The National Times - Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld

Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld


Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld
Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld

Die Berechnung von Schmerzensgeld auf der Grundlage von Tagessätzen und dem Durchschnittseinkommen ist nicht genau genug. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf am Dienstag ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, das dem Opfer eines Verkehrsunfalls mit dieser "taggenauen Berechnung" 200.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen hatte. Der Mann ist seit dem Unfall zu 60 Prozent erwerbsgemindert, er musste mehr als 500 Tage im Krankenhaus verbringen. (Az. VI ZR 937/20)

Textgröße ändern:

Das Oberlandesgericht berechnete die Höhe des Schmerzensgelds in einem ersten Schritt unabhängig von der Art der Verletzung aus den Tagessätzen, dabei unterschied es zwischen verschiedenen Arten der notwendigen Behandlung und setzte bestimmte Summen auf Grundlage eines Durchschnittseinkommens fest. Danach konnten individuelle Zu- oder Abschläge hinzukommen, in dem Fall war es ein Abschlag wegen Vorerkrankung.

Fahrer, Halter und Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Autos legten gegen das Urteil Revision beim BGH ein. Dieser hob das Urteil nun auf, das Frankfurter Gericht muss erneut über die Höhe des Schmerzensgelds verhandeln.

Die "schematische Konzentration" auf die Anzahl der Tage, die der Kläger in der Klinik war und die er nach seiner Lebenserwartung voraussichtlich noch mit Einschränkungen lebt, lasse "wesentliche Umstände des konkreten Falls außer Acht", erklärte der BGH.

Die Art der Verletzungen, die Behandlung, das individuelle Leid und die Einschränkungen in der Lebensführung blieben unbeachtet. Auch sei es zu ungenau, das Durchschnittseinkommen zur Berechnung heranzuziehen.

F.Morgan--TNT

Empfohlen

US-Richterin blockiert Milliardenfonds für Trump-Anhänger

Eine US-Bundesrichterin hat vorerst einen geplanten Milliardenfonds blockiert, aus dem Anhänger von US-Präsident Donald Trump Entschädigungen für angebliche Justizfehler unter der demokratischen Vorgängerregierung erhalten sollen. Die Richterin Leonie Brinkema vom östlichen Bezirksgericht in Virginia wies die Regierung an, weder Geld in den Fonds einzuzahlen noch Mittel "unwiderruflich auszuschütten". Die oppositionellen Demokraten sprechen von einem "Schmiergeldfonds", aber auch im Regierungslager gibt es Widerstand.

Topmanager von Autobauer VW scheitern mit Schadenersatzklagen gegen Konzern

Zwei Topmanager des Automobilkonzerns Volkswagen sind vor dem niedersächsischen Landesarbeitsgericht in zweiter Instanz mit Schadenersatzklagen gegen ihren Arbeitgeber gescheitert. Das Gericht in Hannover wies die von den beiden Führungskräften eingelegten Berufungen nach eigenen Angaben vom Freitag ab. Die Manager hatten demnach argumentiert, nach internen Hinweisen auf Regelverstöße vom Konzern benachteiligt worden zu sein.

Trotz antisemitischer Äußerungen: Kanye West darf in den Niederlanden auftreten

Trotz antisemitischer Äußerungen darf der umstrittene US-Rapper Kanye West im Juni auf zwei Konzerten im niederländischen Arnheim auftreten. Der Minister für Asyl und Migration, Bart van den Brink, erklärte am Freitag, für ein Einreiseverbot müssten "klare Gründe" vorliegen. Solche Gründe seien "in den vorgenommenen Analysen" aber nicht gefunden worden.

Israelfeindlicher Vorfall auf Hamburger Straßenfest: Männer attackiert und verletzt

Bei einem mutmaßlich israelfeindlichen Vorfall auf einem Straßenfest in Hamburg sind zwei Männer von mehreren Unbekannten attackiert und verletzt worden. Einem 41-Jährigen wurde ins Gesicht geschlagen und sein 43-jähriger Begleiter zu Boden gestoßen, wie die Polizei in der Hansestadt am Freitag mitteilte.

Textgröße ändern: