The National Times - Hamburger Gericht verhängt 4000 Euro Geldstrafe wegen "Z"-Symbol an Auto

Hamburger Gericht verhängt 4000 Euro Geldstrafe wegen "Z"-Symbol an Auto


Hamburger Gericht verhängt 4000 Euro Geldstrafe wegen "Z"-Symbol an Auto
Hamburger Gericht verhängt 4000 Euro Geldstrafe wegen "Z"-Symbol an Auto / Foto: © AFP/Archiv

Wegen der Verwendung des russischen Propagandasymbols "Z" ist ein 62-Jähriger am Dienstag vom Hamburger Amtsgericht zu einer Geldstrafe von 4000 Euro verurteilt worden. Es sprach den Angeklagten der Billigung von Straftaten für schuldig, teilte die Hamburger Gerichtspressestelle mit.

Textgröße ändern:

Laut Anklage hatte der Mann im März, etwa einen Monat nach Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, ein Papierblatt mit einem aufgemalten "Z" an der Heckscheibe seines Autos angebracht und war damit durch die Hansestadt gefahren. Er habe damit seine Billigung des russischen Angriffskriegs ausdrücken wollen, befand die Staatsanwaltschaft.

Das Amtsgericht setzte dafür eine Geldstrafe von 80 Tagessätzen zu je 50 Euro fest. Ursprünglich war gegen den Beschuldigten eine Strafe von 60 Tagessätzen auf dem Wege eines Strafbefehls ohne öffentliche Hauptverhandlung verhängt worden. Weil er Einspruch einlegte, kam es aber doch zum öffentlichen Prozess.

Das "Z"-Symbol markiert russische Militärfahrzeuge in der Ukraine. Zudem hat es sich in Russland als propagandistisches Zeichen der Unterstützung für den Angriffskrieg etabliert - etwa auf Kleidungsstücken oder an Hausfassaden.

In Deutschland ist die Verwendung des Symbols in einem entsprechenden Kontext strafbar, weil sie die Billigung eines völkerrechtswidrigen Angriffskriegs darstellt. Grundlage dafür ist ein Paragraf des Strafgesetzbuches, der die Verbreitung von Sympathiebekundungen für Straftaten verbietet, sofern dies in einer Art und Weise geschieht, die den "öffentlichen Frieden" stören könnte.

L.A.Adams--TNT

Empfohlen

Betrug mit Netz für Handwerksdienstleistungen: Bewährungsstrafe für Mann in Bayern

Weil er ein betrügerisches Netzwerk für Handwerksdienstleistungen leitete, ist ein Mann vom Landgericht im bayerischen Regensburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Das Urteil in dem seit mehr als eineinhalb Jahren laufenden erging wegen Betrugs, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Der Mann soll zudem 10.000 Euro an die Staatskasse zahlen.

Papst Leo XIV. beginnt Frankreichbesuch mit Warnung vor "Wettrüsten"

Papst Leo XIV. hat zum Auftakt seines Frankreichbesuchs vor einem "schwer kontrollierbaren Wettrüsten" gewarnt. Derzeit verbreite sich "zunehmend die irrige Überzeugung, der Besitz von Atomwaffen sei eine Garantie für Sicherheit", sagte der Papst in seiner Ansprache vor Vertretern aus Politik und Zivilgesellschaft am Freitag im Elysée-Palast in Paris. "Dies nährt ein neues, nur schwer kontrollierbares Wettrüsten", fügte das Oberhaupt der katholischen Kirche hinzu. Frieden sei "kein Gleichgewicht der Kräfte", sondern werde täglich durch Dialog und Gerechtigkeit geschaffen.

Karlsruhe befasst sich mit Ausschluss von Abgeordnetem aus AfD-Bundestagsfraktion

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im November über einen Ausschluss aus der AfD-Bundestagsfraktion. Das Gericht kündigte am Freitag in Karlsruhe eine mündliche Verhandlung für den 4. November an. Der Abgeordnete Jan Wenzel Schmidt war im März im Zusammenhang mit der Debatte über Vetternwirtschaft aus der Fraktion ausgeschlossen worden. Vor Gericht geht es nun um die Frage, ob Abgeordnetenrechte verletzt wurden. (Az. 2 BvE 2/26)

US-Regierung unterstützt Musk im Streit mit der EU über Millionenstrafe gegen X

Die US-Regierung hat sich im Streit um eine Millionenstrafe der EU für den Onlinedienst X auf die Seite von US-Milliardär Elon Musk gestellt: Das US-Justizministerium teilte am Donnerstag mit, es habe beim zuständigen EU-Gericht beantragt, sich der Beschwerde von Musk gegen die Strafe anzuschließen. Die EU-Kommission zeigte sich am Freitag unbeeindruckt von der Ankündigung aus Washington.

Textgröße ändern: