The National Times - Verfassungsschutz darf Identitäre Bewegung Deutschland als Verdachtsfall einstufen

Verfassungsschutz darf Identitäre Bewegung Deutschland als Verdachtsfall einstufen


Verfassungsschutz darf Identitäre Bewegung Deutschland als Verdachtsfall einstufen
Verfassungsschutz darf Identitäre Bewegung Deutschland als Verdachtsfall einstufen / Foto: © AFP/Archiv

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) darf die Identitäre Bewegung Deutschland einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts zufolge als sogenannten Verdachtsfall einstufen. Es gebe "hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine verfassungsfeindliche Bestrebung", teilte das Gericht am Donnerstag in der Domstadt mit. Damit dürfe der Verfassungsschutz die Identitäre Bewegung auch als gesichert rechtsextremistische Bewegung behandeln. Die als Verein verfasste Bewegung hatte dagegen geklagt.

Textgröße ändern:

Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen habe das BfV in seinem Verfassungsschutzbericht belegt, begründete das Gericht seine Entscheidung. Mit dem Konzept der "ethnokulturellen Identität" verfolge die Identitäre Bewegung Deutschland das Ziel, das deutsche Volk in seinem ethnischen Bestand zu erhalten - unter Ausschluss ethnisch Fremder.

Diese Vorstellung ist nach Gerichtsangaben mit dem Volksbegriff des Grundgesetzes unvereinbar. Zudem missachte die massive ausländerfeindliche Agitation des Klägers unter anderem die im Grundgesetz gesicherte Menschenwürde und das Diskriminierungsverbot. Aussagen wie "Remigration", "Bevölkerungsaustausch stoppen" und "Reconquista" seien ausländer- und islamfeindlich.

Die Identitäre Bewegung Deutschland hatte in ihrer Klage argumentiert, dass ihr Konzept der "ethnokulturellen Identität" der freiheitlich-demokratischen Grundordnung nicht widerspreche. Vielmehr akzeptiere sie die bereits eingetretenen Veränderungen in der deutschen Bevölkerung, fordere aber den Erhalt seiner derzeit gegebenen ethnokulturellen Identität.

Dieser Argumentation folgte das Gericht in seiner Entscheidung nicht. Gegen das Urteil können die Beteiligten vor dem nordrhein-westfälischen Oberverwaltungsgericht in Münster einen Antrag auf Zulassung der Berufung stellen.

S.Clarke--TNT

Empfohlen

Betrug mit Netz für Handwerksdienstleistungen: Bewährungsstrafe für Mann in Bayern

Weil er ein betrügerisches Netzwerk für Handwerksdienstleistungen leitete, ist ein Mann vom Landgericht im bayerischen Regensburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Das Urteil in dem seit mehr als eineinhalb Jahren laufenden erging wegen Betrugs, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Der Mann soll zudem 10.000 Euro an die Staatskasse zahlen.

Papst Leo XIV. beginnt Frankreichbesuch mit Warnung vor "Wettrüsten"

Papst Leo XIV. hat zum Auftakt seines Frankreichbesuchs vor einem "schwer kontrollierbaren Wettrüsten" gewarnt. Derzeit verbreite sich "zunehmend die irrige Überzeugung, der Besitz von Atomwaffen sei eine Garantie für Sicherheit", sagte der Papst in seiner Ansprache vor Vertretern aus Politik und Zivilgesellschaft am Freitag im Elysée-Palast in Paris. "Dies nährt ein neues, nur schwer kontrollierbares Wettrüsten", fügte das Oberhaupt der katholischen Kirche hinzu. Frieden sei "kein Gleichgewicht der Kräfte", sondern werde täglich durch Dialog und Gerechtigkeit geschaffen.

Karlsruhe befasst sich mit Ausschluss von Abgeordnetem aus AfD-Bundestagsfraktion

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im November über einen Ausschluss aus der AfD-Bundestagsfraktion. Das Gericht kündigte am Freitag in Karlsruhe eine mündliche Verhandlung für den 4. November an. Der Abgeordnete Jan Wenzel Schmidt war im März im Zusammenhang mit der Debatte über Vetternwirtschaft aus der Fraktion ausgeschlossen worden. Vor Gericht geht es nun um die Frage, ob Abgeordnetenrechte verletzt wurden. (Az. 2 BvE 2/26)

US-Regierung unterstützt Musk im Streit mit der EU über Millionenstrafe gegen X

Die US-Regierung hat sich im Streit um eine Millionenstrafe der EU für den Onlinedienst X auf die Seite von US-Milliardär Elon Musk gestellt: Das US-Justizministerium teilte am Donnerstag mit, es habe beim zuständigen EU-Gericht beantragt, sich der Beschwerde von Musk gegen die Strafe anzuschließen. Die EU-Kommission zeigte sich am Freitag unbeeindruckt von der Ankündigung aus Washington.

Textgröße ändern: