The National Times - Rippenfelltumor keine Berufskrankheit ohne Nachweis über Asbestkontakt

Rippenfelltumor keine Berufskrankheit ohne Nachweis über Asbestkontakt


Rippenfelltumor keine Berufskrankheit ohne Nachweis über Asbestkontakt
Rippenfelltumor keine Berufskrankheit ohne Nachweis über Asbestkontakt / Foto: © AFP/Archiv

Erkrankt ein Koch an einem Rippenfelltumor, ist das einem Urteil zufolge nur als Berufskrankheit anzuerkennen, wenn ein beruflich bedingter Kontakt mit Asbest zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Könne dieser Nachweis nicht erbracht werden, müsse die Berufsgenossenschaft den Tumor nicht als Berufskrankheit anerkennen, teilte das hessische Landessozialgericht in Darmstadt am Donnerstag mit. Es wies die Klage der Witwe ab. (Az. L 3 U 205/18)

Textgröße ändern:

Ihr 1957 geborener Mann war sein ganzes Berufsleben lang Koch. 2012 erkrankte er an einem Rippenfelltumor, an dem er 2015 starb. Die Berufsgenossenschaft ermittelte daraufhin, inwieweit er beruflichen Kontakt mit Asbest hatte. Sie lehnte eine Anerkennung als Berufskrankheit schließlich ab, weil ein Kontakt mit den Fasern nicht nachweisbar war - zu Recht, wie die Richter nun urteilten.

Bei der Anerkennung des Rippenfelltumors als Berufskrankheit komme es zwar nicht auf die Menge des Asbests an, dem der Versicherte ausgesetzt war. Entscheidend sei, dass ein Kontakt im beruflichen Kontext nachweisbar ist. Dies habe aber nicht nachgewiesen werden können - und auch nicht, dass bei einem in den 50er Jahren gebauten Glühplattenherd asbesthaltige Materialien verbaut waren.

O.Nicholson--TNT

Empfohlen

Betrug mit Netz für Handwerksdienstleistungen: Bewährungsstrafe für Mann in Bayern

Weil er ein betrügerisches Netzwerk für Handwerksdienstleistungen leitete, ist ein Mann vom Landgericht im bayerischen Regensburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Das Urteil in dem seit mehr als eineinhalb Jahren laufenden erging wegen Betrugs, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Der Mann soll zudem 10.000 Euro an die Staatskasse zahlen.

Papst Leo XIV. beginnt Frankreichbesuch mit Warnung vor "Wettrüsten"

Papst Leo XIV. hat zum Auftakt seines Frankreichbesuchs vor einem "schwer kontrollierbaren Wettrüsten" gewarnt. Derzeit verbreite sich "zunehmend die irrige Überzeugung, der Besitz von Atomwaffen sei eine Garantie für Sicherheit", sagte der Papst in seiner Ansprache vor Vertretern aus Politik und Zivilgesellschaft am Freitag im Elysée-Palast in Paris. "Dies nährt ein neues, nur schwer kontrollierbares Wettrüsten", fügte das Oberhaupt der katholischen Kirche hinzu. Frieden sei "kein Gleichgewicht der Kräfte", sondern werde täglich durch Dialog und Gerechtigkeit geschaffen.

Karlsruhe befasst sich mit Ausschluss von Abgeordnetem aus AfD-Bundestagsfraktion

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im November über einen Ausschluss aus der AfD-Bundestagsfraktion. Das Gericht kündigte am Freitag in Karlsruhe eine mündliche Verhandlung für den 4. November an. Der Abgeordnete Jan Wenzel Schmidt war im März im Zusammenhang mit der Debatte über Vetternwirtschaft aus der Fraktion ausgeschlossen worden. Vor Gericht geht es nun um die Frage, ob Abgeordnetenrechte verletzt wurden. (Az. 2 BvE 2/26)

US-Regierung unterstützt Musk im Streit mit der EU über Millionenstrafe gegen X

Die US-Regierung hat sich im Streit um eine Millionenstrafe der EU für den Onlinedienst X auf die Seite von US-Milliardär Elon Musk gestellt: Das US-Justizministerium teilte am Donnerstag mit, es habe beim zuständigen EU-Gericht beantragt, sich der Beschwerde von Musk gegen die Strafe anzuschließen. Die EU-Kommission zeigte sich am Freitag unbeeindruckt von der Ankündigung aus Washington.

Textgröße ändern: