The National Times - Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld

Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld


Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld
Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld

Die Berechnung von Schmerzensgeld auf der Grundlage von Tagessätzen und dem Durchschnittseinkommen ist nicht genau genug. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf am Dienstag ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, das dem Opfer eines Verkehrsunfalls mit dieser "taggenauen Berechnung" 200.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen hatte. Der Mann ist seit dem Unfall zu 60 Prozent erwerbsgemindert, er musste mehr als 500 Tage im Krankenhaus verbringen. (Az. VI ZR 937/20)

Textgröße ändern:

Das Oberlandesgericht berechnete die Höhe des Schmerzensgelds in einem ersten Schritt unabhängig von der Art der Verletzung aus den Tagessätzen, dabei unterschied es zwischen verschiedenen Arten der notwendigen Behandlung und setzte bestimmte Summen auf Grundlage eines Durchschnittseinkommens fest. Danach konnten individuelle Zu- oder Abschläge hinzukommen, in dem Fall war es ein Abschlag wegen Vorerkrankung.

Fahrer, Halter und Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Autos legten gegen das Urteil Revision beim BGH ein. Dieser hob das Urteil nun auf, das Frankfurter Gericht muss erneut über die Höhe des Schmerzensgelds verhandeln.

Die "schematische Konzentration" auf die Anzahl der Tage, die der Kläger in der Klinik war und die er nach seiner Lebenserwartung voraussichtlich noch mit Einschränkungen lebt, lasse "wesentliche Umstände des konkreten Falls außer Acht", erklärte der BGH.

Die Art der Verletzungen, die Behandlung, das individuelle Leid und die Einschränkungen in der Lebensführung blieben unbeachtet. Auch sei es zu ungenau, das Durchschnittseinkommen zur Berechnung heranzuziehen.

F.Morgan--TNT

Empfohlen

Heimtückemord an wohlhabendem Arzt in Chemnitz: Urteile im Wesentlichen rechtskräftig

Rund zwei Jahre nach der Ermordung eines wohlhabenden Arztes im sächsischen Chemnitz sind die Urteile gegen dessen Witwe und zwei weitere Beschuldigte im Wesentlichen rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof verwarf die von den drei Angeklagten eingelegten Revisionen nach Angaben vom Donnerstag in Bezug auf deren Verurteilung wegen Mordes aus Habgier und Heimtücke. Nur eine sogenannte Einziehungsentscheidung wurde teilweise gekippt, das Landgericht in Chemnitz muss über diese deshalb nochmals verhandeln.

Bauarbeiter bei Arbeitsunfall in Hessen tödlich von Lastwagen erfasst

Bei einem Arbeitsunfall auf einer Autobahn in Hessen ist ein Bauarbeiter tödlich von einem Lastwagen erfasst worden. Der Mann erlag seinen Verletzungen noch vor Ort, wie die Polizei Darmstadt am Donnerstag mitteilte. Demnach ereignete sich der Unfall in der Nacht zum Donnerstag auf der A6 bei Viernheim. Der Lastwagenfahrer fuhr aus unklarer Ursache in eine Baustellenabsperrung.

15 Jahre Haft für "Ketamin-Queen" nach Drogentod von "Friends"-Darsteller Perry

Zweieinhalb Jahre nach dem Drogentod des US-Schauspielers Matthew Perry hat ein kalifornisches Gericht dessen frühere Dealerin am Mittwoch zu 15 Jahren Haft verurteilt. Die als "Ketamin-Queen" bekannt gewordene 42-jährige Jasveen Sangha hatte eingeräumt, Perry mit der tödlichen Dosis des Betäubungsmittels Ketamin versorgt zu haben.

Fast 200 Festnahmen nach Schusswechsel vor israelischem Konsulat in Istanbul

Nach dem Schusswechsel vor dem israelischen Konsulat in Istanbul am Dienstag haben türkische Sicherheitskräfte nach eigenen Angaben am Mittwoch fast 200 Verdächtige festgenommen. Justizminister Akin Gürlek sprach im Onlinedienst X von einer "zeitgleichen Operation in 34 Provinzen gegen die Terrororganisation Daesh" - die arabische Abkürzung für die Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS). Die Zahl der Festgenommenen gab er mit 198 an.

Textgröße ändern: