The National Times - Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld

Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld


Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld
Bundesgerichtshof verwirft die "taggenaue Berechnung" von Schmerzensgeld

Die Berechnung von Schmerzensgeld auf der Grundlage von Tagessätzen und dem Durchschnittseinkommen ist nicht genau genug. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf am Dienstag ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, das dem Opfer eines Verkehrsunfalls mit dieser "taggenauen Berechnung" 200.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen hatte. Der Mann ist seit dem Unfall zu 60 Prozent erwerbsgemindert, er musste mehr als 500 Tage im Krankenhaus verbringen. (Az. VI ZR 937/20)

Textgröße ändern:

Das Oberlandesgericht berechnete die Höhe des Schmerzensgelds in einem ersten Schritt unabhängig von der Art der Verletzung aus den Tagessätzen, dabei unterschied es zwischen verschiedenen Arten der notwendigen Behandlung und setzte bestimmte Summen auf Grundlage eines Durchschnittseinkommens fest. Danach konnten individuelle Zu- oder Abschläge hinzukommen, in dem Fall war es ein Abschlag wegen Vorerkrankung.

Fahrer, Halter und Haftpflichtversicherung des unfallverursachenden Autos legten gegen das Urteil Revision beim BGH ein. Dieser hob das Urteil nun auf, das Frankfurter Gericht muss erneut über die Höhe des Schmerzensgelds verhandeln.

Die "schematische Konzentration" auf die Anzahl der Tage, die der Kläger in der Klinik war und die er nach seiner Lebenserwartung voraussichtlich noch mit Einschränkungen lebt, lasse "wesentliche Umstände des konkreten Falls außer Acht", erklärte der BGH.

Die Art der Verletzungen, die Behandlung, das individuelle Leid und die Einschränkungen in der Lebensführung blieben unbeachtet. Auch sei es zu ungenau, das Durchschnittseinkommen zur Berechnung heranzuziehen.

F.Morgan--TNT

Empfohlen

Häusliche Gewalt: Opfer sollen sich schneller von Partner scheiden lassen können

Opfer häuslicher Gewalt sollen sich nach dem Willen der Bundesregierung künftig schneller von ihren Partnern scheiden lassen können. Das sieht ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) vor, der den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Freitagsausgaben) vorlag. Die geplante Änderung im Eherecht trage dem berechtigten Bedürfnis von Gewaltopfern Rechnung, "eine mit dem Gewalttäter eingegangene Ehe möglichst schnell zu beenden", heißt es darin.

Nach Hauseinsturz in Görlitz: Offenbar alle drei Vermissten tot geborgen

Nach dem Hauseinsturz in Görlitz haben Rettungskräfte offenbar alle drei Vermissten tot geborgen. Bei der Suche in den Trümmern sei eine dritte Leiche gefunden worden, bei der es sich "mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit" um einen zuvor noch vermissten 48-Jährigen handele, teilte die Polizeidirektion Görlitz am Donnerstagabend mit. Zuvor waren laut Polizei die Leichen einer 25-Jährigen und einer 26-Jährigen geborgen worden.

Streit über Maklerprovision vor BGH: Urteil kommt später

Im Streit über die Maklerprovision bei einem Zweifamilienhaus, das als Einfamilienhaus genutzt werden soll, wird das Urteil zu einem späteren Zeitpunkt verkündet. Das kündigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag nach der mündlichen Verhandlung an. In dem Fall aus Berlin geht es um sechs Prozent des Kaufpreises, welche der Makler als Provision verlangt. (Az. I ZR 111/25)

Mutmaßliche iranische Anschlags- und Mordpläne in Deutschland: Spion angeklagt

Elf Monate nach seiner Festnahme ist ein mutmaßlicher Spion für den Iran in Deutschland angeklagt worden. Ali S. soll mögliche Anschlagsziele erkundet haben, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe am Donnerstag mitteilte. Im Fokus des Auftrags an S. standen demnach unter anderem der Präsident des Zentralrats der Juden in Deutschland, Josef Schuster, sowie der Grünen-Politiker Volker Beck, der Vorsitzende der Deutsch-Israelischen Gesellschaft.

Textgröße ändern: