The National Times - Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld

Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld


Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld
Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld

Die Berechnung von Schmerzensgeld auf der Grundlage von Tagessätzen und dem Durchschnittseinkommen ist nicht genau genug. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf am Dienstag ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, das dem Opfer eines Verkehrsunfalls mit dieser "taggenauen Berechnung" 200.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen hatte. Der Mann ist seit dem Unfall zu 60 Prozent erwerbsgemindert, er musste mehr als 500 Tage im Krankenhaus verbringen. (Az. VI ZR 937/20)

Textgröße ändern:

Das Oberlandesgericht berechnete die Höhe des Schmerzensgelds in einem ersten Schritt unabhängig von der Art der Verletzung aus den Tagessätzen, dabei unterschied es zwischen verschiedenen Arten der notwendigen Behandlung und setzte bestimmte Summen auf Grundlage eines Durchschnittseinkommens fest. Danach konnten individuelle Zu- oder Abschläge hinzukommen, in dem Fall war es ein Abschlag wegen Vorerkrankung.

Fahrer, Halter und Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Autos legten gegen das Urteil Revision beim BGH ein. Dieser hob das Urteil nun auf, das Frankfurter Gericht muss erneut über die Höhe des Schmerzensgelds verhandeln.

Die "schematische Konzentration" auf die Anzahl der Tage, die der Kläger in der Klinik war und die er nach seiner Lebenserwartung voraussichtlich noch mit Einschränkungen lebt, lasse "wesentliche Umstände des konkreten Falls außer Acht", erklärte der BGH.

Die Art der Verletzungen, die Behandlung, das individuelle Leid und die Einschränkungen in der Lebensführung blieben unbeachtet. Auch sei es zu ungenau, das Durchschnittseinkommen zur Berechnung heranzuziehen.

F.Morgan--TNT

Empfohlen

Erster Prozess vor US-Bundesgericht gegen Meta wegen Social-Media-Sucht

Der US-Internetkonzern Meta muss sich seit Mittwoch erstmals vor einem US-Bundesgericht wegen des Vorwurfs verantworten, mit seinen Online-Netzwerken Instagram und Facebook Minderjährige abhängig und damit psychisch krank zu machen. Am ersten Prozesstag wurden nach längerer Befragung zunächst die acht Geschworenen ausgewählt. Die Eröffnungsplädoyers sollen in der kommenden Woche gehalten werden.

Gedränge am Ätna: Vulkanausbruch lockt Besuchermassen an

In Sandalen zum Lava-Spektakel: Der Ausbruch des Vulkans Ätna in Süditalien lockt zahlreiche Besucher an - und nicht alle begeben sich unter Anleitung professioneller Bergführer in das potenziell gefährliche Gebiet auf Sizilien. Er erhalte derzeit 300 Anfragen pro Tag, sagte Daniele Perricelli am Mittwoch der Nachrichtenagentur AFP. Das seien drei Mal so viel wie gewöhnlich. Jeden Abend führe er aber nur einige Dutzend Besucher den Vulkan hinauf.

Zahl der Erdbeben-Toten in Kolumbien auf 239 gestiegen - Rettungskräften läuft die Zeit davon

Nach dem Erdbeben in Kolumbien befinden sich die Einsatzkräfte in einem Wettlauf gegen die Zeit. Die Zahl der Todesopfer erhöhte sich am Mittwoch nach Behördenangaben auf mindestens 239. Mehr als 2000 Menschen wurden verletzt. Derweil schloss sich das Zeitfenster der ersten 72 Stunden nach dem Unglück, die für die Bergung von Überlebenden entscheidend sind.

"Korrupt und verfassungswidrig": Trump wegen Premium-Zugangs zu seinem Onlinedienst verklagt

Zwei Medienorganisationen haben US-Präsident Donald Trump wegen des neuen Premiumangebots seines Onlinedienstes Truth Social verklagt. Der gegen eine hohe Gebühr erhältliche vorzeitige Zugang zu Trumps Posts in dem Netzwerk sei "außergewöhnlich, korrupt und verfassungswidrig", heißt es in einer am Mittwoch von den Organisationen The Intercept und Freedom of the Press Foundation in New York eingereichten Klageschrift.

Textgröße ändern: