The National Times - Anbieter Voxenergie und Primastrom verlieren Verbraucherklagen

Anbieter Voxenergie und Primastrom verlieren Verbraucherklagen


Anbieter Voxenergie und Primastrom verlieren Verbraucherklagen
Anbieter Voxenergie und Primastrom verlieren Verbraucherklagen / Foto: © AFP/Archiv

Die Stromanbieter Voxenergie und Primastrom haben nach Angaben der Verbraucherzentrale Brandenburg (VZB) mehrere Verfahren wegen unlauterer Geschäftspraktiken verloren. Die Verbraucherschützer rieten Kunden der Anbieter nun am Mittwoch, ihre Vertragsunterlagen zu prüfen und sich gegebenenfalls mit der Verbraucherzentrale in Verbindung zu setzen. Demnach geht es unter anderem um nicht oder zu spät angekündigte Preiserhöhungen.

Textgröße ändern:

Laut VZB hatte Voxenergie im vergangenen Jahr die Preise erhöht, ohne die Kunden im Voraus zu informieren. Das Landgericht Berlin habe bestätigt, dass das Unternehmen die Verbraucher insbesondere über das durch die Erhöhung entstehende Sonderkündigungsrecht hätte informieren müssen. Im Januar dieses Jahres erhöhte Voxenergie dann den Verbraucherschützern zufolge die Preise und informierte die Kunden nicht rechtzeitig - vor Gericht unterlag das Unternehmen erneut.

Weitere Beschwerden betrafen neben Voxenergie auch den Versorger Primastrom. Beide gehören zur Unternehmensgruppe Primaholding. "Die Unternehmen erweckten bei Kund:innen, die von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machten, den Eindruck, es bedürfe eines weiteren Schreibens, um sich endgültig vom Vertrag zu lösen", erklärte Stefanie Kahnert, Juristin bei der VZB. Das Landgericht Berlin habe auch dieses Geschäftsgebaren als unzulässig erklärt.

Bei den Verbraucherschützern sei eine Vielzahl von Beschwerden über die beiden Unternehmen eingegangen, erklärte die VZB. "Dass wir trotz der offenkundig unzulässigen Vorgehensweisen jeweils das Gericht zur Klärung bemühen mussten, zeigt auch, wie unverfroren sich diese Unternehmen am Markt verhalten", erklärte Kahnert. Betroffene Verbraucher sollten sich an ihre Verbraucherzentrale wenden.

Darüber hinaus führt der Verbraucherzentrale Bundesverband Musterfeststellungsklagen gegen Voxenergie und Primastrom wegen Preiserhöhungen trotz vertraglicher Preisgarantie. Betroffene können sich zu den Klagen in einigen Wochen anmelden. Werden Ansprüche gerichtlich festgestellt, müssen Verbraucher diese im Nachgang selbst durchsetzen.

P.Jones--TNT

Empfohlen

Betrug mit Netz für Handwerksdienstleistungen: Bewährungsstrafe für Mann in Bayern

Weil er ein betrügerisches Netzwerk für Handwerksdienstleistungen leitete, ist ein Mann vom Landgericht im bayerischen Regensburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Das Urteil in dem seit mehr als eineinhalb Jahren laufenden erging wegen Betrugs, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Der Mann soll zudem 10.000 Euro an die Staatskasse zahlen.

Papst Leo XIV. beginnt Frankreichbesuch mit Warnung vor "Wettrüsten"

Papst Leo XIV. hat zum Auftakt seines Frankreichbesuchs vor einem "schwer kontrollierbaren Wettrüsten" gewarnt. Derzeit verbreite sich "zunehmend die irrige Überzeugung, der Besitz von Atomwaffen sei eine Garantie für Sicherheit", sagte der Papst in seiner Ansprache vor Vertretern aus Politik und Zivilgesellschaft am Freitag im Elysée-Palast in Paris. "Dies nährt ein neues, nur schwer kontrollierbares Wettrüsten", fügte das Oberhaupt der katholischen Kirche hinzu. Frieden sei "kein Gleichgewicht der Kräfte", sondern werde täglich durch Dialog und Gerechtigkeit geschaffen.

Karlsruhe befasst sich mit Ausschluss von Abgeordnetem aus AfD-Bundestagsfraktion

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im November über einen Ausschluss aus der AfD-Bundestagsfraktion. Das Gericht kündigte am Freitag in Karlsruhe eine mündliche Verhandlung für den 4. November an. Der Abgeordnete Jan Wenzel Schmidt war im März im Zusammenhang mit der Debatte über Vetternwirtschaft aus der Fraktion ausgeschlossen worden. Vor Gericht geht es nun um die Frage, ob Abgeordnetenrechte verletzt wurden. (Az. 2 BvE 2/26)

US-Regierung unterstützt Musk im Streit mit der EU über Millionenstrafe gegen X

Die US-Regierung hat sich im Streit um eine Millionenstrafe der EU für den Onlinedienst X auf die Seite von US-Milliardär Elon Musk gestellt: Das US-Justizministerium teilte am Donnerstag mit, es habe beim zuständigen EU-Gericht beantragt, sich der Beschwerde von Musk gegen die Strafe anzuschließen. Die EU-Kommission zeigte sich am Freitag unbeeindruckt von der Ankündigung aus Washington.

Textgröße ändern: