The National Times - Bremer Feuerwehrmann darf Beruf wegen rechtsextremer Chats vorerst nicht ausüben

Bremer Feuerwehrmann darf Beruf wegen rechtsextremer Chats vorerst nicht ausüben


Bremer Feuerwehrmann darf Beruf wegen rechtsextremer Chats vorerst nicht ausüben
Bremer Feuerwehrmann darf Beruf wegen rechtsextremer Chats vorerst nicht ausüben / Foto: © AFP/Archiv

Ein Feuerwehrmann aus Bremen, der Teil einer rechtsextremen Chatgruppe gewesen sein soll, darf seinen Beruf vorerst nicht weiter ausüben. Es gebe ausreichend Hinweise darauf, dass die Wertevorstellungen des Beamten nicht verfassungskonform seien, teilte das Verwaltungsgericht Bremen am Donnerstag mit. Auf seinem Handy seien Fotos mit rechtsextremen, menschenverachtenden und rassistischen Inhalten entdeckt worden. (Az.: 6 V 1313/21)

Textgröße ändern:

Im vergangenen November hatte der Bremer Innensenat dem Mann die Führung der Dienstgeschäfte verboten, nachdem ein Verdacht auf Straftaten und Dienstpflichtverletzungen gegen ihn aufgekommen war. Er soll sich in internen Chats unter Kollegen rechtsextrem und rassistisch geäußert haben.

Ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen und Volksverhetzung stellte die Staatsanwaltschaft Verden wegen mangelnder Außenwirkung der Chats ein. Gegen den Mann läuft aber noch ein Disziplinarverfahren. Gegen die beamtenrechtliche Verbotsverfügung legte der Mann Widerspruch ein, eine Entscheidung des Innensenats steht aber noch aus.

Das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte sei rechtmäßig, urteilten nun die Verwaltungsrichter. Der Feuerwehrmann erhielt demnach nicht nur rechtsextreme Bilder, er leitete sie auch weiter und identifizierte sich erkennbar nach außen mit den Inhalten. Damit beschädigte er das Vertrauen seines Dienstherrn und der Öffentlichkeit.

Dennoch darf der Feuerwehrmann Dienstkleidung, Ausrüstung sowie Abzeichen tragen und die Räume der Feuerwehr betreten. In dieser Hinsicht hatte sein Antrag Erfolg. Die Behörde habe diese Verbote nicht begründet.

V.Allen--TNT

Empfohlen

US-Justiz: Pentagon darf Sanktionen gegen Anthropic aufrecht erhalten

Im Konflikt mit dem US-Verteidigungsministerium um seine Einstufung als "Sicherheitsrisiko" hat das US-Unternehmen Anthropic eine juristische Niederlage erlitten. Ein US-Berufungsgericht in Washington bestätigte am Freitag die Maßnahmen gegen das Unternehmen durch das Pentagon. Zwar habe Anthropic nicht in böser Absicht gehandelt. In den USA obliege es aber dem "Präsidenten und dem Verteidigungsminister, zu entscheiden, wie die Risiken gegeneinander abgewogen werden", fügte Richter Gregory Katsas hinzu.

Papst Leo XIV. grüßt von Papamobil aus Menschenmengen in Paris

Papst Leo XIV. hat von seinem Papamobil aus jubelnde Menschenmengen in der französischen Hauptstadt Paris gegrüßt. Nach einer rund zweieinhalb Kilometer langen Fahrt zwischen dem Viertel Montparnasse und dem Place Saint-Michel kam der Pontifex am Freitagnachmittag an der Kathedrale Notre-Dame an, wie Journalisten der Nachrichtenagentur AFP beobachteten. Leo XIV. ist der erste Papst, der das Pariser Wahrzeichen seit seiner Wiedereröffnung im Dezember 2024 nach dem verheerenden Brand besucht.

Haus von Bruder angezündet: Lange Haftstrafe für Mann aus Niedersachsen bestätigt

Weil er das Haus seines Bruders anzündete, muss ein Mann aus Niedersachsen lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Verden, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den zu dem Zeitpunkt 52 Jahre alten Angeklagten im Februar wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen. (Az. 6 StR 330/26)

Betrug mit Netz für Handwerksdienstleistungen: Bewährungsstrafe für Mann in Bayern

Weil er ein betrügerisches Netzwerk für Handwerksdienstleistungen leitete, ist ein Mann vom Landgericht im bayerischen Regensburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Das Urteil in dem seit mehr als eineinhalb Jahren laufenden erging wegen Betrugs, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Der Mann soll zudem 10.000 Euro an die Staatskasse zahlen.

Textgröße ändern: