The National Times - Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld

Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld


Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld
Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld

Die Berechnung von Schmerzensgeld auf der Grundlage von Tagessätzen und dem Durchschnittseinkommen ist nicht genau genug. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf am Dienstag ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, das dem Opfer eines Verkehrsunfalls mit dieser "taggenauen Berechnung" 200.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen hatte. Der Mann ist seit dem Unfall zu 60 Prozent erwerbsgemindert, er musste mehr als 500 Tage im Krankenhaus verbringen. (Az. VI ZR 937/20)

Textgröße ändern:

Das Oberlandesgericht berechnete die Höhe des Schmerzensgelds in einem ersten Schritt unabhängig von der Art der Verletzung aus den Tagessätzen, dabei unterschied es zwischen verschiedenen Arten der notwendigen Behandlung und setzte bestimmte Summen auf Grundlage eines Durchschnittseinkommens fest. Danach konnten individuelle Zu- oder Abschläge hinzukommen, in dem Fall war es ein Abschlag wegen Vorerkrankung.

Fahrer, Halter und Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Autos legten gegen das Urteil Revision beim BGH ein. Dieser hob das Urteil nun auf, das Frankfurter Gericht muss erneut über die Höhe des Schmerzensgelds verhandeln.

Die "schematische Konzentration" auf die Anzahl der Tage, die der Kläger in der Klinik war und die er nach seiner Lebenserwartung voraussichtlich noch mit Einschränkungen lebt, lasse "wesentliche Umstände des konkreten Falls außer Acht", erklärte der BGH.

Die Art der Verletzungen, die Behandlung, das individuelle Leid und die Einschränkungen in der Lebensführung blieben unbeachtet. Auch sei es zu ungenau, das Durchschnittseinkommen zur Berechnung heranzuziehen.

F.Morgan--TNT

Empfohlen

20-Jähriger in Leverkusen erstochen - Täter flüchtig

In einer Grünanlage im nordrhein-westfälischen Leverkusen soll ein junger Mann einen 20-Jährigen erstochen haben. Wie Polizei und Staatsanwaltschaft in Köln am Dienstag mitteilten, war der Täter zunächst flüchtig. Nach ihm wurde gefahndet, auch ein Spürhund und ein Hubschrauber waren dabei im Einsatz.

Eurojackpot geknackt: Fast 40 Millionen Euro gehen nach Schleswig-Holstein

Ein Glückspilz aus Schleswig-Holstein hat den Eurojackpot geknackt und fast 40 Millionen Euro gewonnen. Wie die Westdeutsche Lotterie am Dienstag in Münster mitteilte, bekommt die Gewinnerin oder der Gewinner 39.496.021,60 Euro. Die richtigen Gewinnzahlen lauteten 4, 5, 7, 48 und 50 mit den Eurozahlen 4 und 5.

Bekannte mit Stich in Hals getötet: Dreieinhalb Jahre Haft für Mann in Niedersachsen

Wegen der Tötung einer Bekannten mit einem Stich in den Hals hat das Landgericht im niedersächsischen Hildesheim einen 63-Jährigen am Dienstag zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt. Schuldig gesprochen wurde er wegen Totschlags, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Die zuständige Kammer sah es als erwiesen an, dass der 63-Jährige die Frau im Februar in Alfeld getötet hatte.

BSG: Gesetzliche Unfallversicherung greift bei Wegeunfall wegen Unterzuckerung

Die gesetzliche Unfallversicherung greift auch dann, wenn ein Mensch mit Diabetes wegen einer Unterzuckerung auf dem Heimweg sein Wohnhaus verpasst und in einen Autounfall verwickelt wird. Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel gab am Dienstag der Revision eines Beschäftigten der Deutschen Post statt, der sich bei einem entsprechenden Unfall erhebliche Verletzungen zugezogen hatte. (Az. B 2 U 5/24 R)

Textgröße ändern: