The National Times - Acht Jahre Haft in Prozess um Brand in kurdischem Restaurant in Chemnitz

Acht Jahre Haft in Prozess um Brand in kurdischem Restaurant in Chemnitz


Acht Jahre Haft in Prozess um Brand in kurdischem Restaurant in Chemnitz
Acht Jahre Haft in Prozess um Brand in kurdischem Restaurant in Chemnitz / Foto: © AFP/Archiv

Im Prozess um einen Brand in einem kurdischen Restaurant in Chemnitz ist der Angeklagte zu acht Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Landgericht Chemnitz sprach Mehmet Ali T. am Dienstag unter anderem wegen versuchten 15-fachen Mordes, versuchter Brandstiftung mit Todesfolge und Betrugs schuldig, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Außerdem soll der frühere Betreiber des Lokals "Mangal" 294.500 Euro zurückzahlen, die er von seiner Versicherung erhielt.

Textgröße ändern:

Mit dem Urteil sieht es das Gericht als erwiesen an, dass der Angeklagte das Feuer vor vier Jahren herbeiführte, um wegen seiner Schulden Geld von der Versicherung zu erlangen. Den versuchten Mord begründete die Kammer demnach unter anderem mit den Mordmerkmalen der Habgier und der Heimtücke, weil in dem Haus zahlreiche Bewohner schliefen.

Mit dem Urteil blieben die Richter unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren gefordert hatte. Die Verteidigung plädierte hingegen auf Freispruch. Die Anwälte des Angeklagte hatten zu Prozessbeginn die aus ihrer Sicht lückenhaften Ermittlungen kritisiert und die Glaubwürdigkeit eines Zeugen, der den Angeklagten schwer belastet hatte, in Frage gestellt.

Der Prozess gegen den früheren "Mangal"-Wirt stand unter besonderer Beobachtung, weil der Angeklagte laut Staatsanwaltschaft einen rechtsextremistischen Brandanschlag auf sein Lokal vorgetäuscht haben soll, um Geld von der Versicherung zu kassieren. Zu der Tat soll sich T. laut Anklage nach den Geschehnissen am Rande des Stadtfests in Chemnitz im August 2018 gemeinsam mit ein oder zwei weiteren Mittätern entschlossen haben.

Damals hatte der tödliche Messerangriff auf einen 35-Jährigen in der Stadt eine Reihe ausländerfeindlicher Demonstrationen und teils gewaltsame Ausschreitungen von Rechtsextremen ausgelöst. Auch gab es Angriffe auf ein jüdisches sowie ein persisches und iranisches Restaurant in Chemnitz.

Drei weitere, bislang Unbekannte sollen laut Anklage beauftragt worden sein, das Haus, in dem sich neben dem Restaurant auch mehrere Wohnungen befanden, in Brand zu setzen. Am 18. Oktober 2018 kam es zu einem Feuer in dem Gebäude, in dem sich zur Tatzeit 15 Bewohner aufhielten. Der Brand wurde rechtzeitig bemerkt, verletzt wurde niemand.

Das Landeskriminalamt Sachsen schloss damals zunächst eine politische Motivation der Tat nicht aus und setzte 10.000 Euro für relevante Hinweise aus. Im Zuge der Ermittlungen fand die Polizei allerdings keine Anhaltspunkte für ausländerfeindliche Motive. Vielmehr erhärtete sich durch die kriminaltechnischen Untersuchungen der Verdacht gegen den damaligen Inhaber des Restaurants. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

E.Cox--TNT

Empfohlen

Betrug mit Netz für Handwerksdienstleistungen: Bewährungsstrafe für Mann in Bayern

Weil er ein betrügerisches Netzwerk für Handwerksdienstleistungen leitete, ist ein Mann vom Landgericht im bayerischen Regensburg zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier Monaten verurteilt worden. Das Urteil in dem seit mehr als eineinhalb Jahren laufenden erging wegen Betrugs, wie ein Gerichtssprecher am Freitag mitteilte. Der Mann soll zudem 10.000 Euro an die Staatskasse zahlen.

Papst Leo XIV. beginnt Frankreichbesuch mit Warnung vor "Wettrüsten"

Papst Leo XIV. hat zum Auftakt seines Frankreichbesuchs vor einem "schwer kontrollierbaren Wettrüsten" gewarnt. Derzeit verbreite sich "zunehmend die irrige Überzeugung, der Besitz von Atomwaffen sei eine Garantie für Sicherheit", sagte der Papst in seiner Ansprache vor Vertretern aus Politik und Zivilgesellschaft am Freitag im Elysée-Palast in Paris. "Dies nährt ein neues, nur schwer kontrollierbares Wettrüsten", fügte das Oberhaupt der katholischen Kirche hinzu. Frieden sei "kein Gleichgewicht der Kräfte", sondern werde täglich durch Dialog und Gerechtigkeit geschaffen.

Karlsruhe befasst sich mit Ausschluss von Abgeordnetem aus AfD-Bundestagsfraktion

Das Bundesverfassungsgericht verhandelt im November über einen Ausschluss aus der AfD-Bundestagsfraktion. Das Gericht kündigte am Freitag in Karlsruhe eine mündliche Verhandlung für den 4. November an. Der Abgeordnete Jan Wenzel Schmidt war im März im Zusammenhang mit der Debatte über Vetternwirtschaft aus der Fraktion ausgeschlossen worden. Vor Gericht geht es nun um die Frage, ob Abgeordnetenrechte verletzt wurden. (Az. 2 BvE 2/26)

US-Regierung unterstützt Musk im Streit mit der EU über Millionenstrafe gegen X

Die US-Regierung hat sich im Streit um eine Millionenstrafe der EU für den Onlinedienst X auf die Seite von US-Milliardär Elon Musk gestellt: Das US-Justizministerium teilte am Donnerstag mit, es habe beim zuständigen EU-Gericht beantragt, sich der Beschwerde von Musk gegen die Strafe anzuschließen. Die EU-Kommission zeigte sich am Freitag unbeeindruckt von der Ankündigung aus Washington.

Textgröße ändern: