The National Times - Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld

Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld


Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld
Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld

Die Berechnung von Schmerzensgeld auf der Grundlage von Tagessätzen und dem Durchschnittseinkommen ist nicht genau genug. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf am Dienstag ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, das dem Opfer eines Verkehrsunfalls mit dieser "taggenauen Berechnung" 200.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen hatte. Der Mann ist seit dem Unfall zu 60 Prozent erwerbsgemindert, er musste mehr als 500 Tage im Krankenhaus verbringen. (Az. VI ZR 937/20)

Textgröße ändern:

Das Oberlandesgericht berechnete die Höhe des Schmerzensgelds in einem ersten Schritt unabhängig von der Art der Verletzung aus den Tagessätzen, dabei unterschied es zwischen verschiedenen Arten der notwendigen Behandlung und setzte bestimmte Summen auf Grundlage eines Durchschnittseinkommens fest. Danach konnten individuelle Zu- oder Abschläge hinzukommen, in dem Fall war es ein Abschlag wegen Vorerkrankung.

Fahrer, Halter und Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Autos legten gegen das Urteil Revision beim BGH ein. Dieser hob das Urteil nun auf, das Frankfurter Gericht muss erneut über die Höhe des Schmerzensgelds verhandeln.

Die "schematische Konzentration" auf die Anzahl der Tage, die der Kläger in der Klinik war und die er nach seiner Lebenserwartung voraussichtlich noch mit Einschränkungen lebt, lasse "wesentliche Umstände des konkreten Falls außer Acht", erklärte der BGH.

Die Art der Verletzungen, die Behandlung, das individuelle Leid und die Einschränkungen in der Lebensführung blieben unbeachtet. Auch sei es zu ungenau, das Durchschnittseinkommen zur Berechnung heranzuziehen.

F.Morgan--TNT

Empfohlen

Häusliche Gewalt: Mann erschießt im US-Bundesstaat Louisiana acht Kinder

In einem mutmaßlichen Fall von häuslicher Gewalt hat ein Mann im US-Bundesstaat Louisiana am Sonntag acht Kinder erschossen. Der Täter sei nach einer Verfolgungsjagd von der Polizei erschossen worden, teilten die Behörden mit. Die acht Opfer in der Großstadt Shreveport seien zwischen einem und 14 Jahre alt gewesen, sagte der Polizist Chris Bordelon. Einige von ihnen waren demnach die eigenen Kinder des Schützen.

Messe mit 100.000 Menschen in Angola: Papst Leo XIV. ruft zur "Hoffnung" auf

Papst Leo XIV. hat in Angola eine Freilustmesse mit rund 100.000 Menschen gefeiert und die Menschen in dem von Armut geprägten Land zur "Hoffnung" aufgerufen. In seiner Predigt in dem südwestafrikanischen Staat forderte Leo die Angolanerinnen und Angolaner am Sonntag auf, ein Land aufzubauen, "in dem der Hass und die Gewalt verschwinden" und die "Geißel der Korruption" beseitigt werde. Gebraucht werde eine "neue Kultur der Gerechtigkeit und des Teilens".

Sechs Tote bei Schüssen auf der Straße und Geiselnahme in Kiew - womöglich Terror-Tat

Mit Schüssen auf Passanten und einer blutigen Geiselnahme in einem Supermarkt hat ein Mann in Kiew für Angst und Schrecken gesorgt: In einem Wohnviertel der ukrainischen Hauptstadt Kiew tötete der Angreifer am Samstag sechs Menschen und verletzte 14 weitere, wie Präsident Wolodymyr Selenskyj mitteilte. Der Täter wurde schließlich von Sondereinsatzkräften der Polizei erschossen. Die Tathintergründe waren zunächst unklar, ein terroristisches Motiv wurde nicht ausgeschlossen.

Dobrindt stellt polizeiliche Kriminalitätsstatistik vor

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) stellt am Montag (10.00 Uhr) in Berlin die polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2025 vor. An der Pressekonferenz nehmen auch der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Hamburgs Innensenator Andy Grote (SPD) und Holger Münch, Präsident des Bundeskriminalamts (BKA), teil.

Textgröße ändern: