The National Times - Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld

Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld


Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld
Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld

Die Berechnung von Schmerzensgeld auf der Grundlage von Tagessätzen und dem Durchschnittseinkommen ist nicht genau genug. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf am Dienstag ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, das dem Opfer eines Verkehrsunfalls mit dieser "taggenauen Berechnung" 200.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen hatte. Der Mann ist seit dem Unfall zu 60 Prozent erwerbsgemindert, er musste mehr als 500 Tage im Krankenhaus verbringen. (Az. VI ZR 937/20)

Textgröße ändern:

Das Oberlandesgericht berechnete die Höhe des Schmerzensgelds in einem ersten Schritt unabhängig von der Art der Verletzung aus den Tagessätzen, dabei unterschied es zwischen verschiedenen Arten der notwendigen Behandlung und setzte bestimmte Summen auf Grundlage eines Durchschnittseinkommens fest. Danach konnten individuelle Zu- oder Abschläge hinzukommen, in dem Fall war es ein Abschlag wegen Vorerkrankung.

Fahrer, Halter und Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Autos legten gegen das Urteil Revision beim BGH ein. Dieser hob das Urteil nun auf, das Frankfurter Gericht muss erneut über die Höhe des Schmerzensgelds verhandeln.

Die "schematische Konzentration" auf die Anzahl der Tage, die der Kläger in der Klinik war und die er nach seiner Lebenserwartung voraussichtlich noch mit Einschränkungen lebt, lasse "wesentliche Umstände des konkreten Falls außer Acht", erklärte der BGH.

Die Art der Verletzungen, die Behandlung, das individuelle Leid und die Einschränkungen in der Lebensführung blieben unbeachtet. Auch sei es zu ungenau, das Durchschnittseinkommen zur Berechnung heranzuziehen.

F.Morgan--TNT

Empfohlen

Absturz von Kampfjet auf US-Airbase Spangdahlem: Pilot aus Krankenhaus entlassen

Nach dem Absturz eines F-16-Kampfjets auf dem US-Luftwaffenstützpunkt Spangdahlem in Rheinland-Pfalz ist der Pilot aus dem Krankenhaus entlassen worden. Er habe lediglich leichte Verletzungen erlitten, teilte die US-Airbase am Mittwochabend mit.

Zahl der Verkehrstoten im ersten Halbjahr 2026 gesunken

Die Zahl der Verkehrstoten ist im ersten Halbjahr 2026 gesunken. 1233 Menschen kamen von Januar bis Juni im Straßenverkehr ums Leben, das waren neun Prozent weniger als im ersten Halbjahr 2025, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden am Donnerstag mitteilte. Auch die Zahl der Verletzten ging um 4,2 Prozent zurück.

US-Richter: Weißes Haus muss CNN, MS NOW und Politico wieder Zutritt gewähren

Ein US-Bundesrichter hat das Weiße Haus angewiesen, das gegen Journalisten von CNN, MS NOW und Politico verhängte Hausverbot aufzuheben und ihnen umgehend wieder Zutritt zu gewähren. Der ohne Vorankündigung erfolgte Entzug der Akkreditierungen verletze laut dem Richter Timothy Kelly "mutmaßlich ihre verfassungsmäßigen Rechte", welche die Pressefreiheit garantieren, hieß es in dem Urteil, das die Nachrichtenagentur AFP am Donnerstag einsehen konnte. Die drei betroffenen Medienunternehmen hatten gegen das Hausverbot geklagt.

Streit um Erbe von Dolly Parton zwischen Manager und Neffen entbrannt

Nur wenige Wochen nach dem Tod der Country-Musik-Legende Dolly Parton ist zwischen ihrem ehemaligen Manager und ihrem Neffen ein Streit um das millionenschwere Erbe ausgebrochen. Wie am Mittwoch bekannt wurde, beantragte Partons langjähriger Manager Danny Nozell eine einstweilige Verfügung gegen ihren Neffen Bryan Seaver, dem er eine "eskalierende Drohkampagne" vorwarf, um Geld aus den Unternehmen der verstorbenen Sängerin zu erpressen.

Textgröße ändern: