The National Times - Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld

Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld


Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld
Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld

Die Berechnung von Schmerzensgeld auf der Grundlage von Tagessätzen und dem Durchschnittseinkommen ist nicht genau genug. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf am Dienstag ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, das dem Opfer eines Verkehrsunfalls mit dieser "taggenauen Berechnung" 200.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen hatte. Der Mann ist seit dem Unfall zu 60 Prozent erwerbsgemindert, er musste mehr als 500 Tage im Krankenhaus verbringen. (Az. VI ZR 937/20)

Textgröße ändern:

Das Oberlandesgericht berechnete die Höhe des Schmerzensgelds in einem ersten Schritt unabhängig von der Art der Verletzung aus den Tagessätzen, dabei unterschied es zwischen verschiedenen Arten der notwendigen Behandlung und setzte bestimmte Summen auf Grundlage eines Durchschnittseinkommens fest. Danach konnten individuelle Zu- oder Abschläge hinzukommen, in dem Fall war es ein Abschlag wegen Vorerkrankung.

Fahrer, Halter und Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Autos legten gegen das Urteil Revision beim BGH ein. Dieser hob das Urteil nun auf, das Frankfurter Gericht muss erneut über die Höhe des Schmerzensgelds verhandeln.

Die "schematische Konzentration" auf die Anzahl der Tage, die der Kläger in der Klinik war und die er nach seiner Lebenserwartung voraussichtlich noch mit Einschränkungen lebt, lasse "wesentliche Umstände des konkreten Falls außer Acht", erklärte der BGH.

Die Art der Verletzungen, die Behandlung, das individuelle Leid und die Einschränkungen in der Lebensführung blieben unbeachtet. Auch sei es zu ungenau, das Durchschnittseinkommen zur Berechnung heranzuziehen.

F.Morgan--TNT

Empfohlen

US-Organisationen warnen vor Risiken bei Reisen zur Fußball-WM in den USA

Mehr als 120 US-Organisationen haben Fußballfans und andere USA-Reisende vor "schweren Verletzungen ihrer Rechte" während der Fußball-WM gewarnt. Die Bürgerrechtsorganisation ACLU begründete die Warnung an "Fans, Spieler, Journalisten und andere Besucher" am Donnerstag mit dem "drakonischen einwanderungs- und menschenrechtsfeindlichen Kurs" der Regierung von US-Präsident Donald Trump. Der Weltfußballverband Fifa müsse deshalb dringend Druck auf die US-Regierung ausüben.

Italienische Blauhelmsoldaten ersetzen beschädigte Jesus-Statue im Libanon

Italienische Blauhelmsoldaten haben eine von israelische Soldaten beschädigte Jesus-Statue im Libanon ersetzt. Wie die italienische Regierungschefin Giorgia Meloni am Donnerstag mitteilte, hatte das italienische Kontingent der UN-Mission Unifil die Idee, "dem libanesischen Dorf Debl ein neues Kruzifix zu spenden". Die Errichtung der neuen Statue sei "eine kraftvolle Botschaft der Hoffnung, des Dialogs und des Friedens".

Südafrikas Polizeichef in Korruptionsaffäre suspendiert

Südafrikas nationaler Polizeichef Fannie Masemola ist von Präsident Cyril Ramaphosa im Zuge einer Korruptionsaffäre suspendiert worden. "Angesichts der Schwere der Vorwürfe und der entscheidenden Rolle, die der nationale Polizeichef spielt, habe ich in Absprache mit General Masemola beschlossen, dass er bis zum Abschluss des Verfahrens als vorläufig suspendiert gilt," sagte Ramaphosa am Donnerstag vor Journalisten in Johannesburg. Er ernannte die Finanzchefin der Polizei, Puleng Dimpane, zur Interims-Polizeichefin.

Schleswig-Holstein: Niederlage für Nius im Rechtsstreit mit Ministerpräsident

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig-Holstein hat eine Beschwerde des Nachrichtenportals Nius im Zusammenhang mit Aussagen von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) in der ZDF-Sendung "Markus Lanz" zurückgewiesen. Amtspersonen könnten insbesondere in Talkrunden als Parteipolitiker oder politisch handelnde Privatpersonen auftreten, so das OVG in seinem Beschluss vom Donnerstag. Damit käme ihnen das Recht auf Meinungsfreiheit zu.

Textgröße ändern: