auf, das Frankfurter Gericht muss erneut über die Höhe des Schmerzensgelds verhandeln.

Die "schematische Konzentration" auf die Anzahl der Tage, die der Kläger in der Klinik war und die er nach seiner Lebenserwartung voraussichtlich noch mit Einschränkungen lebt, lasse "wesentliche Umstände des konkreten Falls außer Acht", erklärte der BGH.

Die Art der Verletzungen, die Behandlung, das individuelle Leid und die Einschränkungen in der Lebensführung blieben unbeachtet. Auch sei es zu ungenau, das Durchschnittseinkommen zur Berechnung heranzuziehen.

F.Morgan--TNT

Empfohlen

Rehlinger würdigt Papstbesuch in deutsch-französischer Grenzregion

Die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) hat den Papstbesuch in der deutsch-französischen Grenzregion als wichtige Geste gewürdigt. "Dass Papst Leo XIV. ausgerechnet Metz gewählt hat, um über Frieden und die Zukunft Europas zu sprechen, ist von großer Symbolkraft", sagte die Bevollmächtigte für die deutsch-französischen kulturellen Beziehungen am Montag der Nachrichtenagentur AFP.

Türkischer Komiker Göktas wegen Beleidigung Erdogans zu Haftstrafe verurteilt

Der beliebte türkische Komiker Deniz Göktas ist wegen Beleidigung von Staatschef Recep Tayyip Erdogan zu einer mehrmonatigen Haftstrafe verurteilt worden - kommt jedoch vorerst auf freien Fuß. Ein Gericht in Istanbul verurteilte den 32-Jährigen am Montag zu etwas mehr als 19 Monaten Haft, ordnete jedoch seine vorläufige Freilassung bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens an, wie ein Reporter der Nachrichtenagentur AFP berichtete.

Angriff mit Paintballpistole: 21-Jähriger in Bayern auf einem Auge blind

Unbekannte haben im bayerischen Edelsfeld einen 21-Jährigen durch Schüsse mit einer mutmaßlichen Paintballpistole schwer an den Augen verletzt. Die Polizei in Regensburg teilte am Montag mit, der 21-Jährige sei auf einem Auge erblindet. Auch die Sehkraft des zweiten Auges sei beeinträchtigt. Die Suche nach drei mutmaßlichen Tätern im geschätzten Alter von etwa 18 bis 22 Jahren dauerte an.

Papst Leo XIV. ermahnt Europäer zu neuen Friedensanstrengungen

Zum Abschluss seines Frankreichbesuchs hat Papst Leo XIV. die Europäer eindringlich zu neuen Friedensanstrengungen aufgerufen. Es sei notwendig, "Mut bei den Verhandlungen zu zeigen und bereit zu sein, bestimmte Positionen für das übergeordnete Wohl des Friedens aufzugeben", sagte der Papst am Montag in Metz im Beisein von Frankreichs Präsident Emmanuel Macron. Ohne den Ukraine-Krieg ausdrücklich zu nennen, beklagte er ein "sinnloses Gemetzel, das jeden Tag unzählige zivile Opfer fordert".

Textgröße ändern: