The National Times - Gericht: Panzerwrack darf vor russischer Botschaft in Berlin aufgestellt werden

Gericht: Panzerwrack darf vor russischer Botschaft in Berlin aufgestellt werden


Gericht: Panzerwrack darf vor russischer Botschaft in Berlin aufgestellt werden
Gericht: Panzerwrack darf vor russischer Botschaft in Berlin aufgestellt werden / Foto: © AFP/Archiv

Der Bezirk Mitte muss die Aufstellung eines in der Ukraine zerschossenen russischen Panzers vor der russischen Botschaft in Berlin genehmigen. Dies entschied das Verwaltungsgericht der Hauptstadt nach Angaben vom Dienstag. Geklagt hatten die Betreiber des "Berlin Story Bunker"-Museums, Enno Lenze und Wieland Giebel.

Textgröße ändern:

Diese hatten im Juni beim Bezirksamt die Genehmigung zur zweiwöchigen Aufstellung eines zerschossenen russischen Panzers oder einer Panzerhaubitze vor der Botschaft beantragt. Die Behörde lehnte dies jedoch zunächst mit der Begründung ab, dass in dem Wrack "wahrscheinlich Menschen gestorben" seien. Daher sei die Ausstellung nicht angemessen. Zudem berühre sie die außenpolitischen Interessen Deutschlands. Eine Genehmigung könne deshalb nur nach Gesprächen mit der Berliner Landesregierung beziehungsweise der Bundesregierung erteilt werden.

Gegen diese Entscheidung stellten die Museumsmacher einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht. Das Bezirksamt argumentierte daraufhin ergänzend, dass es sich bei der Aktion nicht um Kunst handle. Auch werde der Fußgänger- und der Fahrzeugverkehr behindert, weil mit Menschenansammlungen zu rechnen sei. Zudem belaste die Aufstellung Geflüchtete.

Mit ihrem hiergegen gerichteten Eilverfahren vor dem Verwaltungsgerichts hatten die beiden Imitatoren des Projekts jedoch Erfolg. Zwar könnten die beiden nicht beanspruchen, dass das Wrack unmittelbar vor der russischen Botschaft aufgestellt werde. Denn die Mittelpromenade der Straße Unter den Linden sei "aller Voraussicht nach dort nicht für eine Belastung mit einem Gewicht von 40 Tonnen ausgelegt".

Es besteht jedoch laut Gericht ein Anspruch darauf, den Panzer auf einem gesperrten Teilstück einer Nebenstraße aufzustellen. Ob es sich bei der Aktion um Kunst handle, sei dabei "unerheblich", erklärte die Kammer. Sie falle als "Meinungskundgabe" unter die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit. Der Erteilung der Genehmigung stünden zudem keine straßenrechtlichen Gründe entgegen, weil die Nebenstraße an der fraglichen Stelle für Fahrzeuge gesperrt sei.

Die zeitlich befristete Aufstellung wirke sich zudem nicht auf den Gesamteindruck der Denkmale aus, hieß es weiter. Gründe der Pietät und der außenpolitischen Interessen Deutschlands seien außerdem keine "straßenrechtlich relevanten Belange". "Gewonnen", twitterte Lenze nach Bekanntwerden des Gerichtsurteils. Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

A.Little--TNT

Empfohlen

Seniorin aus Frust erstochen: Lebenslage Haft für 56-Jährigen in Aachen

Wegen eines tödlichen Messerangriffs auf eine 88-Jährige auf offener Straße ist ein Mann vom Landgericht Aachen zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Der Angeklagte wurde am Freitag unter anderem des Mordes schuldig gesprochen, wie eine Gerichtssprecherin sagte. Darüber hinaus ordnete das Gericht die anschließende Sicherungsverwahrung an. Bei der 88-Jährigen handelte es sich demnach um ein Zufallsopfer.

19-Jähriger soll im Saarland Frau erstochen haben - Festnahme

Ein 19-Jähriger soll in einem Haus im Saarland eine Frau erstochen haben. Er wurde vorläufig festgenommen, wie die Polizei in Saarbrücken am Freitag mitteilte. Demnach soll der Verdächtige die 45 Jahre alte Frau am Donnerstagabend in Wadern getötet haben. Eine Mieterin der Getöteten fand diese schwer verletzt im Eingangsbereich des Hauses im Stadtteil Lockweiler.

Pfefferspray in Schule in Berlin versprüht: Unterrichtsausschluss rechtens

Wer als Schüler in einer Schultoilette Pfefferspray versprüht, darf laut einer Gerichtsentscheidung aus Berlin sofort für zehn Schultage vom Unterricht ausgeschlossen werden. Der Schüler habe den Schulfrieden erheblich beeinträchtigt, teilte das Verwaltungsgericht Berlin am Freitag mit. Seine Aussage, dass er von einem vergleichsweise harmlosen Spray ausgegangen sei, sei eine Schutzbehauptung. (Az.: 3 L 511/26)

Sachsen:45-Jähriger soll Hörgeschädigte mit falschen Anlagen betrogen haben - Anklage

Weil er Hörgeschädigte mit falschen Geldanlageangeboten mit vermeintlich hohen Renditen betrogen haben soll, hat die Staatsanwaltschaft Dresden Anklage gegen einen 45-Jährigen erhoben. Ihm wird Betrug in 76 Fällen vorgeworfen, wie die Behörde am Freitag in der sächsischen Landeshauptstadt mitteilte. Demnach soll der selbst hörgeschädigte Mann zwischen Januar 2024 und Anfang 2026 ein vermeintlich selbst entwickeltes Anlagemodell für Hörgeschädigte mit extrem hohen Renditen vermarktet haben.

Textgröße ändern: