The National Times - Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld

Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld


Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld
Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld

Die Berechnung von Schmerzensgeld auf der Grundlage von Tagessätzen und dem Durchschnittseinkommen ist nicht genau genug. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf am Dienstag ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, das dem Opfer eines Verkehrsunfalls mit dieser "taggenauen Berechnung" 200.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen hatte. Der Mann ist seit dem Unfall zu 60 Prozent erwerbsgemindert, er musste mehr als 500 Tage im Krankenhaus verbringen. (Az. VI ZR 937/20)

Textgröße ändern:

Das Oberlandesgericht berechnete die Höhe des Schmerzensgelds in einem ersten Schritt unabhängig von der Art der Verletzung aus den Tagessätzen, dabei unterschied es zwischen verschiedenen Arten der notwendigen Behandlung und setzte bestimmte Summen auf Grundlage eines Durchschnittseinkommens fest. Danach konnten individuelle Zu- oder Abschläge hinzukommen, in dem Fall war es ein Abschlag wegen Vorerkrankung.

Fahrer, Halter und Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Autos legten gegen das Urteil Revision beim BGH ein. Dieser hob das Urteil nun auf, das Frankfurter Gericht muss erneut über die Höhe des Schmerzensgelds verhandeln.

Die "schematische Konzentration" auf die Anzahl der Tage, die der Kläger in der Klinik war und die er nach seiner Lebenserwartung voraussichtlich noch mit Einschränkungen lebt, lasse "wesentliche Umstände des konkreten Falls außer Acht", erklärte der BGH.

Die Art der Verletzungen, die Behandlung, das individuelle Leid und die Einschränkungen in der Lebensführung blieben unbeachtet. Auch sei es zu ungenau, das Durchschnittseinkommen zur Berechnung heranzuziehen.

F.Morgan--TNT

Empfohlen

23-Jähriger wird in Hessen von Zug erfasst und stirbt

Ein 23-Jähriger ist in Hessen von einem durchfahrenden Zug erfasst worden und ums Leben gekommen. Er erlag seinen Verletzungen noch vor Ort, wie die Polizei in Darmstadt am Montag mitteilte. Demnach ereignete sich der Unfall am Sonntagmorgen am Südbahnhof in Darmstadt.

Syrischer Straftäter darf trotz Familie in Deutschland abgeschoben werden

Ein wegen Straftaten im syrischen Bürgerkrieg verurteilter Syrer darf trotz familiärer Bindungen in Deutschland abgeschoben werden. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte einen dagegen gerichteten Eilantrag des Mannes ab, wie es am Montag mitteilte. Der Syrer war 2020 unter anderem wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung, Umgangs mit Kriegswaffen sowie 19-facher Freiheitsberaubung mit Todesfolge zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Vermisste tot in Wohnung in Rheinland-Pfalz gefunden - Frau offenbar getötet

Eine in Rheinland-Pfalz vermisste Frau ist tot in ihrer Wohnung gefunden worden. Sie wurde offenbar getötet, wie die Polizei in Trier am Montag mitteilte. Demnach hatte ihre Mutter die 29-Jährige am Sonntag als vermisst gemeldet. Einsatzkräfte öffneten bei der Suche nach ihr die Tür zu ihrer Wohnung. Dort fanden sie die Leiche.

Krankenhausbrand in Mecklenburg-Vorpommern: Zweiter Toter identifiziert

Nach einem Brand in einem Krankenhaus in Ludwigslust in Mecklenburg-Vorpommern ist auch der zweite Tote zweifelsfrei identifiziert worden. Bei dem verstorbenen Patienten handelt es sich um einen 73-Jährigen aus der Region, wie das Polizeipräsidium Rostock am Montag mitteilte. Er war in dem Zimmer untergebracht, in dem auch das Feuer ausbrach.

Textgröße ändern: