The National Times - Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld

Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld


Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld
Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld

Die Berechnung von Schmerzensgeld auf der Grundlage von Tagessätzen und dem Durchschnittseinkommen ist nicht genau genug. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf am Dienstag ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, das dem Opfer eines Verkehrsunfalls mit dieser "taggenauen Berechnung" 200.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen hatte. Der Mann ist seit dem Unfall zu 60 Prozent erwerbsgemindert, er musste mehr als 500 Tage im Krankenhaus verbringen. (Az. VI ZR 937/20)

Textgröße ändern:

Das Oberlandesgericht berechnete die Höhe des Schmerzensgelds in einem ersten Schritt unabhängig von der Art der Verletzung aus den Tagessätzen, dabei unterschied es zwischen verschiedenen Arten der notwendigen Behandlung und setzte bestimmte Summen auf Grundlage eines Durchschnittseinkommens fest. Danach konnten individuelle Zu- oder Abschläge hinzukommen, in dem Fall war es ein Abschlag wegen Vorerkrankung.

Fahrer, Halter und Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Autos legten gegen das Urteil Revision beim BGH ein. Dieser hob das Urteil nun auf, das Frankfurter Gericht muss erneut über die Höhe des Schmerzensgelds verhandeln.

Die "schematische Konzentration" auf die Anzahl der Tage, die der Kläger in der Klinik war und die er nach seiner Lebenserwartung voraussichtlich noch mit Einschränkungen lebt, lasse "wesentliche Umstände des konkreten Falls außer Acht", erklärte der BGH.

Die Art der Verletzungen, die Behandlung, das individuelle Leid und die Einschränkungen in der Lebensführung blieben unbeachtet. Auch sei es zu ungenau, das Durchschnittseinkommen zur Berechnung heranzuziehen.

F.Morgan--TNT

Empfohlen

Berlin: 17-jähriger Autofahrer liefert sich Verfolgungsjagd mit Polizei

Ein 17-jähriger Autofahrer hat sich in Berlin eine Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert. Ein Zeuge alarmierte die Einsatzkräfte am Dienstagnachmittag, weil er im Ortsteil Wilhelmstadt vier Jugendliche in einem Auto ohne Kennzeichen beobachtete, die versuchten, das Fahrzeug zu starten, wie die Polizei am Mittwoch in der Hauptstadt mitteilte. Als ein Funkwagen vor Ort eintraf, beschleunigte der Fahrer das Auto und floh.

Busbrand in der Schweiz: Polizei geht von vorsätzlicher Brandstiftung aus

Nach dem Brand eines Busses in der Schweiz mit sechs Toten geht die Polizei von vorsätzlicher Brandstiftung aus. Es deute aber nichts auf einen terroristischen Hintergrund hin, erklärte die Staatsanwaltschaft am Mittwoch. Der Bus wurde demnach von einem "psychisch instabilen" Schweizer in Brand gesetzt, der sich in dem Fahrzeug selbst angezündet hatte. Die Ermittler gehen davon aus, dass der Mann unter den Toten ist.

Baden-Württemberg: 84-Jähriger bei Unfall in Weinberg von Traktor erdrückt

Ein 84-Jähriger ist bei einem Unfall in einem Weinberg in Baden-Württemberg von einem Traktor erdrückt worden. Er erlag seinen Verletzungen in einem Krankenhaus, wie die Polizei in Ludwigsburg am Mittwoch mitteilte. Der Unfall ereignete sich demnach am Montag in einem Weinberg in Ludwigsburg, in dem der Mann arbeitete.

Unbekannte stehlen in Niedersachsen rund 200 Tonnen Schotter

Rund 200 Tonnen Schotter haben Unbekannte im niedersächsischen Sande gestohlen. Der Schotter war auf einer leeren Fläche zwischen einem Gewerbebetrieb und einer Bahntrasse gelagert, wie die Polizei in Wilhelmshaven am Mittwoch mitteilte.

Textgröße ändern: