The National Times - Mindestens 120 Tote und hundert Verletzte bei Massenpanik in Seoul

Mindestens 120 Tote und hundert Verletzte bei Massenpanik in Seoul


Mindestens 120 Tote und hundert Verletzte bei Massenpanik in Seoul
Mindestens 120 Tote und hundert Verletzte bei Massenpanik in Seoul / Foto: © AFP

Bei einer Massenpanik in der südkoreanischen Hauptstadt Seoul sind mindestens 120 Menschen getötet und rund hundert weitere verletzt worden. Viele Opfer seien totgetrampelt worden, teilte ein Feuerwehrsprecher in der Nacht zum Sonntag (Ortszeit) mit. Tausende Menschen hatten sich zu den ersten Halloween-Feiern seit Beginn der Corona-Pandemie 2020 in engen Straßen des Viertels Itaewon gedrängt. Dabei entstand gegen 22.20 Uhr eine Massenpanik.

Textgröße ändern:

Zunächst hatte die Feuerwehr von dutzenden Menschen mit Herzstillstand gesprochen. Später hieß es, mindestens 59 Menschen seien getötet und rund 150 verletzt worden. Nach den jüngsten Angaben der Feuerwehr könnte die Zahl der Todesopfer noch weiter steigen. 74 Leichen seien in Krankenhäuser, 46 in eine benachbarte Turnhalle gebracht worden, sagte der Sprecher.

Fotos und Videos zeigten Menschen, die am Boden lagen und von Rettungskräften betreut wurden. Nach Angaben der Feuerwehr waren mehr als 140 Rettungswagen vor Ort. Polizisten sperrten den Unglücksort in dem beliebten Ausgehviertel ab. Präsident Yoon Suk Yeol ordnete an, so schnell wie möglich Krankenhausbetten freizumachen.

Die südkoreanische Nachrichtenagentur Yonhap zitierte einen Augenzeugen, der anonym bleiben wollte. "Die Menschen waren wie in einem Grab übereinander geschichtet", beschrieb der Zeuge die Szenen. "Einige verloren allmählich das Bewusstsein, während andere zu diesem Zeitpunkt schon tot aussahen."

Das aus den USA kommende Halloween-Fest wird eigentlich in der Nacht vom 31. Oktober auf den 1. November gefeiert. Es geht auf einen keltischen Brauch zurück, wonach zum Beginn der dunklen Jahreszeit böse Geister vertrieben werden sollen.

F.Hammond--TNT

Empfohlen

Haus von Bruder angezündet: Lange Haftstrafe für Mann aus Niedersachsen bestätigt

Weil er das Haus seines Bruders anzündete, muss ein Mann aus Niedersachsen lange ins Gefängnis. Der Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte das Urteil des Landgerichts Verden, wie er am Freitag in Karlsruhe mitteilte. Das Landgericht hatte den zu dem Zeitpunkt 52 Jahre alten Angeklagten im Februar wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen. (Az. 6 StR 330/26)

Betrug mit Netz für Handwerksdienstleistungen: Bewährungsstrafe für Mann in Bayern

Weil er ein betrügerisches Netzwerk für Handwerksdienstleistungen leitete, ist ein Mann vom Landgericht im bayerischen Regensburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Das Urteil in dem seit mehr als eineinhalb Jahren laufenden erging wegen Betrugs, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Der Mann soll zudem 10.000 Euro an die Staatskasse zahlen.

Papst Leo XIV. beginnt Frankreichbesuch mit Warnung vor "Wettrüsten"

Papst Leo XIV. hat zum Auftakt seines Frankreichbesuchs vor einem "schwer kontrollierbaren Wettrüsten" gewarnt. Derzeit verbreite sich "zunehmend die irrige Überzeugung, der Besitz von Atomwaffen sei eine Garantie für Sicherheit", sagte der Papst in seiner Ansprache vor Vertretern aus Politik und Zivilgesellschaft am Freitag im Elysée-Palast in Paris. "Dies nährt ein neues, nur schwer kontrollierbares Wettrüsten", fügte das Oberhaupt der katholischen Kirche hinzu. Frieden sei "kein Gleichgewicht der Kräfte", sondern werde täglich durch Dialog und Gerechtigkeit geschaffen.

Karlsruhe befasst sich mit Ausschluss von Abgeordnetem aus AfD-Bundestagsfraktion

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im November über einen Ausschluss aus der AfD-Bundestagsfraktion. Das Gericht kündigte am Freitag in Karlsruhe eine mündliche Verhandlung für den 4. November an. Der Abgeordnete Jan Wenzel Schmidt war im März im Zusammenhang mit der Debatte über Vetternwirtschaft aus der Fraktion ausgeschlossen worden. Vor Gericht geht es nun um die Frage, ob Abgeordnetenrechte verletzt wurden. (Az. 2 BvE 2/26)

Textgröße ändern: