The National Times - BGH zweifelt an Recht auf Fernsperre von vermieteter Autobatterie

BGH zweifelt an Recht auf Fernsperre von vermieteter Autobatterie


BGH zweifelt an Recht auf Fernsperre von vermieteter Autobatterie
BGH zweifelt an Recht auf Fernsperre von vermieteter Autobatterie / Foto: © AFP/Archiv

Die Fernsperrung einer Autobatterie durch den Vermieter nach einer außerordentlichen Kündigung könnte unzulässig sein. Der Bundesgerichtshof (BGH) formulierte am Mittwoch bei der Verhandlung in Karlsruhe Zweifel an Verträgen der RCI-Bank, einer Renault-Tochter. Diese erlauben es, in solchen Fällen die Batterie zu sperren, sodass sie nicht mehr aufgeladen werden kann. Entschieden ist die Sache aber noch nicht, ein Urteil soll Ende Oktober fallen. (Az. XII ZR 89/21)

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Die Bank finanziert Autokäufe oder Leasing und vermietet die Batterien für die Elektroautos. Eine außerordentliche Kündigung spricht sie beispielsweise dann aus, wenn der Mieter mehrere Monate lang nicht gezahlt hat. Nach einer Frist von zwei Wochen kann die Batterie dann gesperrt werden.

Dagegen klagte die Verbraucherzentrale in Sachsen. Sie will, dass die entsprechende Klausel für unwirksam erklärt wird. Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf bekam sie recht, die Bank zog daraufhin vor den BGH. Der dortige zwölfte Zivilsenat machte nun in einer vorläufigen Einschätzung deutlich, dass er die Klausel ebenfalls für unzulässig halten könnte.

Die Mieter könnten hier unangemessen benachteiligt werden, sagte der Vorsitzende Richer Hans-Joachim Dose. Immerhin könnten sie das von ihnen gekaufte Auto ohne die Batterie nicht mehr nutzen - denn die Batterie eines anderen Herstellers könne nicht eingebaut werden. Der Mieter könne sich nur vor Gericht wehren.

"Wenn der Vermieter eine Sache zurück will und der Mieter gibt sie nicht heraus, muss der Vermieter klagen", erklärte Dose das deutsche Mietrecht. In diesem Fall nun sei die Klagelast umgekehrt: Der Mieter müsse vor Gericht ziehen und den Gerichtskostenvorschuss zahlen, um später möglicherweise das Auto wieder fahren zu können.

Der Anwalt der Bank verwies darauf, dass einer Batteriesperre eine außerordentliche Kündigung vorangehe, die nur ausgesprochen werde, wenn der Mieter beispielsweise monatelang nicht zahle. Der Vermieter mache dann von seinem Recht Gebrauch, die Leistung einzustellen. Die Batterie würde sonst weiter abgenutzt. Bei einer anderen Regelung "wären vor allem vertragstreue Verbraucher die Leidtragenden", argumentierte er.

Die Anwältin der Verbraucherzentrale hielt dagegen, dass der Mieter einen zulässigen Grund dafür haben könne, vorübergehend nicht zu zahlen - wenn etwa Auto oder Batterie nicht richtig funktionierten. Normale Abnutzung sei ein "typisches Risiko des Vermieters", sagte sie. Der BGH will seine Entscheidung am 26. Oktober verkünden.

A.Davey--TNT

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