The National Times - Nach tödlicher Autofahrt in Nordhessen Prozess gegen Fahrer in Kassel begonnen

Nach tödlicher Autofahrt in Nordhessen Prozess gegen Fahrer in Kassel begonnen


Nach tödlicher Autofahrt in Nordhessen Prozess gegen Fahrer in Kassel begonnen
Nach tödlicher Autofahrt in Nordhessen Prozess gegen Fahrer in Kassel begonnen / Foto: © AFP/Archiv

Am Landgericht Kassel hat am Montag der Prozess gegen einen Mann begonnen, der vor einem Jahr im nordhessischen Witzenhausen mit seinem Auto in eine Gruppe von Grundschulkindern gefahren sein soll. Ein achtjähriges Mädchen starb, zwei weitere Kinder wurden schwer verletzt. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 31-Jährige seinen Wagen absichtlich in die Kindergruppe lenkte. Wegen einer psychischen Erkrankung soll er aber schuldunfähig sein.

Textgröße ändern:

Die Staatsanwaltschaft hält den Mann nach wie vor für gefährlich für die Allgemeinheit, wie sie vor dem Prozess mitteilte. Darum beantragte sie ein Sicherungsverfahren. Das Gericht soll entscheiden, ob der 31-Jährige dauerhaft in der Psychiatrie bleiben muss.

Der Vorwurf lautet auf Mord, versuchten Mord, gefährliche Körperverletzung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Am Montag sollten neun Zeugen und ein Sachverständiger gehört werden. Das Gericht setzte vorerst fünf Verhandlungstermine bis Mitte Dezember an.

V.Allen--TNT

Empfohlen

Haus von Bruder angezündet: Lange Haftstrafe für Mann aus Niedersachsen bestätigt

Weil er das Haus seines Bruders anzündete, muss ein Mann aus Niedersachsen lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Verden, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den zu dem Zeitpunkt 52 Jahre alten Angeklagten im Februar wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen. (Az. 6 StR 330/26)

Betrug mit Netz für Handwerksdienstleistungen: Bewährungsstrafe für Mann in Bayern

Weil er ein betrügerisches Netzwerk für Handwerksdienstleistungen leitete, ist ein Mann vom Landgericht im bayerischen Regensburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Das Urteil in dem seit mehr als eineinhalb Jahren laufenden erging wegen Betrugs, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Der Mann soll zudem 10.000 Euro an die Staatskasse zahlen.

Papst Leo XIV. beginnt Frankreichbesuch mit Warnung vor "Wettrüsten"

Papst Leo XIV. hat zum Auftakt seines Frankreichbesuchs vor einem "schwer kontrollierbaren Wettrüsten" gewarnt. Derzeit verbreite sich "zunehmend die irrige Überzeugung, der Besitz von Atomwaffen sei eine Garantie für Sicherheit", sagte der Papst in seiner Ansprache vor Vertretern aus Politik und Zivilgesellschaft am Freitag im Elysée-Palast in Paris. "Dies nährt ein neues, nur schwer kontrollierbares Wettrüsten", fügte das Oberhaupt der katholischen Kirche hinzu. Frieden sei "kein Gleichgewicht der Kräfte", sondern werde täglich durch Dialog und Gerechtigkeit geschaffen.

Karlsruhe befasst sich mit Ausschluss von Abgeordnetem aus AfD-Bundestagsfraktion

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im November über einen Ausschluss aus der AfD-Bundestagsfraktion. Das Gericht kündigte am Freitag in Karlsruhe eine mündliche Verhandlung für den 4. November an. Der Abgeordnete Jan Wenzel Schmidt war im März im Zusammenhang mit der Debatte über Vetternwirtschaft aus der Fraktion ausgeschlossen worden. Vor Gericht geht es nun um die Frage, ob Abgeordnetenrechte verletzt wurden. (Az. 2 BvE 2/26)

Textgröße ändern: