The National Times - Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld

Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld


Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld
Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld

Die Berechnung von Schmerzensgeld auf der Grundlage von Tagessätzen und dem Durchschnittseinkommen ist nicht genau genug. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf am Dienstag ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, das dem Opfer eines Verkehrsunfalls mit dieser "taggenauen Berechnung" 200.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen hatte. Der Mann ist seit dem Unfall zu 60 Prozent erwerbsgemindert, er musste mehr als 500 Tage im Krankenhaus verbringen. (Az. VI ZR 937/20)

Textgröße ändern:

Das Oberlandesgericht berechnete die Höhe des Schmerzensgelds in einem ersten Schritt unabhängig von der Art der Verletzung aus den Tagessätzen, dabei unterschied es zwischen verschiedenen Arten der notwendigen Behandlung und setzte bestimmte Summen auf Grundlage eines Durchschnittseinkommens fest. Danach konnten individuelle Zu- oder Abschläge hinzukommen, in dem Fall war es ein Abschlag wegen Vorerkrankung.

Fahrer, Halter und Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Autos legten gegen das Urteil Revision beim BGH ein. Dieser hob das Urteil nun auf, das Frankfurter Gericht muss erneut über die Höhe des Schmerzensgelds verhandeln.

Die "schematische Konzentration" auf die Anzahl der Tage, die der Kläger in der Klinik war und die er nach seiner Lebenserwartung voraussichtlich noch mit Einschränkungen lebt, lasse "wesentliche Umstände des konkreten Falls außer Acht", erklärte der BGH.

Die Art der Verletzungen, die Behandlung, das individuelle Leid und die Einschränkungen in der Lebensführung blieben unbeachtet. Auch sei es zu ungenau, das Durchschnittseinkommen zur Berechnung heranzuziehen.

F.Morgan--TNT

Empfohlen

54-Jähriger tötet in Bayern seine Mutter und ruft selbst die Polizei

Im bayerischen Rosenheim soll ein Mann seine Mutter getötet haben. Der 54-Jährige rief am frühen Freitagmorgen selbst die Polizei, wie diese mitteilte. Die Beamten fanden die 89 Jahre alte Frau tot im Bett in ihrer Wohnung. Ihr 54 Jahre alter Sohn gestand, seine Mutter getötet zu haben.

Tödlicher Raserunfall: Hafturteil aus Landau rechtskräftig

Sechseinhalb Jahre nach einem schweren Verkehrsunfall mit zwei Toten ist das Urteil im sogenannten Raserprozess im rheinland-pfälzischen Landau rechtskräftig geworden. Der Angeklagte ist nach Angaben des Landgerichts vom Freitag damit zu einer Jugendstrafe von drei Jahren verurteilt. Er war im Sommer 2019 bei Aquaplaning viel zu schnell ein gefährliches Überholmanöver gefahren. Bei dem Unfall starben zwei Mitfahrer, zwei weitere wurden schwer verletzt.

Amnestiegesetz in Venezuela verabschiedet - Hoffnung für hunderte politische Gefangene

Anderthalb Monate nach der Gefangennahme von Staatschef Nicolás Maduro durch das US-Militär hat das Parlament in Venezuela den Weg geebnet für die Freilassung hunderter politischer Gefangener. Die Abgeordneten der Nationalversammlung in Caracas billigten am Donnerstag einstimmig ein Amnestiegesetz. Das Vorhaben war unter Druck der USA von Übergangspräsidentin Delcy Rodríguez vorangetrieben worden.

"Bild des Schreckens" in Stuttgart: Behörden finden dutzende tote und kranke Schlangen

Dutzende tote und schwer kranke Riesenschlangen haben Behördenmitarbeiter bei einem privaten Tierhalter in Stuttgart entdeckt. Bei einer unangekündigten Kontrolle stießen sie auf 13 bereits verendete sowie 34 ausgehungerte und geschwächte Reptilien, wie die baden-württembergische Landeshauptstadt am Freitag mitteilte. Beteiligte Experten berichteten demnach von einem "Bild des Schreckens". Es sei noch nicht abzusehen, wie viele Schlangen überleben würden. Ein Tier habe bereits eingeschläfert werden müssen.

Textgröße ändern: