The National Times - Gericht: Gemeinde muss für Verletzungen nach Klettern auf Holzstapel nicht haften

Gericht: Gemeinde muss für Verletzungen nach Klettern auf Holzstapel nicht haften


Gericht: Gemeinde muss für Verletzungen nach Klettern auf Holzstapel nicht haften
Gericht: Gemeinde muss für Verletzungen nach Klettern auf Holzstapel nicht haften / Foto: © AFP/Archiv

Wer auf einen Stapel Holzstämme klettert und dabei durch verrutschende Stämme verletzt wird, handelt auf eigene Gefahr. Die Gemeinde, die den Wald bewirtschaftet, müsse dafür grundsätzlich nicht haften, teilte das Oberlandesgericht im rheinland-pfälzischen Zweibrücken am Donnerstag mit. Vor natürlichen Gefahren im Wald müsse grundsätzlich nicht gewarnt werden. (Az.: 1 U 258/21)

Textgröße ändern:

Der Kläger war mit seinem Hund im Wald spazieren, als das Tier auf die aufgestapelten Holzstämme neben einem Wanderweg kletterte. Dabei verfing sich die Leine, so dass der Hund nicht mehr hinab klettern konnte. Der Mann stieg daraufhin auf die Stämme, um die Leine zu lösen. Ein Holzstamm geriet ins Rollen - der Mann wurde eingeklemmt und verletzt.

Die Richter in Zweibrücken bestätigten mit ihrer Entscheidung das Urteil der Vorinstanz. Die Gemeinde muss den künstlich aufgestellten Holzstapel so sichern, dass ein Abrollen oder Verrutschen durch natürliche Einwirkungen wie Wind oder Regen verhindert wird. Für Gefahren, die durch einen dort kletternden Menschen entstehen, muss sie hingegen nicht die Verantwortung tragen. Die Gemeinde darf darauf vertrauen, dass sich Waldnutzer umsichtig verhalten und offensichtliche Risiken meiden.

Eine besondere Sicherung des Stapels wäre nur angebracht gewesen, wenn der Lagerplatz nahe einem Waldkindergarten, einem Spiel- oder Grillplatz gewesen wäre. Eine Lagerung dort hätte besondere Gefahren mit sich gebracht, weil vor allem von Kindern nicht erwartet werden kann, dass sie die Gefahren kennen und verantwortungsbewusst mit ihnen umgehen können. Hier sei dies aber nicht der Fall gewesen.

S.Arnold--TNT

Empfohlen

Bundesgerichtshof urteilt über Gemälde an Fassade von Wuppertaler Hochhaus

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe urteilt am Freitag (09.00 Uhr) im Streit über ein großes Gemälde an der Fassade eines Wuppertaler Hochhauses. Das Bild sollte Teil eines Open-Air-Museums von Straßenkunst in der nordrhein-westfälischen Stadt werden. Der Verein "Urbaner Kunstraum Wuppertal" bot der Eigentümergemeinschaft an, die Fassade auf seine Kosten durch eine Künstlerin gestalten zu lassen. (Az. V ZR 165/25)

Starbucks will in Nordamerika zahlreiche Filialen schließen

Die US-Kette Starbucks will in Nordamerika zahlreiche Filialen schließen. Das Unternehmen habe ihr "Café-Portfolio in Nordamerika sorgfältig geprüft", hieß es am Donnerstag auf der Unternehmenswebseite in einer Mitteilung an die Mitarbeiter. Begründet wurde der Schritt unter anderem mit fehlenden Umsätzen. Daher sei beschlossen worden, "bis Ende der Woche etwa 250 Cafés" zu schließen. Das ist rund ein Prozent der mehr als 18.000 Cafés in Nordamerika.

Gericht in Kroatien genehmigt Auslieferung von ukrainischem Nord-Stream-Verdächtigen

Ein Gericht in Kroatien hat die Auslieferung eines Ukrainers genehmigt, dem in Deutschland eine Beteiligung an den Anschlägen auf die Nord-Stream-Gasleitungen in der Ostsee vorgeworfen wird. Wie der Anwalt von Wolodymyr Z., Ljubo Pavasovic Viskovic, am Donnerstag mitteilte, erging der Gerichtsbeschluss bereits am 18. September. Der Anwalt kündigte an, Berufung gegen die Entscheidung des Gerichts der Adriastadt Pula einzulegen.

CNN, MS NOW und Politico wieder zum Weißen Haus zugelassen

Journalisten von CNN, MS NOW und der Plattform Politico haben wieder Zugang zum Weißen Haus: Die beiden US-Sender teilten am Donnerstag mit, ihre Reporter seien wieder hineingelassen worden. Das Weiße Haus erklärte, dies gelte auch für die Plattform Politico, die zum Springer-Konzern gehört.

Textgröße ändern: