The National Times - Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld

Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld


Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld
Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld

Die Berechnung von Schmerzensgeld auf der Grundlage von Tagessätzen und dem Durchschnittseinkommen ist nicht genau genug. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf am Dienstag ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, das dem Opfer eines Verkehrsunfalls mit dieser "taggenauen Berechnung" 200.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen hatte. Der Mann ist seit dem Unfall zu 60 Prozent erwerbsgemindert, er musste mehr als 500 Tage im Krankenhaus verbringen. (Az. VI ZR 937/20)

Textgröße ändern:

Das Oberlandesgericht berechnete die Höhe des Schmerzensgelds in einem ersten Schritt unabhängig von der Art der Verletzung aus den Tagessätzen, dabei unterschied es zwischen verschiedenen Arten der notwendigen Behandlung und setzte bestimmte Summen auf Grundlage eines Durchschnittseinkommens fest. Danach konnten individuelle Zu- oder Abschläge hinzukommen, in dem Fall war es ein Abschlag wegen Vorerkrankung.

Fahrer, Halter und Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Autos legten gegen das Urteil Revision beim BGH ein. Dieser hob das Urteil nun auf, das Frankfurter Gericht muss erneut über die Höhe des Schmerzensgelds verhandeln.

Die "schematische Konzentration" auf die Anzahl der Tage, die der Kläger in der Klinik war und die er nach seiner Lebenserwartung voraussichtlich noch mit Einschränkungen lebt, lasse "wesentliche Umstände des konkreten Falls außer Acht", erklärte der BGH.

Die Art der Verletzungen, die Behandlung, das individuelle Leid und die Einschränkungen in der Lebensführung blieben unbeachtet. Auch sei es zu ungenau, das Durchschnittseinkommen zur Berechnung heranzuziehen.

F.Morgan--TNT

Empfohlen

Gericht: Ausweiskontrollen und Videoüberwachung in Berliner Freibädern rechtens

Angesichts von Drohungen und körperlichen Angriffen ist die Einführung von Ausweiskontrollen und Videoüberwachung in einigen Freibädern Berlins einem Gerichtsurteil zufolge rechtens. Der Schutz von Leben, Gesundheit und Freiheit sei höher zu gewichten als der Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, entschied das Berliner Verwaltungsgericht am Mittwoch.

Behinderte Menschen vergewaltigt: BGH bestätigt Haftstrafe für Pfleger aus Berlin

Ein früherer Pfleger aus Berlin muss wegen sexuellen Missbrauchs von geistig und körperlich beeinträchtigten Menschen lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das entsprechende Urteil des Berliner Landgerichts vom April 2025, wie aus einem am Mittwoch in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Das Landgericht hatte den Mann zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. (Az. 5 StR 98/26)

Hessen: Zehnjähriger fährt eigene Mutter mit Transporter tot

Ein Zehnjähriger hat in Hessen seine Mutter mit einem Transporter totgefahren. Der Unfall ereignete sich beim Rangieren des Fahrzeugs, wie Polizei und Staatsanwaltschaft in Darmstadt am Mittwoch mitteilten. Demnach soll der Zehnjährige am Dienstag auf einem Privatgrundstück in Alsbach-Hähnlein versucht haben, den Transporter umzuparken. Dabei verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug.

UNO fordert Freilassung von in Israel inhaftierten Aktivisten der Gaza-Hilfsflotte

Die UNO hat Israel aufgefordert, zwei inhaftierte Aktivisten der Gaza-Hilfsflotte "unverzüglich und bedingungslos" freizulassen. Außerdem müssten die israelischen Behörden "beunruhigende Berichte" untersuchen, wonach die beiden Männer in israelischer Haft misshandelt wurden, forderte der Sprecher des UN-Kommissariats für Menschenrechte, Thameen al-Kheetan, am Mittwoch in Genf.

Textgröße ändern: